RECHT - "Schlagringbeil"

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.055 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. September 2009 um 21:05) ist von Floppyk.

  • Moinz,

    ich hab da mal ne Frage.
    Laut dem BKA Feststellungsbescheid sind Messer mit schlagringartigen Griffen ebenso verboten wie Schlagringe.

    Wie sieht es denn aber nun aus, wenn ich einen Schutzbügel am Griff eines Beils befestige und den mit Nieten verziere? Sieht änlich wie ein Schlagring aus und würde theoretisch auch so eine Funktion erfüllen. :confused2:

    Aber, da ein Beil nicht als Waffe sondern als Werkzeug gilt könnte das da vielleicht anders sein. Hat jemand ne Ahnung?

    MIr gehts darum, ich habe ein Beil und eine Machete, beides schön in Schwarz und schick verziert in Arbeit, die als Wanddeko gedacht sind.
    Vorhin sitz ich so im Keller und feile am Griff der Machete als mir die Idee kam, Bügel an die Griffe zu bauen und da Nieten dran zuschrauben. Ich meine solche Nieten wie man sie an Nietenambändern, Halsbändern und so benutzt, davon hab ich nämlich noch ne Menge (gestalte meinen Nietenschmuck selbst ;) )

    Möchte nur nix illegales inner Bude hängen haben, ihr versteht :F:

    MfG
    Bert

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Zitat

    Original von Bert_Gummer
    Sieht änlich wie ein Schlagring aus und würde theoretisch auch so eine Funktion erfüllen. :confused2:


    Dann hast Du Dir die Antwort schon selbst gegeben.

    Zitat

    Original von Bert_Gummer
    Aber, da ein Beil nicht als Waffe sondern als Werkzeug gilt könnte das da vielleicht anders sein. Hat jemand ne Ahnung?


    Grober Gedankenfehler. Eine gewöhnliche Axt/Beil ist klar ein Werkzeug. Wird es aber so verändert, dass es des Anschein einer Waffe hat, wird sie auch als solche behandelt.

    Vergleiche dazu den neuen Feststellungsbescheid einer Wurfaxt von Böker. Sie ist als Hieb- und Stoßwaffe zugeordnet und fällt unter dem Führverbot 42a:
    http://www.bka.de/profil/faq/waf…_stoszwaffe.pdf

    Weiterhin ist auch die Zweckbestimmung entscheidend.
    Nehme als Beispiel einen Baseballschläger und einen Nagel. Beides harmlose Gegenstände. Wer nun den Nagel quer durch den Baseballschläger treibt, hat die Zweckbestimmung des Baseballschlägers in Richtung Waffe mit allen rechtlichen Konsequenzen geändert.
    Denn nun ist es: "Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (19. September 2009 um 18:43)

  • Hm.... hört sich schlecht an :cry:

    Also nicht nur ein Führverbot sondern auch ein Herstellungs-und-an-die-Wand-häng-Verbot ?!

    Na super, ich hasse dieses gottverdammte WaffG :evil:
    Ist doch zum kotzen sowas....

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Zitat

    Original von Bert_Gummer
    Also nicht nur ein Führverbot sondern auch ein Herstellungs-und-an-die-Wand-häng-Verbot ?!


    Unterscheide:
    Alle Waffen - Führverbot (bzw. mit Erlaubnis)
    Verbotene Gegenstände - Umgangsverbot. Und Umgang bedeutet: erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Somit ist außer angucken alles verboten.

  • Hm?

    Sorry, das raff ich jetzt nicht. Also:

    -Schlagringe = Herstellen/Besitz/Führen verboten
    -Schlagringmesser = Herstellen/Besitz erlaubt, Führen verboten
    -"Schlagringbeil" = Herstellen/Besitz erlaubt, Führen verboten

    ODER:

    -Schlagringe = Herstellen/Besitz/Führen verboten
    -Schlagringmesser = Herstellen/Besitz/ Führen verboten
    -"Schlagringbeil" = Herstellen/Besitz /Führen verboten

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    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Zitat

    Original von Bert_Gummer
    Sorry, das raff ich jetzt nicht. Also:


    Ich wollte ausdrücken, dass man zwischen (normalen) Waffen und verbotenen Gegenständen unterscheiden muss.

    Für alle Waffen gilt (mit wenigen Ausnahmen) ein Führverbot. Die private Herstellung ist (teilweise) erlaubt, wie auch der Erwerb und Besitz, jedoch nicht das Führen.

    Sobald aber jemand Gedanken an verbotenen Gegenständen verschwendet, so gilt das komplette Umgangsverbot. Und nochmal - Umgang bezieht sich nicht alleine auf Herstellung und Besitz, sondern auf alles denkbare, was man mit einem Gegenstand unternehmen kann. Also keine Herstellung, kein Handel, kein Erwerb, kein Besitz, keine Bearbeitung usw.
    So braucht auch der Handel eine Sondergenehmigung des BKA, um verbotene Gegenstände handeln zu können. Für Privatpersonen gilt das Gleiche. Erwerb und Besitz (mit einer Ausnahme) nur über das BKA.

