Wann fangt Ihr Silvester an zu knallen?

Es gibt 207 Antworten in diesem Thema, welches 19.722 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Januar 2010 um 11:35) ist von steffirn.

  • Moin !

    Bei mir siehts wie folgt aus:

    Ein Tag davor, Abends nen Bierchen leeren und alles nochmal durchgehen.
    Wenn was vergessen wurde gehts an Silvester morgens nochmal los.

    Am 31ten wird dann morgens erstmal ausgiebig gefrühstückt.
    Und bis 16 Uhr sitz ich dann hier auch noch im Forum rum.

    Ab dann teste ich nochmal jeder meiner Lieblinge durch, bis dann die ersten Freunde vorbei kommen... und jeder sich noch nen Bier nimmt.
    Dann wird sich in grosser Runde zusammengesetzt und geklönt.
    Nebenbei munitioniere ich auf und spätestens dann juckt es mir i den Fingern und den anderen auch.
    Ab dann gehen nen par Ratter hoch usw.

    Tja und so geht es dann Etappenweise weiter...
    Nen bissl drin rumsitzen und dann mal wieder raus usw. :D

    Und ab halb 12 geht es dann auch schon richtig los.
    Um 12 nochmal angestoßen, ab dann öffnet die Hölle ihre Pforten !

    Gruß !

    Einmal editiert, zuletzt von BLacK_BOA (4. November 2009 um 11:29)

  • Also...letztes Jahr wars eher bescheiden ....100 mal 9mm Pistole, 100 mal Revolver....unzählige kracher....war so von 12 - 3 uhr ....

    dieses Jahr gehts denke ich mal so um 15 uhr mit meinen freunden los ... mal ein zwei schuß wenn meine freunde mal wollen ....dann ist für abends en kleines Ferkel angesetzt welches wir dann in ruhe und genüsslich vertilgen werden ...

    Wenn der Part im warsten Sinne des Wortes gegessen ist ( so gg. 23:00 uhr ) gehts dann denke ich mal so bis 2-3 uhr weiter ... Anschließend viel Bier ... wie jedes Jahr ... :D

    Gruß Nelo

    SSW´s: Sig Sauer P239/Umarex Phyton/EM-GE Mod. 6d/Reck Goliath
    Luftdruck: Umarex S.P. 50

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard
    Sehe ich genaus so. Alkohol trinke ich nicht außer zum Anstoßen. Früher war für mich Silvester ein einziges Saufgelage, aber man wir halt vernünftiger ;-).

    Wenn du wüsstest... :))


    Letztes jahr hab ich auch den halben Pappbecher Sekt (<-- wie stillos, aber die Gläser waren alle :new16: ) vom Balkon geschmissen weil ich endlich loslegen wollte *lol*

    Man kann sich von den Nachbarn ja auch nicht alles gefallen lassen, um 0:15 will ich dann schon mitmischen.

    Aber ich bin bisher immer gut damit gefahren, Silvester auch nach dem Feuerwerk nicht übermäßig Alkohol zu trinken. Nicht nur in Sachen Waffen... ;)

    Soll sich jeder besaufen wie er will, aber nicht wenn er mit Waffen hantiert. Da hat man eine Verantwortung, die man auch tragen sollte wenn man schon Waffen benutzen will.


    H5N1

    Röhm RG59N | Zoraki 914 | Röhm RG76 | Weihrauch HW88
    13:35 [145serkan]: ich will eine die sehr gut aussieht so brutal muss die aussehen wisst ihr

  • so ab 20 uhr gehts los, erst mit der Browning ca.20-30 schuss (zum dran gewöhnen,is ja nur ne 8mm)
    Dann im stundentakt weiter! (Mauser Magnum,Big Bore je ca.50 schuss)
    Und ab 0 uhr kommt die HW94 zum Einsatz!! :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von Hillbilly45 (13. November 2009 um 21:17)

  • sobald es dunkel wird gehen die ersten leuchtsterne hoch und um 0.00 wird dann der rest verpulvert ^^

    ich hab an silvester kein problem mit alkohol da ich generell nie welchen trinke ^^

    geht ein zyklop zum augearzt

    :n17:

    :laugh:

  • Ok ich habe versucht mir mal einen Plan aufzustellen:

    Am Tag zuvor werde ich, wenn ich von der Arbeit komme, erstmal gucken ob wir genug Sachen haben zum Knallen und Essen. Am Tag darauf wird schön ausgeschlafen (damit ich Abends nicht wegbreche - ich habe es tatsächlich mal geschafft ein Silvester den Countdown zu verschlafen :crazy2: bin gegen 1 Uhr aufgewacht) und dannach lecker gefrühstückt. Dann werden die letzten Sachen eingekauft (Munition und Essen...nur noch Kleinigkeiten) und zu Hause mach ich dann erstmal richtig schöne Berliner (frisch schmecken die unglaublich geil).
    Dann wird die Bude noch hübsch dekoriert und dann wird noch ein bisschen im Forum gesurft.

    So gegen 18 Uhr sollten dann die ganzen Leute kommen und dann wird gegessen, geknallt, gegessen, geknallt, wieder gegessen und dann geknallt und zum Schluss wird angestoßen und dann werden wir alle samt Clubbing gehen :nuts:. Vor 5 Uhr morgends werde ich aus Prinzip schon nicht ins Bett gehen :D.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Bei mir gehts ab 18:00 los.
    Am Anfang ab und zu mal ein paar 9mm Kartuschen, zwischendurch wird gegessen, gefeiert usw. so bis ca. 22:00, und dann wird bis 3:00 locker flockig durchgeballert (mit der RG3). Und dann werden noch die Reste aufgebraucht, bis alles weg ist (und da wir sieben voll "aufmunitionierte" Leute sind, wird "Reste aufbrauchen" danach noch ziemlich lange dauern) :D

    Einmal editiert, zuletzt von Shadd0x (12. November 2009 um 17:30)

  • Ich freu mich schon richtig auf Silvester und es ist ja das letzte in meiner Straße weil ich am 5 Januar umziehen werde schade auch aber davon lass ich mich nicht abschrecken ich werde es richtig krachen lassen ich habe mir extra 1000 Schuß besorgt und so weiter und am 29 kommen noch mehr sachen dazu (:) Ich werde es schön genießen und bis 3-4 Uhr draußen bleiben oder länger :ngrins:

    SSW´s die ich habe: Reck Goliath, Hämmerli P26 Dark Ops, Röhm RG3, Hk P30, Walther P88, Geco P217, Walther PK380, RG89N, Weihrauch HW94
    SSW´s die noch kommen: Rg96, Walther - P22/P99 , Reck PP, usw......

  • Dieses Jahr wird es bei mir nicht so lange dauern :D
    Weil ich hab ja jetzt mehr Magazine :D
    Aber ganz ehrlich, so lange werde ich nicht ballern, zumindest nicht mit lauten Sachen... weil wo ich feier nen Rentnerdorf ist :)

    Also schön am Anfang das Laute und dann ab und zu noch nen paar Leuchtsterne mit der RG3

  • Hallo,
    die letzte Seite liest sich für mich wie im Kindergarten.
    Da wird von Bierchen mit Freunden gesprochen,immer mal wieder was Hochjagen usw.
    Ich will keinen hier Persönlich angreifen,aber Alkohol und Waffen ( auch wenn es nur SSW sind ) gehören einfach nicht zusammen.
    Bei Mir ist es wie jedes Jahr,zur Jahreswende wird angestoßen und das Pulver Verschossen.
    Danach geht auch bei uns die Party weiter,mit Alkohol für die Leute die vorher noch eine Waffe geführt haben.

    Gruß Sven

    "The only easy day was yesterday!" (Der einzig leichte Tag war der Gestrige!)-US SEALs
    W
    Dolce & Gabbana ?? Ne, ne ich trage Heckler & Koch

  • Wenigstens ein Vernünftiger hier, Du sprichst mir aus der Seele, Alkohol ist verdammt schlecht im Zusammenhang mit Waffen. Ausserdem muss ich als Tierbesitzer ja ab und zu auch mal raus mit den lieben Kleinen und wenn es von jeder Ecke knallt, ist das den zwischenmenschlichen Beziehungen nicht förderlich. Nein, meinem Dicken macht das nichts, aber der Typ über dem er dann letztes Jahr auf Silvesternachmittag stand und etwas brummend seinen Unmut kund tat war nicht glücklich. :nuts: *lol*
    Wenn das ab 2100 losgeht, hat keiner was dagegen, aber das muss doch nicht schon 3 Tage vorher oder auf Silvester schon tagsüber sein.

    Mir ist drissegal, wer Dein Vater ist, so lange ich angel, gehst Du hier nicht über das Wasser!
    :wegdamit:Ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber *lol*

