Behinderter wegen Pfefferspray-Einsatzes verurteilt

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.518 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Oktober 2009 um 10:47) ist von 5-atü.

  • Ich drück Dir auch die Daumen!! Wahrscheinlich hast Du wirklich Glück gehabt und wirst auch nichts mehr hören..

    ..ein anderer hatte allerdings wirklich Pech bei einer ähnlichen Situation:

    http://www.pi-news.net/2009/10/geldst…t-pfefferspray/

    Grüße!


    EDIT: Den oberen Beitrag habe ich hier ausgeschnitten: Notwehrsituation mit Pfefferspray - Bin ich jetzt "dran"? .
    Bitte die beiden Themen getrennt diskutieren, dann bleibt´s sauber! Danke!

    Gruß,
    5-atü

  • Naja, Quellen wie die BLöD-Zeitung und pi-news (schaut Euch mal genau deren Anzeigen an) halte ich nicht unbedingt für vertrauenswürdig und verlässlich :new16:

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Jep, die Quellen sind ein wenig "naja", aber trotzdem eine denkbare Situation. Außerdem hat der Anwalt des Pfeffersprühers höchstwahrscheinlich recht - eine Notwehrsituation besteht schon bei der Vorbereitung des Angriffs, d. h. Einkreisen, in Reichweite bringen, allgemein offensives Verhalten, das auf einen bevorstehenden Angriff hinweist. Ich sehe das hier grundsätzlich erfüllt. Was die anderen "Pöbler" als Zeugen aussagen werden, ist eine andere Geschichte - letztendlich werden wahrscheinlich alle bestätigen, dass niemand irgendetwas provoziert hatte... :confused2:

    Andererseits sollte jetzt wirklich jeder die Naivität ablegen, und sich auch bei so etwas harmlosen wie Pfefferspray-einsatz doppelt und dreifach die Frage stellen, ob er die Cops wirklich braucht. Kein Gesetz zwingt nämlich einen Verteidiger in Notwehr, die Polizei hinzu zu ziehen. Und wenn man sowieso verdächtigt wird, kann man ja auf den Vorteil "aufrichtiger Bürger", wenn die Polizei sofort benachrichtigt würde, verzichten. Ehrlich gesagt bekomme ich immer stärker das Bild, dass diese Vorgehensweise die beste ist - Fire and Forget. :confused2:

    MfG, Mike.

    4 Mal editiert, zuletzt von crassmike (15. Oktober 2009 um 01:10)

  • Zitat

    Original von crassmike
    Ich sehe das hier grundsätzlich erfüllt. Was die anderen "Pöbler" als Zeugen aussagen werden, ist eine andere Geschichte -

    Wir waren alle nicht dabei. Es gibt aggressive Jugendliche, genau so gibt es aber auch Menschen die JEDEN Jugendlichen grundsätzlich für aggressiv halten. Von daher würde ich mich im vorliegenden Fall, zumal der "Verteidiger" ja als früheres Opfer eh schon eine Grundtraumatisierung hatte, nicht so weit aus dem Fenster lehnen wollen die Geschichte der Notwehr sofort und ohne Anhörung der Gegenseite oder anderer Zeugen als gegeben hinnehmen.

    Selbst hier im Forum gibt es genug Leute die meinen das "nach der Uhrzeit fragen" oder "um Feuer/Zigarette bitten" bereits eine Notwehrfähige Vorbereitung zum Angriff sei. :confused2:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (15. Oktober 2009 um 02:34)

  • Hy,

    hier ist Carsten H. wieder einmal die Auslegung unserer Staatsanwälte und Richter zum Verhängnis geworden, die wieder einmal nicht mit gesundem Menschenverstand sondern stur nach geltender Rechtsprechung angeklagt und geurteilt haben. Das perfide an der Sache ist, das Staatsanwalt und Richter im Nachhinein alle Zeit der Welt haben eine Entscheidung zu treffen und sich offenbar auch nicht in die Situation des Behinderten hineinversetzen konnten.