    Ich weiß, die Frage kommt wieder - es gibt Ausnahmegenehigungen, z.B. für Altbesitz von Sammlungen beispielsweise von Butterflymessern oder ähnliches. Unter bestimmten Bedingungen darf der Sammler seine vorher angelegte Sammlung behalten.
    Auch pelzverarbeitende Betriebe oder der Jäger darf ein sonst verbotenes Faustmesser erwerben und besitzen - übrigens ohne Ausnahmegenehmigung.
    Aber das sind alles Ausnahmen. Für andere gilt ein strenges no go für diese Sachen. Daher muss man aufpassen, dass man nicht aus Unkenntnis einen solchen Gegenstand herstellt.

    Ob nun Dein Ursprungsgedanke mit dem schlagringähnlichen Gegenstand genau das Verbotsmerkmal Schlagring erfüllt, kann ich nicht urteilen. Jedoch würde ich es im Zweifelsfall lassen.

    Nun gerafft?

  • Ein "Schlagringbeil" wäre (wie schon ausgeführt) verboten,
    wenn du aber nur den Handschutz verzierst
    und dieser sich aufgrund seiner Geometrie
    nicht als Schlagring eignet, so wäre das völlig legal.

    "Si vis pacem, para bellum"

  • Zitat

    Original von Floppyk

    Ob nun Dein Ursprungsgedanke mit dem schlagringähnlichen Gegenstand genau das Verbotsmerkmal Schlagring erfüllt, kann ich nicht urteilen. Jedoch würde ich es im Zweifelsfall lassen.

    Nun gerafft?

    Naja....
    Also willst Du mir damit quasi sagen: Kein Plan *lol*
    Aber nun ja... denke, ich werds sein lassen :crazy3:
    Alles komisch, irgendwie.

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    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Du solltest nicht gleich die Flinte ins Korn werfen.
    Wenn du an einen solchen Handschutz ein paar Nieten schraubst,
    dann wird daraus noch lange kein Schlagring.

    "Si vis pacem, para bellum"

    4 Mal editiert, zuletzt von Militis (19. September 2009 um 22:09)

  • An genau so einen Bügel wollte ich ein par Nieten schrauben.
    Paar Bohrungen machen und dann im Abstand von ca. 1cm, jeweils eine Spitzniete setzen.
    Solche hier: Klick

    EDIT: An einen Griff wie den Nummer 2

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
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    Einmal editiert, zuletzt von Bert_Gummer (19. September 2009 um 22:41)

  • Wenn ich mich recht entsinne, ist ein Schlagring erst dann ein solcher, wenn er ein Segment für jeden Finger aufweist.Ein normaler Handschutz an einer Machete ist eben kein Schlagring, auch nicht mit Nieten "verziert".

    Black

    o
    L_
    OL <----This is Schäuble. Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von BlackBull
    Wenn ich mich recht entsinne, ist ein Schlagring erst dann ein solcher, wenn er ein Segment für jeden Finger aufweist."

    Nicht unbedingt:
    Bei Schlagringen handelt es sich in der Regel um aus Metall hergestellte und der Hand angepasste Nahkampfwaffen. Der in der Hand liegende Teil ist mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen; an der Schlagseite (über den Fingern liegend) können mehr oder weniger ausgeprägte Spitzen vorhanden sein. Zur Erhöhung der Schlagkraft stützen sich Schlagringe an der Innenhand ab.

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Eben, die Grenzen der Zuordnung sind fließend und oft nur von Kleinigkeiten abhändig. Daher wird ja das BKA angerufen, wenn Unsicherheiten bezüglich der waffenrechtlichen Einstufung bestehen. Das Ergebnis sind dann die Feststellungsbescheide, die dann für den geprüften Gegenstand rechtsverbindliche Klarheit schaffen.

    Wer sich die Mühe macht und liest den ganzen (Käse), der wird sich manchmal die Augen reiben, was da Wundersames zu lesen steht. Daher mache ich bei solchen Fragen des Themenstarters auch keine schwarz/weiß Antworten geben.

  • Ähm, wusste gar nicht, daß die Wurfaxt vin Hibben als Waffe eingestuft ist. Ein Kumpel von mir hat genau diese im Auto zum Kleinholz-Hacken beim Zelten.

    Dann macht er sich also seit 1.4.08 strafbar weil er eine Axt im Auto hat. Na super.......


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Dann macht er sich also seit 1.4.08 strafbar weil er eine Axt im Auto hat.


    Strafbar mit Sicherheit nicht, nur ordnungswidrig. Und das wäre vielleicht auch fraglich, denn mit einem wichtigen Grund...