  • Merkblatt zum Umgang mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe
    Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Gasrevolver oder Gaspistole
    bezeichnet. Deren Erwerb und Besitz bedürfen keiner Erlaubnis unter der Voraussetzung, dass die Waffe ein
    Zulassungszeichen („PTB-Zeichen im Kreis“)
    Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, die dieses „PTB-Zeichen“ nicht tragen, unterliegen vollumfänglich der
    Erlaub- nispflicht des Waffengesetzes. Zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes bedarf es daher einer
    Waffenbesitzkarte!
    Was beim Umgang mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem „PTB-Zeichen“ im
    Wesentlichen zu beachten ist:
    • Zum Erwerb und Besitz sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. • Besitz bedeutet
    die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über einen Gegenstand. • Erwerben heißt, ein Gegenstand gelangt in
    den persönlichen Besitz z.B. durch einen Kauf oder eine Schenkung oder eine sonstige Form der Überlassung selbst für
    kürzeste Zeit.
    • Da selbst Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Verletzungen
    verursachen können, ist eine solche Waffe stets so aufzubewahren, dass Personen unter 18 Jahren – insbesondere
    Kinder – keinen Zugang hierzu haben.
    • Das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe bedarf eines Waffenscheines.
    Was bedeutet Führen einer Schusswaffe?
    Eine Schusswaffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des
    eigenen befriedeten Besitztums (z.B. der eigene eingezäunte Garten) ausübt.
    Hierfür ist der Kleine Waffenschein erforderlich. Eines Kleinen Waffenscheines bedarf es jedoch nicht für folgende
    Ausnahmefälle :
    • Das Führen mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem
    Besitztum.
    • Der Transport in nicht schussbereitem und zugriffsbereitem Zustand von einem Ort zu einem anderen.
    • Das Führen einer Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeuges auf
    diesem Fahrzeug oder bei Not- oder Rettungsübungen.
    • Das Führen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder
    akustische Signalgebung erforderlich ist.
    Wo eine Schusswaffe keinesfalls geführt werden darf:
    Auf allen öffentlichen Veranstaltungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel darf selbst mit
    einem Kleinen Waffenschein ohne zusätzliche Ausnahmeerlaubnis keine Waffe geführt werden.
    Wann und wo darf mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe geschossen werden?
    Wer außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte schießen will, bedarf hierzu einer eigenen Schießerlaubnis.
    Ausnahmen:
    • Schussabgabe in Fällen der Notwehr und des Notstandes (§ 32 StGB).
    • Schussabgabe durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung mit Schusswaffen, aus denen nur
    Kartuschenmunition verschossen werden kann.
    • Schussabgabe mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, zum Vertreiben von
    Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben.
    • Schussabgabe mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
    • Schussabgabe mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei
    Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
    Besonderer Hinweis zu Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann:
    Die Freistellung vom Erfordernis einer Schießerlaubnis bei Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition
    verschossen werden kann, setzt voraus, dass die Schusswaffe bauartbedingt nur die Verwendung von
    Kartuschenmunition zulässt. Kartuschenmunition sind Hülsen mit Treibladungen, die ein Geschoss nicht enthalten.
    Üblicherweise sind Gaspistolen und Gasrevolver im Handel mit einem Abschussbecher, der an der Laufmündung
    aufgeschraubt werden kann. Dieser dient zum Abschießen von Munition, in der explosionsgefährliche Stoffe oder
    Stoffgemische enthalten sind, die einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugen und keine
    zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten (Pyrotechnische Munition). Aus solchen Schusswaffen kann somit
    auch andere Munition als Kartuschenmunition( Platzpatronen bzw. Reizstoffpatronen) verschossen werden.
    Pyrotechnische Munition mit hauptsächlich Lichteffekten wird vornehmlich an Silvester anstelle der
    handelsüblichen Silvesterraketen verwendet. Ein Abschießen dieser Munition ohne Schießerlaubnis ist daher
    rechtswidrig. Die allgemeine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz zum Abfeuern von Krachern und Raketen in
    der Silvesternacht ersetzt nicht die erforderliche Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz!
    Die sogenannten Pyroknallpatronen (BAM II) unterliegen der Munitionserwerbsberechtigung!! Das Verschießen
    dieser Knallpatronen ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und Sprengstoffgesetz!!

    uns so wie ich das sehe, gibt es wieder eine Menge Anzeigen

  • Berlin20
    Das Schießen in der Öffentlichkeit ist allerdings - außer in Notwehr - auch mit dem "Kleinen Waffenschein" verboten. Das gilt auch an Silvester!
    Ausnahmen gibt es nur in wenigen Einzelfällen, z.B. für Theater- / Filmaufführungen oder als Startzeichen bei Sportveranstaltungen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet.


    so steht es auf der Webseite der Stadt Berlin

  • Ich hoffe sehr ,dass es auch dieses Jahr geduldet wird. :)) :huldige:

    Zitat

    Original von Insider
    Berlin20
    Das Schießen in der Öffentlichkeit ist allerdings - außer in Notwehr - auch mit dem "Kleinen Waffenschein" verboten. Das gilt auch an Silvester!
    Ausnahmen gibt es nur in wenigen Einzelfällen, z.B. für Theater- / Filmaufführungen oder als Startzeichen bei Sportveranstaltungen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet.


    so steht es auf der Webseite der Stadt Berlin

  • Moin !

    Ich meine mal 1-2 Bier am Wochenende, dagegen sagt keiner was.
    Aber an Silvester bin ich nüchtern ! Entweder nach dem knallen mal nen Schluck oder nächsten Tag :D

    Gruß an alle vorsichtigen :)

  • Insider, auch wenn du es noch hundertmal postest - dadurch werden deine Falschauslegungen der Gesetze nicht richtiger!
    Wer auf befriedeten Grundstück mit Erlaubnis des Besitzers ( Eigentümer oder Mieter / Pächter ) mit einem Signalgeber oder einer SSW BAM PM I Feuerwerk ( Pyros und Leuchtsterne, gestartet aus Signalgeber oder SSW ) startet und es dabei sichergestellt ist, daß diese innerhalb der Grundstücksgrenzen bleiben, darf ganzjährig ohne besondere Genehnigung durch die Behörden dies tun - Lärmschutzgesetze und Ruhezeiten sind natürlich zu beachten.