SSW aus Ausland legal ??

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 4.297 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Dezember 2008 um 17:56) ist von rhodium.

  • Hallo, ich wollte mal wissen ob ich ohne Bedenken mir eine SSW aus dem Ausland hier nach Deutschland mitbringen darf. Will nämlich eine Desert Eagle.

    mfG Zapf

  • Schade , ich denke nicht daß die türkischen SSW`s PTB-Nummern haben, aber ich schau nächstes Jahr mal nach, wen ich wieder im Urlaub bin. Ansonsten machen die türkischen Waffenbauer super SSW`s. Ich hab dort z.B. einen Revolver mit 9mm PAK munition gesehen, wäre was für Sammler.

  • Gibts doch auch bei uns.
    Das ist der Wadie P1, eigentlich ein abgeänderter HW37, der von Weihrauch gefertigt wurde.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Wenn die Waffe einen PTB-Stempel hat, ist es kein Problem. Wenn nicht, dann ist sie in Deutschland Erlaubnispflichtig(WBK). Das lohnt aber in der Regel den behördlichen Aufwand nicht. Zudem dürfte sie dann auch nicht ohne (großen) Waffenschein geführt werden.

    Gruß, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Voll krass die nicht funktionierende Gänsta Knarre. :new16:

    Nix PTB, nix legal in D.
    [SIZE=7](oder auf WBK, und die bekommst nicht dafür)[/SIZE]

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Wenn die Waffe aus der Türkei keinen PTB Kennzeichnung hat, wird sie wie eine scharfe Schusswaffe behandelt. D.h. Erwerber muss eine WBK mit Voreintrag oder Sammel-WBK haben. Dann Antrag auf Verbringungserlaubnis stellen, Zollformalitäten usw...
    Privat nachträglich eine PTB Abnahme zu bekommen, ist m.E. aussichtslos. Da eine Manipulationssicherheitsprüfung vorgenommen muss, gehe ich davon aus, dass mindestens ein Prüfmuster im Laufe der Prüfung zerstört wird.
    Eine Einzelabnahme im Sinne eines Beschusses ist auch gar nicht vorgesehen.
    Daher kannst Du das vergessen.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Wenn die Waffe aus der Türkei keinen PTB Kennzeichnung hat, wird sie wie eine scharfe Schusswaffe behandelt. D.h. Erwerber muss eine WBK mit Voreintrag oder Sammel-WBK haben. Dann Antrag auf Verbringungserlaubnis stellen, Zollformalitäten usw...
    Privat nachträglich eine PTB Abnahme zu bekommen, ist m.E. aussichtslos. Da eine Manipulationssicherheitsprüfung vorgenommen muss, gehe ich davon aus, dass mindestens ein Prüfmuster im Laufe der Prüfung zerstört wird.
    Eine Einzelabnahme im Sinne eines Beschusses ist auch gar nicht vorgesehen.
    Daher kannst Du das vergessen.

    Schade :cry:

  • Und zu was? Einen durch Hollywood und Counterstrike völlig überbewerteten, unsagbar schweren Stahlklumpen sein Eigen nennen zu können?

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

  • WBK ??

    Weis ja nicht... ne scharfe Waffe... hab ja meine Frau schon für ne RG 96 überreden müssen. Wär aber schon geil wenn ich nach hause komme, Blumen in der linken Hand, eine Desert Eagle in der rechten "Hallo Schatz, schau mal ne scharfe Waffe, darf ich die behalten, mit zum Einkaufen nehmen, ab und zu auf dich zielen.... *lol*. Man ich würd mich wegschmeissen vor lachen. :laugh:

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Da eine Manipulationssicherheitsprüfung vorgenommen muss, gehe ich davon aus, dass mindestens ein Prüfmuster im Laufe der Prüfung zerstört wird.

    AFAIK muss man drei Stück einreichen, eines nimmt die PTB komplett auseinander, eines behalten sie im Archiv und eines bekommt der Antragssteller bestempelt als Muster, dem alle weiter produzierten Modelle entsprechen müssen, zurück.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Zitat

    Original von ZAPF
    WBK ??

    Weis ja nicht... ne scharfe Waffe... h
    Wär aber schon geil wenn ich nach hause komme, Blumen in der linken Hand, eine Desert Eagle in der rechten "Hallo Schatz, schau mal ne scharfe Waffe, darf ich die behalten, mit zum Einkaufen nehmen, ab und zu auf dich zielen.... *lol*.


