Wie kommt man an einen Waffenschein?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 9.719 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juni 2009 um 17:26) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Bringt es etwas wenn man in der Bundeswehr war? Also bekommt man in der Bundeswehr automatisch einen Waffenschein oder nicht? Oder muss man ihn irgendwo anders Antragen?

  • Waffenschein in Dland als Privatperson ist so gut wie unmöglich.

    Was Du vermutlich meinst ist eine WBK (Waffenbesitzkarte). Kriegt man als Jäger, Sammler oder Sportschütze, zum genaueren Prozedere gibts hier schon genug Threads, einfach mal suchen.

    Die Zeit beim Bund interessiert weder bei der WBK noch beim WS irgend jemanden.

  • Laut Deinem Profil besitzt Du diese Waffe: "Desert Eagle Mark XIX 6" .50 A.E. 24K Gold"

    Also hast Du eine Sachkunde nachgewiesen, die auch die Vorraussetzungen für die einzelnen Waffenrechtlichen Nachweise, Vorraussetzungen und "Erlaubnisse" umfasst.

    Also weisst Du sicher "wie man an einen Waffenschein" kommt. Zumindest ist Dir der Unterschied zwischen KWS, WBK und WS klar, oder?

  • Zitat

    Original von DKsDEAGLE
    Bringt es etwas wenn man in der Bundeswehr war? Also bekommt man in der Bundeswehr automatisch einen Waffenschein oder nicht? Oder muss man ihn irgendwo anders Antragen?

    An einen Waffenschein kommst du so leicht gar nicht!da nützt es auch nichts das du beim Bund warst.Polizisten haben einen waffenschein und dürfen eine Waffe führen.Du musst bei einem Schützenverein mitglied sein und regelmässig Schießen,dann kannst du eine WBK (Waffen Besitz Karte)beantragen damit darfst du Waffen besitzen aber nicht führen,heißt Gewehr in einem abgeschlossenen Koffer packen in den Kofferraum ins Auto packen in den Schützenverein fahren und Schießen.

  • Belehrt mich eines besseren, aber ich glaube Polizisten haben keinen Waffenschein, sondern sind Dienstwaffenträger und als solche dürfen sie (erst einmal) die Waffe DIENSTLICH führen, das berechtigt sie aber nicht zum PIRVATEN führen.
    Das dürfen in D nur besonders gefährdete Personen, nach Antrag und realer Bedürfnissprüfung - die bekommen dann auch den WaffenSCHEIN- z.B. Politiker, manche Anwälte, besondere Personenschützer usw., also Personen die einer realen Gefahr ausgesetzt sind, die eine selbstverteidigung mit der Waffe rechtfertigen würde.
    Das finde ich persönlich auch erstmal gut, ansonsten würden mehr Leute mit Deiner Sachkentnis eine tödliche WAFFE beim Einkaufsbummel spazierenführen........ :crazy3:

    Aber:

    CO2air - Regeln fürs Forum

    Punkt 3................. :new16:

  • Zitat

    Original von BigBen
    Belehrt mich eines besseren, aber ich glaube Polizisten haben keinen Waffenschein, sondern sind Dienstwaffenträger und als solche dürfen sie (erst einmal) die Waffe DIENSTLICH führen, das berechtigt sie aber nicht zum PIRVATEN führen.
    Das dürfen in D nur besonders gefährdete Personen, nach Antrag und realer Bedürfnissprüfung - die bekommen dann auch den WaffenSCHEIN- z.B. Politiker, manche Anwälte, besondere Personenschützer usw., also Personen die einer realen Gefahr ausgesetzt sind, die eine selbstverteidigung mit der Waffe rechtfertigen würde.
    Das finde ich persönlich auch erstmal gut, ansonsten würden mehr Leute mit Deiner Sachkentnis eine tödliche WAFFE beim Einkaufsbummel spazierenführen........ :crazy3:

    Aber:

    CO2air - Regeln fürs Forum

    Punkt 3................. :new16:

    Woweit ich weß haben die einen Waffenschei die nehmen ihre Waffe auch mit nach Hause,sobald sie ihre Uniform an haben sind sie im Dienst,hat mir mal ein Polizist gesagt,das die einen Waffenschein haben denke ich mal gibt ja auch Zivilpolizisten.

  • Zitat

    Original von BigBen
    Belehrt mich eines besseren, aber ich glaube Polizisten haben keinen Waffenschein, sondern sind Dienstwaffenträger und als solche dürfen sie (erst einmal) die Waffe DIENSTLICH führen, das berechtigt sie aber nicht zum PIRVATEN führen.

    Richtig. Im Waffengesetz gibt es auch einen Passus, das es nicht auf die Bundeswehr, Polizei und einige andere Behörden anzuwenden ist.

    In meinem Truppenausweis steht dementsprechend auch "Der Inhaber ist befugt, Schusswaffen zu führen, soweit er dienstlich tätig wird." Das ist das einzige Dokument das ich in dieser Angelegenheit habe. Nur aufgrund dieses einen Satzes ist es mir erlaubt, beim Rückmarsch vom Übungsplatz mit G36 in der Hand durch die Dörfer zu wandern. Leider muss ich das Ding bald abgeben. :cry:

    Bei der Polizei dürfte was ähnliches im Dienstausweis stehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Xizor (7. Juni 2009 um 18:25)

  • Naja,

    Waffenschein in Deutschland ist schon machbar, aber mit sehr hohem bürokratischen und auch finanziellen Aufwand verbunden.

    Das sind dann ca. 2500 Euro plus Aufrechterhaltung einer Haftpflichversicherung die jährlich ca 800 Euro kostet und eine immer wieder zu erbringender Nachweis, dass man ihn auch weiterhin benötigt.

    Gruß

    cz75

  • Haftpflicht ist das eine, aber woher kommen die 2500 €? So hohe Gebühren fürs Amt? Oder hast du da die Kosten für die Waffe, und eventuelle Gerichtsverfahren schon hineingerechnet?

  • Haftpflicht 800 Euro ?

    Ist das ein Muss oder von dir so gewollt ?

    Muss man mit einer WBK eine Haftpflicht abschliessen ?

    Hab ich so noch nie gehört,habe aber auch keine WBK und bin echt erstaunt.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Zitat

    Original von Mister-L
    Haftpflicht 800 Euro ?

    ...

    Muss man mit einer WBK eine Haftpflicht abschliessen ?
    ...

    Für einen Waffenschein, ist eine Haftpflicht Pflicht.

    /edit: So stehts auf dem Antrag:

    Zitat

    Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden für den privaten Gebrauch von Schusswaffen habe ich lt. beiliegendem Nachweis abgeschlossen (§ 4 Abs.1 Nr. 5 WaffG).

  • Polizei:
    Der Inhaber dieses Ausweises ist zum Besitz sowie zum Führen von Schusswaffen auf Grund der gesetzlichen Vorschriften berechtigt.

    Grüße Bombi

  • Zitat

    Haftpflicht ist das eine, aber woher kommen die 2500 €? So hohe Gebühren fürs Amt?


    Da ist die Waffe nicht mit reingerechnet, macht ja auch keinen Sinn da jeder evtl. eine andere führen will.
    Ansonsten kann dir cz75 das besser erklären, denn er weiß wovon er spricht. ;)

    Zitat

    Belehrt mich eines besseren, aber ich glaube Polizisten haben keinen Waffenschein, sondern sind Dienstwaffenträger und als solche dürfen sie (erst einmal) die Waffe DIENSTLICH führen, das berechtigt sie aber nicht zum PIRVATEN führen.


    Richtig Polizisten und andere staatliche Behörden haben/brauchen keinen Waffenschein denn sie unterstehen nicht dem Waffg.

    Gruß TM

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (7. Juni 2009 um 19:57)

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    ...
    Da ist die Waffe nicht mit reingerechnet, macht ja auch keinen Sinn da jeder evtl. eine andere führen will.
    Ansonsten kann dir cz75 das besser erklären, denn er weiß wovon er spricht. ;)

    ...

    Würde mich wirklich interresieren, wie sich die Kosten zusammensetzen.

  • Die einfachste Möglichkeit (und auch die ist nicht mal ansatzweise einfach) ist die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens (Personenschutz etc.).

    Dazu muss man in aller Regel Kurse besuchen (IHK) und Prüfungen ablegen (auch IHK). Dann heißt es die Gewerbeerlaubnis beantragen (ein schlüssiger Businessplan und der Nachweis der dazugehörigen Finanzierung werden zwingend benötigt). Dann kann man WBK und Waffenschein beantragen. Zuverlässigkeit und Sachkunde müssen natürlich nachgewiesen werden.

    Natürlich muss man als Bewachungsunternehmer dann auch tätig werden und tätig bleiben. Sonst ade, Waffenschein. Und das Führen der Waffe ist selbstverständlich nur im Dienst OK.

    Daher wird diese Möglichkeit wohl eher eine theoretische bleiben, für die meisten jedenfalls.

    Wer jedoch diesen Weg geht und die Voraussetzungen erfüllt, wird seinen Waffenschein auch bekommen.

    Eine andere Chance gibt es kaum. Denn die Argumentation der Behörden lautet: Engagieren Sie doch einen Leibwächter, der hat einen WS. Voila.

  • Zitat

    Original von DKsDEAGLE
    Bringt es etwas wenn man in der Bundeswehr war? Also bekommt man in der Bundeswehr automatisch einen Waffenschein oder nicht? Oder muss man ihn irgendwo anders Antragen?

    Mit Baujahr '94 bekommt unser Styler hier so schnell weder einen Waffenschein noch eine Desert Eagle Mark XIX 6" .50 A.E. 24K Gold :crazy2: