Behörde verweigert Eintrag einer F-Waffe in meine WBK

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 13.266 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. August 2009 um 19:16) ist von ViperM.

  • Waffe hat :F: SD hat :F: ....
    ... die Geschosse der 4mm Waffen sind auch über 4mm im Durchmesser.

    Könnte also gehen.


    Ich hätt dann gern einen (oder vier) für meine Perfecta Maverick. :nuts:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (27. Juni 2009 um 19:12)

  • Tjaaa, nicht schlecht der Gedanke. Ob aber ein Luftgewehrdämpfer das auf Dauer aushält? Außerdem hat ein "F" Dämpfer weder Beschuss noch Seriennummer.

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    ...
    Schon wieder diese zu hohe Gebühr, so langsam glaube ich doch das die Länder verschiedene Preise nehmen.
    Hier in Niedersachsen kostet eine grüne WBK mit bis zu 8 Einträgen 40,90 der Mun.Eintrag 25,56 und der "Endeintrag" 12,78
    ...

    Es scheint wirklich so, das das von Land zu Land unterschiedlich ist. Ich war selbst erstaunt, das mein letzter Eintrag, anstatt den ~12 Euro auf einmal 20 Euro gekostet hat. Als ich meine Sachbearbeiterin darauf angesprochen habe, meinte sie, das sich bereits vor einem Jahr die Gebühren geändert hätten. So würden die Einträge jetzt eben 20 Euro kosten, Munerwerb dafür nur noch 10 Euro. Land ist BaWü.

    Gibt es eigentlich auch bedürfnisfreie 4mm-Revolver? Sowas würde mir schon gefallen...

  • Sehr interessant bzw. merkwürdig..

    Zitat

    So würden die Einträge jetzt eben 20 Euro kosten, Munerwerb dafür nur noch 10 Euro. Land ist BaWü.

    Zitat

    Gibt es eigentlich auch bedürfnisfreie 4mm-Revolver? Sowas würde mir schon gefallen...


    Ohne Ende, es gibt viel mehr (bedürfnisfreie) 4mm Revolver als Pistolen.

    Zitat

    Die Revolver Erma ER 66 und ER 77 sind auch bedürfnisfrei zu haben, sind aber nicht von der PTB zugelassen.


    Ansonsten kannst du auf Harry´s Seite noch mehr sehen:
    Zentralzünder.de - Fotogalerie

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    4 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (6. Juli 2010 um 17:00)

  • Jepp, laut unseren BY-Behörden gibt es außer dem ER66 und dem ER77 auch ERP74-Pistolen ohne PTB-Nummer im Quadrat (das ist uns aber bereits allen bekannt gewesen) - und offensichtlich seien die "letzten" H&R Army und Sheriff-4mm-Revolver auch ohne PTB-Nummer - dennoch in BY aber "Bedürfnisfrei". Hatte da kürzlich ein Thema mit meiner SB. Das war für mich sehr interessant.

    Thomas:

    :crazy2: Mann, hast Du da aber schicke Griffschalen auf deinem Reck-Revolver - haben die ohne große Modifikation gepasst??? (Pachmayr, welches Modell???) :n1:

  • Ohne "große" Modifikation schon, ich mußte nur mit einem scharfen Messer etwas Platz für die Hahnfeder-Einstellschraube schaffen.

    Dann paßt der Pachmayr "Presentation Grip" (für S&W K/L Frame Square Butt) an den Reck R45 ohne allzu große Probleme. ;)

    Zitat

    auch ohne PTB-Nummer - dennoch in BY aber "Bedürfnisfrei".


    Bei uns in Niedersachsen (zumindest bei meinem SB) sind die auch bedürfnisfrei, wichtig ist nur das sie das :F: haben.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (28. Juni 2009 um 15:53)

  • Mich würde mal interessieren wie das ausgegangen ist, wurde die besagte Waffe nun eingetragen ? (evtl. Dank unserer Tipps) ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Mich würde mal interessieren wie das ausgegangen ist, wurde die besagte Waffe nun eingetragen ? (evtl. Dank unserer Tipps) ;)

    Bisher hat sich noch nichts getan. Grund: der Zuständige war bis letzte Woche im Urlaub. Leider sind die so überlastet (Waffenrecht ist bei uns gekoppelt mit Fischereirecht und Fundbüro), daß nie jemand ans Telefon geht. Also muß ich persönlich rüber. Allerdings bin ich vor zwei Wochen Papa geworden und leide etwas an Übermüdung und "Überbeschäftung". Habe es mir aber für diese Woche fest vorgenommen - wenn Junior nichts dagegen hat :)

    Viele Grüße und ich melde mich wieder...
    Markus

  • Hallo zusammen

    markuswe, was mich interessieren würde ist.........
    Du hast die Waffe vor geraumer Zeit gekauft.
    Der Normalfall schreibt vor sie in einem bestimmten Zeitraum (2 Wochen) eintragen zu lassen.
    Wie verhält sich das in Deinem Fall?
    Wollen wir mal hoffen, dass die Dir desshalb nicht auch noch einen Strick drehen, obwohl Du ja nichts dafür kannst.

    Gruss Rudi

    Gruß Rudi

    Den Charakter eines Menschen erkennst Du daran, was dieser bereit ist für Dich zu tun, obwohl Du gerade nichts für ihn tun kannst
    4mm/6mm Waffen mit 'F' :nuts:

  • JAAAAAAAAAAAAAA! :crazy2: :new11: :n1: :ngrins: :n17:

    Sie haben's geschluckt! Antrag läuft, ist jetzt schon positiv
    beschieden. Ich brauche jetzt halt nur noch so einen ollen Waffenschrank,
    wo ich das Ding aufbewahren kann. Wahrscheinlich ist der
    Schrank teurer als der Inhalt - aber was soll's :crazy3:

    Vielen Dank für die tolle "Schützenhilfe" hier im Forum!

    Der SB meinte, mein erster Kontakt überschnitt sich mit einer
    internen Besprechen wegen den "Redukta"-Waffen (wasimmerdasauchist).
    Anscheinden gab's Unklarheiten ob die 4mm :F:-Waffen da jetzt dazugezählt
    werden oder nicht. Diese scheinen jetzt ausgeräumt, so
    daß ich jetzt zum Zug kam :lol:
    Allerdings war meine erste Anfrage Anfang des Jahres, also Monate
    davor und da habe ich auch schon eine falsche Antwort bekommen.

    Aber egal: Ende gut - alles gut!

    fliege: Nein, wie schon am Anfang geschrieben, hat mein
    Vater die Waffe vor Jahren gekauft, dann an einen Angestellten
    verschenkt und dieser will sie mir jetzt "zurückgeben". Also findet
    kein Kauf meinerseits statt, sondern nur eine Schenkung mit
    unbestimmten Datum. Sonst hätte ich wahrscheinlich wirklich
    ein Problem. Auf der anderen Seite bemühe ich mich ja schon
    seit einem halben Jahr offiziell um die Sache. Die können mir
    ja nicht aus eigener Unfähigkeit einen Strick drehen ....

  • Zitat

    Original von markuswe

    Die Argumente der Gegenseite:
    - Eine 4mm Waffe ist grundsätzlich NICHT bedürfnisfrei
    - Bedürfnis kann nur durch eine Mitgliedschaft im Schützenvereine erwirkt werden
    - Dieser Verein MUSS aber auch 4mm schiesen (was wohl die wenigsten tun, laut Aussage der Behörde)
    - Das :F: auf der Waffe kann nicht korrekt sein, da dies nur für Luftdruckwaffen oder Schreckschußwaffen usw. gilt
    - Das PTB-Zeichen MUSS in einem Kreis sein, nicht in einem Rechteck

    Das sind mit Abstand die lächerlichsten Argumente *lol*.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard
    Das sind mit Abstand die lächerlichsten Argumente *lol*.


    Nein, denn an sich ist fast alles richtig, zumindest, wenn man die Aussagen allein betrachtet:

    Zitat

    Original von markuswe
    - Eine 4mm Waffe ist grundsätzlich NICHT bedürfnisfrei


    Stimmt, denn auch 4 mm Waffen haben im Reghelfall mehr als 7,5 Joule und sind Feuerwaffen. Aber 4 mm Waffen mit "F" haben eine Ausnahme im WaffG:

    Zitat

    Unterabschnitt 3:
    Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
    1.
    Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
    1.1
    Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    Zitat

    Original von markuswe
    - Bedürfnis kann nur durch eine Mitgliedschaft im Schützenvereine erwirkt werden


    Stimmt, zumindest für Sportschützen.

    Zitat

    Original von markuswe
    - Dieser Verein MUSS aber auch 4mm schiesen (was wohl die wenigsten tun, laut Aussage der Behörde)


    Stimmt an sich auch, denn man kann grundsätzlich als Sportschütze nur das beantragen, was man auch schießen kann. Allerdings muss das bei bestimmten Arten von Waffen nicht der eigene Verein sein.

    Zitat

    Original von markuswe
    - Das :F: auf der Waffe kann nicht korrekt sein, da dies nur für Luftdruckwaffen oder Schreckschußwaffen usw. gilt


    Das ist allerdings falsch. Denn das :F: hat nichts mit der Waffenart zu tun. Genausowenig sagt das :F: etwas über den freien Errerb an 18 etwas aus. Es sagt lediglich, dass die Schusswaffe eine Geschossenergie unter 7,5 Joule produziert.
    Denn auch bestimmte 4mm Feuerwaffen und der (jetzt verbotene) Taeser haben ein ein :F:

    Zitat

    Original von markuswe
    - Das PTB-Zeichen MUSS in einem Kreis sein, nicht in einem Rechteck


    Stimmt - fast. Das PTB im Kreis kennzeichnet freie Waffen und ist nur an SRS-Waffen zu finden. Das PTB im Viereck gibt es auch. Das ist für Einsteckläufe und auf manchen 4 mm Waffen zu finden. Der Erwerb ist dann besonders geregelt und in der Regel nicht frei ab 18.
    Aber das PTB, egal ob im Kreis oder Viereck hat nichts mit Druckluftwaffen zu tun.
    Ich besitze allerdings einen 4M20 Revoler, der ein :F: und PTB im Viereck kennzeichnet. Der ist WBK-pflichtig und auch eingetragen.

    Und eben weil der dortige SB den entscheidenen Absatz im WaffG offenbar nicht kennt, ist ein Bedüfnisnachweis nicht nötig. Und eben weil ohne Erwerb ohne Bedüfnis nicht nötig ist, auch kein Sportschütze, Verein, Schießnachweis, Schießmöglichkeit usw. nötig.

    Eine Feuerwaffe mit :F: ist ohne Bedürfnis nur mit Sachkunde, pers. Eignung und Zuverlässigkeit und den Gebühren in unbegrenzter Menge zu haben. Sie darf nur nicht aus einem Umbau aus vormals scharfer Schusswaffe hervorgegangen sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (4. August 2009 um 13:16)

  • markuswe
    Freut mich, das du nicht aufgegeben und dein Recht bekommen hast. :lol:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod: