Natürlich ist es dem Beschussamt egal ob Du dich Strafbar machst.
Wenn Du an den wesentlichen Teile Arbeiten willst brauchst Du ein Genehmigung zur Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung nach § 26 WaffG.
Wenn Du die Waffe so umbaust das sie neu beschossen werden mußt ist sie solange bis sie beschossen und ge ´t WBK Pflichtig.
Ein Übergangserlaubnis o.ä. gibt es nicht. Für AS gelten die selben Regeln und Gesetze wie für alle anderen Waffen auch.
Lies dir mal das WaffG durch, dort steht alles drin.
Joachim