Belehrt mich eines besseren, aber ich glaube Polizisten haben keinen Waffenschein, sondern sind Dienstwaffenträger und als solche dürfen sie (erst einmal) die Waffe DIENSTLICH führen, das berechtigt sie aber nicht zum PIRVATEN führen.
Das dürfen in D nur besonders gefährdete Personen, nach Antrag und realer Bedürfnissprüfung - die bekommen dann auch den WaffenSCHEIN- z.B. Politiker, manche Anwälte, besondere Personenschützer usw., also Personen die einer realen Gefahr ausgesetzt sind, die eine selbstverteidigung mit der Waffe rechtfertigen würde.
Das finde ich persönlich auch erstmal gut, ansonsten würden mehr Leute mit Deiner Sachkentnis eine tödliche WAFFE beim Einkaufsbummel spazierenführen........
Aber:
Punkt 3.................