Also ich habe in ein paar Tagen meine letzte Abiturprüfung und fange dann mit einem Chemiestudium an.
Die Regierung will Paintballspiele verbieten!?
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Ich bin kein Paintballspieler, aber ich solidarisiere mich mit den Leuten, die diesen Sport betreiben. Die Gründe für ein Verbot und der Entwurf des entspechenden Gesetzestextes erscheinen mir völlig an den Haaren herbeigezogen.
Ich werde mich auf jeden Fall an der Petition beteiligen und außerdem bei sämtlichen Wahlen in diesem Jahr erstmals FDP wählen. Seit 20 Jahren bin ich Stammwähler einer anderen Partei. Jetzt ziehe ich meine Konsequenzen, allerdings nicht nur wegen diesem Unsinn.... -
Also, was ich heute morgen im Radio (WDR) mitbekommen habe:
- Paintballverbot (Spiele, nicht Waffen)
- GK ab 18
- unangemeldete Kontrollen (man müsse aber nicht aufmachen - wie sinnig )Bin mir nicht ganz sicher, aber es sei wohl beschlossene Sache - jedenfalls ist die Mehrheit dafür. Das ganze soll noch vor der Wahl verabschiedet werden.
HURRA DEUTSCHLAND!
Man kann gar nicht soviel fressen, wie man möchte...Das "Beste" dabei ist: Wenn schon Spiele mit Softairs/RAM´s verboten werden, wann sind die -Waffen dran?
Bald heißt es hier nicht mehr "Welche Waffe soll ich mir kaufen?", sondern "wohin soll ich auswandern, u. wie mach´ich das?"
(AuswanderAIR.de)mfg
Sascha -
Was ich mich gestern echt gefragt habe, nachdem dieses Mädchen Amok laufen wollte, was wird die Regierung jetzt wohl verbieten?
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Zitat
Original von Kontrollturm
Was ich mich gestern echt gefragt habe, nachdem dieses Mädchen Amok laufen wollte, was wird die Regierung jetzt wohl verbieten?Mädchen?
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Da wollte irgend ein Mädchen an irgendeiner Schule mit nem Messer leute abstechen ( verletzt hat Sie wohl eine ).
werden jetzt Messer verboten ?? Würde mich damit aufjedenfall sicherer fühlen...
mfg David
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So, hier ist der vorgesehene Gesetzestext samt Erläuterung (die ham sie echt nicht mehr alle, die merken gar nix mehr...)
Artikel 2
Änderung des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten
In dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung
der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I
S. 602), zuletzt geändert durch …, wird nach § 118 folgender
§ 118a eingefügt:
„§ 118a Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in
ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung
oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder
diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird;
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt;
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes
1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5 000 Euro,
in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet
werden.“Erklärung
Zu § 118a OWiG
Der neu einzufügende § 118a erfasst nur solche Spiele, bei
denen – wie insbesondere in Laserdromes und beim
Gotcha-Spiel – die Tötung oder Verletzung von Mitspielern
unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten
Gegenständen simuliert wird. Nicht erfasst sind somit Spielgestaltungen
mit imaginären Gegenspielern, wie z. B. in
Spielautomaten, Video- und Computerspielen. Diese Unterscheidung
rechtfertigt sich daraus, dass der verwerfliche
Charakter der durch den Ordnungswidrigkeitentatbestand
beschriebenen Spiele gerade in der Simulation der Tötung
oder Verletzung eines real existierenden Menschen liegt.
Ebenfalls vom Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht erfasst
werden die gesellschaftlich anerkannten traditionellen
Sportarten, wie etwa das Fechten. Bei diesen Sportarten
steht der Zweck der körperlichen Ertüchtigung im Vordergrund.
Die Gefahr, dass Gewalt verharmlost und hierdurch
die allgemeinen Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abgebaut
werden, besteht für die traditionellen Sportarten, bei
denen gerade nicht die simulierte Tötungshandlung als Freizeitgestaltung
im Vordergrund steht, nicht. Das Tatbestandsmerkmal
der Geeignetheit, die Menschenwürde zu verletzen,
stellt auch im Übrigen sicher, dass nicht sanktionswürdige
Verhaltensweisen wie die herkömmlichen „Cowboyund
Indianerspiele“ unter Kindern und Jugendlichen vom
Anwendungsbereich des Ordnungswidrigkeitentatbestandes
ausgenommen bleiben.
Die Teilnahme ist auch mit Bußgeld bedroht, allerdings
wird dem geringeren Unrechtsgehalt dieser Form der Beteiligung
durch den niedrigeren Bußgeldrahmen des § 17
Abs. 1 OWiG Rechnung getragen. Ein vollständiger Verzicht
auf die Sanktionierung der Teilnahme an derartigen
Spielen hätte zur Folge, dass Spielformen ohne Veranstalter,
die nicht auf hierfür eingerichteten Anlagen durchgeführt
werden, wie dies z. B. für Gotcha häufig der Fall ist, sanktionslos
blieben und ein wirksames sicherheitsrechtliches
Vorgehen aufgrund der Sicherheits- und Ordnungsgesetze
der Länder mangels Erfüllung des Tatbestandes einer Ordnungswidrigkeit
nicht gewährleistet wäre.Das bedeutet, Airsoft spielen fällt auch unter das Verbot. War m.E. abzusehen.
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Zitat
Original von Tailgunner667
So, hier ist der vorgesehene Gesetzestext samt Erläuterung (die ham sie echt nicht mehr alle, die merken gar nix mehr...)
Artikel 2
Änderung des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten
In dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung
der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I
S. 602), zuletzt geändert durch …, wird nach § 118 folgender
§ 118a eingefügt:
„§ 118a Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in
ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung
oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder
diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird;
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt;
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes
1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5 000 Euro,
in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet
werden.“Erklärung
Zu § 118a OWiG
Der neu einzufügende § 118a erfasst nur solche Spiele, bei
denen – wie insbesondere in Laserdromes und beim
Gotcha-Spiel – die Tötung oder Verletzung von Mitspielern
unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten
Gegenständen simuliert wird. Nicht erfasst sind somit Spielgestaltungen
mit imaginären Gegenspielern, wie z. B. in
Spielautomaten, Video- und Computerspielen. Diese Unterscheidung
rechtfertigt sich daraus, dass der verwerfliche
Charakter der durch den Ordnungswidrigkeitentatbestand
beschriebenen Spiele gerade in der Simulation der Tötung
oder Verletzung eines real existierenden Menschen liegt.
Ebenfalls vom Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht erfasst
werden die gesellschaftlich anerkannten traditionellen
Sportarten, wie etwa das Fechten. Bei diesen Sportarten
steht der Zweck der körperlichen Ertüchtigung im Vordergrund.
Die Gefahr, dass Gewalt verharmlost und hierdurch
die allgemeinen Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abgebaut
werden, besteht für die traditionellen Sportarten, bei
denen gerade nicht die simulierte Tötungshandlung als Freizeitgestaltung
im Vordergrund steht, nicht. Das Tatbestandsmerkmal
der Geeignetheit, die Menschenwürde zu verletzen,
stellt auch im Übrigen sicher, dass nicht sanktionswürdige
Verhaltensweisen wie die herkömmlichen „Cowboyund
Indianerspiele“ unter Kindern und Jugendlichen vom
Anwendungsbereich des Ordnungswidrigkeitentatbestandes
ausgenommen bleiben.
Die Teilnahme ist auch mit Bußgeld bedroht, allerdings
wird dem geringeren Unrechtsgehalt dieser Form der Beteiligung
durch den niedrigeren Bußgeldrahmen des § 17
Abs. 1 OWiG Rechnung getragen. Ein vollständiger Verzicht
auf die Sanktionierung der Teilnahme an derartigen
Spielen hätte zur Folge, dass Spielformen ohne Veranstalter,
die nicht auf hierfür eingerichteten Anlagen durchgeführt
werden, wie dies z. B. für Gotcha häufig der Fall ist, sanktionslos
blieben und ein wirksames sicherheitsrechtliches
Vorgehen aufgrund der Sicherheits- und Ordnungsgesetze
der Länder mangels Erfüllung des Tatbestandes einer Ordnungswidrigkeit
nicht gewährleistet wäre.Das bedeutet, Airsoft spielen fällt auch unter das Verbot. War m.E. abzusehen.
So ein Quatsch!
Ich sehe keinen Unterschied zwischen Paintball und Fechten. Es sind beides Sportarten, diese von vielen Menschen in der BRD ausgeübt wird. Ein Verbot wird wohl eher vielen Menschen schaden, die erst ihr vermögen darin gesetzt haben.
Menschenverachten sind beide Sportarten nicht. In beiden Versuchen die Spieler durch Taktik zu Siege zu kommen. -
ich bin keine rechtsgelehrte, im gegenteil, mein wissen ist sogar recht löchrig...aber könnte man das nicht umschiffen in dem zB bei einem airsoftspiel alle teilnehmer vor der teilnahme eine bestätigung unterzeichnen dass sie freiwillig teilnehmen und ihre menschenwürde nicht herabgesetzt sehen (ähnlich wie ein haftungsausschluss)
kann aber auch sein dass ich total danebenliege...
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Es stellt sich die Frage, wie wir das machtgeile Pack, das unsere Gelder verschleudert und seinen Einfluss an Beratungsresistente Gutmenschen verkauft, möglichst schnell entmachten können.
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katha:
das geht leider nicht! Man kann ein Gesetz nicht durch eine private Vereinbarung umgehen.Gruss
pak9 -
Hallo,
hätte mir einen schöneren ersten Beitrag gewünscht.
Meine Tochter 4 Jahre hat eine Wasserpistole.Wenn mich der Nachbar jetzt sieht wie wir gegenseitig uns "beschießen",
muss ich dann mit 10000 Euro Bußgeld rechnen ?Harry
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und wer legt fest ob das töten simuliert wird? ein spiel bei dem getroffene "hit" rufen, den markierer über den kopf nehmen und das feld verlassen wenn sie getroffen werden ist fuer mich kein simuliertes toeten...muss das ein richter im einzelfall feststellen?
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Hat mal einer das hier gelesen was ein anderer User auf der vorigen Seite gepostet hat???
Kurzfassung:
Paintballverbot steht auf der Kippe, Bundesregierung rudert zurück, man will keinen Schnellschuss machen...usw...Ist zwar die Bild, aber das tut aktuell mal nix zur Sache...
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Zitat
Original von Superbonus
Hallo,hätte mir einen schöneren ersten Beitrag gewünscht.
Meine Tochter 4 Jahre hat eine Wasserpistole.Wenn mich der Nachbar jetzt sieht wie wir gegenseitig uns "beschießen",
muss ich dann mit 10000 Euro Bußgeld rechnen ?Harry
Nicht wenn ihr darauf achtet, euch als Cowboy [BLINK]und[/BLINK] Indianer zu verkleiden.
Indianer gegen Indianer oder Cowboy gegen Cowboy wäre allerdings wieder "teuer". -
Als ich die Meldung heute Morgen im Radio gehört hab, habe ich laut geflucht und mir mehrfach gegen die Stirn geschlagen.
Wieviel Borniertheit gehört wohl dazu, um solch ein Verbot in Erwägung zu ziehen, geschweige denn durchzusetzen?! -
germi: ich glaube, du lebst hinterm Mond.
Oder anders ausgedrückt: nichts ist älter als die Zeitung von gestern!
Offenbar hat der Innenausschuss gestern diese Sache beschlossen. Muss nur noch den Bundesrat passieren und gut.
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Zitat
Original von Tailgunner667
So, hier ist der vorgesehene Gesetzestext samt Erläuterung (die ham sie echt nicht mehr alle, die merken gar nix mehr...)[B]
Artikel 2
Änderung des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten
In dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung
der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I
S. 602), zuletzt geändert durch …, wird nach § 118 folgender
§ 118a eingefügt:
„§ 118a Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in
ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung
oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder
diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird;
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt;
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes
1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5 000 Euro,
in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet
werden.“Damit sind gleichzeitig Reenactments auf deutschen Boden defacto verboten, da bei diesen geschichtshistorischen Veranstaltungen mit Platzpatronen / Böllerschüssen auf einander geschossen wird mit Gefallenen- und Verwundetendarstellung. Bei den Epochen ohne Schußwaffen wird mit Blankenwaffen, Wurf- und Stoßwaffen einander simuliert getötet.
Damit werden einige Hundertausend Hobbyisten kriminalisiert und werden gezwungen, ihrem Hobby im Ausland nachzugehen.
Gleichzeitig ist das der Todesstoß für Napoleonic- und 30-jähriger Krieg-Reenactments auf 80 % der originalen Schlachtfelder, da diese ehemaligen Schlachtfelder auf dem Boden der BRD liegen.
Die Großveranstaltungen wie z.B. Völkerschlacht von Leipzig, Schlacht von Jena-Auerstedt haben bisher die örtliche Gastronomie und den Fremdenverkehr zu nicht unerheblichen Teilen am Leben erhalten. Diese Einnahmen fallen nun weg, was mit Sicherheit viele Arbeitsplätze gefährdet!Naja, was kann man von einer ehemaligen FDJ-Sekretärin , politisch ausgebildet von einem verurteilten Geldwäscher, und ihrer Mannschaft auch anderes erwarten, als Demokratie, Freiheit und Wirtschaft zu schaden! Das ist meine Meinung zu dieser politischen Ungeheuerlichkeit.
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ich kann das immer noch nicht glauben,wenn wir alle nicht bald die strassen brennen lassen wird der mob gegen uns immer grösser
und wir müssen spezielle zeichen an den klamotten tragen,welche uns als waffenliebhaber auszeichnen,bis irgendwann...aber war ja alles schon mal da...warum daraus lernen.die medien und regierung machen grade ne feine hexenjagd,ob denen noch klar ist was da draus werden kann..?alles hat klein angefangen.bin fassungslos
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Das einzigste was da noch hilft ist nicht jammern. Wenn DIE es wirklich so weit schaffen, gibt es nur noch eins:
https://epetitionen.bundestag.de/
PETITION !
Und davon sollte wirklich jeder gebrauch machen, der sein Hobby behalten möchte. Es wurde bereits offiziel eine petition beim bundestag eingereicht, die wird geprüft und dann zur Abstimmung bereitgestellt (so in 3 wochen ungefähr), also regelmäßig mal raufgucken.
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