Schießen auf gepachtetem Gelände?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.154 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Februar 2009 um 20:47) ist von daron01.

  • Hallo an alle,

    ich trage mich mit dem Gedanken mit einem Freund zusammen ein Gartengrundstück zu pachten. Dieses ist ca. 2300 m2 groß und rundum 1,60m hoch eingezäunt.

    Nun meine Frage:

    Darf ich, alle Sicherheitsvorkehrungen wie auf dem eigenen Grundstück vorraus gesetzt, ebenfalls mit dem Luftgewehr ( :F:) schießen, oder gibt es da eine gesonderte Regelung?

    Gepachtet soll das Grundstück als Freizeitgrundstück für das Wochenende zum Ausspannen, Erholen und Grillen, es gibt kein Ertrag, da Wald und Wiese.

    Vielleicht hat ja der eine, oder andere ja schon selbt Erfahrungen gemacht, oder weiß darüber bescheid.

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar

    - FWB 300 S Universal - Tell 200 - Diana 25 - GSG Mini Uzi Co2 - Beretta CX4 - etc.

    3 Mal editiert, zuletzt von Gonzo76 (27. Februar 2009 um 16:55)

  • Och Leute! Ist Euch langweilig oder seid Ihr zu faul zum Lesen/ Nachdenken?

    Das Thema "schießen im Garten" wurde hier schon hundertfach durchexerziert! Bitte auch mal ins Lexikon schauen, auch zum Thema Reichweite von Diabolos.

    DANKE!


    Gruß,
    5-atü

    Fördermitglied des VDB.

  • Danke, weder langweilig noch zu wenig gestöbert!
    Wenn man genau liest, dann wollte ich wissen, ob es für gepachtete Grundstücke gesonderte Regelungen gibt, oder diese dem eigenen Grundstück gleich gestellt sind.

    - FWB 300 S Universal - Tell 200 - Diana 25 - GSG Mini Uzi Co2 - Beretta CX4 - etc.

    Einmal editiert, zuletzt von Gonzo76 (27. Februar 2009 um 17:01)

  • Als Pächter ist man Besitzer; es gelten damit die selben Regeln wie im eigenen Garten.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Zitat

    Original von Gonzo76
    ...wollte ich wissen, ob es für gepachtete Grundstücke gesonderte Regelungen gibt, ....

    Auch hier fliegen die Pellets über einen 1,6m "hohen"Zaun..
    Also:
    nix gutt...

    Ausser natürlich du baust ein Dach drüber.. :laugh:

    Mo

  • Zitat

    Auch hier fliegen die Pellets über einen 1,6m "hohen"Zaun.. Also: nix gutt...

    Schon klar, wollte damit auch nue sagen, dass dritten nicht einfach das Gelände betreten können (Thema Einfriedung/Befriedung)

    ;)

  • Doch! Die Trachtengruppe darf das, wenn Gefahr in Verzug ist! Sollte dies nicht zutreffen, lassen sich die Marsianer gerne andere Dinge einfallen!Glaub mir! ;)

    Haenel, what else?