Hallo,
Muss man gelernter Büchsenmacher sein, um eine Druckluftwaffenwerkstatt/firma zu gründen? Was wird benötigt?
Bitte bloß fundierte Antworten.
Lg James
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Hallo,
Muss man gelernter Büchsenmacher sein, um eine Druckluftwaffenwerkstatt/firma zu gründen? Was wird benötigt?
Bitte bloß fundierte Antworten.
Lg James
Es handelt sich um Waffen im Sinne des Waffg und wenn du Gewerblich damit umgehen möchtest, sicherlich ja.
Eine ähnliches Thema wurde vor einiger Zeit schon einmal beackert
Nein, man muß, um die Ausgangsfrage exakt zu beantworten, eben KEIN Büchsenmacher sein. Man benötigt aber eine gewerbliche Herstellungslizenz nach WaffG, das geht auch über eine entsprechende Fach-(nicht Sach!)kundeprüfung, etwa wenn man aus alternativen Berufen kommt (Metallbau-Ingenieur, Waffentechniker von Bund oder Polizei).
Man kann natürlich auch eine Firma gründen und einen Inhaber einer Herstellungslizenz anstellen, dagegen spricht auch nichts. Rest siehe im verlinkten Thread.
Vollkommen richtig. Man kann noch ergänzen, dass der nicht gelernte BüMa sich mit der nötigen Fachkundeprüfung schwer tun wird.
Und der gelernte BüMa bei der Kalkulation und Werbung...
Man kann ja nicht alles können
Danke für die blitzartigen Antworten.
Leider ziemlich ernüchternd. Allerdings habe ich das schon erwartet.
Also entweder alles auf die hohe Karte legen und die richtigen Leute zusammentrommeln, oder sich mit den bekannten Verdächtigen kurz zu schließen. Es eilt ja nicht.
Lg James
Wie sieht es für einen ausländischen Händler aus der eine Zweigstelle in Deutschland aufmachen möchte, Stichwort freier Waren- und Dienstleistungsverkehr. Muss dieser auch die genannten Anforderungen erfüllen?
Gruß Georg
Klar, er muß auch deutsche Gesetze einhalten und in Deutschland Steuern zahlen.
Im Extremfall kann es ja auch nicht sein, daß ein Koreaner ein Geschäft für Hundesteaks in Berlin eröffnet, nehme ich mal an...
Der freie Warenverkehr ist nur insofern frei, daß vorher die deutschen Gesetze eingehalten werden müssen (was schon mancher merkte, der etwas aus dem Ausland über D als Transitland schicken wollte, was bei ihm und im Zielland erlaubt, aber hierzulande verboten ist - das wird hemmungslos einkassiert)
ZitatOriginal von Ulrich Eichstädt
Der freie Warenverkehr ist nur insofern frei, daß vorher die deutschen Gesetze eingehalten werden müssen (was schon mancher merkte, der etwas aus dem Ausland über D als Transitland schicken wollte, was bei ihm und im Zielland erlaubt, aber hierzulande verboten ist - das wird hemmungslos einkassiert)
Sicher dass das einkassiert wird? Wenn ich aus England eine Lampe für meine Waffe bestelle, woher sollen die wissen was im Paket drinnen ist?
Wenn es durch den Zoll kommt ist es natürlich klar, habe von einem Bekannten schon gehört dass eine sehr große Airsoftlieferung direkt aus Hongkong eingestampft wurde - weil TNT den Hauptumschlagplatz in Holland hat.
Wie sieht es aber mit der Anerkennung ausländischer Berechtigungen aus, sprich wenn ich Büchsenmacher in Österreich gelernt habe, kann ich diesen Beruf auch in Deutschland ausüben?
Gruß Georg
Ich fände es mindestens genau so interessant zu wissen, wie es aussehen würde, wenn zum Beispiel jemand in einem Land, in dem man die genannten Qualifikationen (Fachkundeprüfung...) nicht benötigt z.B. ein Luftgewehr und dieses dann nach Deutschland importieren will.
So etwas ähnliches ist ja wohl in Branchen, die in Deutschland dem Meisterzwangunterliegen, den es im Ausland ja meist nicht in der Form oder gar nicht gibt, gang und gebe.
Um das LG in Deutschland zu verkaufen, muß es der Importeur der PTB in Braunschweig zur Prüfung vorlegen. Die entscheidet dann, ob das Ding unter 7,5 Joule liegt und damit die Bauart ein bekommen kann. Das muß der Importeur dann mit seiner Marke und weiteren Kennzeichen auf jedem Luftgewehr anbringen.
LG's über 7,5 Joule werden wie Feuerwaffen behandelt, hier muß der Importeur also auch alle Anforderungen nach dem Waffengesetz erfüllen. Es geht bei ausländischen Produkten ja nicht darum, welche Ausbildung der Hersteller hat, sondern ob das Produkt den deutschen Gesetzen entspricht.
Kann man einfachst alles nachlesen, unter "Kennzeichnung" im Waffengesetz, was bei uns oben in der Menüleiste verlinkt ist. Die Detailangaben der PTB stehen bei denen auf der Website unter
http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/anzeigeliste.htm
Das ist mir insoweit schon klar.
Sorry, falls das nicht ganz klar rübergekommen ist.
Wollte damit nur sagen, das man zwar in Deutschland zur Herstellung bestimmter Gegenstände eine Lizens braucht, die im Ausland nicht erforderlich ist, im Ausland von jemandem ohne Lizens hergestellte Waffen aber trotsdem importiert werden können.
Gibt es eigentlich im neuen WaffG nicht mehr den Weg über die Einzelabnahme von Luftdruckwaffen?