Aber selbiges hatte doch schon der 1 Beantworter geschrieben?!?!
Und nach ihm noch ca. 20 andere
KWS übertragen an Volljährigen
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luna213 -
26. Juli 2009 um 14:50 -
Geschlossen
Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 3.662 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Da hat wohl jemand heute morgen nen Clown gefrühstückt.....................
Naja, es sind ja eh Ferien.......
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Ich denk die Ursprungsfrage war "Kann man einen KWS (Titel) übertragen ?"
Antwort - Nein - natürlich geht das nicht.Jedem vernunftbegabtem Menschen der sich mit der Frage auseinandersetzt müsste eingentlich sofort auffallen warum die Frage als solche flüssiger ist als flüssig - nahezu Übeflüssig.
Da bleibt auch wenig Spielraum für eine Diskussion - wie man es auch dreht und wendet.
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Zitat
Original von 5-atü
...Aber Dokumente mit Ausweisfunktion (sprich: ausweisende Person ist berechtigt, ...dies und das zu tun) können nicht übertragen werden.
...Ganz genau richtig erklärt. Dokumente, welche eine Ausweisfunktion haben, dürfen nicht von einem anderen benutzt bzw. an einen anderen überlassen werden. Wenn man es doch tut, hier der Straftatbestand des Nutzers und des Überlassers:
http://dejure.org/gesetze/StGB/281.html -
@ Helmut:
Wenn man die bisherigen Beiträge des Threadstarters ansieht, dann wird so Einiges klar:
ZitatOriginal von luna213
Und noch was: diese däumchen nach unten motivieren mich mehr solche threads zu machen.....
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Zitat
Originally posted by ALFHA1802
@ Helmut:Wenn man die bisherigen Beiträge des Threadstarters ansieht, dann wird so Einiges klar:
.Nichts anderes zu tun oder?
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quote:
Original von luna213
Und noch was: diese däumchen nach unten motivieren mich mehr solche threads zu machen.....Da bin ich doch mal gespannt, wielange der Threat noch offen bleibt und und Du noch aktiv im Forum
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Zitat
Originally posted by taz777
quote:
Original von luna213
Und noch was: diese däumchen nach unten motivieren mich mehr solche threads zu machen.....Da bin ich doch mal gespannt, wielange der Threat noch offen bleibt und und Du noch aktiv im Forum
Dieses Forum kann mir gestohlen bleiben.
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Nur weil Du das Prinzip nicht verstehst das der KWS nach einer "Überprüfung" nur an Dich ausgestellt wird?
Mach doch deswegen kein Arschaufreißen hier Mensch ... wozu überhaupt übertragen? Hat Dein Kumpel etwa nicht die 50 Euro dafür? Oder vorbestraft?
Und nochmal damit Du es endlich mal verstehst und nicht mit Firma übertragen wieder kommst usw.: DU wirst ÜBERPRÜFT ob DU VORSTRAFEN hast und dazu GEEIGNET BIST eine SSW zu führen.
Welchen Sinn hat denn dann die Überprüfung bei Dir wenn Du ihn einfach jemand anderes gibst?Gruß Florian
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Man sollte einfach die Frage beantworten und nicht die Personen angreifen mit sinnlosen unterstellungen bzw. behauptungen.
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Zitat
Original von luna213
Man sollte einfach die Frage beantworten und nicht die Personen angreifen mit sinnlosen unterstellungen bzw. behauptungen.Was wurde denn die ganze Zeit bitte dann geschrieben?
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Zitat
Originally posted by FlorianH
Nur weil Du das Prinzip nicht verstehst das der KWS nach einer "Überprüfung" nur an Dich ausgestellt wird?Mach doch deswegen kein Arschaufreißen hier Mensch ... wozu überhaupt übertragen? Hat Dein Kumpel etwa nicht die 50 Euro dafür? Oder vorbestraft?
Und nochmal damit Du es endlich mal verstehst und nicht mit Firma übertragen wieder kommst usw.: DU wirst ÜBERPRÜFT ob DU VORSTRAFEN hast und dazu GEEIGNET BIST eine SSW zu führen.
Welchen Sinn hat denn dann die Überprüfung bei Dir wenn Du ihn einfach jemand anderes gibst?Gruß Florian
Klar verstehe ich das. ABER man tut Handy verträge abschließen und dann wenn man keine lust hat bei dem Anbieter zu bleiber ÜBERTRÄGT man diesen Mobilfunk vertrag. Sagen wir mal ich mach ein Vertrag für mich. Danach übertrage ich das auf eine Person mit Schufa eintrag. Sowas geht auch.
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Zitat
Original von luna213
Klar verstehe ich das. ABER man tut Handy verträge abschließen und dann wenn man keine lust hat bei dem Anbieter zu bleiber ÜBERTRÄGT man diesen Mobilfunk vertrag. Sagen wir mal ich mach ein Vertrag für mich. Danach übertrage ich das auf eine Person mit Schufa eintrag. Sowas geht auch.
