Kauf eines WBK-pflichtigen LGs

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 923 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juni 2009 um 13:16) ist von Floppyk.

  • Wie geht man üblicherweise beim Kauf eines WBK-pflichtigen LGs vor?

    Wäre als Jagdscheininhaber ja eigentlich kein Problem, aber streng genommen hat man als Jäger ja kein tatsächliches Bedürfnis für den jagdlichen Gebrauch eines LG.

    Andere Alternative: Gelbe WBK. Was aber, wenn der Verband, dem man angeschlossen ist (BDMP) gar keine LG-Disziplin im Programm hat?

    Wie habt Ihr Eure WBK-pflichtigen LG erworben?

    Hintergrund der Frage: Ein Diana 48 wäre ganz nach meinem persönlichen Geschmack! Und auf einem KK-Schießstand könnte man damit doch auch schießen.

  • Die Waffen die auf die gelbe WBK für Sportschützen erwerbbar sind, müssen nur für eine Disziplin eines anerkannten Verbandes passen.
    Ob du selbst im BDS, DSB oder DSU bist ist dabei vollkommen egal.

    Eine Option wäre zb. Field Target beim BDS aber ich glaub da liegt die Grenze bei ca 16 Joule.

    Als Jäger kann man sich auf jedenfall ein WBK pflichtiges LG kaufen. Da gibts schon Fiecher die man damit bejagen kann.

    Pro Legal / BDS

  • Können tut man vieles.
    In der einen Gamo Präsentation wurden ja wol sogar schon Wildschweine mit einem LG erlegt.
    Die Frage ist das Dürfen.
    Meines Wissens darf in .de mit LGs doch gar nicht gejagt werden oder irre ich mich da?

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von ElmerKeith
    Wäre als Jagdscheininhaber ja eigentlich kein Problem, aber streng genommen hat man als Jäger ja kein tatsächliches Bedürfnis für den jagdlichen Gebrauch eines LG.


    Falsch. Der Jäger darf alle Langwaffen erwerben, die nicht nach Bundesjagdgesetz verboten sind. Das wären nur Vollautomaten. Die Jagd mit dem Luftgewehr ist nur in Nds und ich denke Hamburg verboten. Das heißt dennoch nicht, dass der in Nds wohnende Jäger nicht in ein anderes Bundesland zum Jagen fährt.
    Ob die Jagd auf Kleinwild waidgerecht ist, muss er mit sich selbst ausmachen. Ich persönlich halte davon nicht viel.

    Andere Alternative: Gelbe WBK. Was aber, wenn der Verband, dem man angeschlossen ist (BDMP) gar keine LG-Disziplin im Programm hat?
    [/quote]
    Meines Wissens ist der BDS für FT zuständig.

    Zitat

    Original von ElmerKeith
    Hintergrund der Frage: Ein Diana 48 wäre ganz nach meinem persönlichen Geschmack! Und auf einem KK-Schießstand könnte man damit doch auch schießen.


    Wenn der 50 m Schießstand angestrebt wird und da derjenige mit gelber WBK genauso ein KK-Gewehr erwerben darf, warum nicht dann das wahrscheinlich besser geeignete KK-Gewehr?
    Es ist auch besser geeignet, weil es dafür offizielle Disziplinen gibt, für LG auf statische Scheibe auf 50 m meines Wissens nicht.

    Nachtrag: Allerdings stellt sich die Frage für Jäger oder Sportschützen eigentlich nicht. Kein Mensch macht für ein starkes Gewehr extra einen Jagdschein. Und wer eine gelbe WBK hat, braucht das auch nicht. Hat jemand beides nicht, empfiehlt sich auch aus der nötigen und vorgeschriebenen Schießstandnutzung die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verein, weil man auf Dauer als Gastschütze erheblich teurer schießt. Diese Mitgliedschaft führt dann ja zur (gelben) WBK.

    Der Jagdschein ist erheblich aufwändiger, lernintensiver und teurer als eine (einfache) WBK. Die Kosten liegen im Bereich von mindetens 1500 bis 3000 €. Dann muss der Jagdschein jedes oder alle 3 Jahre neu gelöst werden. Das geht auch nur, wenn man eine Jägerhaftpflichtversicherung nachweisen kann. Insgesamt sind das jährliche Kosten von etwa 100 € pro Jahr, die dann auch auf Dauer anfallen. Für den reinen Waffenerwerb ist der Jagdschein nicht gedacht. Wer an der Jagd kein Interesse zeigt, wird die schwere Prüfung kaum bestehen können. Erfahren vorab das die Prüfer, erst Recht nicht.
    Eine Vereinsmitgliedschaft um eine WBK aufrecht zu erhalten kostet in der Regel dir Hälfte.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (9. Juni 2009 um 09:12)

  • Zitat

    Original von Bad.Boy
    Meines Wissens darf in .de mit LGs doch gar nicht gejagt werden oder irre ich mich da?


    Nein, wie ich bereits erwähnte ist die Jagd generell mit LG nicht verboten, nur ein oder zwei Bundesländer schließen das aus. (Mit Sicherheit in Nds).
    Jedoch setzt die Jagd auf Rehwild eine Kugel mit Mindestenergie E 100 von 1000 Joule voraus und auf das übrige Schalenwild E100 von mindestens 2000 Joule und mindestens 6,5 mm Kugel. Schrot, Posten, Pfeile, Fallen und dergleichen sind auf dieses Wild verboten.
    Alles übrige Wild hat keine Vorgaben, bzw. wenige Verbote.
    Für genauere Regelungen bitte in das Bundes- (§ 19 sachliche Verbote) und den Länderjagdgesetzten schauen. Speziell letzteres Gesetz kenne ich nur das Niedersächsische Jagdgesetz in Teilen, weil ich in Norddeutschland meinen JS gemacht habe.

  • Floppyk, ich bin JS-Inhaber und habe auch Jagdgelegenheit.

    Aber dafür wollte ich das Gewehr nicht unbedingt nutzen.

    Allerdings bin ich durch die Antworten auf eine Idee gekommen. Nämlich die Nutzung des LG auf aufgebaumte Ringeltauben. Ist leiser als mit Schrot und bei einem Treffer es Halses u. U. schneller tötend als mit der Flinte bei wesentlich weniger Wildbretzerstörung.

    Was die Nutzung der 50-m-Bahn betrifft: KK-Gewehr habe ich bereits, finde aber das Schießen mit einem Luftgewehr dennoch reizvoll, vor allem auf weitere Entfernung als die üblichen 10-25 m.

  • Auf die Gelbe WBK ist das zur Zeit problemlos möglich, solange die Waffe für eine Disziplin irgendeines Verbandes brauchbar ist. Auch wenn der eigene Verband diese nicht betreibt. Das ist allerdings auch einer der Punkte, die im neuen Waffenrecht wegfallen sollen - da muß die Disziplin dann vom eingenen Verband geschossen werden.

  • Zitat

    Original von ulli s
    Auf die Gelbe WBK ist das zur Zeit problemlos möglich, solange die Waffe für eine Disziplin irgendeines Verbandes brauchbar ist. Auch wenn der eigene Verband diese nicht betreibt.


    Rischtisch

    Zitat

    Original von ulli s
    Das ist allerdings auch einer der Punkte, die im neuen Waffenrecht wegfallen sollen - da muß die Disziplin dann vom eingenen Verband geschossen werden.


    Ja, wo?
    Ich habe das so raus gelesen, dass die verbandslosen Sportschützen wohl rausfallen. Aber da mag ich mich auch irren.