Hallo Freunde des CO2air Forums,
heute hat der olle :opi: “steini“ einmal eine für ihn wichtige Frage zum Thema: “Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Lang- und Kurzwaffen - Tresor / Kombinationen“
Man möge es dem ollen "steini" verzeihen aber, “hier und heute“ sind ausnahmsweise mal die Großkaliber Spezialisten gefragt.
Folgende Ausgangsposition:
- Schwerer Lang-Waffenschrank der Klasse “B“ mit einem weiterem Innenfach “B“.
- Dieser ist Bedingt feuerfest (die Zwischenwände sind feuerhemmend gefüllt), des weiteren ist dieser zusätzlich im Mauerwerk verankert.
- Ausgelegt ist dieser Waffenschrank offiziell für die Aufbewahrung von fünf erlaubnispflichtigen Langwaffen.
- Der Versicherungsschutz beträgt (aber auch nur) 40.000 €uro.
- Acht Verschlussbolzen und über fünf Zentner schwer.
Vorgenommene, aber wieder rückbaubare (Stahl-Einsätze) Umbauten:
- Dieser Lang-Waffenschrank der Klasse “B“ ist jetzt innen so umgebaut, dass dieser nicht mehr fünf erlaubnispflichtige Langwaffen aufnehmen kann, sondern vier Großkaliber-Kurzwaffen und eine erlaubnispflichtige Langwaffe mit Zielfernrohr.
Bisherige eingeholte Informationen:
- Laut unserer Rückfrage und der Auskunft des BüMa, darf man diesen Lang-Waffenschrank auch für fünf Kurzwaffen nutzen.
Und jetzt meine Frage in die Runde:
- Wie ist das denn aber dann ... wenn man vier erlaubnispflichtige Großkaliber-Kurzwaffen und nur eine erlaubnispflichtige Langwaffe, in dem Lang-Waffenschrank der Klasse “B“ lagern / verschließen möchte.
- Ist das dann laut der gesetzlichen Regelung erlaubt oder nicht?
Gesuchte Informationen:
- Vielleicht kennt jemand von euch die genaue Verordnung, bei solchen Kombinationen nach der jetzigen Waffenrechtsregelung ...
Denn ich bin mir da jetzt nicht 100 Prozentig sicher ... denn die einen sagen so, die anderen so ...
Vielen Dank.
Gruss
steinadler
Edit: Ps. Grund der Frage ist eine Zusammenlegung einzelner Tresore, so dass es dann nur mehr zwei Tresore insgesamt sind.