KWS trotz frisierten Mofas?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.413 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2009 um 15:00) ist von Knallebum.

  • Hi kann man einen kws bekommen wenn man mit mofa angehalten worden is weil man zu schnell war (ich wurd noch nicht angehalten aba die mofa fährt 30-35) und ich hab angst angehalten zu werden und dann später keinen kws zu bekommen

    ich hoffe ihr könnt mir helfen
    gruss 505

  • Mein lieber Daniel Schräder, man muss dazu auch 18 sein :)

    Ansonsten kann ich einen Rückbau des Mofa empfehlen, wer nicht zu schnell fahren kann wird auch nicht desegen angehalten!

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Der Entenmann (16. Februar 2009 um 14:29)

  • Wenn du nicht 18 bist , wirst du vorerst natürlich keinen KWS bekommen.
    Aber sobald du volljährig bist kannst du ihn sofern du keine vorstrafen oder derartiges hast sofort beantragen.

    Wegen deinem Mofa wenn es ca 40 Kmh fährt solltest du halt darauf achten nicht zu schnell zu fahren damit du erst gar nicht angehalten wirst.
    Ob du den KWS bekommst wenn sie dich mal anhalten kann ich dir nicht sagen.
    Aber ich denke auch wenn Sie dich mal anhalten sollten wirst du dein KWS bekommen.
    Aber genau weiss ich das auch nicht.

    mfg

    Einmal editiert, zuletzt von hunterweapons (16. Februar 2009 um 14:33)

  • Zitat

    Original von 505
    Hi kann man einen kws bekommen wenn man mit mofa angehalten worden is weil man zu schnell war (ich wurd noch nicht angehalten aba die mofa fährt 30-35) und ich hab angst angehalten zu werden und dann später keinen kws zu bekommen

    Mein Vespa Ciao lief lt. Tacho auch 34 Km/h, ohne das was drann gemacht war.

    Wenn das (nicht "die") Mofa serienmäßig 30-35 fährt, wo liegt dann das Problem?

    Wenn du es frisiert/getunt hast, dann ist das ne OWI. Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie in Betriebnehmen eines nicht versicherten Kraftfahrzeuges.

    Ob du deshalb ne Waffenrechtliche Zuverlässigkeit versagt bekommst, kann hier keiner mit Sicherheit bewerten.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (16. Februar 2009 um 14:34)

  • Zitat

    Original von 505

    aba die mofa fährt 30-35

    gruss 505

    Mein lieber Herr Gesangsverein!;-)

    Wenn du so rumheizt hast du null Chancen, es sei denn du musst schnell

    zum Deutschunterricht.

    Ferienzeit - schöne Zeit.

    Von mir würdest du keinen bekommen.

  • Sind denn schon wieder Ferien irgendwo ?

    Vorhin im *Neue Mitglieder stellt euch vor* - Theard auch.... :evil:

  • Noch sind in MC Pom und Sachsen Ferien, nächste Woche in Bayern und im Saarland.
    Anschließend haben wir eine Woche Ruhe dann beginnen in Hamburg Osterferien.
    Im Anschluß wieder eine Woche Ruhe bis alle anderen Ferien haben. Ab 22 April sind dann erstmal alle durch damit.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (16. Februar 2009 um 14:50)

  • Gibt 2 fälle die in deiner situation greifen können

    deine mopete ist leistungsgesteigert und fährt nunmal deswegen zu schnell dann triffts dich folgender maßen:
    1. Zu schnell gefahren
    2. Fahren ohne gültigen führerschein <- straftat da dein fürhrerschein auf gewisse aspekte begrentz ist
    3. Fahren ohne gültigen versicherungsschutz <-straftat da leistungsgesteigert


    machtzusammen ca 6-9 punkte in flensburg und ca 1000€ strafe
    ( ein arbeitskollege steckt gerade in der situtation das er sich gebraucht ein 50er gekauft hat und am ersten tag mit 65 angehalten wurde die sache geht nächstenmonat vor gericht in sachen betrug des verkäufers)


    da beides den tatbestand einer straftat erfüllt erscheint beides im Führungszeugniss und somit schonmal 2 minus punkte für den kws wobei ich nicht weiss wonach die sich dort richten bei den eintragungen.

    oder:

    du wirst angehalten weil zu schnell
    die packen das ding auf die rolle stellen fest ist nur geringfügig zu schnell sprich ein paar kmh und du kommst mit nem blauenauge davon

  • Zitat

    Original von Knallebum

    Mein Vespa Ciao lief lt. Tacho auch 34 Km/h, ohne das was drann gemacht war.

    Wenn das (nicht "die") Mofa serienmäßig 30-35 fährt, wo liegt dann das Problem?

    Wenn du es frisiert/getunt hast, dann ist das ne OWI. Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie in Betriebnehmen eines nicht versicherten Kraftfahrzeuges.

    Ob du deshalb ne Waffenrechtliche Zuverlässigkeit versagt bekommst, kann hier keiner mit Sicherheit bewerten.

    das Problem liegt darin, dass der Halter/Fahrer dafür zu sorgen hat, dass sein Gefährt nach den vorliegenden Vorschriften läuft...ob das jetzt vom Werk aus schneller läuft als 25, oder ob das durch Leistungssteigerung geschehen ist, spielt ersteinmal gar keine Rolle, wenn man es genau nimmt...


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

  • Zitat

    Original von 505
    Hi kann man einen kws bekommen wenn man mit mofa angehalten worden is weil man zu schnell war (ich wurd noch nicht angehalten aba die mofa fährt 30-35) und ich hab angst angehalten zu werden und dann später keinen kws zu bekommen

    ich hoffe ihr könnt mir helfen
    gruss 505

    Also: Der KWS ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie auch eine WBK oder sonst was. Das bedeutet, dass die gleichen Voraussetzungen an den Antragsteller in Sachen Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu stellen sind.
    Das bedeutet schon mal, dass Du den KWS erst mit Vollendung des 18 Lebensjahres beantragen kannst und nicht einen Tag vor Deinem 18. Geburtstag.
    Das ergibt sich aus § 4 WaffG:

    § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
    (1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
    1.das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
    ...

    Weiterhin kannst Du Deine Zuverlässigkeit oder pers. Eignung verwirken. Das geht z.B. mit Straftaten.
    Vorstellbar im Zusammenhang mit der Fragestellung, wenn das Mofa mit zugelassenen 25 km/h schneller fährt und der Führer keine Fahrerlaubnis für eine höhere Geschwindigkeit bzw. Fahrzeugklasse hat. Weiterhin könnte Versicherungsbetrug auch eine Rolle spielen. Außerdem ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis. Allerdings weiß ich nun nicht, ob das eine OWI oder Straftat ist.
    Meines Wissens ist es unerheblich, ob der Besitzer selbst Hand angelegt hat um das Ding schneller zu fahren oder es tut es von alleine. Denn bei letzterem ist das ein Mangel den er durch die Werkstatt abstellen muss. Der Besitzer hat eine Sorgsfallspflicht, dass das Fahrzeug auch den gesetzlichen Bedingungen entspricht.
    Besonders eng könnte das werden, wenn der Fahrer mit diesem Fahrzeug in einem Unfall verwickelt wird und ein Gutachter stellt fest, dass es unzulässig zu schnell oder manipuliert war.
    Alles in allem könnten da schon Straftaten eine Rolle spielen, die dann zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf eine waffenrechtliche Erlaubnis eine Würdigung seitens des Sachbearbeiters spielen könnten und noch nicht verjährt sind.
    Ich persönlich glaube das zwar nicht, jedoch - wenn es ganz dumm läuft - durchaus vorstellbar.

  • Zitat

    Weiterhin könnte Versicherungsbetrug auch eine Rolle spielen.

    Nö, betrug liegt nur vor wenn du eine 50er als Mofa versicherst (was schwachsinn ist wei meist gleich teuer).
    Was allerdings los ist wenn die nachweisen können das die Karre zu schnell war ist das sie bei einem Unfall zwar zahlen dann aber alles von dir zurück fordern.
    Da kann man je nach dem wie hoch der Sachden war ganz schön lange zahlen.

    Desweiteren ist es dann fahren ohne Fahrerlaubnis da du Fahrzeuge schneller wie 25km/h nicht fahren durftest. (übrigens bei messung auf dem Leistungsprüfstand drücken die Beamten bis 32km/h ein Auge zu weil sie wissen das es technisch nicht anders geht, wird aber 33 gemessen schreiben sie die Anzeige!)
    Hat man dem Moppedschein ist man hierbei nur wegen fahren ohne Betriebserlaubnis dran, da man ja bis 45km/h (bei alten Moppeds bis 50 oder 60km/h) fahren darf.

    Das fahren ohne Betriebserlaubnis ist so weit ich weis eine Ordnungsw. das ohne Fahrerlaubnis eine Straftat.

    Also wenn sie dich wegen einer Straftat dran bekommen ist wenn du einen guten Sachbearbeiter hast schluß mit KWS.

    Gruß C.C.

    P.S. meine Mofa (ja ich war auch mal ein Mofarocker) lief genau 30 nach Prüfstand.
    Die von einem Kumpel 35, der war dran und seine Karre wurde sogar kurze Zeit eingezogen und er mußte wie alles geklärt war binnen 2 Wochen zurückbauen und noch mal vorzeigen.
    Die heutigen Roller die als Mofas umgebaut werden (die echte Mofa ist ja out) laufen fast alle 30, wenn es mehr ist würde ich sie aber zum Händler bringen und die Drossel ändern lassen.
    Das Cool sein kann sonst Teuer werden.
    Ach und sogar die Eltern können dabei noch einen drauf bekommen wegen ich glaube Aufsichtspflicht. Mit anderen Worten die haben auch ein Auge drauf zu haben was der kleine mit seiner Karre treibt.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (17. Februar 2009 um 13:03)

  • Zitat

    Original von Christian
    Nö, betrug liegt nur vor wenn du eine 50er als Mofa versicherst (was schwachsinn ist wei meist gleich teuer).
    Was allerdings los ist wenn die nachweisen können das die Karre zu schnell war ist das sie bei einem Unfall zwar zahlen dann aber alles von dir zurück fordern.
    Da kann man je nach dem wie hoch der Sachden war ganz schön lange zahlen.


    Aber wenn die Mofa statt der erlaubten 25 auch die mit Versicherungskennzeichen versicherbare 45/50 deutlich überschreitet, sieht das auch wieder anderes aus.
    Ist je egal. Wer ein zu schnelles Mofa fährt, egal wie und warum, kann mächtig Ärger bekommen. Das weiß jeder und kann sich dann auch ausmalen, dass es weit reichenden Ärger geben kann.
    Somit sollte die Ursprungsfrage deutlich beantwortet sein.

  • Hi,

    wirklich betrug ist das nicht, es erlischt der Versicherungsschutz.
    Ich kenne Jemanden der hat 10 Jahre seinen Schaden abbezahlt (bei der Versichung) den er bei einem Unfall verursacht hat.
    Die Karre war nicht mehr fahrfähig und die haben ihm nachgewiesen wie schnell er gewesen sein muß und es an hand einen Baugleichen Mofa mit seinen modifikationen auch bewiesen das es möglich war mit der Karre die Geschwindigkeit zu Fahren.

    An Kosten hat man dann die Strafe, die Prozesskosten, den Gutachter mit den eingesetzten Stunden und Material (!!!) und die Rückforderung der Schadenssumme der Versicherung sowie seine Karre.(+ eventuelle Zuzahlungen bei der Krankenkasse wenn man selber was abbekommen hat, z.B. Krnakenhaustagegeld, Zuzahlungen bei der Reha....)
    Er hat mir das damals alles gezeigt, von Versicherungsbetrug war da nicht die Rede.
    Aber weil fahren ohne Fahrerlaubnis hat ihm der Richter auch noch weitere Fahrerlaubnissen bis zum 18. Lebensjahr untersagt (die berühmte Sperre) so das er den 50er oder 125er Lappen erst mit 18 machen konnte (was er dann zu gunsten des Autolappen natürlich nicht gemacht hat).

    Also wie Floppyk ja schon sagte, Mofa tunen kann eine menge Ärger bringen!
    Lasst es sein ihr verbaut euch nicht nur vieleicht den Weg zum KWS sondern auch viele andere Dinge!

    Gruß C.C.

    P.S. und an die Kiddys die jetzt wieder sagen, wir machen ja keinen Unfall oder uns Kontrolliert ja keiner. Das geht schneller wie man denkt!!!

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (17. Februar 2009 um 13:41)

  • Zitat

    Original von KingRingelding

    das Problem liegt darin, dass der Halter/Fahrer dafür zu sorgen hat, dass sein Gefährt nach den vorliegenden Vorschriften läuft...ob das jetzt vom Werk aus schneller läuft als 25, oder ob das durch Leistungssteigerung geschehen ist, spielt ersteinmal gar keine Rolle, wenn man es genau nimmt...

    Easy!

    Ein Mofatacho geht wie ne Eieruhr. Und das in der Regel VOR (nachgehen darf er gesetzlich nicht).

    Bis 35Km/h ist für ein Mofa nahezu IMMER im Toleranzbereich. Wenn du nämlich da deine 3-5 Km/h abziehst, kommst du auf "echte" 30-32 Km/h.

    Und da sagt kein Mensch von der Rennleitung was drüber, solange nix frisiert wurde.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.