    Der Rechtsanwalt hat nur eine Möglichkeit, ich erkläre gleich mal warum.

    Er muss jetzt mit einer subjektiven Notwehrlage, der vermeintlichen Notwehr (Putativnotwehr) arbeiten und versuchen diese durchzukriegen, was ihm aber vermutlich auch gelingen wird.

    Aber zuerst einmal: Jeder Mensch würde jetzt argumentieren das Anspucken sein eine Körperverletzung zum Nachteil des Behinderten gewesen, aber das ist falsch. Das Anspucken, was ja den Einsatz des Sprays ausgelöst hat, ist erst mal (so ist es hier leider in Deutschland) nur eine Beleidigung §185 STGB.
    Obwohl es einer üble, unangemessene Behandlung (Def. Körperverletzung) ist, ist das Anspucken in dieser Art nicht geeignet unmittelbar die körperliche Unversehrtheit oder das Leben des Opfers zu bedrohen. Ekel reicht nicht für den Einsatz des Sprays. (Wird das Opfer durch das Anspucken über die Augen mit einer Krankeit infiziert, dann ist das Anspucken eine KV, wenn unheilbar, dann eine schwere KV, aber hier für die Situation uninteressant, weil dies der Geschädigte vor Ort gar nicht feststellen kann).

    Also haben wir erst einmal nur eine Beleidigung, die nicht ausreichend ist, eine Notwehrhandlung durch die Anwendung des Pfeffersprays zu rechtfertigen. Wenn es keine Notwehrsituation ist kann auch keine Notwehrüberschreitung aus Angst, Verwirrung oder Schrecken geltend gemacht werden.

    Das Beschimpfen und Beleidigen ist natürlich auch nur ein Beleidigungstatbestand, das Stupfen mit den Fingern vielleicht eine Nötigung, egal wie bedroht sich der arme Mann gefühlt haben mag.
    So vermutlich die Argumentation der Staatsanwaltschaft.

    Da auch aufgrund der Angaben des Behinderten das Anspucken ihn dazu brachte das Pfefferspray einzusetzen tut sich die Staatsanwaltschaft schwer hier eine Notwehrsituation zu sehen. Auch weil bei der Gruppe nicht einfach kategorisch von mitgehangen, mitgefangen ausgegangen werden kann. Es fällt leider oft sehr schwer jedem die Mittäterschaft nachzuweisen.

    Ich halte das für völlig falsch, wundert mich aber bei unserer Staatsanwaltschaft leider nicht mehr sonderlich.

    Der Rechtsanwalt wird vermutlich folgenden Weg gehen: Durch die Erfahrungen, die der Behinderte schon einmal gemacht hatte, durch das Bedrängen, Bedrohen und Beleidigen und weil es sich um mehrere Täter handelte hatte er natürlich eine Heidenangst. Hier gibt es nun eine nette juristische Floskel: "Durch die Grundsätze allgemeiner Lebenserfahrung" und die bekannte Dynamik in solchen Situationen durfte der Mann durchaus davon ausgehen, das die Situation in der er sich befand weiter eskalieren würde.

    Er wußte ja nicht, was weiter passiert, aber durch diese allgemein für ihn subjektiv bedrohlich Lage durfte er durchaus von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff auf sich ausgehen. Und selbst wenn er sich hierbei irrte, selbst dann wäre es noch eine straffreie Putativnotwehr. Dadurch dass es mehrere Täter waren, war meiner Meinung nach eine gemeinschaftliche, gefährliche Körperverletzung zu erwarten, bis hin zur schweren.

    Ich glaube nicht, dass es dem Mann zuzumuten war untätig darauf zu warten, ob man ihn totschlägt oder nicht.

    Man würde sich schon wünschen, das bei uns mehr mit gesundem Menschenverstand geurteilt wird und kein Wissen vom Opfer verlangt wird, das es gar nicht haben kann. So jedenfalls meine Meinung.

    Gute Nacht,

    LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Da sieht man mal wieder das unsere Justitz der letzte :lma: ist
    Opfer wird Täter und Täter wird zum Opfer gemacht.