Nein verstehst Du scheinbar immernoch nicht!!! *das haareraufen krieg*
DER KWS WIRD NUR AUF DICH AUSGESTELLT!!! NACH EINER ÜBERPRÜFUNG DEINER AKTE BEI DER POLIZEI!!!
DA IST NIX MIT AUF EINER ANDEREN PERSON ÜBERTRAGEN -
"Ausweise" sind aber nunmal personengebunden. Schluß. Aus. Ende. Es geht nicht.
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Im Grobe: Verträge sind Vereinbaren zwischen zwei Vertragsparteien, die auch (beide) privat sein können. Somit kann eine Übertragbarkeit auch definiert werden.
Ausweise und Erlaubnisse sind Urkunden. Eine Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde ist ja auch nicht übetragbar.
Daher unterscheide zwischen Verträgen, die im Prinzip alles mögliche vereinbaren können zu amtlichen Dokumenten, die (allesamt) nicht übertragbar sind.
Ansonsten übertrage mit Deinen Perso. Ich hätte da eine menge schlechte Phantasien, was man mit fremden Persos anstellen könnte.
Begriffen? -
Mööööönsch luna, was bei dir alles geht ... geil in dem Land würde ich auch gerne leben... wobei wir sind ja schon fast wieder ne Bannanenrepublik, da geht auch alles für Geld
Aber was mich in dem Zuge mal interessieren würde.
Wenn eine WBK / Waffenschein abgelaufen ist bzw. der Besitzer gestorben ist und ich der Erbe bin, kann ich dann die WBK / Waffenschein "ungültig" stempeln lassen und ihn behalten, oder muss ich die Dokumente zur Vernichtung abgeben? -
Zitat
Original von Xtern
Wenn eine WBK / Waffenschein abgelaufen ist bzw. der Besitzer gestorben ist und ich der Erbe bin, kann ich dann die WBK / Waffenschein "ungültig" stempeln lassen und ihn behalten, oder muss ich die Dokumente zur Vernichtung abgeben?
Eine WBK läuft zeitlich nicht ab. Ein Jagdschein spätestens nach 3 Jahren.
Eben da diese Dokumente nicht übertragbar sind, muss der Erbe von Waffen eine neue, eigene WBK ausgestellt bekommen. Aber das hat auch einen zweiten Grund, denn der vormals genehmigter Munitionserwerb wird dann nicht übertragen.Diese Dokumente können auf Wunsch zu Erinnerungszwecken erhalten bleiben, aber sie werden ungültig gestempelt.
Übrigens kann ein Jagdschein oder WBK auch nicht übertragen werden, denn dann stünde ja nicht fest, ob der Zweite sachkundig usw. ist.
Man stelle sich vor, jemand völlig ohne Jagdausbildung kommt mit gültigem, übertragenden Jagdschein zur Jagd... -
Zitat
Original von luna213
Man sollte einfach die Frage beantworten und nicht die Personen angreifen mit sinnlosen unterstellungen bzw. behauptungen.Sie wurde Dir beantwortet: http://dejure.org/gesetze/StGB/281.html
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Zitat
Original von Floppyk
Eine WBK läuft zeitlich nicht ab. Ein Jagdschein spätestens nach 3 Jahren.
Eben da diese Dokumente nicht übertragbar sind, muss der Erbe von Waffen eine neue, eigene WBK ausgestellt bekommen. Aber das hat auch einen zweiten Grund, denn der vormals genehmigter Munitionserwerb wird dann nicht übertragen.Diese Dokumente können auf Wunsch zu Erinnerungszwecken erhalten bleiben, aber sie werden ungültig gestempelt.
Übrigens kann ein Jagdschein oder WBK auch nicht übertragen werden, denn dann stünde ja nicht fest, ob der Zweite sachkundig usw. ist.
Man stelle sich vor, jemand völlig ohne Jagdausbildung kommt mit gültigem, übertragenden Jagdschein zur Jagd...Alles klar, vielen Dank!
Jetzt binsch wieder schlauer. -
Zitat
Original von luna213
Was ist dran schwer zu verstehen? Man kann eine GMBH bsp. Apple GmbH Deutschland oder irgendeine GmbH kurzerhand übertragen.Beispiel bei einer GmbH wenn man jemanden die Vollmacht gibt:
Ja, aber das ist was anderes. Mit ppa., also per prokura darf man lediglich im Namen der Firma Dokumente unterschreiben (z.B. Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Firma). Mehr nicht....die Firma gehört einem deswegen noch lange nicht...
Und wie schon geschrieben, der KWS ist nicht übertragbar. Genausowenig wie ein Personalausweis, ein Dienstausweis oder ein Führerschein. Das sind Dokumente die bezogen sind auf eine Person, und zwar die eingetragene Person.
Einer anderen Person das mitzugeben damit die sich damit legitimiert wäre eine Urkundenfälschung, im Falle des Ausweises auch ein Verstoß gegen das Personalausweisgesetz.
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