Behörde verweigert Eintrag einer F-Waffe in meine WBK

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 13.272 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. August 2009 um 19:16) ist von ViperM.

  • Zitat

    Original von Helfred
    Moment mal: habe ich das jetzt richtig verstanden, daß
    4 mm M20 und 4mm R bedürfnisfrei zu erwerben sind ?

    Muß man da einen Voreintrag machen ?

    Ich meine, mich erinnern zu können, daß da mal etwas geändert worden ist und daß das dann nicht mehr galt ?


    Da bist Du völlig richtig.
    Man braucht eine Waffensachkunde und einen Waffenschrank. Dann beantragt man eine Kurz- oder Langwaffe mit Begrenzung auf 7,5 Joule nach der Anlage 2... des WaffG auf WBK grün. Der SB stellt dann (nach der Prüfung der Zuverlässigkeit und pers. Eignung) eine grüne WBK mit entsprechenden Voreintrag aus. Dann hat man ein Jahr Zeit eine Waffe gemäß dieses Voreintrages zu erwerben. Hat man das getan, muss die Waffe innerhalb von 14 Tagen in die WBK eingetragen werden.

    Was Du gehört hast, betrifft die zu Kleinstkalibern konvertierten Waffen. War die Waffe ursprünglich mal eine erlaubnispflichtige GK Waffe und ist so umgebaut worden, dass die Erlaubnispflicht entfällt oder erleichtert wurde, muss weiterhin das Bedürfnis des Ursprungskalibers nachgewiesen werden. Somit sind diese Waffen faktisch nicht mehr erwerbbar. Das betrifft umgebaute 4 mm und LEP-Waffen.
    Es gibt aber eine Reihe von originalen, nicht umgebauten Waffen, die den genannten Bedingungen entsprechen.
    eGun ist voll davon.

    Aber freue Dich nicht zu früh, denn den für so ein "Spielzeug" sind insgesamt 94,58 € an Gebühren zu zahlen. Wer noch keine WSK hat, addieren sich auch noch diese Kosten und hat wahrscheinlich dann auch keinen B-Schrank. Dieser kostet neu mindestens 150 €.
    Weiterhin ist diese Munition im Kleinstkaliber sündhaft teuer. So ein 100'er Döschen kostet ungefähr 25 € und ist somit fast doppelt so teuer, wie scharfe 9 Para Munition. Somit kaum etwas für dauerhaftes Schießen. Immerhin hat man dann eine originale grüne Waffenbesitzkarte.
    Das sei der Vollständigkeit halber erwähnt.

  • Zitat

    Original von Torro
    ähm verstehe ich das jetzt richtig?


    Jaaaa.
    Bei diesen Kleinstkaliberwaffen ist kein Bedürfnisnachweis erforderlich. Daher auch kein Vereinszwang mit Bedürfnisbestätigung des Verbandes nötig.

    Steht doch im WaffG:
    1.
    Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)

  • Zitat

    Original von harryumpf
    Jepp, siehe oben - alles was in 4mmRL/4mmM20 geboren wurde und ein F im Fünfeck und ein PTB im Quadrat hat, ist nach wie vor Bedürfnisfrei.

    Du brauchst aber Sachkunde, Zuverlässigkeit und Aufbewahrung - und eine WBK mit einem gültigen Voreintrag (=WBK GRÜN).

    Näheres haben meine Sammlerkollegen und Floppyk bereits genau erörtert.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Threadstarter aber bereits eine WBK, somit auch Waffen, und die Kriterien Sachkunde, Zuverlässigkeit, Aufbewahrung bereits erfüllt. Da er dann auch zumindest Sportschütze ist, dürfte einer Eintragung doch nichts mehr im Weg stehen. Falls er Jäger ist, sowieso nicht.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Aha, Gott da ist man ja mal wieder schlauer.

    Für das Schießen mit den Dingern gelten die gleichen Bedingungen wie für LG ?
    Oder nur auf zugelassenen Schießständen ?

    Wer baut denn überhaupt Langwaffen und /oder Kurzwaffen in 4mm ?

    Übrigens: irgendwie habe ich noch im Ohr, daß 4mmR weit stärker ist als 4mm M20. Das spielt wohl keine Rolle ?

  • Zitat

    Original von Helfred
    Für das Schießen mit den Dingern gelten die gleichen Bedingungen wie für LG ?


    Ja.

    Zitat

    Original von Helfred
    Wer baut denn überhaupt Langwaffen und /oder Kurzwaffen in 4mm ?


    Wird kaum noch gebaut. Im Moment fällt mir nur Weihrauch ein:
    http://www.weihrauch-sport.de/deutsch/d_prod…mm_revolver.htm

    Zitat

    Original von Helfred
    Übrigens: irgendwie habe ich noch im Ohr, daß 4mmR weit stärker ist als 4mm M20. Das spielt wohl keine Rolle ?


    Auch richtig. 4M20 Munition ist von vorne herein so konstruiert, dass die 7,5 Jpule nicht übersxchritten werden. Bei 4 mmR muss man durch eine Entlastungsbohrung nachhelfen, um diese auf 7,5 J zu drosseln. 4 mmR hat etwa 40 Joule.

  • Zitat

    Aber freue Dich nicht zu früh, denn den für so ein "Spielzeug" sind insgesamt 94,58 € an Gebühren zu zahlen.


    Schon wieder diese zu hohe Gebühr, so langsam glaube ich doch das die Länder verschiedene Preise nehmen.
    Hier in Niedersachsen kostet eine grüne WBK mit bis zu 8 Einträgen 40,90 der Mun.Eintrag 25,56 und der "Endeintrag" 12,78
    das macht für eine Waffe: rund 79,- Euro und keine 94,58 aber das Thema hatten "wir" ja schon öfter. :new16:

    Für die weiteren 7 Waffen wird es erheblich billiger, wenn sie das selbe Kaliber haben kosten sie nur die 12,78 für den Endeintrag, bei anderem Kaliber kommen noch mal die 25,56 für den Mun.Stempel dazu.

    Die teuerste Munition kostet 24,- das ist 4mmM20, 4mmR kostet "nur" 19,- und 6mm Flobert 13,- (alle pro 100 Schuß).

    Dann noch einen Satz zum "Spielzeug", das Spielzeug macht mir mittlerweile bald mehr Spaß zu sammeln als den großen Kram zumindest als Sportschütze wird es immer schwieriger ein paar mehr Waffen als das Grund-Kontingent zu besitzen.

    Der ganz große Vorteil der kleinen ist das es keine Beschränkungen gibt (Lauflänge usw..) und das man damit auch zu Hause im Keller schießen darf.

    Ich bin ein absoluter Fan der Kleinkaliber-Waffen. :n1:

    Zitat

    Aber ich rede hier wohl gegen eine Wand.


    Mach dir nichts draus, die meisten lesen nicht mal den Thread in dem sie Antworten ganz von vorne, geschweige denn, im Lexikon nach.
    Da muss man Geduld haben was meinst du wie viele Hundert mal ich hier schon das selbe zum Thema 4mm Waffen geschrieben habe (weil die Fragen ja immer die selben sind. ;)
    (das selbe ist es bei mir und Floppyk wenn es um die Preise geht, leider).

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (27. Juni 2009 um 01:39)

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Dann noch einen Satz zum "Spielzeug", das Spielzeug macht mir mittlerweile bald mehr Spaß zu sammeln als den großen Kram. ...

    Der ganz große Vorteil der kleinen ist das es keine Beschränkungen gibt (Lauflänge usw..) und das man damit auch zu Hause im Keller schießen darf.

    Ich bin ein absoluter Fan der Kleinkaliber-Waffen. :n1:.

    Jepp, bin ganz exakt deiner Meinung, Thomas - und ob man jemandem ein paar Fragen mehr oder weniger oft beantwortet, ... naja, manchmal bin ich auch zu faul oder zu doof zum Suchen :nuts:

  • Zitat

    Jedenfalls viel Gebühr für ein bisschen Waffe.


    Ich weiß die "kleinen" genau wie KK werden von einigen Leuten gern belächelt, warum eigentlich ?
    Baugleiche Modelle in 4mm haben mehr Metall wie die "Großen" denn der 4mm Lauf hat mehr Metall.
    Einige brauche scheinbar das ganz große Männer-Kaliber, davon gibt es bei uns auch ein paar Leute. ;)

    Ich habe einige Große, bin es aber mittlerweile Leid, mir immer neue Gedanken machen zu müssen ob ich demnächst Laufsperren kaufen muß usw..usw..
    Bei den kleinen habe ich meine Ruhe ich gehe zum Amt lasse mir eine grüne WBK ausstellen und kann mit dem "Einkaufsschein" 8 neue Waffen kaufen.

    Es ist einfacher als wenn man sich für jede GK Waffe "krumm" machen muß, nur mit der roten WBK macht das sammeln noch Spaß oder eben die kleinen die man fast wie freie Waffen kaufen kann (meiner Meinung nach).

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    4 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (27. Juni 2009 um 17:27)

  • Ich finde es halt viel Aufwand und viel Gebühren für eine Schusswaffe, die geradesoviel Energie abgibt, wie ein Luftgewehr. Zudem ist auch noch die Munition teuer und das Kannönchen muss in einen B-Schrank.

    Wer es aber haben will, bitte. Kann ja jeder haben.

    Ach ja, hinzu kommt, dass man damit nicht auf Luftgewehr- und übliche Kurzwaffenstände für Feuerwaffen wird schießen können/dürfen.

    Die Luftgewehrschützen werden diesen kleinen Krachmacher gar nicht schätzen und die Feuerwaffenstände sind meist für 25 m oder mehr eingerichtet.

  • Zitat

    Ach ja, hinzu kommt, dass man damit nicht auf Luftgewehr- und übliche Kurzwaffenstände für Feuerwaffen wird schießen können/dürfen.


    Stimmt aber man kann damit einfach zu Hause schießen wo man will (unter den selben Bedingungen wie für LG´s).

    Das passt hier jetzt zwar nicht rein aber das ist ein Grund dafür warum ich die kleinen immer lieber sammle,
    es geht nämlich weiter mit dem Schei....
    gravierende Verschärfung aus Baden-Würtemberg
    Nur bitte nicht in diesem Thread drüber diskutieren... :new16:
    Wenn dann bitte hier Forderung nach verschärfung des Waffg. aus dem Ländle

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    Waffensachverständiger im VWG

    3 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (27. Juni 2009 um 18:19)

  • Nein das hatten wir hier irgendwo schon mal diskutiert einen Schalldämpfer für die 4mm Feuerwaffen bekommt man nicht, ich weiß jetzt nur die Begründung nicht mehr...Ähm Klaus... :confused2: (weiß bestimmt mehr)

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    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (27. Juni 2009 um 18:07)

  • Irgendwer hat das maf pfiffig begründen können, weil der SD den Schusswaffen gleichgestellt ist, für die er bestimmt ist. Daher sind SD für Luftgwehre frei und für (normale) Feuerwaffen nicht. Sportschützen können sicherlich die eine oder andere Schusswaffe begründen, jedoch nicht einen SD.
    Wenn man nun argumentiert, dass eine 4 mm F-Waffe bedürfisfrei aber WBK pflichtig ist und ein SD dafür ebenso, dann man ran und klug begründet. Problematisch könnte nur werden, dass es wohl kaum einen SD explizit für 4 mm Waffen gibt. Ich kenne jedenfalls keinen.
    Und der Logik zur Folge, darf es kein KK-Dämpfer sein.

    Aber mal mit dem SB reden.

    Nachtrag: An Revolvern bringt ein SD fast nichts. Da es wohl keine 4 mm Pistolen mehr gibt, kann ein SD bestenfalls für Altbesitzer interessant sein, die mit der ausgelaufenen Regelung noch vorhandene 4 mm Waffen auf WBK bekommen haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (27. Juni 2009 um 18:16)

  • Zitat

    Da es wohl keine 4 mm Pistolen mehr gibt, kann ein SD bestenfalls für Altbesitzer interessant sein, die mit der ausgelaufenen Regelung noch vorhandene 4 mm Waffen auf WBK bekommen haben.


    Es gibt noch einige Pistolen in 4mm von Erma, Perfekta, Voere, Reck usw...
    (alles keine Umbauten also auch heute noch problemlos zu kaufen) ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (27. Juni 2009 um 18:26)

  • @ thomas magnum - wusste ich nicht, aber umso besser.

    @ hyperterminal - erst einen SD für 4 mm finden. Dann kommt das zweite Problem, wie das Gewinde auf den Waffenlauf.
    Mal bei Joniskeit angefragt?

  • Das sehe ich wie Klaus, wobei das Gewinde evtl. nicht das Problem ist, sonder einen 4mm Dämpfer zu bekommen
    (selbst Joniskeit hat keinen im Programm, aber fragen kostet ja nichts ;) )
    Joniskeit-Schalldämpfer

    Zitat

    So eine Erma ERP 74 mit SD hätte schon was. Da käme dann richtiges Bond Feeling auf.


    Das würde mir auch gefallen.... :nuts:

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    Waffensachverständiger im VWG

    3 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (27. Juni 2009 um 18:48)