Führen erlaubt oder nicht?

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 6.689 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Juli 2009 um 21:21) ist von Kawasaki-Z.

  • Ja,
    ganz normales Taschenmesser.... warum auch sollte das auch nicht führbar sein? Ok, bei uneren Gesetzen vieleicht doch berechtigt nachzufragen :confused2:

    Edit: Ja, das bei deinem 2. Link ist ein Einhandkampfmesser *lol* Sehr gefährlich wegen den kleinen knubbel :confused2:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Hey, das Puma links auf der Seite mit Handschutz.
    Wär das nun ein verbotenes "Schlagringmesser" oder ist ein solcher Handschutz noch erlaubt?


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Habadere,

    des Messer http://www.pumaknives.de/dispitemgroup_091.php?gno=20
    ist ein Wassersportmesser zum Tauchen nehm ich an.
    du darst es haben aber so weit ich weiß darfst dus nicht in da Öffentlichkeit führen.
    Also griffbereit haben wennst zum einkaufen fährst oder so ... wenn ich mich nicht täusche (belehrt mich wenn ich falsch liege) zum erreichen der "Waffe" müssen mehr als 3 Handgriffe nötig sein.
    Und sie muss sich in einem abschließbaren Behälter befinden. Da bin ich mir aber nicht sicher ...
    ambesten bei solchen fragen Polizei oder Landratsamt / Stadt

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
    (2) Absatz 1 gilt nicht
    1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    [SIZE=7](kein Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit, keine Gewähr!)[/SIZE] :crazy3:

    Einmal editiert, zuletzt von Jack D. (8. Juli 2009 um 20:19)

  • Zitat

    Original von Jack D.
    wenn ich mich nicht täusche (belehrt mich wenn ich falsch liege) zum erreichen der "Waffe" müssen mehr als 3 Handgriffe nötig sein.

    Sieh dich als belehrt an.

    Zitat

    Original von Jack D.
    Und sie muss sich in einem abschließbaren Behälter befinden. Da bin ich mir aber nicht sicher ...

    Du hast es doch selber schon geschrieben:

    (2) Absatz 1 gilt nicht
    [...]
    2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,


    Und wenn das Teil als Schlagringmesser eingestuft werden würde, dann wäre es ein verbotener Gegenstand. Dann dürfte man es nichtmal besitzen.

  • ups ja ich muss gebenzu das ich des wohl überlesen hab ...

  • Moin moin,

    nachdem mir die Polizei bei einer Verkehrskontrolle mein Messer abgenommen hat und ich nun den Bußgeldbescheid bekommen habe ( 63,50€) habe ich mir die Woche ein neues ( zum führen erlaubtes) Messer gekauft ! Laut Gesetz ( was man net immer auf anhieb kappiert ) und Verkäufer ist dieses Messer zum führen erlaubt!

    Wollte euch aber trotzdem mal schnell fragen was ihr dazu meint ?!

    http://images.gerbertools.com/Lg/5882_1/22-0…with_Sheath.jpg
    Klingenlänge beträgt net mal 10 cm...

    Achso, meine anderes Messer werde ich wohl nimmer bekommen meinte zumindest mal der Heini am Tele.

    Ist jemandem von euch dies auch schon mal passiert und wenn ja hat der jenige sein Messer wieder bekommen ? ???

    2 Mal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (25. Juli 2009 um 18:15)

  • Abgenommen wurde mir ein Stiefeldolch ! Klingenlänge war ok aber dummerweise war se beidseitig geschliffen :confused2: Hatte das Messer immer beim Motorrad fahren dabei und hab da ehrlich gesagt net dran gedacht! Das Messer war zwar net all zu teuer aber nerven tut es trotzdem! Is ja schließlich mein Eigentum ... davon abgesehen ist es ja auch kein verbotener Gegenstand!

    Im Normalfall könnten se mir das Messer ruhig wieder zurück geben..

  • Wenn so ein Dolch oder ähnliches im Auto liegt, ist es dann eigentlich ein führen? Da bin ich mir immer noch nicht im klaren drüber. Das Auto gehört ja eig mir, also ist es wie meine Wohnung, oder?

  • Alles was nicht in einen VERSCHLOSSENEN Behältnis transportiert wird ist FÜHREN! Leider.....

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • ja genau so sieht es aus.... ^^

    Aber wie ist es denn nun mit meinem neuen Messer ? Das darf ich doch mit mir führen( am Gürtel zb ) oder ??

    Das alles ist doch eh ein schlechter Witz....

  • Also während des Motorradfahrens würde ich gar kein Messer führen und erst Recht kein Feststehendes. Sonst endet ein an sich harmloser Sturz dennoch tragisch.

  • Ich habe auch noch eine Frage bezüglich dem Führen eines Messers: Wie sieht es denn aus, wenn ich ein Messer habe, dass einen rausdrehbaren "Knubbel" hat, und ich es ohne Knubbel führe. Ist das denn, abgesehen davon, dass es zwar eher unpraktisch ist, erlaubt? ???

  • So lange du es nicht mehr mit einer Hand öffnen kannst ja.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Sei da eher vorsichtig...
    Auch wenn FBO recht hat, mittels "Spyderdrop" (geschlossenes Messer an der aus dem Heft schauenden Klinge festhalten und nach unten schlagen) ist fast jedes Messer "einhändig" zu öffnen.

    Wenn man Dir Böses will, reicht das. Da das Messer für einhändige Bedienung gebaut ist, sollte der Klingengang leicht genug sein, um das hinzukiegen.

    Ich kann einige meiner Messer auch nur mit Schwung aus dem Handgelenk öffnen, ohne Flipper, Daumenpin oder Loch zu nutzen...

    Auf See und vor Gericht...wie war das mit der Hand Gottes?