    Nach der rechtsauffassung unseres ach so schönen Staates hätte sich der
    Mann also erst halb tot prügeln lassen solln bevor er sich gewehrt hätte.

    Der vermeindliche Spucker ist mehrfach Polizei bekannt.
    Na super aber naja der hatte mit sicherheit ne schwere Kindheit :new16:

    1800€ Strafe
    dafür das er sich nicht mit dem lauten Handy am Ohr ärgern lassen
    dafür das er sich nicht bepöbeln lassen
    dafür das er sich nicht bespucken lassen
    dafür das er sich nicht verprügeln lassen

    Und was ist mit dem Täter mal wieder nischte nix wie immer ! ! !
    und das eigentlich Opfer muss jetzt sogar mit einer
    mehr monatige Bewährungstrafe rechnen.

    Gott in was für einen bescheuerten Land leben wir eigentlich :evil:

  • Wieder mal eine sehr interessantes Beispiel in Sachen Notwehr und Recht.

    Rein nüchtern betrachtet, war der Angriff (also die Spuckattacke) schon vorbei, als Carsten H. sein Pfefferspray einsetzte. Und vermutlich wird das die Begründung sein, dass man ihn an- und verklagt hat.

    Aber versetzt man sich mal in die Lage des Behinderten, dann können die Beteiligten eigentlich froh sein, dass er sie nicht schon vorher und vielleicht mehrere von ihnen eingenebelt hat. Ich würde für mich nicht ausschließen, dass ich mehreren Leuten Pfeffer gegeben hätte.

    Leider zeigt die richterliche Reaktion, dass das einzig falsche Verhalten, der Anruf der Polizei war.
    :new16:

    Aber hätte man die Kerlchen also lieber mit brennenden Augen nach Hause gehen lassen sollen?
    Leipzig ist kein Dorf, aber auch keine riesige Metropole mit mehreren Millionen Einwohnern. Die Chance sich wieder zu sehen ist gar nicht mal so klein. Und wie die Gang dann reagiert, möchte man wohl besser nicht wissen.
    So lacht sie sich auf jeden Fall ins Fäustchen. Und es besteht auch kein Lerneffekt, kein Unrechtsbewusstsein, ihn das nächste Mal nicht zu ärgern. Wie es dann ablaufen wird ist offen. Aber Carsten H. wird mit Sicherheit auch beim nächsten Mal das Opfer sein.

    Arme Sau!
    :(

    Fördermitglied des VDB.

  • Mein ständiges Reden: Hast du dich erfolgreich gewehrt, entferne dich unverzüglich vom Ort der Gefahr. Dein Gegner könnte sich erholen oder - weit schlimmer - die Staatsmacht nimmt sich der Sache an.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • das ist so bescheuert was is das fürn land man wehrt sich und kriegt dafür ne strafe... er hätte so enden können wie der mann der am bahnhof verprügelt wurde nur der is tot (R.I.P) und dann wird richtig stress gemacht und wie unvorhersehbar das ist -.- nur armseelig einfach nur armseelig armes deutsches rechtssystem echt wahr ich wünsche dem mann viel glück in seinem weiterem leben

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung der Leser :thumbsup: 8o :thumbsup:
    SSW: RG96 Match, ME Mod. P08, RG59, RG56, Walther P22, Walther PK380 :love: , RG3, SM80, HW94 :love: , HW88 "Airwight", Reck Miami Steelfinish, RG76
    SSW´s die noch kommen: RG725 :love: ,RG100 :love:, Zoraki 906 :love: , Ekol Viper 2,5" :love:

  • Zitat

    Original von Sparky
    Er wußte ja nicht, was weiter passiert, aber durch diese allgemein für ihn subjektiv bedrohlich Lage durfte er durchaus von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff auf sich ausgehen.