    Genau - ich weiß auch nicht. :confused2:

  • WBK= Waffenbesitzkarte

    Die Du wohl nie bewilligt bekommst, solche Äußerungen wie in Deinem letzten Post übersteigen jede Art von Vernunft oder Sarkasmus.

    Zum Einkaufen mitnehmen ist selbst mit WBK nichts. Und die RG96, die Du vorgibst zu besitzen, würde ich persönlich Dir ganz schnell wieder abnehmen. Man zielt niemals auf Menschen, die man nicht treffen möchte, auch nicht im Spaß. Wobei das auch eine zweifelhafte Form von Spaß ist.

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

  • Zitat

    Original von Broadhead
    AFAIK muss man drei Stück einreichen, eines nimmt die PTB komplett auseinander, eines behalten sie im Archiv und eines bekommt der Antragssteller bestempelt als Muster, dem alle weiter produzierten Modelle entsprechen müssen, zurück.


    Genau, so in der Richtung habe ich das auch irgendwo gelesen. Weiterhin wird periodisch die Einhaltung der Zulassungsbedingungen in der laufenden Serie überprüft.

  • Zitat

    Original von masterluke
    WBK= Waffenbesitzkarte

    Die Du wohl nie bewilligt bekommst, solche Äußerungen wie in Deinem letzten Post übersteigen jede Art von Vernunft oder Sarkasmus.

    Zum Einkaufen mitnehmen ist selbst mit WBK nichts. Und die RG96, die Du vorgibst zu besitzen, würde ich persönlich Dir ganz schnell wieder abnehmen. Man zielt niemals auf Menschen, die man nicht treffen möchte, auch nicht im Spaß. Wobei das auch eine zweifelhafte Form von Spaß ist.

    Neee, war doch nur ein bisl Spaß, ich werd doch nicht auf Menschen zielen, niemals. Auch nicht mit Schreckschuß, (nur im äusersten Notfall). Sie ist sogar in einem kleinen Tresor verschlossen, daß meine Kinder nicht rankommen. Soweit denke ich schon mit.

  • Aha. Ist halt immer nur die Frage, wie so etwas wirkt. Nach einer Einfuhrgenehmigung über PTB-lose Waffen fragen. Und dann gerade noch nach einer Ludenknarre erster Güte a lá Desert Eagle. Im nächsten Atemzug Einkaufen mit scharfen Waffen, auf seine Frau zielen zum Spaß.

    Zugegeben, Humor ist sehr vielfältig und ich bin selbst kein Kind von Traurigkeit, aber es gibt leider genug Spinner die sich rumtreiben, die so etwas relativ Ernst meinen. Und das wirft ein gewisses Licht auf dieses Forum.

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

  • Zitat

    Original von ZAPF
    WBK ??

    Weis ja nicht... ne scharfe Waffe... hab ja meine Frau schon für ne RG 96 überreden müssen. Wär aber schon geil wenn ich nach hause komme, Blumen in der linken Hand, eine Desert Eagle in der rechten "Hallo Schatz, schau mal ne scharfe Waffe, darf ich die behalten, mit zum Einkaufen nehmen, ab und zu auf dich zielen.... *lol*. Man ich würd mich wegschmeissen vor lachen. :laugh:

    :cc
    Bist Du sicher, dass Du die geistige Reife besitzt, um mit Waffen umzugehen? Oder bist Du das Kind und die RG96 lagert im Tresor deines Vaters? Es macht jedenfalls den Anschein.
    Auf solche Äußerungen reagiert man hier aus gutem Grund allergisch.
    Mein Tipp: Wende Dich einem anderen Hobby zu. Waffen sollten nicht in deine Reichweite gelangen.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Zitat

    AFAIK muss man drei Stück einreichen, eines nimmt die PTB komplett auseinander, eines behalten sie im Archiv und eines bekommt der Antragssteller bestempelt als Muster, dem alle weiter produzierten Modelle entsprechen müssen, zurück.


    Wenn das so ist, dann werde ich bei meinem Urlaub mal nachschauen ob die SSW PTB hat, wenn nicht, dann bleibt sie dort im Laden. Der Aufwand lohnt nicht, finde ich.