jetzt gleich bei sat1

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.062 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. April 2009 um 13:24) ist von Mister-L.

  • 24 stunden...ein schiessbudenbesitzer wird angehalten und darf seine LG`s abgeben...

    sorry,falsches unterthema, wenn bitte ein Mod so nett wäre und verschiebt?

    Haenel, what else?

    Einmal editiert, zuletzt von daron01 (8. April 2009 um 00:06)

  • Na, das ist ja mal wieder super Polizeiarbeit:
    "Das sind doch bloß Luftgewehre, die brauch ich morgen wieder!"
    "Es gibt den kleinen Waffenschein, der ist dafür da!"

    :new16:

    jaja, so ist das...

  • Kann mir jemand den Fall erläutern, ich versteh das nicht. :confused2:

    Kleiner Waffenschein ist doch für SSW oder nicht???

    Gruß
    Michael J.

  • musste mich auch grad mal schütteln vor soviel blödsinn....was hat der kws mit dem transport von lg?s zu tun? NIX wären die dinger verschlossen im behältniss transportiert worden,wäre alles ja kein problem...ob das die Trachtengruppe auch wusste??????

    Haenel, what else?

    Einmal editiert, zuletzt von daron01 (8. April 2009 um 00:22)

  • 2 Polizisten haben einen Schiesbudenbetreiber angehalten und ihm erklärt er braucht den KWS für seine Gewehre zum führen........

    Super Vorbilder die beiden.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Mister-L (8. April 2009 um 00:23)

  • Oje, das ist ja schon uralt. Mindestens 2 - 3 Jahre.
    Da waren wohl die Herren Polizisten wohl etwas übereifrig bei der Sache. :confused2:

    Und der KWS würde auch nichts nützen.

    Gruß

  • Der Bericht kam schoneinmal und immer wieder macht er mir Bauchschmerzen. Ich habe direkt mal eine Mail an die 24h Redaktion geschrieben.


    Guten Abend,

    mit bedauern sehe ich den Bericht, der soeben in der 24h Reportage lief, zum zweiten Mal! Das hier verbreitete Falschwissen grenzt schon an bewußte Volksverdummung. Ich beziehe mich hier auf den letzten Beitrag, in denen zwei Polizisten einer Schaustellerin Luftgewehre abnehmen. Die Polizisten behaupten, für diese sei der Kleine Waffenschein (KWS) erforderlich. DAS STIMMT NICHT. Erstens wurden die Waffen TRANSPORTIERT. Dies ist mit JEDER WAFFE in Deutschland OHNE WAFFENSCHEIN erlaubt. Bei scharfen Waffen muss lediglich die Waffenbesitzkarte vorgezeigt werden können. Die gezeigten Luftgewehre sind FREI AB 18 JAHREN zu besitzen, d.h. die Polizistenbehauptung, eine Registrierung sei erforderlich, ist absoluter Unsinn. Des weiteren gilt der KWS nur für das FÜHREN von REIZSTOFF-, SIGNAL- UND SCHRECKSCHUSSWAFFEN. Führen bedeutet, zugriffsbereites dabeihaben. Achtung! Auch der TRANSPORT dieser Waffen ist OHNE KWS möglich! Der KWS gilt NICHT FÜR LUFTDRUCKWAFFEN. Alles in allem war die Konfiszierung dieser Waffen illegal. Sie zeigen damit einen Bericht, der vorsetzlich falsche Gesetzeslagen vermittelt und das bereits zum wiederholten Male. Traurig macht mich hier weniger das gefährliche Halbwissen unserer Polizei, als viel mehr, dass ihre Redaktion hier nie eine Richtigstellung zu diesen falschen Behauptungen bringt. Mit derartigen Berichten tragen sie zur kollektiven Massenverdummung bei, bewusst oder unbewusst sei einmal dahingestellt. Ich hoffe, ich muss diesen Bericht nie wieder im Fernsehen sehen, schon gar nicht ohne die korrekte Richtigstellung der Gesetzeslage.

    Mit dennoch freundlichen Grüßen,
    usw...

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit... aber bei dem Universum bin ich mir nicht ganz sicher! -- Albert Einstein --

  • Zitat

    Original von chemmy
    Der Bericht kam schoneinmal und immer wieder macht er mir Bauchschmerzen. Ich habe direkt mal eine Mail an die 24h Redaktion geschrieben.


    Guten Abend,

    mit bedauern sehe ich den Bericht, der soeben in der 24h Reportage lief, zum zweiten Mal! Das hier verbreitete Falschwissen grenzt schon an bewußte Volksverdummung. Ich beziehe mich hier auf den letzten Beitrag, in denen zwei Polizisten einer Schaustellerin Luftgewehre abnehmen. Die Polizisten behaupten, für diese sei der Kleine Waffenschein (KWS) erforderlich. DAS STIMMT NICHT. Erstens wurden die Waffen TRANSPORTIERT. Dies ist mit JEDER WAFFE in Deutschland OHNE WAFFENSCHEIN erlaubt. Bei scharfen Waffen muss lediglich die Waffenbesitzkarte vorgezeigt werden können. Die gezeigten Luftgewehre sind FREI AB 18 JAHREN zu besitzen, d.h. die Polizistenbehauptung, eine Registrierung sei erforderlich, ist absoluter Unsinn. Des weiteren gilt der KWS nur für das FÜHREN von REIZSTOFF-, SIGNAL- UND SCHRECKSCHUSSWAFFEN. Führen bedeutet, zugriffsbereites dabeihaben. Achtung! Auch der TRANSPORT dieser Waffen ist OHNE KWS möglich! Der KWS gilt NICHT FÜR LUFTDRUCKWAFFEN. Alles in allem war die Konfiszierung dieser Waffen illegal. Sie zeigen damit einen Bericht, der vorsetzlich falsche Gesetzeslagen vermittelt und das bereits zum wiederholten Male. Traurig macht mich hier weniger das gefährliche Halbwissen unserer Polizei, als viel mehr, dass ihre Redaktion hier nie eine Richtigstellung zu diesen falschen Behauptungen bringt. Mit derartigen Berichten tragen sie zur kollektiven Massenverdummung bei, bewusst oder unbewusst sei einmal dahingestellt. Ich hoffe, ich muss diesen Bericht nie wieder im Fernsehen sehen, schon gar nicht ohne die korrekte Richtigstellung der Gesetzeslage.

    Mit dennoch freundlichen Grüßen,
    usw...


    die konfiszierung war rechtlich einwandfrei ! die lg`s hätten im verschlossenen behältnis transportiert werden müssen!!!!! nicht mehr und nicht weniger!!!

    Haenel, what else?

  • Würde ich eher als streitwertig betrachten. Zwar hast du prinzipiell Recht, aber ein Kofferraum ist am Ende auch ein geschlossenes Behältnis (sofern er abgeschlossen ist). Aber Kleinigkeiten mal dahingestellt, über die ich mich nicht streiten will, mir gehts eher darum, dass in der Redaktion vielleicht mal jemand aufwacht und merkt, dass nicht jeder Bericht, der gesendet wird, das non plus ultra an information enthält.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit... aber bei dem Universum bin ich mir nicht ganz sicher! -- Albert Einstein --

  • chemmy,

    Wenn einer Antwort kommt, poste die bitte.

    Würde mich intressieren was die zu erwiedern haben.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • "Cops und Kontrolleure" - schade, habe ich leider nicht gesehen. Aber warum werden die Waffen gleich eingezogen? Hätte eine Verwarnung (mit oder ohne Bußgeld) nicht auch ausgereicht?

  • Hier die Antwort von Sat1


    Alles in allem heißt das für mich, auch wenn Sie wissen, dass sie Quatsch senden, tun sies trotzdem weiterhin. Mit einem zumindest hat er aber Recht, sie bilden ab... in diesem Fall die Unwissenheit der Polizei.

    P.S.: Kabel 1 und Sat 1 gehören beide zur ProSieben-Sat1-Media AG, von daher ist dieser Hinwies, Sat1 hätte ja mit dem bereits gezeigten Bericht nix zutun, etwas stark dramatisiert ;)

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit... aber bei dem Universum bin ich mir nicht ganz sicher! -- Albert Einstein --

  • Zitat

    Original von chemmy
    aber ein Kofferraum ist am Ende auch ein geschlossenes Behältnis (sofern er abgeschlossen ist).

    Die Waffen dürfen nicht zugriffsbereit sein, wer IM Wagen sitzt könnte die Waffen aber sofort an sich nehmen.
    :new2: Deshalb immer gesondert verschließen, sicher ist sicher

    btw:
    Ich glaube, dass das Gesetz den Kofferraum sowie das Handschuhfach als Teil des Transportmittels nicht als verschlossenes Behältnis zulässt
    Evtl. hat jemand da ne Gesetzespassage zu ???

    mfG.
    TheDuke

  • Was ich schlimm finde ist die Unwissenheit der beiden Polizisten.
    Schlimmer finde ich die Härte der durchsetzung ihres vermeintlichen Wissens.

    Den Schiessbudenbetreiber hätte man doch auch mit einer Ermahnung weiterfahren lassen können,und ihm erklären was falsch war.
    Der verdient sein Geld damit und plant sicherlich kein Blutbad.
    Es war Offensichtlich das er von der Arbeit kam und Müde nach Hause wollte.

    Eine stunde später fuhren die gleichen Waffen im gleichen Auto/Kofferraum durch die Gegend nur das inzwischen ein Papier gezeigt wurde. :new11:

    Ein bischen mehr Menschlichkeit und mehr Verständnis untereinander würden den Ruf der Polizei sicher anheben.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.