ZitatOriginal von Floppyk
Demnach dürfte der 18 jährige Sportschütze HV Munition erwerben, wenn er diese aus einer KW verschießt, jeodch nicht, wenn er eine Langwaffe hat.
Selbst bei der Langwaffe wird es schon wieder sortenabhaengig, da die Energien aus einem Messlauf nur bei wenigen Munitionssorten wirklich ueber 200joule liegen. Die meisten sog. HV-Munitionen liegen eben nur bei 180-190 J, einige wenige loeblich darueber.
So duerfte der Jungschuetze zwar die Mini-Mag erwerben, die Stinger aber nicht..... aber wie verhaelt es sich nun, wenn er die Munition auch aus Leihwaffen verschiesst. Eingetragen ist eine freie Pistole (aus deren Lauf die Stinger etwa 160J erzeugen), aber nun leiht er sich das Gewehr des Vereinskameraden und verschiesst damit die Munition.
Ich halte es einfach mit der Intention des Gesetzgebers, den Jungschuetzen auf .22lfb und Schrot zu beschraenken und bezweifle, das gerade die .22lfb in HV verboten werden sollten sondern es eine Formulierung ist, um .22WMR und aehnliche sowie die neu aufgetretenen .17er Kaliber zu erfassen.
Es waere einmal interessant zu hinterfragen, ob bei der Erstellung dieser Passage des WaffG ueberhaupt .22lfb als HV-Version im Umlauf war.