Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Lang- und Kurzwaffen - Tresor / Kombinationen

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 2.888 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. August 2009 um 23:06) ist von steinadler.

  • Hallo Freunde des CO2air Forums,

    heute hat der olle :opi: “steini“ einmal eine für ihn wichtige Frage zum Thema: “Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Lang- und Kurzwaffen - Tresor / Kombinationen“

    Man möge es dem ollen "steini" verzeihen aber, “hier und heute“ sind ausnahmsweise mal die Großkaliber Spezialisten gefragt. :huldige:


    Folgende Ausgangsposition:

    - Schwerer Lang-Waffenschrank der Klasse “B“ mit einem weiterem Innenfach “B“.
    - Dieser ist Bedingt feuerfest (die Zwischenwände sind feuerhemmend gefüllt), des weiteren ist dieser zusätzlich im Mauerwerk verankert.
    - Ausgelegt ist dieser Waffenschrank offiziell für die Aufbewahrung von fünf erlaubnispflichtigen Langwaffen.
    - Der Versicherungsschutz beträgt (aber auch nur) 40.000 €uro.
    - Acht Verschlussbolzen und über fünf Zentner schwer.


    Vorgenommene, aber wieder rückbaubare (Stahl-Einsätze) Umbauten:

    - Dieser Lang-Waffenschrank der Klasse “B“ ist jetzt innen so umgebaut, dass dieser nicht mehr fünf erlaubnispflichtige Langwaffen aufnehmen kann, sondern vier Großkaliber-Kurzwaffen und eine erlaubnispflichtige Langwaffe mit Zielfernrohr. ;D


    Bisherige eingeholte Informationen:

    - Laut unserer Rückfrage und der Auskunft des BüMa, darf man diesen Lang-Waffenschrank auch für fünf Kurzwaffen nutzen.


    Und jetzt meine Frage in die Runde:

    - Wie ist das denn aber dann ... wenn man vier erlaubnispflichtige Großkaliber-Kurzwaffen und nur eine erlaubnispflichtige Langwaffe, in dem Lang-Waffenschrank der Klasse “B“ lagern / verschließen möchte.

    - Ist das dann laut der gesetzlichen Regelung erlaubt oder nicht? :confused2:


    Gesuchte Informationen:

    - Vielleicht kennt jemand von euch die genaue Verordnung, bei solchen Kombinationen nach der jetzigen Waffenrechtsregelung ...

    Denn ich bin mir da jetzt nicht 100 Prozentig sicher ... denn die einen sagen so, die anderen so ... :leser:

    Vielen Dank.

    Gruss


    steinadler

    Edit: Ps. Grund der Frage ist eine Zusammenlegung einzelner Tresore, so dass es dann nur mehr zwei Tresore insgesamt sind.

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

    2 Mal editiert, zuletzt von steinadler (17. Juli 2009 um 21:22)

  • In einem "B" Schrank dürfen unbegrenzt Langwaffen und 10 Kurzwaffen gelagert werden.
    Munition muss getrennt verschlossen sein. Überkreuzlagerung der Munition ist zulässig.
    Nachtrag: Wiegt der Schrank weniger als 200 Kg, so verringert sich die Anzahl der KW auf 5.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (17. Juli 2009 um 21:28)

  • Vielen Dank "Floppyk" :huldige: Also genau so wie ich es vermutete ...

    Also ist diese Kombination / Mischung aus vier GK-Kurz und einer Langwaffe doch erlaubt / zulässig.

    Gibt es da irgend etwas "schriftlich" darüber, also bei solchen Kombinationen?

    Gruss

    steinadler

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Und wieder geht mein Dank an den "Floppyk" :huldige:

    Das ist mal eine Ansage!

    Dann wird das Projekt abgeschlossen, denn "alle Klarheiten sind beseitigt ;) "

    Nochmals Danke und ich habe fertig.

    Gruss

    steinadler

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Denke aber daran, dass das BMI die Aufbewahrungvorschriften besonders im Berech GK.Kurzwaffen verschärfen wird. Leider weiß man nicht wann das passieren wird.

  • Hallo Klaus,

    was zeichnet sich denn nach Deiner Einschätzung in Bezug auf "Altbesitz" ab, wenn die Aufbewahrungsvorschriften verschärft werden?

    Wenn ich bisher nach geltendem Recht "A"-Schränke aufgestellt habe, ist es relativ kostspielig diese beispielsweise in "B"-Kategorie zu wechseln.

    Gruss
    Alfred

  • Zitat

    Original von hyperterminal
    .... dass es zumindest für die bedürfnisfreien und die LEP-Waffen bei der Altregelung bleibt.....

    Du sprichst genau den Punkt an, den ich befürchte.

