Also das einzige was ich jetzt gefunden habe istr das nach dem Produktsicherheitsgesetz Laser in grün über 1mW nicht an Privatleute verkauft werden dürfen.
Ist also auch kein Verbot des besitzes solcher Dinger.
Gruß Christian
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Also das einzige was ich jetzt gefunden habe istr das nach dem Produktsicherheitsgesetz Laser in grün über 1mW nicht an Privatleute verkauft werden dürfen.
Ist also auch kein Verbot des besitzes solcher Dinger.
Gruß Christian
ich hab mal ein wenig gegoogelt und bin dabei darauf gestossen:
Das die stärkeren pointer verboten sind, kann ich nachvollziehen. Scheinbar hat sich das aber noch nicht zu jedem Verkäufer rumgesprochen.
Die sollten lieber mal die Einhaltung der bereits geltenten Gesetze überwachen, bevor sie schon wieder neue einführen...
Das ist jetzt ja richtig günstig nur 999€ plus Versand
naja, vom Preis her abgesehen. Ich finde es schon hart, dass das Teil einfach verkauft wird bzw. bestellt werden kann.
Warum? Du kanst in Deutschland auch einfach ein LG mit 100J ohne WBK ab 18 kaufen.
Nur da kommt wieder das Geld ins Spiel so eine historische Windbüchse wirst du nicht so einfach für wenig Geld bekommen.
ZitatOriginal von LEP FAN
Warum? Du kanst in Deutschland auch einfach ein LG mit 100J ohne WBK ab 18 kaufen.
echt, keine Ahnung.
Ich bin erst seit kurzem hier dabei und hab noch viel zu lesen vor mir...
Ja, weil Luftgewehre mit Herstellung vor 1970 auch ohne F und folglich Joulebegrenzung frei waren.
nur noch mal so zum Verständnis (dann klink ich mich aus)
Wenn ein LG vor der Einführung des s hergestellt wurde und mehr als 7,5 Joule hat darf ich es ohne WBK besitzen.
Wenn ich ein altes LG (ohne ) "tune" ist es verboten.
Wenn ich ein neues LG mit "tune" ist es erst recht verboten.
Hab ich das so richtig verstanden?
(sorry ich wollt das Thema nicht kaputt machen, hat mich halt interessiert.)
Genauso ist es richtig mit dem .
nur das Schiesen wird ein bischen anders gehanhabt.
Da ist das Limit beim Schiesen die 7,5J egal ab alt oder neu, ob mit oder ohne .. Über 7,5 nur auf/in zugelassenden Schiesständen.
moi. es gab mal um 1980 eine helium-neonlaser in der schweiz frei zu kaufen, welcher pistolenform hatte und zum blenden der gegner gedacht war. damals sollte dieses gerät die ssw beerdigen. betrieben wurde der laser mit 9 volt blockbatterien. die laserröhre hatten ca. 25cm länge.
Im werbeprospekt stand damals was von rubinrotem licht, welches den gegner blendet und veranlasst, die augen zu schließen, bevor es zu einem Augenschaden kommt. Angeblich schließt das Auge laut dieser Angabe schneller , als es schädigen kann.
Das war damals schon recht futuristisch, der preis von 1000 Schweizer Franken auch.
Nach ca. 1 monat im Handel waren die geräte vom Markt verschwunden. Der grund ist mir nicht bekannt.
Nur mal so als info.
Was es nicht alles schon gab.....
heute ist das ganze wohl kleiner........
gruß rabocop
danke, wieder was gelernt
Wer sich den Artikel mal genau durchgelesen hat, wird feststellen, dass diese Eistufung als Waffe nicht für alle Laserpointer gefordert wird, sondern nur für die, die stark genug sind, einen Piloten im Landeanflug zu blenden.
Die üblichen Schlüsselanhänger wären davon nicht betroffen.
Und, mal ganz ehrlich: Fällt irgendjemandem hier ein Verwendungszweck für starke Laser ein, wegen dem man sowas privat besitzen sollte?
ZitatOriginal von Christian
Also das einzige was ich jetzt gefunden habe istr das nach dem Produktsicherheitsgesetz Laser in grün über 1mW nicht an Privatleute verkauft werden dürfen.
Ist also auch kein Verbot des besitzes solcher Dinger.Gruß Christian
Sowas hatte ich auch schon mal irgend wo gelesen. Da wurde darauf hingewiesen das das Grüne Licht die Augen nicht so reitzt wie z,B. die roten Laser, was dazu führt das man das Auge nicht sofort automatisch schliest. Daher kommt es hier leichter zu Augenschäden.
Gibt es denn keine allgemeine Leistungsbegrenzung für die dinger in de??? (z.B. 7.5 mW )
ZitatOriginal von MarkK
Und, mal ganz ehrlich: Fällt irgendjemandem hier ein Verwendungszweck für starke Laser ein, wegen dem man sowas privat besitzen sollte?
Das ist doch klar, für Private Lasershows ( dafür werden auch die meisten, zumindest die besseren, verkauft )
Und, und, und.
Nur weil dir keine Anwendunge einfallen sollen sie verboten werden ?
Joachim
Also ich weiß nicht, wofür man scharfe Waffen brauchen sollte.
Das sollte den Behörden vorbehalten sein! Immerhin kann man ja auch mit Lichtpistolen und Lichtgewehren schießen... nein halt, das wollen wir ja auch verbieten
LOL
Bin ja gespannt wann die bei euch Granatäpfel verbieten
ZitatOriginal von Flolito
Bin ja gespannt wann die bei euch Granatäpfel verbieten
Sind die das denn nicht schon?
Ich dachte da greift das Kriegspflanzenkontrollgesetz.
Außerdem geht es bei den Beispielen aus der Luftfahrt wohl eher um die Gesundheit der Piloten. Die nervt das tierisch und es kann durchaus Verletzungen der Netzhaut verursachen.
Aber das mit dem Leben der Passagiere ... ich bitte euch, wenn ein Pilot "vor Schreck das Steuer verreisst" *lol*, wie hier ein Hysteriker geschrieben, dann hat der in keinem Cockpit der Welt was zu suchen - dafür werden Piloten besser ausgebildet als PKW-Fahrer. Typisch "Spiegel". Genauso wie die "Terrorgefahr"
ZitatOriginal von Reclaim
Aber das mit dem Leben der Passagiere ... ich bitte euch, wenn ein Pilot "vor Schreck das Steuer verreisst" *lol*, wie hier ein Hysteriker geschrieben, dann hat der in keinem Cockpit der Welt was zu suchen - dafür werden Piloten besser ausgebildet als PKW-Fahrer. :
Ich weis nicht, das Landen ist nicht so ganz trivial. Besonders bei Scherwinden. Wenn da kurz vor dem Aufsetzen eine plötzliche Böhe kommt und den dem Augenblick so ein Laser dem Piloten die Sicht nimmt, da weis ich nicht ob das immer gut geht.