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Grüß Gott, Herr Gunkel!Sie fordern, die Lagerung "aller Waffen, die in der Lage sind Menschen zu schädigen" in Privathaushalten zu verbieten. Erlaubnispflichtige Waffen sind registriert und liessen sich enteignen; das wird reichlichen Ärger und volle Gefängnisse geben, aber letztlich ist das nur polizeiliche Fleißarbeit.
Wie das mit den Freien Waffen laufen soll ist mir nicht klar; hier würde ich Sie um Erläuterung ersuchen.
"Frei" sind zunächst z.B. Druckluftwaffen bis 7,5 Joule - ein von Pathologen festgelegter Wert, der eine Tötung von Menschen ausschließe, aber durchaus schwere Verletzungen ermöglich.
"Frei" sind ferner Armbrüste und Bögen: Tödliche Waffen, mit denen auch schweres Wild sicher erlegt werden kann.
Ferner hätten wir dann noch Schwerter, Kampfmesser, Lanzen, Säbel usw. - gerade im Rahmen des "Reenactment" Hobbies vor allem im Bereich "Mittelalter" wurden solche Dinge in grossen Zahlen in Umlauf gebracht.
Ganz vergessen habe ich die vielen, teils historischen Vorderlade-Waffen, die allerdings zum Einsatz einer Treibladung bedürfen, die im Unterschied zur Waffe nicht frei erhältich ist.
All dies und vieles mehr, dass ich vergessen habe, sind Waffen, die zur Tötung oder schweren Schädigung von Menschen konstruktionsbedingt geeignet sind - dennoch gibt es keinerlei Möglichkeiten zu ermitteln, wer solcherlei besitzt.
Wie soll eine zentrale Einlagerung bzw. Enteignung hier bitte in der Praxis ablaufen? Sicher haben Sie dazu Überlegungen angestellt; lassen Sie uns das bitte wissen.
Für Ihre Auskunft bedanke ich mich im vorab und möchte Ihnen an dieser Stelle noch die Lektüre von Heinrich Heine ("Aus Krähenwinkels Schreckenstage") und der Bibel nahelegen: Kain erschlug seinen Bruder Abel mit einem Stein, den er vom Boden des Ackers, auf dem Beide tätig waren aufhob.
Noch einen schönen Tag!
Habe ich gerade von einem Schiesssportbekannten per Mail erhalten.
Mal sehen, ob Sie das online stellen ....