Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 3.152 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2008 um 23:20) ist von Cannyblue.

  • Ja ja ja, das haben wir jetzt kapiert.
    Es geht auch nicht ums Komasaufen und dann ballern sondern um Silvesterknallen und ein Gläschen Sekt.

    Warum sagt eigentlich keiner Alkohol und Raketen vertragen sich nicht?

    Ich nenne nur das Beispiel der leeren Sektflaschen die oft zum Abschießen verwendet werden. Was meinst du wo die herkommen?

    Natürlich kippt man die aus wenn man Feuerwerk machen will. Ist ja sonst viel zu gefährlich. :new16:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (24. Dezember 2008 um 13:58)

  • Was das für ne Frage?? Alkohol und SSW führen ist ja wohl nich drinne.... genauso wie Autofahren und getrunken...
    Sorry; Waffen, Auto und Alkohol passen einfach gar nicht zusammen...

    Weihanchtszeit schöne Ferienzeit...

  • Jaaaaaaaha, jetzt kapiehiert !!!

    Warum glaubt ihr eigentlich daß beim Autofahren die 0,5-Promillegrenze gilt?

    Genau, um auch mal ein Gläschen Sekt trinken zu können ohne gleich eingesperrt zu werden!!
    Ein Gläschen Sekt bedeutet NICHT daß man wild um sich ballert, bedeutet NICHT daß man nicht mehr fähig ist die Sicherheitsregeln einzuhalten, bedeutet NICHT daß man in irgendeiner Weise anders reagiert als sonst.

    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Unser Geheimer Politiker ist Innenminister im Schönen Brandenburg und fährt jeden Morgen nach Potsdam mit 2 schwarzen Mercedesn und 4 schwarz gekleidete Männern, als Verstärkung. Gegenüber steht eben son 2x2m Häuschen was ein Fenster in richtung seines Hauses hat. Der blättert meistens aber nur in irgendwelchen Odnern^^
    Naja mal sehen was passiert. Ein Glas sekt dürften sie so schnell ja nicht mitbekommen. Wenn dann alles alle ist, kann ich ja mehr trinken.

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

    Einmal editiert, zuletzt von Kontrollturm (24. Dezember 2008 um 15:26)

  • Kentucky: :new11: Ich frage mich auch immer, wie viele hier ein gesteigertes Geltungsbedürfnis haben, um gebetsmühlenartig die 10-Gebote-des-Umgangs-mit-Waffen des Schützenverbandes zigmal zu wiederholen.

    Ein Eingreifen der Beamten dürfte gegeben sein, wenn sie "die öffentliche Sicherheit gefährdet sehen". Dass kann einem als Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger oder auch als SSW-Träger passieren, wenn man sich auffällig verhält, rumpöbelt, schwankt oder einen Eindruck macht, als würde man unter Drogen stehen. Hierbei liegt es im Ermessungsspielraum der Beamten, ob sie eingreifen oder nicht.
    Da es ihre Pflicht ist, Gefahren präventiv zu vermeiden, werden sie die Waffe einem Träger mit den oben genannten Ausfallserscheinungen wohl ziemlich sicher wegnehmen.

    Wenn die Beamten Gefahr für dich und andere darin sehen, dass du wie ein Irrer mit der SSW in deinem Garten ballerst und ne riesige Schnapsfahne hast, kannst du dir ebenso ziemlich sicher sein, dass das nicht gefällt ;) ... Aber ansonsten sehe ich da keine Probleme oder Gründe, die ein Einschreiten der Polizei rechtfertigen (auch wenn es rechtlich keine Promillegrenze für Waffen gibt - rechtlich also definitiv die 0,0 Promille-Grenze gilt) - genauso wenig, wie der Führerschein mit dem KWS zu tun hat. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit hat mit Drogen- und Gewaltstraftaten insgesamt zu tun, deshalb besteht hier ein Zusammenhang auch bei Alk am Steuer.

    MfG, Mike.

