Moinz,
ich hab da mal ne Frage.
Laut dem BKA Feststellungsbescheid sind Messer mit schlagringartigen Griffen ebenso verboten wie Schlagringe.
Wie sieht es denn aber nun aus, wenn ich einen Schutzbügel am Griff eines Beils befestige und den mit Nieten verziere? Sieht änlich wie ein Schlagring aus und würde theoretisch auch so eine Funktion erfüllen.
Aber, da ein Beil nicht als Waffe sondern als Werkzeug gilt könnte das da vielleicht anders sein. Hat jemand ne Ahnung?
MIr gehts darum, ich habe ein Beil und eine Machete, beides schön in Schwarz und schick verziert in Arbeit, die als Wanddeko gedacht sind.
Vorhin sitz ich so im Keller und feile am Griff der Machete als mir die Idee kam, Bügel an die Griffe zu bauen und da Nieten dran zuschrauben. Ich meine solche Nieten wie man sie an Nietenambändern, Halsbändern und so benutzt, davon hab ich nämlich noch ne Menge (gestalte meinen Nietenschmuck selbst )
Möchte nur nix illegales inner Bude hängen haben, ihr versteht
MfG
Bert