    Beispielsweise verwahre ich meine CBC-Vorderschaftrepetierflinte (Pumpgun) im Kal. 4mmM20 in einem "A"-Schrank. Soll ich dann evtl. einen 250 Kg-Schrank der "B"-Kategorie für diese Waffe aufstellen, die eine gleichstarke Energie bei der Schussabgabe erreicht wie meine Luftpistole!? :(

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Denke aber daran, dass das BMI die Aufbewahrungvorschriften besonders im Berech GK.Kurzwaffen verschärfen wird. Leider weiß man nicht wann das passieren wird.

    Ja ist schon klar "Floppyk", wir / ich halte(n) generell alle vorgaben mehr als nur ein.

    Irgendwann ist es dann aber auch (mit verlaub gesagt) "egal", denn ich vermute mal das noch die Vorschrift mit den 0-Klasse Panzerschränken aller 1,5 Tonnen, vorgeholt werden. :crazy3:

    Und schon sind wir wieder bein Thema: "Wo soll das enden". Aber das muss eben dann behandelt werden wenn es soweit ist.

    Außerdem geht das ja schon wieder am ursprünglichen Thema vorbei.

    Wichtig ist nur eines und zwar, dass die "Gesetzlichen Vorschriften und Regelungen" eingehalten werden.

    Damit eben kein (mit verlaub gesagt) "Unfug" passiert.

    Gruss

    steinadler

    Aber lassen wir das Thema bitte nicht zuweit abgleiten, damit man es auch später noch finden und verstehen kann. Vielen Dank. :)

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    was zeichnet sich denn nach Deiner Einschätzung in Bezug auf "Altbesitz" ab, wenn die Aufbewahrungsvorschriften verschärft werden?

    Insoweit teile auch ich die Auffassung von Hyperterminal.


    Nebenbei (und nicht auf Dich gemünzt, ALFHA1802):

    In den Waffenforen wird m.E. viel zu viel über den Besitzstand des Altbesitzers geschrieben, wobei sich manche sogar zu der Meinung versteigen: "Mir können die nichts wegnehmen, was ich hab das habe ich - und zwar zu den Konditionen von anno dunnemals". Damit ist es allerdings nicht weit her.

    Gewiß, es der Altbesitzer hat aufgrund von Art. 14 GG eine etwas bessere Position, wenn es um die Frage nach dem ob des Waffenbesitzes auf WBK geht (Stichwort: Bedürfnis). Alle anderen Verschärfungen des Waffenrechts treffen ihn aber genauso wie den Neuantragsteller, wobei er nur auf möglichst großzügige Übergangsfristen und evtl. einen einsichtigen SB hoffen kann.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Hallo, ich hätte eine Frage zur Munitionsaufbewahrung.

    Nach den Gesetzestext sollte doch hier ein Werkzeugschrank aus 2mm Stahlblech genügen. Der Schrank ist verschließbar und durch 3 Bolzen verriegelt.

    Ist das wirklich so?

  • (3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur
    in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer
    gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt
    werden.

  • Schwenkriegel bezieht sich rein auf den Aufbau und hat nichts mit der Sicherheit zu tun. Ein Briefkastenschloß ist auch ein Schwenkriegelschloß. Damit hätte man also dem Gesetzestext genüge getan, wobei es mit Sicherheit dumme Fragen gibt, wenn 20.000 Schuß GK-Munition abhanden kommen und die waren nur mit einem Briefkastenschloß gesichert.......

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von El Barto
    Was verstehen die unter Schwenkriegel?


    Du kennst eine Geldkassette? Die haben in Regel ein Schwenkriegelschloss.
    Der gravierende Unterschied, man kann zum knacken nicht so einfach Werkzeuge ansetzen.

  • Naja, manchmal kann man nicht ganz nachvollziehen, was die Leute den ganzen Tag machen und dazu noch Geld verdienen bekommen.

    Dann sollte der Werkzeugschrank zur Zeit mehr als ausreichend sein.

    Danke für euere Hilfe.

  • Die beste und sicherste Aufbewahrung von Waffe und Munition ist immer noch geladen und gesichert im Gürtelholster des Besitzers :)) ;)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Originally posted by Kentucky
    Die beste und sicherste Aufbewahrung von Waffe und Munition ist immer noch geladen und gesichert im Gürtelholster des Besitzers :)) ;)

    Gruß K.

    Ist beim Schlafen aber immer so unbequem und die Frauen beschweren sich auch immer über das kalte harte Teil am Körper ;)

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Mal so ganz nebenbei zum Thema Schwenkriegelschloss und Geldkassette...
    Nen Schraubendreher und 5 Minuten...mehr hab ich jedenfalls nicht gebraucht um damals die Geldkassette von meinem Chef auf zu bekommen,weil der Depp sein Wechselgeld brauchte,aber seinen Schlüssel zu Hause vergessen hatte^^

    :wickie: Keine Panik! :wickie: