Waffe hat SD hat ....
... die Geschosse der 4mm Waffen sind auch über 4mm im Durchmesser.
Könnte also gehen.
Ich hätt dann gern einen (oder vier) für meine Perfecta Maverick.
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Waffe hat SD hat ....
... die Geschosse der 4mm Waffen sind auch über 4mm im Durchmesser.
Könnte also gehen.
Ich hätt dann gern einen (oder vier) für meine Perfecta Maverick.
Tjaaa, nicht schlecht der Gedanke. Ob aber ein Luftgewehrdämpfer das auf Dauer aushält? Außerdem hat ein "F" Dämpfer weder Beschuss noch Seriennummer.
ZitatOriginal von thomas magnum
...
Schon wieder diese zu hohe Gebühr, so langsam glaube ich doch das die Länder verschiedene Preise nehmen.
Hier in Niedersachsen kostet eine grüne WBK mit bis zu 8 Einträgen 40,90 der Mun.Eintrag 25,56 und der "Endeintrag" 12,78
...
Es scheint wirklich so, das das von Land zu Land unterschiedlich ist. Ich war selbst erstaunt, das mein letzter Eintrag, anstatt den ~12 Euro auf einmal 20 Euro gekostet hat. Als ich meine Sachbearbeiterin darauf angesprochen habe, meinte sie, das sich bereits vor einem Jahr die Gebühren geändert hätten. So würden die Einträge jetzt eben 20 Euro kosten, Munerwerb dafür nur noch 10 Euro. Land ist BaWü.
Gibt es eigentlich auch bedürfnisfreie 4mm-Revolver? Sowas würde mir schon gefallen...
Sehr interessant bzw. merkwürdig..
ZitatSo würden die Einträge jetzt eben 20 Euro kosten, Munerwerb dafür nur noch 10 Euro. Land ist BaWü.
ZitatGibt es eigentlich auch bedürfnisfreie 4mm-Revolver? Sowas würde mir schon gefallen...
Ohne Ende, es gibt viel mehr (bedürfnisfreie) 4mm Revolver als Pistolen.
ZitatDie Revolver Erma ER 66 und ER 77 sind auch bedürfnisfrei zu haben, sind aber nicht von der PTB zugelassen.
Ansonsten kannst du auf Harry´s Seite noch mehr sehen:
Zentralzünder.de - Fotogalerie
Jepp, laut unseren BY-Behörden gibt es außer dem ER66 und dem ER77 auch ERP74-Pistolen ohne PTB-Nummer im Quadrat (das ist uns aber bereits allen bekannt gewesen) - und offensichtlich seien die "letzten" H&R Army und Sheriff-4mm-Revolver auch ohne PTB-Nummer - dennoch in BY aber "Bedürfnisfrei". Hatte da kürzlich ein Thema mit meiner SB. Das war für mich sehr interessant.
Mann, hast Du da aber schicke Griffschalen auf deinem Reck-Revolver - haben die ohne große Modifikation gepasst??? (Pachmayr, welches Modell???)
Ohne "große" Modifikation schon, ich mußte nur mit einem scharfen Messer etwas Platz für die Hahnfeder-Einstellschraube schaffen.
Dann paßt der Pachmayr "Presentation Grip" (für S&W K/L Frame Square Butt) an den Reck R45 ohne allzu große Probleme.
Zitatauch ohne PTB-Nummer - dennoch in BY aber "Bedürfnisfrei".
Bei uns in Niedersachsen (zumindest bei meinem SB) sind die auch bedürfnisfrei, wichtig ist nur das sie das haben.
Mich würde mal interessieren wie das ausgegangen ist, wurde die besagte Waffe nun eingetragen ? (evtl. Dank unserer Tipps)
ZitatOriginal von thomas magnum
Mich würde mal interessieren wie das ausgegangen ist, wurde die besagte Waffe nun eingetragen ? (evtl. Dank unserer Tipps)
Bisher hat sich noch nichts getan. Grund: der Zuständige war bis letzte Woche im Urlaub. Leider sind die so überlastet (Waffenrecht ist bei uns gekoppelt mit Fischereirecht und Fundbüro), daß nie jemand ans Telefon geht. Also muß ich persönlich rüber. Allerdings bin ich vor zwei Wochen Papa geworden und leide etwas an Übermüdung und "Überbeschäftung". Habe es mir aber für diese Woche fest vorgenommen - wenn Junior nichts dagegen hat
Viele Grüße und ich melde mich wieder...
Markus
Hallo zusammen
markuswe, was mich interessieren würde ist.........
Du hast die Waffe vor geraumer Zeit gekauft.
Der Normalfall schreibt vor sie in einem bestimmten Zeitraum (2 Wochen) eintragen zu lassen.
Wie verhält sich das in Deinem Fall?
Wollen wir mal hoffen, dass die Dir desshalb nicht auch noch einen Strick drehen, obwohl Du ja nichts dafür kannst.
Gruss Rudi
JAAAAAAAAAAAAAA!
Sie haben's geschluckt! Antrag läuft, ist jetzt schon positiv
beschieden. Ich brauche jetzt halt nur noch so einen ollen Waffenschrank,
wo ich das Ding aufbewahren kann. Wahrscheinlich ist der
Schrank teurer als der Inhalt - aber was soll's
Vielen Dank für die tolle "Schützenhilfe" hier im Forum!