    Also wenn ich den Bericht so höre finde ich den Sprayeinsatz übertrieben. Man steht bei sowas auf und geht zum Fahrer des Verkehrsmittels oder drückt den darin befindlichen Notknopf. Dabei sollte man natürlich schon die Hand am Spray in der Tasche haben, falls dann einer auf einen zugestürmt kommt. Die Fahrer von Bussen/Bahnen haben eine direkte Verbindung zur Polizei für Notfälle. Viele (leider nicht alle) haben heute Videokameras installiert mit denen man ein Beweismittel für das Anspucken hat.

    Zum Thema Anspucken:

    Zitat

    "Nach den Feststellungen der Strafkammer trat der Angeklagte an die Fahrerseite des Pkw des Zeugen ... und sagte durch das geöffnete Fahrerfenster hindurch: "Ist noch was?" Sodann spuckte er dem Zeugen ... ins Gesicht, so daß der Speichel von der Brille und der Wange auf die Oberbekleidung des Zeugen tropfte. Dieser ekelte sich aufgrund dessen.

    Die Kleine Strafkammer hat diesen Sachverhalt als ein tateinheitliches Vergehen der Beleidigung und der vorsätzlichen Körperverletzung gewertet. Bei der Tat handelt es sich um eine Beleidigung nach § 185 zweite Alternative (mittels einer Tätlichkeit begangen) StGB (Lackner, StGB 18. Aufl. Anm. 6 zu § 185; SK-Rudolphi 4. Aufl. § 185 Rdn. 21). Dagegen erfüllt die Handlung nicht den Tatbestand einer vorsätzlichen Körperverletzung nach § 223 StGB. Zwar hat das Reichsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 1910 (GA 58, 184) entschieden, daß das Anspucken, wenn es geeignet sei, Ekel, also eine auf das körperliche Befinden störend wirkende Einwirkung, hervorzurufen, als Körperverletzung angesehen werden könne. Dieser Auffassung kann aber nicht gefolgt werden. Das Anspucken hat bei dem Zeugen ... nicht zu einer Gesundheitsbeschädigung geführt, weil er sich zwar ekelte, aber daraus kein weiterer pathologischer Zustand, wie etwa Übelkeit, resultierte.
    Quelle: http://www.juraforum.de/forum/archive/…pucken-strafbar

    Also ich wäre schon gegangen, wenn ich das Handy ans Ohr gehalten bekommen hätte. Sowas darf man gar nicht erst weiter eskalieren lassen - darin liegt für mich der Hauptfehler, den der Beschuldigte gemacht hat. Natürlich ist es extrem beleidigend, angespuckt zu werden - keine Frage! Doch soweit hätte es eben nicht kommen müssen.

    Wenn jetzt jeder aus Angst direkt überreagiert, kann man niemanden mehr nach der Uhrzeit fragen. Wenn man als Raucher dann sein Feuerzeug vergessen hat, muss man auch damit rechnen, direkt mit Augenkampfstoffen angegriffen zu werden, wenn man jemanden nach Feuer fragt. Zumindest werde ich öfter danach als nach der Uhrzeit gefragt, obgleich ich nicht rauche.

    Also, Schlussfolgerung: Wehret den Anfängen - Deeskalation - den einfachsten Weg suchen.

    Selbstverständlich ist keiner von uns dabei gewesen, aber so sehe ich das, wenn es so war wie im Bericht vom Beschuldigten beschrieben.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Eines der Hauptprobleme ist das völlige Versagen des Staates bei den Maßnahmen zur Integration aller Imigranten und Abschiebung integrationsunwilliger Imigranten.
    Nur so konnten sich im Laufe der letzten Jahrzehnte Blasen deutschfeindlich gesinnter, bzw. deutschablehnender Gesellschaften innerhalb unserer Gesellschaft bilden, deren, den deutschen Verhältnissen nicht gewachsene oder bewusst verweigernde, Jugend sich gesellschaftlich parasitär durchmogelt und sich zum Schrecken der deutschen / deutschfreundlichen Gesellschaft entwickelt hat. Die meisten Bürger trauen sich in bestimmte Gebiete überhaupt nicht mehr hinein, ziehen, wenn es geht, weit weg, um nicht Opfer dieser dauerstraffälligen Gewalttäter zu werden, die jede Bewegung, jedes Hingucken oder Weggucken zum Anlaß nehmen, um ihren Gewaltgelüsten freien Lauf zu lassen.
    Und die deutsche Justiz hat in den meisten Fällen nichts anderes zu tun, als in falsch verstandenen Verständnis ein "Kuscheljustiz"-Schiene zu fahren und bei den Opfern die wahren Täter zu suchen - die wahren Täter sind die politischen Verantwortlichen in Land und Bund!

    Ich möchte nicht falsch verstanden werden! Die Mehrheit der in Deutschland lebenden Menschen ausländischer Herkunft sind friedliche und freundliche Menschen, die sehr häufig hilfsbereiter und verständnisvoller als ihre deutschen Nachbarn sind.
    Und so ein gewalttätiges parasitäres Ungeziefer haben wir auch in der deutschen Bevölkerung - da darf man nichts beschönigen! Aber eigentlich haben wir genug Gewalttäter unter den eingeborenen Deutschen, da benötigen wir ganz bestimmt nicht noch den gewalttätigen Abschaum aus dem Rest der Welt.
    Was wir benötigen, ist eine klare politische Aussage der Regierung, wonach in Deutschland bei Gewaltkriminalität energisch und ohne "kuscheln" der/die Angreifer zu langen Haftstrafen verurteilt werden, Verletzungen und andere Nachteile, die aus der Verteidigung ihrer Opfer herrühren, nur zu Lasten des /der Angreifer gehen und das / die Opfer in keinerlei Weise belangt werden können, und bei ausländischen Tätern jeden Alters diese entweder sofort in ihre ursprüngliche Heimat abgeschoben werden oder der betreffende Staat wahlweise die Kosten der Haft in Deutschland zu tragen hat und der/die Täter nach der Haft abgeschoben werden.

    Es ist sehr traurig und beschämend für Deutschland, daß ein ehemaliger Ausländer, der sich ordentlich verhalten hat, integriert ist und die Mühen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft erfolgreich hinter sich gebracht hat, schneller die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verlieren kann und dann als Staatenloser in seine ehemalige Heimat abgeschoben wird, als ein integrationsunwilliger, gewalttätiger jugendlicher Ausländer mit zig Vorstrafen und Verurteilungen wegen schwerer Gewaltverbrechen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (16. Oktober 2009 um 12:27)

  • Wenn man sich nicht in solche Gefahren mit dem Pöbel oder der Staatsanwaltschaft bringen will, lautet die Lösung:

    :direx: Bleib zuhaus!

    Ehrliche und anständige Menschen fahren nachts doch nicht mit dem Bus durch die Stadt! Das provoziert doch nur!
    Und wenn man dann nicht aussieht, wie der Checker (sondern wie Carsten H. eben aussieht), dann ist das eine förmliche Einladung, veräppelt und angepöbelt zu werden.

    So ist das leider.

    Pazifist

  • Gott bin ich froh, dass ich auf dem Land lebe...

    Ein Kumpel von mir hat erzählt, dass er in Amsterdam nachts den Fußgängerweg entlang ging, völlig harmlos! Der kerl vor ihm dreht sich um und ballert ihm eine, voll in die Murmel!

    Werde ich mal in einer größen Stadt eingesetzt/versetzt, leg ich mir auf jedenfall nen KWS zu und geh ohne SSW nachts nicht mehr in eine Bar oder so...

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Ich möchte nicht falsch verstanden werden! Die Mehrheit der in Deutschland lebenden Menschen ausländischer Herkunft sind friedliche und freundliche Menschen, die sehr häufig hilfsbereiter und verständnisvoller als ihre deutschen Nachbarn sind.


    Was für einem Beruf gehst du nach, dass du die Mehrheit kennst?
    Entschuldige, aber solche Aussagen zielen meiner Meinung nach nur darauf ab, sich selbst nicht als "fremdenfeindlich" darzustellen. Das werfe ich dir natürlich auch nicht vor, aber das ist hier in diesem Land ja verständlich. Ein Kulturbereicherer darf wohl "Scheiß Deutsche" brüllen und kommt damit davon - andersrum ist es dann direkt Volksverhetzung.

    Zitat

    Original von Vogelspinne
    Und so ein gewalttätiges parasitäres Ungeziefer haben wir auch in der deutschen Bevölkerung - da darf man nichts beschönigen! Aber eigentlich haben wir genug Gewalttäter unter den eingeborenen Deutschen, da benötigen wir ganz bestimmt nicht noch den gewalttätigen Abschaum aus dem Rest der Welt.


    Selbstverständlich wird der größte Teil der Straftäter von "Deutschen" gestellt. Da dieses Land hier noch keinen anderen Namen als Deutschland trägt, sind die meisten Einwohner Deutsche. Um deinen Aussagen etwas hinzu zu fügen habe ich das hier mal rausgesucht:

    [PDF]Migration und Kriminalität

    Wenn man die Zahlen dort dann aber mal mit den Zahlen der Gesamtmenge der Deutschen und Migranten vergleicht, bzw. ein Verhältnis errechnet so zeigt sich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mitbürger mit anders kulturellem Hintergrund einen angreift deutlich höher ist, als bei einem Deutschen.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

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  • Zitat

    Original von TomCat74
    Gott bin ich froh, dass ich auf dem Land lebe...

    In der beschaulichen, ostfriesischen Kleinstadt in der ich lebe gabe es vergangenes WE auch innerhalb einer Nacht mehrere gewalttätige Übergriffe von einer Person oder Gruppe von Personen.

    In einem Fall ein Fußtritt aus vollem Lauf gegen den Kopf einer sitzenden Person, danach weitere Tritte als das Oper am Boden lag (--> Krankenhaus), in einem anderen Fall unvermittelte Schläge zum Kopf (--> Kieferbruch).

    Gewalt ist kein Privileg der Großstadt, aber hier war das halt nur eine Randnotiz in der örtlichen Presse.

    Erschreckend finde ich hier weniger die Intensität der Gewalt (man gewöhnt sich ja langsam) sondern vielmehr, dass in diesen Fällen völlig grundlos, ohne Pöbelei und Vorwarnung massiv zugeschlagen/-treten wurde. Da kann man eine Schrotflinte zur Selbstverteidigung dabei haben, die hilft einem auch nicht, wenn unverhofft aus dem nichts ein Fußtritt gegen den Kopf kommt.

    Und jetzt soll mir keiner kommen, man könne sich vorbereiten, die Umgebung beobachten, blablabla. Ich hatte auch schon das Vergnügen, bei einer harmlosen Massenveranstaltung mit gesittetem Klientel völlig unverhofft von einem jugendlichen Vollversager zu Boden geschlagen zu werden, ohne dass dieser vorher irgend eine Aggression gezeigt hätte oder eine verbale Auseinandersetzung, Frage nach Uhrzeit oder Feuer o.Ä. vorangegangen wäre.

    Dagegen kann man sich nicht schützen.

    Einmal editiert, zuletzt von Lachmoewe (15. Oktober 2009 um 20:56)

  • Lachmoewe:

    Mach´s so, wie von Lanam vorgeschlagen:

    Zitat

    Original von Lanam
    Also ich wäre schon gegangen, wenn ich das Handy ans Ohr gehalten bekommen hätte. Sowas darf man gar nicht erst weiter eskalieren lassen - darin liegt für mich der Hauptfehler, den der Beschuldigte gemacht hat. Natürlich ist es extrem beleidigend, angespuckt zu werden - keine Frage! Doch soweit hätte es eben nicht kommen müssen.

    Wenn jetzt jeder aus Angst direkt überreagiert, kann man niemanden mehr nach der Uhrzeit fragen. Wenn man als Raucher dann sein Feuerzeug vergessen hat, muss man auch damit rechnen, direkt mit Augenkampfstoffen angegriffen zu werden, wenn man jemanden nach Feuer fragt. Zumindest werde ich öfter danach als nach der Uhrzeit gefragt, obgleich ich nicht rauche.

    Also, Schlussfolgerung: Wehret den Anfängen - Deeskalation - den einfachsten Weg suchen.

    Dann kann gar nichts passieren.
    Immer schön wegducken und allem Streit aus dem Wege gehen.
    Oder wie ich schon schrieb: einfach zuhause bleiben!
    Gibt doch Fernsehen, Internet und Essen auf Rädern - wozu rausgehen und sich in Gefahr bringen?

    Pazifist

  • Zitat

    Original von Lachmoewe


    Erschreckend finde ich hier weniger die Intensität der Gewalt (man gewöhnt sich ja langsam) sondern vielmehr, dass in diesen Fällen völlig grundlos, ohne Pöbelei und Vorwarnung massiv zugeschlagen/-treten wurde.
    Dagegen kann man sich nicht schützen.

    Da sind wir einer Meinung. Menschen prügeln sich schon ewig und meist mit Grund (oder halt im Rausch).
    Grundlos brutalst zuzuschlagen ist ein Phänomen, das meiner Meinung nach erst unsere Generation betrifft. Vor allem das Nicht-Ablassen vom Opfer, der schon am Boden liegt finde ich erschreckend!
    Sogar die meisten Tiere in Rivalitätskämpfen lassen ab, wenn der Gegner sich ergibt bzw. kampfunfähig ist.

    Das erinnert mich an einen Satz, den ich mal irgendwo in der Uni aufgeschnappt hat: "Was unterscheidet den Mensch vom Tier? Nicht die ratio, der Mensch mordet systematisch untereinander bestimmte Gruppen"

    3 Mal editiert, zuletzt von TomCat74 (15. Oktober 2009 um 21:18)

  • Zitat

    Original von barret
    Mein ständiges Reden: Hast du dich erfolgreich gewehrt, entferne dich unverzüglich vom Ort der Gefahr. Dein Gegner könnte sich erholen oder - weit schlimmer - die Staatsmacht nimmt sich der Sache an.

    Stimmt genau, Beine in die Hand und weg.
    Pfefferspay ist nicht tödlich und blind wird man auch nicht.
    Seit ich vor ein paar Wochen auch Streß mit einem Jugendlichen hatte, habe ich schon fast automatisch die Hand am Pfefferspray. Besonders, wenn sie nicht so richtig mitteleuropäisch aussehen.
    Auch wenn ich damit einigen dieser Jugendlichen Unrecht tue.
    Aber es ist mein Leben und meine Gesundheit.

    Genieße dein Leben, denn Du hast nur eins. :party:
    Aber bitte nicht das Gehirn ausschalten.

    Einmal editiert, zuletzt von HEW2307 (15. Oktober 2009 um 21:34)

  • Lanam,
    ich bin mit einer Ausländerin verheiratet, habe in der Nachbarschaft mehr Ausländer als Deutsche. Mein Freundes- und Bekanntenkreis setzt sich ca. aus 50 : 50 Deutschen und Ausländern zusammen - von daher denke ich, daß ich mir ein Urteil erlauben kann.
    Die große Mehrheit der Deutschen und der in Deutschland lebenden Ausländer wollen nur miteinander friedlich leben. Das wollen aber eine Reihe von Hohlbirnen quer durch alle Bevölkerungsteile durch Gewalt an anderen nicht zulassen, da sie sich durch ihre Gewaltausübung persönliche Vorteile versprechen.
    Das Dumme ist nur, das die deutsche Justiz nur die schwere Kindheit und so einen ( in den meisten Fällen ) Quatsch begutachtet und dabei die wahren kriminellen Gründe beiseitefegt. Das führt dazu, daß sich solche Hohlbirnen in ihren destruktiven Verhalten bestätigt fühlen und sich bei nächster Gelegenheit wieder gewältig ausleben. Hier macht eine Minderheit die Musik und die Justiz applaudiert und verteilt Geschenke - so sieht es aus, egal, woher der Schläger stammt. :evil: