Hallo an alle,
ich trage mich mit dem Gedanken mit einem Freund zusammen ein Gartengrundstück zu pachten. Dieses ist ca. 2300 m2 groß und rundum 1,60m hoch eingezäunt.
Nun meine Frage:
Darf ich, alle Sicherheitsvorkehrungen wie auf dem eigenen Grundstück vorraus gesetzt, ebenfalls mit dem Luftgewehr ( ) schießen, oder gibt es da eine gesonderte Regelung?
Gepachtet soll das Grundstück als Freizeitgrundstück für das Wochenende zum Ausspannen, Erholen und Grillen, es gibt kein Ertrag, da Wald und Wiese.
Vielleicht hat ja der eine, oder andere ja schon selbt Erfahrungen gemacht, oder weiß darüber bescheid.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar