Pfefferspray; Nutzung von Jugendlichem

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 3.707 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Februar 2009 um 22:00) ist von Vogelspinne.

  • Hallo !

    Erstmal sorry wegen der mehrdeutigen Themaüberschrift.

    Ich habe folgende Frage(n):
    Wir haben Zuhause eine Dose Pfefferspray. Dabei handelt es sich um " Pfeffer KO FOG ". Meine Mutter nimmt es mit, wenn sie im Dunkeln mit dem Hund ausgeht. Ich bin mit meinen 16 Jahren spät abends noch Unterwegs. Und mit Pfefferspray würde ich mich sicherer fühlen. Würde ich mich strafbar machen, wenn ich das Pfefferspray bei mir trage ? Und was würde passieren wenn mich jemand angreift und ich das Spray benutze ? Kann man grade jetzt wo die Bußgelder erhöht wurden mit hohen Strafen rechnen ?

    Danke im Vorraus !


    Gruß

  • Also soweit ich weiß ??? darf man Pfeffersprey in deutschland nur gegen Tiere einsetzen. Gegen menschen glaub ich nur CS Gas, und dass ist frei ab 14. Darfst du auch führen allerdings nur einsetzen wenn auch wirklich ein grund dazu besteht.
    MfG lukas

    FSK 12: Der Gute bekommt das Mädchen.
    FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen.
    FSK 18: Beide bekommen das Mädchen.

  • Du darfst Pfefferspray auch mit 16 Jahren erwerben und bei dir führen.
    Außer du besuchst Lokationen wie zb. eine Disco bei denen der Eigentümer solches nicht erlaubt.

    Wenn du dich in einer Notwehrsituation befindest wird dir auch niemand einen Strick daraus drehen wenn du das Pfefferspray gegen einen Menschen einsetzt.

    Einmal editiert, zuletzt von Massi (28. Januar 2009 um 20:53)

  • Zitat

    Original von Dogeobsen
    Also soweit ich weiß ??? darf man Pfeffersprey in deutschland nur gegen Tiere einsetzen. Gegen menschen glaub ich nur CS Gas, und dass ist frei ab 14. Darfst du auch führen allerdings nur einsetzen wenn auch wirklich ein grund dazu besteht.
    MfG lukas

    OMG soviel Falsches auf einem Haufen. Wenn man keine Ahnung hat... du reitest hier jemanden der das für bare Münze nimmt u.U. in große Schwierigkeiten!

    Pfefferspray darf in Notwehr natürlich auch gegen Menschen eingesetzt werden, hier ist jedes gebotene Mittel, das erfolgsversprechend ist, legitim.
    Pfefferspray muss lediglich vom Hersteller/Händler mit dem Hinweis versehen sein, dass es nur zur Tierabwehr verkauft wird, denn damit fällt es nicht unters Waffengesetz. Würde es unter das Waffengesetz fallen, bestünde keine Möglichkeit auf Zulassung, da die nötigen Tierversuche nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Für CS-Spray besteht diese Zulassung, es ist als Reizstoffsprühgerät im Sinne des Waffengesetzes im Handel. Es ist demnach eine Waffe und mit Waffen darf nur Umgang haben, wer über 18 Jahre alt ist!


    Pfefferspray mit dem Hinweis 'nur zur Tierabwehr' darf von jedermann ab 14 Jahren frei erworben und geführt werden, überall außer zu und auf öffentlichen Versammlungen (Demos) und in Waffenverbotszonen, allerdings bei Kontrollen wenn dann nur brav angeben, dass es gegen Tiere mitgeführt wird!

    Zitat

    Original von KizZamPUnd was würde passieren wenn mich jemand angreift und ich das Spray benutze ? Kann man grade jetzt wo die Bußgelder erhöht wurden mit hohen Strafen rechnen ?

    Notwehr ist straffrei. Im günstigsten Fall erkennt der Staatsanwalt, dass es klar Notwehr war, und leitet gar kein Verfahren in. Im ungünstigen Fall landet es vor Gericht und erst dort wird die Notwehr festgestellt. Im schlechtesten Fall wirst du wegen gefährlicher Körperverletzung verknackt und darfst auch noch zivilrechtlich Schmerzensgeld zahlen. Das wollen wir natürlich nicht hoffen.
    Dieses Risiko besteht aber auch, wenn du dich mit irgendetwas anderem wehrst. In Notwehr muss man aber handeln, was bleibt einem anderes übrig.

    Mit Bußgeld hat das nichts zu tun, das kommt aus dem Verwaltungsrecht. Im Strafrecht greifen andere Mechanismen und da kann keiner genau sagen, wie viele Tagessätze, Monate Haft oder bei dir im Fall des Jugendstrafrechts, Sozialstunden o.ä. gibt.

    Hüte dich einfach vor Notwehrexzess und Putativnotwehr (-> google).

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Zitat

    Original von Broadhead
    Für CS-Spray besteht diese Zulassung, es ist als Reizstoffsprühgerät im Sinne des Waffengesetzes im Handel. Es ist demnach eine Waffe und mit Waffen darf nur Umgang haben, wer über 18 Jahre alt ist!

    Falsch, für CS ist im Waffengesetz festgelegt, dass auch Jugendliche damit Umgang haben dürfen ("geprüfte Reizstoff-Sprühgeräte").
    Also frei ab 14.


    Zitat

    Original von Broadhead
    Pfefferspray mit dem Hinweis 'nur zur Tierabwehr' darf von jedermann ab 14 Jahren frei erworben und geführt werden, überall außer zu und auf öffentlichen Versammlungen (Demos) und in Waffenverbotszonen, allerdings bei Kontrollen wenn dann nur brav angeben, dass es gegen Tiere mitgeführt wird!

    Pfefferspray hat keine Altersbeschränkung, da es nicht unter das Waffengesetz fällt (genauso wie z.B. ein Deospray).
    Als Grund, warum man es führt, braucht man überhaupt keinen angeben und außerdem muss man sich auch nicht grundlos durchsuchen lassen.
    Und wo steht das mit den öffentlichen Versammlungen?

    MfG
    Chris

  • Ups wie peinlich, stimmt beim CS gibt es eine Altersausnahme :huldige:

    Das mit den öffentlichen Versammlungen steht nicht im WaffenG sondern im VersammlungsG. Das verbietet alles, was irgendwie gefährlich sein könnte, in der Rechtspraxis sogar Stahlkappenstiefel und Nietenarmbänder, darüber hinaus "Schutzwaffen", die einen vor Gewaltanwendung der Polizei schützen würde, wie Protektoren, Atemschutzmaske etc.

    §2 Abs. 3

    Zitat

    Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. 2Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen.

    §17a Abs. 1

    Zitat

    Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

    Natürlich braucht man bei einer Kontrolle keinen Grund für das Pfefferspray angeben, aber wenn man einen angibt eben tunlichst nicht "gegen böse Menschen"!
    Kontrolle kann dir leicht passieren, brauchst dich nur an einem Ort aufhalten, der zu einem "Kriminalitätsschwerpunkt" erklärt wurde; kenne kein Länder-Polizeigesetz, wo sich nicht haufenweise Möglichkeiten zu quasi-grundlosen Kontrollen finden (nur quasi, weil die Durchsuchung ist dann schon begründet, eben weil du an einem Kriminalitätsschwerpunkt angetroffen wurdest :crazy2:)

    Für Pfefferspray findet sich tatsächlich keine Altersbeschränkung, da war ich mir auch nicht ganz sicher.
    Zumindest waren die Aussagen nicht weiter gefasst als das Gesetz, dennoch Sorry!

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

    Einmal editiert, zuletzt von Broadhead (29. Januar 2009 um 22:52)

  • Entschuldigung wenn ich etwas falsches geschrieben habe aber bei globetrotter wurde mir dies so erklärt.
    MfG Lukas

    EDIT: Im Waffengestz steht es so wie ihr gesagt habt :huldige:

    FSK 12: Der Gute bekommt das Mädchen.
    FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen.
    FSK 18: Beide bekommen das Mädchen.

    Einmal editiert, zuletzt von Dogeobsen (2. Februar 2009 um 16:39)

  • Die typisch martialische Aufmachung der Coverseite ala Bild-Zeitung geht mir fast schon wieder auf den Zeiger... Mann könnte meinen, daß deutsche Jugendliche nach Ansicht diverser Landesbehörden streitsüchtig, mordlüstern und überhaupt potenzielle Gefahrenquellen für die innere Sicherheit sind... :confused2: Allerdings deckt sich die Broschüre so ziemlich mit meinen Erfahrungen, daß ich oft solche pseudocoolen Kinder vorm Waffengeschäft gesehen habe, Nase, Zunge und Sabber am Schaufenster und dann die Dialoge wie "Boah geil Alter - muß ich haben!" Am besten war mal ein Tag, wo ich in den Laden rein bin und ein Magazin gekauft hab. Beim Rausgehen habe ich dann ganz demonstrativ meine Pistole geladen - die haben nicht schlecht gestaunt, Augen groß wie Tennisbälle, Sabber inzwischen bis runter zu den Knien... :laugh:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Schämst du dich denn gar nicht die armen Kinder so zu quälen?

    Die sitzen jetzt bestimmt zuhause auf Eiern und könnens gar nicht erwarten 18 zu werden, um auch so cool vorm Waffengeschäft eine Puste zu laden. :laugh:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Massi
    Du darfst Pfefferspray auch mit 16 Jahren erwerben und bei dir führen.
    Außer du besuchst Lokationen wie zb. eine Disco bei denen der Eigentümer solches nicht erlaubt.

    Wenn du dich in einer Notwehrsituation befindest wird dir auch niemand einen Strick daraus drehen wenn du das Pfefferspray gegen einen Menschen einsetzt.

    Soweit alles korrekt, ich glaube du drafst das Spray allerdings nur ab 18 erwerben. Da es allerdings eine kleine Dose ist, die man schnell verstecken kann, denke ich nicht, dass es ein Problem ist zue auch <18 zu führen.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Äh, nochmal. Pfefferspray hat KEINE Altersbeschränkung.
    Nicht 14, nicht 16 und auch nicht 18.
    Weder für den Erwerb noch für das Führen.

    Wer geschäftsfähig ist, kann sich ein Spray kaufen und JEDER Jugendliche, egal welchen Alters, (natürlich gebietet es der gesunde Menschenverstand, daß ich meinem 6-Jährigen Kind keins gebe) kann ein solches zum Schutz vor Hunden etc. bei sich tragen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (6. Februar 2009 um 15:51)

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Äh, nochmal. Pfefferspray hat KEINE Altersbeschränkung.
    ...
    Wer geschäftsfähig ist, kann sich ein Spray kaufen und JEDER Jugendliche, egal welchen Alters, (natürlich gebietet es der gesunde Menschenverstand, daß ich meinem 6-Jährigen Kind keins gebe) kann ein solches zum Schutz vor Hunden etc. bei sich tragen.

    Gruß K.

    Ab 6 Jahre ist man eingeschränkt geschäftsfähig und darf im Taschengeld-Bereich auch eigene Käufe tätigen - von daher dürfte dein Kind ein Pfefferspray führen. :))

    Wobei selbstverständlich die Fähigkeiten und Reife des Kindes letztendlich ausschlaggebend sind, ob das Kind mit einem Pfefferspray ausgerüstet wird.

  • Zitat

    Ab 6 Jahre ist man eingeschränkt geschäftsfähig und darf im Taschengeld-Bereich auch eigene Käufe tätigen - von daher dürfte dein Kind ein Pfefferspray führen.

    Führen dürfte es das vom Gesetz her auch mit 3 Jahren schon ;) Aber kaufen nicht.

    Ich denke aber wirklich daß ein Kind mit 6 Jahren aber noch kein Pfefferspray haben sollte. Auch wenn man da vielleicht das Argument von bissigen Hunden einbringen könnte.

    Ich glaub nicht daß ein Kind das Spray schnell genug und zielgerichtet genug anwenden könnte um einen Hund abzuwehren.

    Die "Nicht-Altersbeschränkung" ist ja nicht deswegen entstanden um die Kinnings mit Gewürzsprays auszustatten, sondern ergibt sich einfach daraus daß ein Pfefferspray nach dem Gesetz keine Waffe ist.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Das Kind unter 7 kann es auch erwerben, es kommt nur kein Kaufvertrag zustande. Bei älteren Kindern bleibt der Kaufvertrag u.U. schwebend unwirksam.
    Jedenfalls kann jedermann jedweden Alters legal in den Besitz eines Pfeffersprays kommen und es führen.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Nur gilt Pfefferspray nicht als Reizstoff ( CN und CS )-Srühgerät, sondern als Tierabwehrspray.