Laufsperre des Noris Twi-Nine.

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 10.897 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. März 2009 um 10:32) ist von JoergS.

  • Uiuiuiu,dann leg ich meinen mal schnell in den Keller neben meine Atombombensammlung,bevor was passiert. :nuts:

    Auf jeden Fall ist da bei mir noch ein gespräch beim Büma fällig.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Mister-L (13. Januar 2009 um 00:02)

  • Ich hab auch schon überlegt wie man da was reparieren könnte aber das ist eigentlich unmöglich.
    Die Sperre ist augenscheinlich eingegossen und um zu schweißen kommt man auch nicht ran.

    Verzwickte Situation.

    Bei mir ist es nicht ganz so schlimm weil der Derringer eher in mittelmässigem Zustand ist, aber wenn ich hier lese daß einer einen Neuwertigen gekauft hat wo auch die Hörnchen abgebrochen sind. :cry:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hallo Kentucky,

    vielleicht gibt es noch eine Möglichkeit, bevor man die Waffe einstampfen lässt.

    Man könnte sich mal mit der PTB in Verbindung setzen, das Problem schildern, die Waffe einschicken und dann sollen sie dort einschätzen, ob die Beschädigung (die ist ja bei einigen Waffen vorhanden, was ja für einen Materialfehler und nicht für eine Manipulation spricht), die rechtliche Einstufung ändert, oder ob auch mit dem Materialfehler als Ursache, die Waffe noch den Vorschriften der PTB entspricht.

    Vielleicht sind die ja dort der Meinung, die Sicherheit, die mit der Laufsperre erreicht werden soll ist auch mit dieser leichten Beschädigung noch gegeben.

    Wenn sie der Meinung sind, dass die Sicherheit immer noch gegeben ist, sollten sie dir das schriftlich zukommen lassen.

    Vielleicht ist das eine Möglichkeit, das Teil nicht in die Tonne schmeissen zu müssen.

    LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Alternativ wäre noch ein Verkauf ins PTB-freie Ausland. Da nn ist der finanzielle Verlust nicht so groß.

  • Die Antwort der PTB kann ich dir sagen ohne da anzufragen.

    Das Problem ist, daß die Laufsperre in ihrem jetzigen Zustand ein Vorladen von Geschossen geradezu herausfordert (in deren Augen).
    Ich würde das zwar nicht tun, aber das wissen die ja nicht und die werden mir da sicher keinen Freibrief geben damit ich es tun könnte.

    Ich würde auch so reagieren. Die aktuellen Vorschriften sind halt so und die werden wegen meinem Derringer, selbst wenn es ein Materialfehler ist, nicht die alten Vorschrifen wieder rauskramen und dann helt die anwenden.

    Ein Verkauf ins Ausland wäre eine Option, wobei ich mir nicht sicher bin ob das Griffstück allein in D nicht mehr bringen würde.
    Ich habe munkeln hören daß die Bastler hierzulande noch nicht ganz ausgestorben sind. ;)

    Mal gucken......


    Gruß K.

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  • Ich lasse meinen in der Vitrine liegen,zum Führen nehm ich den eh nicht.
    Von daher isses mir egal ob da ein Stück fehlt.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Muss jeder für sich selber wissen.
    Aber wenn es eben hart auf hart kommt spielst du mit deiner Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, da du eine SSW mit nicht dem Muster entsprechender Laufspere besitzt.
    Denke, dass es den Herren, die das evtl. zu bearbeiten haben ziemlich egal sein wird ob da manipuliert wurde oder obs von aleine rausgebrochen ist.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • In der Regel kommt bei mir niemand vorbei und sichtet meine SSW,von daher lass ich ihn da wo er ist liegen.
    Meiner Waffenrechtliche Zuverlässigkeit isses egal ich habe keine scharfen Waffen und will auch keine.

    Die 5 mm machen ihn nicht gefährlicher als vorher.
    Was soll da passieren.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Mister-L (14. Januar 2009 um 09:52)

  • Mein Cousin hat bei seinem vor etlichen Jahren die Sperre auch rausgebrochen, einfach weils besser aussehen würde.... Idiotisch.

    Ich würd das Teil jetzt schon deshalb entsorgen, weil Du das gross und breit im Inet gepostest hast.

    Du bist jetzt leider im Besitz einer illegalen Waffe und hast das schleunigst abzuwickeln - gilt übrigens auch für die anderen, bei denen die manipuliert ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Marechal (14. Januar 2009 um 11:04)

  • Das sagt wer bitte ?
    Ich habe eine Rechnung für dieses Teil,die ist 4 Wochen alt und von einem BüMa.
    Entsorgen ist mal gar keine Option wenn dann soll der den zurücknehmen.
    Im I-Net Posten,Mein Gott glaubst du im Ernst das interesiert wen ?
    Die Behörden juckt das doch kein bischen wenn die wegen jeden Mist der im Netz geschrieben wird losziehen würden hätten sie viel zu tun. :new16:
    Muss man immer so übertreiben als würde die Welt untergehen ?

    Das is ne SSW keine Tellermine. :laugh:

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Hmmm - die Laufsperren sind ja mittlerweile wirklich gewaltig. Aber technisch haben sie eine Schwachstelle, die die PTB wohl übersehen hat.

    Hoffentlich kommt nun keiner auf die Idee, Geschosse zu giessen, die eine Ausparung für die Laufsperren haben. Die könnten nämlich eine verheerende Wirkung haben, da die Sperre durchgängig ist und das Geschoss bis vorn beschleunigt wird. Zudem der Laufdurchmesser ziemlich groß ist und die Geschosse trotz der Aussparung für die Sperre noch immer recht schwer wären.

