Die Regierung will Paintballspiele verbieten!?

Es gibt 366 Antworten in diesem Thema, welches 43.514 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juni 2009 um 01:14) ist von Psychomeier.

  • Ja mit den deutschen Wähler kann man es ja machen.


    Wählen tut ihr ja sowieso nur links links und jetz wundert ihr euch warum man euch alles wegnimmt.

    Machen könnt ihr ja sowieso nichts denn all eure Partein bis auf eine haben sowieso den gleichen Entwaffnungskurs.

    Also ich lehne mich mal beruhigt zurück und zähle meine """""Amokwaffen""""" *lol* *lol* *lol*

    Jaaa mir nimmt se keiner weg :nuts: denn wir Österreicher haben ja eine in Deutschland verschriene "Nazi" Partei die uns vor solchen Neokommunistischen repressalien schützt. :n17:

  • So einen Schawchsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen...

  • Zitat

    Original von Drangdüwel
    Das ist zur Zeit bei jeder Art von Waffe so.

    Es kann ja auch passieren, dass nicht nur das Spielen oder Führen verboten wird, sondern irgendwann komplett die ganze Waffe. Stell Dir mal die Sammler vor, deren Sammlung auf einmal nur noch Schrottwert hat.

    Davor hab ich am meisten Angst.

    Sollen sie doch die kompletten Waffen verbieten, meine bekommen sie nicht! Außerdem ist das Personal für sowas garnicht da. Selbst wenn, ich rück nichts raus, naja außer eventl gegen Kaufpreiserstattung (muahaha aber den werd ich nie bekommen also alles bleibt beim Käufer!)

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

    Einmal editiert, zuletzt von Unheilig (15. Mai 2009 um 10:46)

  • Zitat

    Original von Unheilig

    Sollen sie doch die kompletten Waffen verbieten, meine bekommen sie nicht! Außerdem ist das Personal für sowas garnicht da. Selbst wenn, ich rück nichts raus, naja außer eventl gegen Kaufpreiserstattung (muahaha aber den werd ich nie bekommen also alles bleibt beim Käufer!)

    Getreu nach dem Motto der FRA: "...from my death, cold Hands!" ;)

    ...fand' ich gerade für angebracht...obwohl ich Anglizismen hasse ???;)

    I . Si vis pacem, para bellum - Flavius Vegetius Renatus, 400
    II. Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin, 1755
    III. :F: ... ein Zeichen der Unterdrückung - rhodium, 2008

  • Ist ja auch kein echter anglizismus, denn da steht "Aus meinen Tod, kalten Händen" ;)

    Lieber RAM-Master: Tja, eins hast Du noch nicht erkannt: Nicht nur der Linksextremismus ist gefährlich, sondern der Rechtsextremismus ebenfalls! Beide hatten im 20. Jahrhundert die Glegenheit mal zu zeigen was sie Drauf haben, und Adolf hat ne gute Show abgeliefert, der Vladimir Ilyich in nichts nachstand.

    Minimalstaat, meine Herren, der Minimalstaat ist die Lösung, also ein Staat, der nur bei schwerwiegender Verletzung von Grundrechten eingreift, und sich dann nur auf den Verletzer, nicht jedoch, um einen Kameraden zu zitieren "...sich an allen die sich zufällig in der Nähe aufhalten, ähnlich gekleideten, verwandten bis in die 10. Generation und möglicherweise ein paar Gehwegplatten vergreift"

    edith: Grammatik

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Der Entenmann (15. Mai 2009 um 11:10)

  • Zitat

    Original von RAM-Master
    Also ich lehne mich mal beruhigt zurück und zähle meine """""Amokwaffen""""" *lol* *lol* *lol*

    Jaaa mir nimmt se keiner weg :nuts:

    Dann wart mal, bis die EU-weite Angleichung des Waffenrechts kommt.

    Ich würd's Euch nicht wünschen, aber dann sieht's schlecht aus für Euer vergleichsweise liberales Waffengesetz.


    Anderes Thema:

    "Wiefelspütz sagte, nicht jede Geschmacklosigkeit könne verboten werden."

    http://www.sueddeutsche.de/M5M38Z/2890524…t-fraglich.html

    Klar, sonst wäre seine Perücke schon längst verboten! :laugh:

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Und jetzt?? willste ein keks??Den Kommentar hättest dir sparen können.

    Deutschland is zwar ein Irrenhaus trotz allem bin ich aber froh das weder links noch rechts orientierte parteien viel zu melden haben.Zumindest NOCH nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Ilitsch (15. Mai 2009 um 19:45)

  • Hier eine, wie ich finde, hochinteressante Antwort von MdB Wolfgang Bosbach (CDU) auf die Prostestmail eines Paintballers:


    Sehr geehrter XYZ,

    in obiger Sache beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 12. Mai 2009 und danke Ihnen zunächst dafür, dass Sie sich redlich darum bemüht haben, zumindest in weiten Teilen sachlich zu argumentieren. Dies unterscheidet Ihre E-Mail wohltuend von zum Teil unsäglichen Werken, die auch ich in den letzten Tagen zum Thema Verbot sog. „realer Killerspiele“ erhalten habe.
    Dennoch entnehme ich Ihrem Schreiben, dass Ihnen zahlreiche, wichtige Informationen nicht bekannt sein dürften, sodass ich mir erlaube, Ihren Kenntnisstand wie folgt zu komplettieren:

    1. Die Diskussion über ein Verbot sog. „realer Killerspiele“ gibt es seit vielen, vielen Jahren. Hierfür nur ein Beispiel: Unter der Überschrift „Ewiger Streit“ berichtet der Spiegel am 28.03.1994 über eine Initiative des damaligen Bundesinnenministers Manfred Kanther „Laserdrome-Hallen“ zu verbieten. Denkbar seien – so Kanther – insbesondere Änderungen der Gewerbeordnungen oder des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Zu dieser Art „Spiel“ hat das Bundesverwaltungsgericht am 24.10.2001 u. a. Folgendes ausgeführt: „Ein gewerbliches Unterhaltungsspiel, das auf die Identifikation der Spielteilnehmer mit der Gewaltausübung gegen Menschen angelegt ist und ihnen die lustvolle Teilnahme an derartigen – wenn auch nur fiktiven – Handlungen ermöglichen soll (hier: der Betrieb eines sog. Laserdromes mit simulierten Tötungshandlungen), ist wegen der ihm inne wohnenden Tendenz zur Bejahung oder zumindest Bagatellisierung der Gewalt und wegen der möglichen Auswirkungen einer solchen Tendenz auf die allgemeinen Wertvorstellungen und das Verhalten in der Gesellschaft mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar.“

    Erstes Fazit: Wenn das Bundesverwaltungsgericht derartige Ausführungen macht, gilt das als in jeder Hinsicht akzeptabel. Aber wehe, wenn sich ein Politiker auch nur sinngemäß so äußert!

    Was aber schrieb Der Spiegel in der Überschrift? „Bundesinnenminister Kanther will ein Spiel verbieten: Cowboy und Indianer im Laserdrome“? Im Text heißt es dann: „Da wird der Bonner Sheriff, der nun mit hartem Durchgreifen gegen PKK-Kurden und auf der Spielebene jenes Profil zu gewinnen sucht, das Parteifreunde der Innenpolitik bislang vermissen, wohl vorbeischießen.“

    Sie sehen: Eigentlich hat sich in der Art der Berichterstattung über derartige Initiativen in den letzten Jahren nicht viel geändert. Dass Der Spiegel die o. a. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in dieser Weise jemals kritisiert hätte, ist nicht überliefert.

    2. Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ hat sich 1993 auf seiner 73. Tagung mit dieser Thematik intensiv auseinandergesetzt. Er war damals der Auffassung, „dass das Schießen auf Menschen mit Laserwaffen eine sozial unwertige, verabscheuungswürdige und die Menschenrechte verletzende Betätigung“ sei.
    2007 hat der gleiche Ausschuss festgestellt, dass 2006 im Bundesgebiet 58 Anlagen mit sog. physischen Killerspielen (Paintball- und sogar Gotchaspielen) mit behördlicher Duldung betrieben wurden, wobei die Behörde zur Vermeidung von Assoziationen mit Tötungshandlung eine ganze Reihe von Auflagen erlassen hatte.

