ZitatOriginal von Helfred
Moment mal: habe ich das jetzt richtig verstanden, daß
4 mm M20 und 4mm R bedürfnisfrei zu erwerben sind ?Muß man da einen Voreintrag machen ?
Ich meine, mich erinnern zu können, daß da mal etwas geändert worden ist und daß das dann nicht mehr galt ?
Da bist Du völlig richtig.
Man braucht eine Waffensachkunde und einen Waffenschrank. Dann beantragt man eine Kurz- oder Langwaffe mit Begrenzung auf 7,5 Joule nach der Anlage 2... des WaffG auf WBK grün. Der SB stellt dann (nach der Prüfung der Zuverlässigkeit und pers. Eignung) eine grüne WBK mit entsprechenden Voreintrag aus. Dann hat man ein Jahr Zeit eine Waffe gemäß dieses Voreintrages zu erwerben. Hat man das getan, muss die Waffe innerhalb von 14 Tagen in die WBK eingetragen werden.
Was Du gehört hast, betrifft die zu Kleinstkalibern konvertierten Waffen. War die Waffe ursprünglich mal eine erlaubnispflichtige GK Waffe und ist so umgebaut worden, dass die Erlaubnispflicht entfällt oder erleichtert wurde, muss weiterhin das Bedürfnis des Ursprungskalibers nachgewiesen werden. Somit sind diese Waffen faktisch nicht mehr erwerbbar. Das betrifft umgebaute 4 mm und LEP-Waffen.
Es gibt aber eine Reihe von originalen, nicht umgebauten Waffen, die den genannten Bedingungen entsprechen.
eGun ist voll davon.
Aber freue Dich nicht zu früh, denn den für so ein "Spielzeug" sind insgesamt 94,58 € an Gebühren zu zahlen. Wer noch keine WSK hat, addieren sich auch noch diese Kosten und hat wahrscheinlich dann auch keinen B-Schrank. Dieser kostet neu mindestens 150 €.
Weiterhin ist diese Munition im Kleinstkaliber sündhaft teuer. So ein 100'er Döschen kostet ungefähr 25 € und ist somit fast doppelt so teuer, wie scharfe 9 Para Munition. Somit kaum etwas für dauerhaftes Schießen. Immerhin hat man dann eine originale grüne Waffenbesitzkarte.
Das sei der Vollständigkeit halber erwähnt.