Grünes Licht für KWS?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 4.042 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Februar 2009 um 13:25) ist von Tyrnaud.

  • Guten Abend zusammen!

    Ein Arbeitskollege von mir, möchte in den nächsten Wochen den KWS beantragen. Allerdings gibt es da ein Problem, wie er mir mitteilte.
    Vor knapp 3 Jahren war er in ein Ermittlungsverfahren bezüglich eines BTM-Verstoßes wegen Cannabiskonsum verwickelt und erhielt eine Anzeige, welche jedoch aus "Geringfügigkeit" oder sowas von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.

    Somit ist er also nicht vorbestraft und mit der Führerscheinstelle gab es beispielsweise auch keine Probleme diesbezüglich.

    Seine Frage nun: Muss er damit rechnen, dass ihm der KWS aufgrund "mangelnder persönlicher Eigung" verwährt wird?

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Mfg

  • Da das Verfahren eingestellt wurde, denke ich, dass er den KWS bekommen wird, alles andere wäre unlogisch.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

    Einmal editiert, zuletzt von lam0R (3. Februar 2009 um 21:55)

  • Hab ihm auch gesagt, dass er den KWS bekommen müsste, aber die persönliche Eignung kann meiner Meinung nach schon "weg" sein, wenn mal ein BTM-Verstoß vorlag. Zumindest für eine gewisse Frist

  • Komisch das lese ich immer mal wieder...

    Zitat

    Kostet im zweifelsfall nur 50€


    Als ich vor ein paar Jahren meinen beantragt habe hatte mir mein SB versichert das die 50,- nur bei Ausstellung des KWS fällig werden nicht bei Ablehnung.
    (ich war nicht immer ein "guter Junge" deshalb hatte ich damals extra nachgefragt)

    Da es hier immer mal wieder so geschrieben steht frage ich mich...

    Ist das von Bundesland zu Bundesland anders ??
    Hat sich da was geändert seit 2005 ??
    Ist es Ermessenssache des SB ??
    Wurde der KWS bei irgendjemand hier schon mal abgelehnt und er musste die 50,- zahlen ??
    (oder sind es nur Vermutungen).

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • ICh musste die 50 Euro direkt beim Antrag stellen mit EC Karte bezahlen. Glaube nicht das sie mir das geld zurücküberwiesen hätten, wäre der Antrag abgelehnt worden.

    Der Verwaltungsaufwand bleibt ja der gleiche. Prüfung ist die gleiche und nachher nen Brief mit KWS oder mit Absage.

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Da es hier immer mal wieder so geschrieben steht frage ich mich...
    Ist das von Bundesland zu Bundesland anders ??


    Nein, Bundessache. Jedoch gibt es in einigen Bereichen Rahmengebühren.

    Zitat

    Original von thomas magnum
    Hat sich da was geändert seit 2005 ??


    Nein, die KofstV stammt zwar noch aus DM-Zeiten, ist aber immer noch gültig (daher kommen die komischen krummen Beträge, die wir üblicherweise bezahlen).

    Zitat

    Original von thomas magnum
    Ist es Ermessenssache des SB ??
    Wurde der KWS bei irgendjemand hier schon mal abgelehnt und er musste die 50,- zahlen ??
    (oder sind es nur Vermutungen).


    Lese mal hier:
    http://bundesrecht.juris.de/waffv_4/anlage_9.html
    Du findest den Grund im Abschnitt III, Pkt. 3.
    Abgelehnte Anträge haben dennoch einen Verwaltungsaufwand verursacht und das bleibt kostenpflichtig.

  • ich muste 50 euro nach name zahlen und die nachname gebür und dan hatte ich den also nichts mit überweisung ecc

    S&W 1911 , S&W Chiefs Special Combat , P22 carbon , IWG sp9 , Little Joe , Norica Mod. 56 , Berloqe 2mm einzellader

  • Zitat

    Original von Bennisylt
    ich muste 50 euro nach name zahlen und die nachname gebür und dan hatte ich den also nichts mit überweisung ecc


    Wie hast Du es bloß geschafft, den Antrag leserlich auszufüllen.
    Aber das der KWS nun 50 € kostet, ist jedem bekannt. Es geht um die Kosten einer möglichen Ablehnung.

  • Zitat

    Original von Bennisylt
    ich muste 50 euro nach name zahlen und die nachname gebür und dan hatte ich den also nichts mit überweisung ecc

    :direx: Deine Schreibweise ist eine absolute Zumutung.
    Laß deine Texte bitte vorher durch eine Rechtschreib und Grammatikprüfung laufen.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • sorry die letzen nachrichten heute hab ich nicht durchlaufen lassen weil ich ausversehen mein programm vertsellt hab

    S&W 1911 , S&W Chiefs Special Combat , P22 carbon , IWG sp9 , Little Joe , Norica Mod. 56 , Berloqe 2mm einzellader

  • Hallo Floppyk,

    Zitat

    Original von Floppyk
    Lese mal hier:
    http://bundesrecht.juris.de/waffv_4/anlage_9.html
    Du findest den Grund im Abschnitt III, Pkt. 3.
    Abgelehnte Anträge haben dennoch einen Verwaltungsaufwand verursacht und das bleibt kostenpflichtig.


    es macht ja auch Sinn, wie du schon sagst bleibt der (wenn auch geringe) Aufwand ja der selbe.
    Bei mir war es aber tatsächlich so, das mir mein SB den KWS samt Rechnung (zahlbar innerhalb von vier Wochen) zu geschickt hat.

    Wäre der KWS abgelehnt worden, hätte es keine Rechnung gegeben, so die Aussage (damals), klar wenn ich gleich beim Antrag mit EC Karte zahle wird das wohl schwierig.
    Ich lasse mir eigentlich immer eine Rechnung geben, obwohl ich immer alles Vorort "persönlich" erledige was waffenrechtliche Sachen angeht.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (4. Februar 2009 um 23:05)

  • Zitat

    Original von Hundefänger
    Versuch macht klug.
    Kostet im zweifelsfall nur 50€ ;)

    Ja, allerdings nur, wenn er ihn auch tatsächlich bekommt.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Ich meine mich erinnern zu können das, als Grund warum die 50,- nicht fällig werden bei Ablehnung angegeben wurde, die waffenrechtliche Erlaubnis (in dem Fall KWS) kostet 50,- wird keine Erlaubnis erteilt wird die Gebühr nicht fällig.

    Die geringen entstehenden Kosten für die Überprüfung übernimmt die Stadt, wenn überhaupt Kosten entstehen der SB wird eh bezahlt und die Überprüfungen finden heutzutage "online" statt.

    Wie ist das eigentlich, ist hier schon mal jemanden eine WBK abgelehnt worden ?
    (WBK grün 42,90 oder WBK gelb 56,- oder WBK rot 204,-)
    Und musste er dann trotzdem die entsprechende Gebühr für die WBK bezahlen ? :confused2:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (4. Februar 2009 um 22:52)

  • Hier in Berlin ist das so:
    Im Falle einer Ablehnung (KWS) bekommt man etwas zwischen 10 und 15 € (die genaue Summe weiß ich leider nicht mehr) wieder zurück.
    Den Rest behalten die wegen dem Aufwand (der Informationssammlung).
    So war der Stand Okt. 2007 vllt. hat sich ja was geändert, dass man bei Ablehnung den gesamten Betrag wiederbekommt.

    *lol* :crazy2: ;) :)) ;DDie Fantasie des Mannes ist die beste Waffe der Frau. :lol: :ngrins: :nuts: :new11: :laugh:

  • ...moin....mal kurz ne Frage zum KWS. Musstet ihr persönlich vorstellig werden bei der Behörde, oder reicht es nur den Antrag abzuschicken?
    Danke.

    ...kole feut un norden wind, giv´n krusen Büddel un een lütten Pint... :))...Röhm Rg 88 zur Zeit Favorite...

  • Man muss nicht persönlich erscheinen das geht auch "rein" auf dem Postweg, das haben hier zumindest schon einige berichtet.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG