Bearbeitungsdauer eines WBK-Antrages

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 3.898 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. September 2009 um 15:05) ist von cz75.

  • Hallo allerseits!


    Seit ca. 2 Monaten warte ich auf die Erteilung einer WBK. Die Antragsunterlagen sind selbstverständlich vollständig. Nach ca. 6 Wochen telefonierte ich mit dem Landratsamt und erfuhr, dass die Bearbeitungsdauer von 6 - 8 Wochen normal sei. Das Führungszeugnis dauert so lang und es ist ja gerade Urlaubszeit. Wie lange dauert dieses Prozedere in anderen Regionen von Germany??????? (Mittlerweile sind 9 Wochen um und immer noch nix da vom LR?!?!?!?!?)

    Welche Erfahrungen habt Ihr???

  • Es ist bestimmt ein Unterschied ob es sich um einen Erstaustellung einer WBK, oder einen Voreintrag in eine bereits vorhandene WBK handelt.

    Austellung einer WBK würde ich mit 3-4 Wochen rechnen.

  • Also mein Führungszeugnis war nach einer Woche da. Allerdings hab ich es erstmal für den Aufnahmeantrag BDMP gebraucht.

    Gruß
    Christian

    HW35, HW40, HW45, HW70, RG89, FWB300S, FWB300S Junior, FWB601, Glock FM81, Haenel310, Haenel310Sport, Haenel310, H&K P30, CP99, Pedersoli Le Page Target .44
    coming soon:
    wer in der Demokratie schläft, braucht sich nicht zu wundern, wenn er in der Diktatur aufwacht

  • ging bei mir damals(mitte der 90er) in berlin innerhalb von 2 wochen für die gelbe und 4 wochen für die grüne,habe allerdings das führungszeugnis selbst beigebracht!

    Haenel, what else?

  • Zitat

    Original von daron01
    ging bei mir damals(mitte der 90er) in berlin innerhalb von 2 wochen für die gelbe und 4 wochen für die grüne,habe allerdings das führungszeugnis selbst beigebracht!


    Das Führungszeugnis hat aber nichts mit den Auskünften zu tun, die der SB anfonderdert.
    Ein Fürhunszeuignis stellt nur eine Auszug aus dem Bundeszentralregister dar. (Siehe Pkt 6 in der u.a. FAQ). Es fehlen die Daten aus dem anwaltschaftlichen Verfahrensregister und der Stellungsnahme der örtlichen Polizei. Ebenso fehlen verjährte Einträge. Diese sind jedoch (teilweise) in der unbeschränkten Auskunft enthalten. So können auch uralte Kamellen zur Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis führen.

    § 5 Zuverlässigkeit
    ...
    (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
    1.die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
    2.die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
    3.die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.

    Ach ja, die unbeschränkte Auskunft kann man nur über das Amtagericht einsehen. Fotokokopien und Fotos sind verboten, nur handschriftliche Vermerke zur Abschrift sind erlaubt. Man darf diese Daten nur unter Aufsicht einsehen.

    Siehe pkt. 13 der FAQ
    http://www.bundesjustizamt.de/cln_101/nn_257…nhalte/FAQ.html

    Allgemeine Info zu den Registern:
    http://www.bundesjustizamt.de/cln_049/nn_258…html?__nnn=true

    Nachtrag:
    Da bei Antrag einer waffenrechtlichen Erlaubnis mehrere Stellen beschäftigt werden, muss eine Beanrbeitungszeit von mehreren Wochen nicht wundern. Nach meinen Erfahrungen ist eine Bearbeitszeit von 2 - 8 Wochen noch im normalen Rahmen. Aber eine telefonische freundliche Anfrage des Antreagstellers ist nach ein paar Wochen vergeblichen Wartens sicherlich auch gestattet.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (15. September 2009 um 13:04)

  • Meine zwei letzten waffenrechtlichen Erlaubnisse haben einmal 1 Woche und das zweite mal 30 Minuten gedauert.

    Gruß

    cz75