    4 Mal editiert, zuletzt von crassmike (24. Dezember 2008 um 15:41)

  • Jo, ich bin im Umgang mit Schusswaffen sonst wirklich äusserst pingelig und achte auf jede Kleinigkeit aber an mit SSW an Silvester und bei EINEM Gläschen Sekt um Mitternacht hörts bei mir echt auf.
    Da muss man nicht ständig wiederholen daß Alkohol und Waffen nicht zusammen gehören, das sollte jeder hier sowieso wissen.

    Ich persönlich halte es auch so daß ich an Silvester sowieso nicht übermässig viel trinke und beim (ja, während!!!) des Feuerwerks (also auch während des Schießens) mit meinen Freunden um punkt Mitternacht mit einem Sekt anstoße.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Also jungs,entweder alkohol oder ssw an silvester.
    Es geht nur 1davon.
    Aber beides zusammen ist nicht zu emfehlen,vorallem wenn mann ein waffenschein hat!!!!!

    Gruß A.

    3 Mal editiert, zuletzt von AlexNow (24. Dezember 2008 um 17:13)

  • UAAAAAHH, ich schreib jetzt hier nix mehr.

    Sauft oder schießt oder beides.
    Frohes Fest. ;)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Fuxe
    Wenn Du wirklich ordentlich geladen hast, kann Dir der Führerschein auch als Fussgänger abgenommen werden.
    Ob Du dabei ne SSW mitführst ist in dem Fall eher wurst.


    XDDDDDDDDDDDDDDDDD :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
    ahahahahahahahahaha loooooooooooooool
    wer erzählt denn sowas mein freund ?
    hör auf hier die leute zu antialkoholikern zu machen , höchstens wenn du als fahrradfahrer sehr betrunken bist kann man dir theoretisch den lappen wegnehmen , das geht aber erst ab 0.8 promille los , aber als fussgänger ? ^^ das ist doch wohl logisch

    auto : fährt auf der straße
    fahrrad fährt auf der straße

    fussgänger : läuft nicht auf der straße und nimmt nicht am verkehr teil

    geht ein zyklop zum augearzt

    :n17:

    :laugh:

  • Zitat

    Original von der_fuchs


    XDDDDDDDDDDDDDDDDD :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
    ahahahahahahahahaha loooooooooooooool
    wer erzählt denn sowas mein freund ?
    hör auf hier die leute zu antialkoholikern zu machen , höchstens wenn du als fahrradfahrer sehr betrunken bist kann man dir theoretisch den lappen wegnehmen , das geht aber erst ab 0.8 promille los , aber als fussgänger ? ^^ das ist doch wohl logisch

    auto : fährt auf der straße
    fahrrad fährt auf der straße

    fussgänger : läuft nicht auf der straße und nimmt nicht am verkehr teil

    Bevor du anfängst Leute hier anzupöbeln, verbessere deine Ausdrucksweise und deinen Schreibstil bitte.

    Und als bekannter Alkoholiker kann dir das schon mal passieren, dass dir der Schein weggenommen wird.

  • Zitat

    Original von der_fuchs
    fussgänger : läuft nicht auf der straße und nimmt nicht am verkehr teil

    Fußgänger müssen ab und zu auch mal Straßen überqueren und meistens laufen sie sogar direkt nebendran. Der Lappen kann dir wohl abgenommen werden ;)

    Einmal editiert, zuletzt von groza (24. Dezember 2008 um 20:21)

  • Zitat

    Original von der_fuchs


    XDDDDDDDDDDDDDDDDD :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
    ahahahahahahahahaha loooooooooooooool
    wer erzählt denn sowas mein freund ?
    hör auf hier die leute zu antialkoholikern zu machen , höchstens wenn du als fahrradfahrer sehr betrunken bist kann man dir theoretisch den lappen wegnehmen , das geht aber erst ab 0.8 promille los , aber als fussgänger ? ^^ das ist doch wohl logisch

    auto : fährt auf der straße
    fahrrad fährt auf der straße

    fussgänger : läuft nicht auf der straße und nimmt nicht am verkehr teil

    Bevor du dir selbst in beide Beine schießt mit deinen Aussagen solltest du dich erstmal erkundigen, dir kann dein Lappen auch als Fußgänger abgenommen werden...