    Solche Dinger tauchen ein, zweimal auf und zack, haben wir die nächste Gesetzesänderung.

    Besser wäre eine Sperre, die den Lauf in zwei Hälften teilt, und die nicht durchgängig verläuft, sondern das Profil wechselt. Selbstgegossene Geschosse könnten dann nicht mehr verwendet werden.

    EDIT: Hat sich erledigt - die aktuelle PTB 599 scheint hier einen Riegel vorzuschieben. Ich dachte, das Foto von Christian zeigt die aktuelle PTB 599, es scheint sich aber um die alte PTB 550 zu handeln.

    Einmal editiert, zuletzt von JoergS (14. Januar 2009 um 12:56)

  • So, das Laubündel ist nun erst mal beim Büma. Falls es irgendwelche Reparaturmöglichkeiten gibt, kennt er sie nicht. ;)

    Da ist wohl nix mehr zu machen.

    Schade drum.

    Mister-L, ich würd ihn zurückbringen.

    Da jetzt geklärt ist, daß die Sperre so nicht original ist, würde ich ihn nicht behalten wenns irgendwie anders geht.
    Du kriegst dann wenigstens dein Geld zurück. :cry:


    Gruß K.

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  • Zitat

    So, das Laubündel ist nun erst mal beim Büma

    Was macht der mit einem ündel abgefallener Blätter! ;) :laugh: Was auch immer ein ündel ist?

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Christian (14. Januar 2009 um 17:28)

  • Was du kennst das berühmte Laubündel nicht?
    Schande über dich ;)

    Momentan fehlen leider manchmal ein paar Buchstaben in meinen Sätzen weil ich momentan mit dem Notebook surfen muss.
    Und die Tastatur ist ziemlich gewöhnungsbedürftig.

    Mein PC hat leider im Moment Startschwierigkeiten. :new16:

    Gruß K.

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  • Werde am Samstag mal hinfahren und mit dem ernstes Wörtchen reden.
    Hab mich vor Weihnachten wie Bolle gefreut als der Twinny PTB 276 im Schaufenster lag bei dem.
    Das man den reparieren kann schliesse ich aus ,es sei denn Röhm würde das laufbündel einzeln gegen ein altes tauschen,woran ich aber nicht glaube.

    Auf der Rechnung steht drauf Umtausch ausgeschlossen bei Gebrauchtware.

    Mein Geld will ich auf jeden fall wieder,denn als BüMa hat der mehr zu verlieren als ich wen ich Rabatz mache was der verkauft hat.

    StGB §328, Absatz 2.3

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  • Zitat

    Original von Mister-L
    Werde am Samstag mal hinfahren und mit dem ernstes Wörtchen reden.
    Hab mich vor Weihnachten wie Bolle gefreut als der Twinny PTB 276 im Schaufenster lag bei dem.
    Das man den reparieren kann schliesse ich aus ,es sei denn Röhm würde das laufbündel einzeln gegen ein altes tauschen,woran ich aber nicht glaube.

    Auf der Rechnung steht drauf Umtausch ausgeschlossen bei Gebrauchtware.

    Mein Geld will ich auf jeden fall wieder,denn als BüMa hat der mehr zu verlieren als ich wen ich Rabatz mache was der verkauft hat.

    Da hast Du sicher gute Chancen, auch ohne "Rabatz". Das Gewährleistungsrecht ist auf Deiner Seite, Du hast automatisch 2 Jahre Gewährleistung auch auf Gebrauchtware. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf liegt die Beweislast, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht vorlag, beim Verkäufer.

    Ob der Satz auf der Rechnung relevant ist, möchte ich bezweifeln. Hat man Dich darauf hingewiesen und Dich ggfs. sogar um eine Unterschrift als Anerkennung gebeten? Wenn nicht, dann ist die Wirksamkeit zweifelhaft.

    Der Verkäufer kann nachbessern, aber wenn er das nicht oder nicht zufriedenstellend tut, dann kannst Du wandeln (also das Geld zurück verlangen).

    Ich denke, der Verkäufer wird sich kulant zeigen. Immerhin gibt es genug Kunden, die sich an dem "Mangel" nicht stören werden, eher im Gegenteil.

    2 Mal editiert, zuletzt von JoergS (15. Januar 2009 um 10:20)

  • Ratet mal was ich haaaabe :nuts:

    Jetzt habe ich doch tatsächlich einen Twi-Nine, vernickelt in neuwertigem Zustand und MIT Hörnchen ergattert.

    Nicht über egun, sondern von Privat. Da wo ich letztens den EGR77 begutachtet hab, wurde noch "so ein Ding" gefunden.
    Und jetzt ratet mal was es für eins ist.

    Genau! Ein Noris Twi-Nine mit PTB276 mit originalverpackung und allem drum und dran.

    Also irgendwie fängt das Jahr echt gut an, hoffentlich gehts so weiter.
    Der Preis dafür soll nen Hunni sein.
    Den EGR77 werd ich dann wahrscheinlich auch nehmen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Jo, die dürfen da gerne noch weiter ausmisten wenn sie so schöne Sachen finden. :))


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Glückwunsch. Den hätt ich auch genommen. ;)

    Lohnt einfach nicht, wegen sowas seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit aufs Spiel zu setzen - so seh ich das.

    Einmal editiert, zuletzt von Marechal (16. Januar 2009 um 06:16)