Der SB meinte, mein erster Kontakt überschnitt sich mit einer
internen Besprechen wegen den "Redukta"-Waffen (wasimmerdasauchist).
Anscheinden gab's Unklarheiten ob die 4mm -Waffen da jetzt dazugezählt
werden oder nicht. Diese scheinen jetzt ausgeräumt, so
daß ich jetzt zum Zug kam
Allerdings war meine erste Anfrage Anfang des Jahres, also Monate
davor und da habe ich auch schon eine falsche Antwort bekommen.
Aber egal: Ende gut - alles gut!
fliege: Nein, wie schon am Anfang geschrieben, hat mein
Vater die Waffe vor Jahren gekauft, dann an einen Angestellten
verschenkt und dieser will sie mir jetzt "zurückgeben". Also findet
kein Kauf meinerseits statt, sondern nur eine Schenkung mit
unbestimmten Datum. Sonst hätte ich wahrscheinlich wirklich
ein Problem. Auf der anderen Seite bemühe ich mich ja schon
seit einem halben Jahr offiziell um die Sache. Die können mir
ja nicht aus eigener Unfähigkeit einen Strick drehen ....
ZitatOriginal von markuswe
Die Argumente der Gegenseite:
- Eine 4mm Waffe ist grundsätzlich NICHT bedürfnisfrei
- Bedürfnis kann nur durch eine Mitgliedschaft im Schützenvereine erwirkt werden
- Dieser Verein MUSS aber auch 4mm schiesen (was wohl die wenigsten tun, laut Aussage der Behörde)
- Das auf der Waffe kann nicht korrekt sein, da dies nur für Luftdruckwaffen oder Schreckschußwaffen usw. gilt
- Das PTB-Zeichen MUSS in einem Kreis sein, nicht in einem Rechteck
Das sind mit Abstand die lächerlichsten Argumente *lol*.
ZitatOriginal von [RUS] Guard
Das sind mit Abstand die lächerlichsten Argumente *lol*.
Nein, denn an sich ist fast alles richtig, zumindest, wenn man die Aussagen allein betrachtet:
ZitatOriginal von markuswe
- Eine 4mm Waffe ist grundsätzlich NICHT bedürfnisfrei
Stimmt, denn auch 4 mm Waffen haben im Reghelfall mehr als 7,5 Joule und sind Feuerwaffen. Aber 4 mm Waffen mit "F" haben eine Ausnahme im WaffG:
ZitatUnterabschnitt 3:
Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
1.
Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
1.1
Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
ZitatOriginal von markuswe
- Bedürfnis kann nur durch eine Mitgliedschaft im Schützenvereine erwirkt werden
Stimmt, zumindest für Sportschützen.
ZitatOriginal von markuswe
- Dieser Verein MUSS aber auch 4mm schiesen (was wohl die wenigsten tun, laut Aussage der Behörde)
Stimmt an sich auch, denn man kann grundsätzlich als Sportschütze nur das beantragen, was man auch schießen kann. Allerdings muss das bei bestimmten Arten von Waffen nicht der eigene Verein sein.
ZitatOriginal von markuswe
- Das auf der Waffe kann nicht korrekt sein, da dies nur für Luftdruckwaffen oder Schreckschußwaffen usw. gilt
Das ist allerdings falsch. Denn das hat nichts mit der Waffenart zu tun. Genausowenig sagt das etwas über den freien Errerb an 18 etwas aus. Es sagt lediglich, dass die Schusswaffe eine Geschossenergie unter 7,5 Joule produziert.
Denn auch bestimmte 4mm Feuerwaffen und der (jetzt verbotene) Taeser haben ein ein
ZitatOriginal von markuswe
- Das PTB-Zeichen MUSS in einem Kreis sein, nicht in einem Rechteck
Stimmt - fast. Das PTB im Kreis kennzeichnet freie Waffen und ist nur an SRS-Waffen zu finden. Das PTB im Viereck gibt es auch. Das ist für Einsteckläufe und auf manchen 4 mm Waffen zu finden. Der Erwerb ist dann besonders geregelt und in der Regel nicht frei ab 18.
Aber das PTB, egal ob im Kreis oder Viereck hat nichts mit Druckluftwaffen zu tun.
Ich besitze allerdings einen 4M20 Revoler, der ein und PTB im Viereck kennzeichnet. Der ist WBK-pflichtig und auch eingetragen.
Und eben weil der dortige SB den entscheidenen Absatz im WaffG offenbar nicht kennt, ist ein Bedüfnisnachweis nicht nötig. Und eben weil ohne Erwerb ohne Bedüfnis nicht nötig ist, auch kein Sportschütze, Verein, Schießnachweis, Schießmöglichkeit usw. nötig.
Eine Feuerwaffe mit ist ohne Bedürfnis nur mit Sachkunde, pers. Eignung und Zuverlässigkeit und den Gebühren in unbegrenzter Menge zu haben. Sie darf nur nicht aus einem Umbau aus vormals scharfer Schusswaffe hervorgegangen sein.
markuswe
Freut mich, das du nicht aufgegeben und dein Recht bekommen hast.