    Einmal editiert, zuletzt von WhiteFalcon (24. Dezember 2008 um 19:48)

  • So, doch noch was zum Abschluss hier.

    Bei uns in Bayern gibts mancherorts einen alten Brauch , das "Christkindlschießen".
    Es hat den Sinn (oder auch nicht *lol*) das Christkind abzuschießen damit es zu Boden fällt und viele Geschenke bringt.

    Ja ich weiß irgendwie seltsam.

    Nichtsdestotrotz hab ich mich dieses Jahr auch wieder daran beteiligt und im Garten ein Magazin mit der guten alten RG9 verschossen.

    Und nun das Unglaubliche.
    Ich konnte es ohne Zwischenfälle und Todesopfer OBWOHL ich vorher eine halbe Tasse Glühwein getrunken habe!!!!!

    Verblüffend.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Keine Ahnung wo Herr Fuchs seinen Führerschein gemacht hat, aber ein Fußgänger ist ebenso ein Verkehrsteilnehmer wie ein Auto oder ein Motorrad - deswegen darf man ihn auch nicht überfahren.

    Stellst du als volltrunkener Fußgänger eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr da, und das am besten noch wiederholt, dann wird dir dein Führerschein entzogen.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Zitat

    Original von der_fuchs

    XDDDDDDDDDDDDDDDDD :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
    ahahahahahahahahaha loooooooooooooool
    wer erzählt denn sowas mein freund ?
    hör auf hier die leute zu antialkoholikern zu machen , höchstens wenn du als fahrradfahrer sehr betrunken bist kann man dir theoretisch den lappen wegnehmen , das geht aber erst ab 0.8 promille los , aber als fussgänger ? ^^ das ist doch wohl logisch

    auto : fährt auf der straße
    fahrrad fährt auf der straße

    fussgänger : läuft nicht auf der straße und nimmt nicht am verkehr teil

    Lieber!

    Glaub es, oder lass es bleiben!
    Wenn Du nach einer feuchtfröhlichen Party nach Hause taumelst, richtig tief ins Glas geschaut hast, dem Freund und Helfer aufgefallen bist und dann zum Überfluss noch ne alkoholbedingt grosse Klappe hast, kann Dir, bei einem entsprechenden Blutalkoholgehalt von der Strassenverkehrsbehörde sehr wohl gewohnheitsmässiger Alkoholkonsum ( in Deiner Hopsersprache auch Dauersaufen genannt ) unterstellt werden.
    Damit ist Deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erst mal beim Teufel.
    Du kannst dann gerne in Form einer MPU den Gegenbeweis antreten, aber ob Du das schaffst, wage ich leicht zu bezweifeln.
    Oder, noch übler, Du verursachst im Vollsuff noch einen zünftigen Verkehrsunfall. Dann bist Du möglicherweise sogar schadenersatzpflichtig.

    Im Übrigen ist es mir furzegal, ob Du Dich vollaufen lässt, wie ein trockener Schwamm und danach völlig orientierungslos nach Hause eierst, solange Du mir nicht gerade vor den Kühlergrill meines Wagens läufst.

    Einmal editiert, zuletzt von Fuxe (24. Dezember 2008 um 23:20)

  • Klar kann die Polizei soetwas machen, allerdings drückt die Polizei zu bestimmten anlässen wie: Silvster, Vatertag, WM, EM oder die Wiesen (in Bayern)auch mal ein Auge zu !

    Sonst wäre ja komplett Bayern zur Wiesen Zeit in der Gesa zum ausnüchtern^^
    und niemand würde mehr hier Auto fahren! :laugh:

    Doch ausserhalb dieser schon fristen, sollte man sich nicht zu häufig mit 3,8 auf dem Kessel erwischen lassen ! ;)

    MFG
    Cannyblue