Guten Abend zusammen!
Ein Arbeitskollege von mir, möchte in den nächsten Wochen den KWS beantragen. Allerdings gibt es da ein Problem, wie er mir mitteilte.
Vor knapp 3 Jahren war er in ein Ermittlungsverfahren bezüglich eines BTM-Verstoßes wegen Cannabiskonsum verwickelt und erhielt eine Anzeige, welche jedoch aus "Geringfügigkeit" oder sowas von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.
Somit ist er also nicht vorbestraft und mit der Führerscheinstelle gab es beispielsweise auch keine Probleme diesbezüglich.
Seine Frage nun: Muss er damit rechnen, dass ihm der KWS aufgrund "mangelnder persönlicher Eigung" verwährt wird?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Mfg