ZitatOriginal von ViperM
...Ich würde keine Waffe zur Verteitigung wählen, an der ich vor dem Schuß
noch "Hebelchen" betätigen muß.Für die "normale" Polizei ist mir das aber sogar lieber.
Und nicht das es falsch rüber kam, Walther baut hervorragende Sportwaffen.
Was für ein Hebelchen bei der P99? Achja, man muss den Abzug vor dem Schuß betätigen, ist ja auch ein Hebelchen...ne, mal im Ernst, die P99 hat keine manuelle Sicherung, die hat nur den Entspannknopf mit dem man den Schlagbolzen entspannt nach dem Fertigladen. Wobei es auch eine DAO-Version gibt, da entfällt natürlich der Entspannknopf. Ansonsten gibts nur noch Magazinhalter und Schlittenfang.
Manuelle Sicherung ist bei Polizeipistolen nicht zulässig, ebenso wie Revolver nicht zulässig sind für den normalen Polizeidienst (SEK, MEK usw. natürlich ausgenommen). Die Glock entspricht auch nicht dem Pflichtenheft für deutsche Polizeipistolen, die schreiben SA/DA-Abzug und beidseitige Bedienelemente vor. Das hat die Glock beides nicht, die hat ja das teil-vorgespannte System. Die P225 (P6) übrigens auch nicht, die ist allerdings noch Altbestand aus den 70ern und damals entsprach sie noch dem Pflichtenheft. Als Kaliber ist 9mm Luger vorgeschrieben.
Und die P22 in 9mm kurz (.380 ACP), mal sehen was das wird mit der P380...