Nummer 39, es geht voran.
Bitte um Mithilfe - Evaluation der letzten WaffG-Änderungen
Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 3.094 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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39 ist für abgeordnetenwatch-Verhältnisse eine extrem hohe Zahl, die nicht ohne Manipulationen, wie Ihr sie hier betreibt, zustandekommt.
Ich finde die Frage von tailgunner sehr gut, aber diese Aktion hier ist kontraproduktiv!
Marcus
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42.... Da geht doch noch was
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Ich sehe das nicht als Manipulation.
Mich interressiert die Antwort wirklich. -
Zitat
Original von Old_Surehand
39 ist für abgeordnetenwatch-Verhältnisse eine extrem hohe Zahl, die nicht ohne Manipulationen, wie Ihr sie hier betreibt, zustandekommt.Ich finde die Frage von tailgunner sehr gut, aber diese Aktion hier ist kontraproduktiv!
Marcus
Naja, ich habe bei abgeordnetenwatch.de schon Fragen mit ähnlich vielen Interessenten gesehen - immer wenn es bei einem Thema besonders heiß hergeht, kommen solche Zahlen schon mal zustande - meiner Einschätzung nach auch ohne Manipulation.
Aber was heißt in diesem Kontext überhaupt "Manipulation"? Ich gehe davon aus, dass alle, die sich dort eintragen, ein aufrichtiges persönliches Interesse an der Beantwortung der gestellten Frage haben.
Ich sehe da nichts Problematisches.
Gut, aber bevor es in die Hunderte geht, sollten wir Schluss machen, bevor Herr Edathy noch auf die Idee kommt, dass er die Frage nicht ernst nehmen muss, da es sich dabei um eine "konzertierte Aktion der Waffenlobby" handelt.
Also ...
Bitte nicht mehr eintragen! Die Anzahl der bisherigen Interessenten dürfte ausreichen, um etwas Druck aufzubauen! Ich danke allen, die mitgemacht haben!Ich halte Euch dann hier auf dem Laufenden. Ach nee, ihr kriegt ja eh alle ne Mail geschickt, sobald Herr Edathy antwortet...
Gruß,
Tailgunner
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Erledigt... (48)
Zu spät gelesen,sorry!
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Also eine Manipulation sehe ich hier nicht. Ich bin der Meinung, dass mehr "Interessenten" nur positiv wirken! Und wir haben ja Interesse.
Wieso sollte das der gute Mann negativ auslegen?
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Zitat
Original von motherbuana
Also eine Manipulation sehe ich hier nicht. Ich bin der Meinung, dass mehr "Interessenten" nur positiv wirken! Und wir haben ja Interesse.Wieso sollte das der gute Mann negativ auslegen?
Naja, bei sehr hohen Zahlen von Interessenten - ich sag jetzt mal über 100, was für abgeordnetenwatch-Verhältnisse absolut ungewöhnlich wäre - würde der Verdacht einer Manipulation naheliegen, nach dem Motto: "Vielleicht gibt da jemand einfach Adressenlisten ein!"
Darum sollten wir's nicht übertreiben. Ist meine Meinung. Aber wenn jemand sich unbedingt noch eintragen möchte, kann und will ich ihn nicht davon abhalten.
Gruß,
Tailgunner
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Hallo Gemeinde,
erledigt. Nr. 49
viele Grüße
Harald
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Mich intressierts auch brennend.
Es geht ja um unser Hobby, und wenn da eine "Horde" Schützen ihr Intresse bekunden, ist das keineswegs Manipulation.Allerdings könnte es durch das verquere Denken der Politiker durchaus so gedreht werden, also lieber aufhören.
Ich glaube wir alle erinnern uns noch gut an die Empörung von Frau Stokar von Neuforn weil sich viele Bürger erdreistet haben, ihr eine Zuschrift zum Thema Waffenrecht zu schicken.
Ich dachte die arbeitet FÜR uns?
Gruß K.
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Habe im Kontext der Anfrage gerade ein interessantes Papier zum Thema gefunden:
Evaluation von Sicherheitsgesetzen
Demnach hat der Gesetzgeber eine "allgemeine Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht" im Hinblick auf neue Gesetze, die zusätzliche Plicht zur Evaluierung von Gesetzen ist aber nur in Einzelfällen vorgeschrieben.
Mal ganz hypothetisch gesprochen: Wenn man das Verfassungsgericht dazu bewegen könnte, eine Evaluierung der WaffG-Änderungen seit 1970 anzuordnen, und bei der Evaluierung herauskäme, dass sich nicht viel bzw. nicht viel Positives daraus ergeben hat, dann wäre die Politik verplichtet, Änderungen rückgängig zu machen ...
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wäre definitiv einen versuch wert, je nachdem was jetzt als antwort kommt
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Ist dann ein Gesetzt, was nicht evaluiert wurde, nicht rechtskräftig?
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Zitat
Original von Pinkerton
Ist dann ein Gesetzt, was nicht evaluiert wurde, nicht rechtskräftig?Nee, so kann man das nicht sagen.
Wie gesagt gibt es nur in Einzelfällen eine Evaluationspflicht. Was einen Einzelfall zu einem solchen macht, weiß ich nicht, dazu habe ich mich noch nicht tief genug in die Materie eingelesen. Fall jemand da mehr weiß: bitte posten!
Was passieren würde, wenn die Politik einer bereits festgestellten Evaluationspflicht nicht nachkommen würde? Keine Ahnung, aber das dürfte das Bundesverfassungsgericht gar nicht witzig finden ...
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Zitat
Original von Pinkerton
Ist dann ein Gesetzt, was nicht evaluiert wurde, nicht rechtskräftig?ZitatDemnach hat der Gesetzgeber eine "allgemeine Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht" im Hinblick auf neue Gesetze, die zusätzliche Plicht zur Evaluierung von Gesetzen ist aber nur in Einzelfällen vorgeschrieben.
Es gibt beim Waffenrecht keine Pflicht zur Evaluierung -- soweit ich es verstehe, gibt es so eine Pflicht allgemein überhaupt nur dann, wenn der Gesetzgeber sie selbst in das Gesetz eingebaut hat.
Ich erinnere mich noch sehr gut, wie in der Bundestagsdebatte vor der Verschärfung 2008 von der SPD-Rednerin darauf hingewiesen wurde, wie erfolgreich doch die Einführuing des KWS 2003 gewesen sei -- denn der Verkauf von Schreckschusswaffen sei dadurch schließlich stark zurückgegangen!
Ähnlich wird man beim nächsten Mal wahrscheinlich im Bezug auf Messer argumentieren -- schaut her, das Gesetz war erfolgreich, die deutsche Messerbranche ist praktisch tot...
DAS ist es offenbar, was zumindest manche Abgeordnete unter der "Beobachtungspflicht" verstehen... Deshalb bin ich gespannt, ob Herr Edathy dazu irgendwas substanzielles sagt, der scheint mir nämlich eigentlich recht vernünftig.
Marcus
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Erledigt, als Nr. 55
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Die Antwort ist da.
Nichtssagend und ausweichend wie immer.Gruß K.
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Zitat
Original von Kentucky
Die Antwort ist da.
Nichtssagend und ausweichend wie immer.Naja - auf bayerisch könnte man die zusammenfassen:
Gibt's ned, braucht's ned!
MfG, Mike.
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Oder auf Urbayrisch:
I hons ned, na brauchstas du a ned.
Gruß K.
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