    Diese Auflagen, besonders streng in NRW (FDP-Innenminister) überraschen, denn nach Auffassung der Kritiker der Koalitionsentscheidung sind derartige Spiele doch eigentlich völlig harmlos, vergleichbar mit der Aufstellung von Zinnsoldaten, im allseits belieben Räuber- und Gendarm-Spiel oder einem neckischen Bespritzen mit Wasserpistolen. Wenn das aber tatsächlich so ist, warum braucht man dann strenge Regeln? Und warum ist dann Jugendlichen unter 18 Jahren die Betätigung in diesen „Sportarten“ verboten? Entweder es handelt sich bei diesen „Spielen“ um lustige Freizeitbetätigungen, von denen überhaupt keine Gefährdungen ausgehen können, dann gibt es keinen Grund, strenge Auflagen vorzusehen oder die vorgetragenen Unwerturteile sind zutreffend, dann kann die Kritik nicht berechtigt sein.

    Kritik an diesen Äußerungen des Bund-Länder-Ausschusses ist nicht bekannt geworden.

    Das Bundeskriminalamt hat 1994 empfohlen „Gotcha-Spieler“ zu überwachen mit der Begründung, „Gotcha-Spieler, die sich bei ihrer Freizeitschlacht mit Farbgeschossen bekämpfen, sollen künftig von der Polizei beobachtet werden. Die Durchführung dieser Spiele weisen häufig Ähnlichkeit mit Wehrsportübungen von Rechtsextremisten auf.“
    Im Nachrichtenmagazin Focus hieß es diesbezüglich in der Ausgabe Nr. 40 (1994) wörtlich: „Mehrere Schießereien mit politischem Hintergrund verzeichnet das BKA 1994: In Niedersachsen ordnete die Polizei zwei Gotcha-Spieler der Skinhead-Szene zu. Eine Hakenkreuzfahne und Fotos, auf denen Personen mit Hitler-Gruß posieren, konnten Beamten in NRW bei zwei Gotcha-Spielern sicherstellen. Aus einem Auto beschossen in Mecklenburg-Vorpommern Gotcha-Spieler einen Vietnamesen. Bei zwei Tätern wurde später umfangreiches Material mit „militärischen und rechtsextremistischen Charakter“ gefunden. Das BKA, dem u. a. auch Erkenntnisse vom Bundesamt für Verfassungsschutz und vom Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg vorliegen, hält die Zahl der nichtgemeldeten Strafrechtsverstöße für wesentliche höher. Gotcha-Spiele, so das BKA, bauen die Hemmschwellen ab und begünstigen „Gewalt- und Waffenkriminalität“.

    Kritik an diesen Äußerungen und Empfehlungen des Bundeskriminalamtes sind nicht überliefert, geschweige denn, dass man sich damals genötigt sah, eine Paintball-Partei zu gründen.

    3. Auch die Rechtsprechung hat sich mit der hier streitgegenständlichen Thematik seit langer Zeit intensiv beschäftigen müssen, sie ist allerdings nicht einheitlich, was zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führt und zwar sowohl bei den Veranstaltern derartiger „Spiele“ als auch bei den zuständigen (Ordnungs-) Behörden.

    4. Nach der Gewalttat in Emsdetten (2006) reichte der Freistaat Bayern beim Bundesrat am 02. Februar 2007 einen Gesetzesantrag ein (Drs. 76/07).

    Dort heißt es u. a. wörtlich: „Darüber hinaus sind auch reale Gewaltspiele zu verbieten, die geeignet sind, Mitspieler in ihrer Menschenwürde herab zu setzen. Mit einem solchen Verbot wird den Gefährdungen, die von derartigen Spielgestaltungen ausgehen, effektiv entgegengewirkt. Die bisherige Rechtslage im Zusammenhang mit derartigen Spielen, wie Gotcha, Laserdrome oder Paintball ist nicht ausreichend. Reale Gewaltspiele können von den Sicherheits- und Ordnungsbehörden bisher nur untersagt werden, wenn die einzelne Veranstaltung gegen § 118 OWiG verstößt, also insbesondere auch die Allgemeinheit belästigt, was eine gewisse außenwirksame Wahrnehmung der Veranstaltung voraussetzt.“

    Der Vorschlag für einen neuen § 118 a (menschenverachtende Spiele) lautete:
    1) Ordnungswidrig handelt, wer
    1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
    2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
    3. an solchen Spielen teilnimmt.
    2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro, in den Fällen des Punkt 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.“

    Dieser Gesetzesantrag wurde damals keineswegs nur von der Union begrüßt! Die rot-grüne Bundesregierung war gerade im Hinblick auf das geplante Verbot der sog. „realen Killerspiele“ gerade zu euphorisch!

    Am 21. Juni 2002 kam es im Bundesrat zu einer Debatte, in der die damalige (rot-grüne) Bundesministerin für Familie, Senioren und Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, folgendes wörtlich ausgeführt hat:

    „Sie (die Mitglieder des Bundesrates) wissen, dass die Bundesregierung Laser*drome, Gotcha oder Paintball-Spiele entschieden ablehnt. Darüber können wir uns schnell verständigen. Dies haben wir bereits unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Die auf Grund unterschiedlicher verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zeitweise aufgetauchte Unsicherheit, ob derartige Spiele verboten werden können, ist inzwischen beseitigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung am 24.Oktober letzten Jahres festgestellt, dass derartige Spiel wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde über die polizeiliche Generalklausel zu verbieten sind (…). Ich möchte hervorheben, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nur Laserdrome, sondern generell Spiele mit simulierten Verletzungs- und Tötungshandlungen betrifft und daher selbstverständlich auch für Spielformen wie Gotcha oder Paintball gilt, bei denen statt Laserpistolen Farbpistolen verwendet werden.“

    Im Klartext: In dieser Rede hat die damalige rot-grüne Bundesregierung,
    volkstümlich formuliert, auf „Spiele“ wie Laserdrome, Gotcha oder Paintball geradezu mit Abscheu reagiert.

    Irgendwelche Kritik an den o. a. Äußerungen der damaligen rot-grünen Bundesregierung ist nicht überliefert.

    5. Auch die Bundesregierung dieser Koalition, der Großen Koalition, hat sich mit dieser Thematik beschäftigt, denn auf eine entsprechende Anfrage vom 31. Oktober 2006 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB wie folgt geantwortet: „Bei den sog. „Killerspielen“, und zwar sowohl bei Video- und Computerspielen als auch bei realen Spielformen, bei denen die Verletzung oder Tötung von Mitspielern mit Laser- oder Farbpistolen simuliert wird, prüft die Bundesregierung, ob ein Verbot möglich ist.“

    Diese Prüfung der Bundesregierung muss offenkundig positiv abgeschlossen worden sein, denn die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Waffenrecht“ hat Ende April 2009 einstimmig (!) also mit Zustimmung nicht nur der Bundesregierung, sondern auch aller Bundesländer folgende Empfehlung abgegeben:

    „Die Arbeitsgruppe bezog ihren Prüfauftrag ausschließlich auf Vorschläge zur Änderung des Waffenrechts. Nicht einbezogen wurden gewaltverherrlichende Video- oder PC-Spiele, die in der federführenden Zuständigkeit des BMFSFJ liegen. Aber auch im Umfeld waffenrechtlicher Vorschriften existieren Spielformen (Laserdrome, Gotcha- und Paintballspiele), bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird. Bei diesen sog. Spielen besteht die Gefahr, dass Gewalt verharmlost wird und hierdurch Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abgebaut werden. Die Arbeitsgruppe kommt daher zu dem Ergebnis, dass der Bundesratsantrag des Freistaates Bayern vom 02. Februar 2007 zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (…) im Rahmen eines Artikelgesetzes zur Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung des Waffengesetzes weiterverfolgt werden soll.“ Es folgt dann ein Verweis auf die o. a. Gesetzesinitiative des Freistaates Bayern.

    6. Auf diesen Gesetzesvorschlag hat sich die Große Koalition jedoch nicht verständigt, denn nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz (Zypries/SPD) hat das BMI in dieser Woche einen neuen Formulierungsvorschlag unterbreitet, der – nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz-verfassungsrechtlich unbedenklich sein soll. Die neue Formulierung lautet:
    § 118 a
    Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation
    1) Ordnungswidrig handelt, wer
    1. Spiele veranstaltet, bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
    2. hierzu Grundstücke, Anlage oder Einrichtungen bereitstellt oder
    3. an solchen Spielen teilnimmt.
    2) Die Ordnungswidrigkeit kann an den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.“

    In der Begründung heißt es dann wörtlich: „Die Regelung müsste laut BMJ wegen Artikel 12 GG (Berufsausübungsfreiheit) zeitlich verzögert, z. B. Ende des Jahres 2009 in Kraft treten, damit die gewerblichen Betreiber solcher Spiele Gelegenheit hatten, die Nutzung ihrer Anlagen umzustellen oder den Spielbetrieb weitgehend kostenneutral so auszugestalten, dass er nicht mit § 118 a OWiG kollidiert. Möglichkeiten der Einschränkung von Paintball und Gotcha-Spielen auf der Grundlage des Polizei- und Ordnungsrechts der Länder führten bislang nicht zum gewünschten Erfolg. Abhilfe soll nun das bußgeldbewerte Verbot im Ordnungswidrigkeitenrecht schaffen.“

    Anders formuliert: Die Initiative der Koalitionsfraktionen bezieht sich ausdrücklich, aber auch ausschließlich auf Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen. Was das mit dem Aufstellen von Zinnsoldaten oder dem beliebten Räuber- und Gendarmspielen zu tun haben soll, erschließt sich weder auf den ersten noch auf den zweiten Blick, aber ich gebe gern zu, dass es auf derartige Feinheiten schon lange nicht mehr ankommt.

    Man mag meine Auffassung teilen oder nicht, dies muss jeder für sich selber entscheiden. Aber für mich ist es in der Tat ein Unterschied, ob man mit einer Schusswaffe oder diesen nachgebildeten Gegenständen auf Menschen zielt oder z. B. auf eine Zielscheibe aus Pappe oder Kunststoff. Hierzu hat der Kollege Dr. Wiefelspütz MdB festgestellt, diese Spielformen seien für ihn „sittenwidrig“. Wenn derartige Spielformen sittenwidrig sind, dann kann es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit nicht entscheidend sein, ob diese Spielformen öffentlich stattfinden oder aber in Hallen, ob sie im privaten Bereich oder aber gewerblich organisiert werden. Es sei denn, man vertritt die Auffassung, dass Handlungen dann nicht sittenwidrig sind, wenn sie ohne Gewinnstreben privat organisiert werden, sondern nur im Rahmen eines gewerblichen Geschäftsbetriebes. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich mich einer derartigen Haltung nicht anschließen möchte. Dass nach der Vereinbarung vom 12. Mai 2009 einige Kollegen wieder, rustikal formuliert, „umfallen“ würden, war mir klar, denn wenn es massiven und zum Teil gut organisierten Widerstand gibt, neigt die Politik nicht selten dazu, von einer Auffassung abzurücken, die sie zuvor noch aus voller Überzeugung als richtig vertreten hat.

    Ein „schönes“ Beispiel für diese politische Geschmeidigkeit bietet der Koalitionspartner beim Thema „Verbot großkalibriger Schusswaffen“ im Schießsport.

    Mit Schreiben vom 23. April 2008 hat die SPD-Bundestagsfraktion vom Bundesinnenminister gefordert, „Schusswaffen mit einem größeren Kaliber von 5,56 mm (…) sowie sämtliche Schusswaffen, deren Mündungsenergie mehr als 200 JOULE (J) beträgt, vom Schießsport auszuschließen.“ Diese Forderung ist vom Tisch.

    Eine völlig andere Auffassung hat demgegenüber der Vorsitzende des
    Innen*ausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, ebenfalls SPD, der eine „weitere Verschärfung des Waffengesetzes nicht für erforderlich hält“, denn wir seien auf der Höhe der Zeit…

    Nach Lage der Dinge ist allerdings davon auszugehen, dass auch der Kollege Edathy seine Meinung diesbezüglich wieder ändern wird.

    Für Ihre Mühe, meine Ausführungen in voller Länge gelesen zu haben, danke ich Ihnen von Herzen und hoffe, dass Sie sich nunmehr ein neues, objektives Bild von meiner Auffassung machen konnten.

    Mit besten Grüßen und allen guten Wünschen aus Berlin
    Ihr

    Wolfgang Bosbach


    (Quelle: http://www.pbportal.de/forum/showthread.php?t=203462&page=5)

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Ui, der hat sich ja richtig Mühe gegeben!
    :respect:


    Nicht, dass ich seine Ansicht unbedingt teile; aber es ist mir dennoch lieber, da fundierter, als dieses Wischiwaschi-aus-dem-Bauch-heraus.

    Fördermitglied des VDB.

  • Wow -
    sehr ausführlich, und (aus Sicht des Herren Bosbach) verständlich geschrieben.
    Das Paintball seit X-Jahren bei einigen Politikern als so "schlimm" angesehen wird, macht nach den jüngsten Ereignissen klar, warum Paintball möglichst zügig verboten werden soll :cc
    Nachvollziehen geschweigeden teillen tue ich seine -persönliche/politische- Meinung aber nicht.
    Und ich habe mit Paintball nichts am Hut!

    mfG
    Tragator

  • Man man, wo soll das enden?

    Alles über 200 Joule verbieten wollen, also auch ein "Verbot großkalibrigen Schusswaffen“ ist also auch in der Zukunft, immer wieder neu auf dem Tisch.

    Das macht mir ja noch Hoffnung (Ironie) ... Aber irgendwann werden sie es dann doch noch durchbringen.

    Nach dem Motto: "Alles verbieten!" Ich hol mir schon mal einen "Satz Plastik-Bestecke". .. :opi:

    Gruss

    Steinadler

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • 2025 Wörter von Herr Bosbach um folgendes zu sagen:

    „Das Bundesverwaltungsgericht und Politiker/Parteien X Y halten Paintball und Killerspiele seit Jahren für sittenwidrig, ein Verbot muss her…“

    TOLL :new16:

    WO bleiben die FAKTEN, Expertenmeinungen und Studien die belegen dass es in irgendeiner Art und Weise Amokläufer geformt hat. Und wenn ich von Expertenmeinungen rede, meine ich auch Menschen die sich damit wirklich befassen und nicht Juristen die Ihre Moralvorstellungen als Maß aller Dinge ansehen.

    Gruß
    Testo

  • Ich sehe das jetzt mal ganz einfach :
    Nicht wir Waffenbesitzer sind das Problem,sondern unsere Gesetze,und die,die das verursacht haben !

    Gruß,Leuchtturm :new16:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von Isoroku

    Getreu nach dem Motto der FRA: "...from my death, cold Hands!" ;)

    ...fand' ich gerade für angebracht...obwohl ich Anglizismen hasse ???;)

    Sorry, aber wenn Anglizismen, dann bitte auch orthographisch korrekt.
    Mit anderen Worten, um überhaupt Sinn zu machen, sollte es heissen:
    "...from my deaD, cold Hands!"

    :n17:

    ich schoss nem hipster ins bein, jetzt hopst er :cowboy:

  • Zitat

    Original von astroluzia

    Sorry, aber wenn Anglizismen, dann bitte auch orthographisch korrekt.
    Mit anderen Worten, um überhaupt Sinn zu machen, sollte es heissen:
    "...from my deaD, cold Hands!"

    :n17:

    Sonnst habt ihr keine Probleme.................?

    Gruß,Leuchtturm

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von astroluzia

    Sorry, aber wenn Anglizismen, dann bitte auch orthographisch korrekt.
    Mit anderen Worten, um überhaupt Sinn zu machen, sollte es heissen:
    "...from my deaD, cold Hands!"

    :n17:


    Sorry, aber wenn schon Korrekturen, dann bitteschön korrekte Korrekturen und keine Verschlimmbesserungen.

    Richtig muss das Zitat heißen: "From my cold, dead hands!"

    :n17:

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von Testosteron
    2025 Wörter von Herr Bosbach um folgendes zu sagen:

    „Das Bundesverwaltungsgericht und Politiker/Parteien X Y halten Paintball und Killerspiele seit Jahren für sittenwidrig, ein Verbot muss her…“

    TOLL :new16:

    WO bleiben die FAKTEN, Expertenmeinungen und Studien die belegen dass es in irgendeiner Art und Weise Amokläufer geformt hat. Und wenn ich von Expertenmeinungen rede, meine ich auch Menschen die sich damit wirklich befassen und nicht Juristen die Ihre Moralvorstellungen als Maß aller Dinge ansehen.

    Gruß
    Testo

    Vollste Zustimmung! Das trifft den Nagel auf den Kopf.

    Bloß weil die Politik schon seit 15 Jahren bestimmte Kampfspiele (ich verwende bewusst nicht den von der Politik gebrauchten unsäglichen, paradoxen und sachlich falschen Terminus "reale Killerspiele") mit Argwohn beäugt, ergibt sich daraus keine moralische, politische, juristische oder sonstwie geartete Notwendigkeit oder auch nur Rechtfertigung für ein Verbot. Im Gegenteil: langsam wäre es mal an der Zeit, die längst vorhandenen Gutachten und Studien, die solchen Spielen (und simulierter oder spielerischer Gewalt allgemein, siehe S/M, Computerspiele etc.) eine psychologische und gesellschaftliche Unbedenklichkeit bescheinigen, zur Kenntnis zu nehmen. Es kann nicht sein, dass in einem Rechtsstaat aus persönlichen Abneigungen und Vorurteilen Gesetze gemacht werden.

    Im Übrigen würde den Regierenden auch und besonders in puncto WaffG-Überarbeitungen vermehrte Sachkenntnis und wissenschaftliche Fundiertheit gut zu Gesicht stehen. Aber wem sage ich das.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Ich bin auch beeindruckt, wieviele Entscheidungen in Bezug auf Paintball Herr Bosbach mit exaktem Datum kennt. Da müssen ja ganze Heerscharen von Denunz...äh...Sekretären gewirkt haben. *lol*

    Wenn da jetzt noch etwas Sachkenntnis dazu käme, selbst wenn es nur ein kleines Bißchen wäre, dann wäre er sogar glaubhaft. Aber so klingt es nur wie "die anderen sind aber auch blöd, bäh bäh bäh!"

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Ich verstehe, wenn ander Menschen Paintball verabscheuungswürdig finden. Vermutlich haben sie es nie gespielt. Aber wie kann etwas die Menschenwürde verletzen, wenn der Spieler freiwillig am Spiel teilnimmt und Spass dran hat?

  • Zitat

    Original von ralph12345
    Aber wie kann etwas die Menschenwürde verletzen, wenn der Spieler freiwillig am Spiel teilnimmt und Spass dran hat?


    Es nehmen ja auch Leute freiwillig an "Big Brother" oder DSDS teil... Und die verstoßen ganz klar gegen die Menschenwürde. (Komischerweise werden die aber nicht verboten.)

    Das mit der "Menschenwürde" ist nicht so leicht zu erfassen. Es gibt da keine klare Linie, ab wann etwas gegen die Menschenwürde verstößt oder nicht, weil es eben sehr subjektiv ist. Was dem einen egal ist, kann der nächste nicht ertragen.

    Es gibt natürlich Extreme, bei denen wohl die meisten Menschen einer Meinung sind. Wenn Kinder "Coboy und Indianer" spielen ist das ok! Wenn Leute ohne Schutzkleidung mit Luftgewehren auseinander schießen, ist das nicht ok! Aber dazwischen - wo ist da die Grenze?

    Ich persönlich würde das so definieren: auf Menschen zielen und "spielerisch schießen" als solches, ist bei "Cowboy und Indianer" ja auch ok, kann also nicht menschenverachtend sein. Wenn Blut fließt und Mitspieler regelmäßig ernsthaft verletzt werden, dann ist die Grenze überschritten!

    Also kann Paintball (oder Airsoft) nicht die Menschenwürde mehr verletzen, als es ein Kinderspiel tut. Meine Meinung.

    Aber mit einer sachlichen Einstellung kann man auch keinen Wahlkampf betreiben. Politiker neigen ja eher dazu, ihre moralischen Wertvorstellungen für Wählerstimmen um 180 Grad zu drehen. Auch eine Form von "Verstoß gegen die Menschenwürde"... :new16:

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.