Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 5.494 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Dezember 2008 um 00:43) ist von Floppyk.

  • Eigentlich ist man im Alter von 13 bis 19 jugendlich, auch wenn man mit 18 als erwachsen gilt (wird im Englischen klar: Jugendlicher = TEENager, thirTEEN - nineTEEN).

    Und an den Threadstarter: KK hat in der Tat den großen Vorteil, daß die Munition sehr viel billiger ist. Ist zwar auch teurer geworden, aber immer noch kein Vergleich zur 9mm, .357er usw.

    Einmal editiert, zuletzt von JC-Denton (5. Dezember 2008 um 06:21)

  • Noch eine kleine Klugschei$erei hinterher.

    Es heißt "ZUR WBK". Es ist DIE "W"affen"B"esitz"K"arte. ;)

    Ausser du meintest "Der Weg zum Waffenbesitzenden Kerl", dann stimmts wieder. :ngrins:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (5. Dezember 2008 um 09:58)

  • Zitat

    Original von Henry 44 40
    find das mit dem 25ten Lebensjahr genau richtig weil es viele unter dem alther gibt die Geißtig sehr unterentwikkelt sind und keine ahnung von dem Umgang mit Schusswaffen haben und nur blödsin damit vor haben ...

    Aus meiner Sicht ist diese Diskussion nicht`s wert.

    Ein Staat, der seine Bürger in der Bundeswehr ab einem Alter von 18 Jahren an Waffen ausbildet und dann in einen Einsatz schickt, wo selbige "Jugendliche" die Waffen im Auftrag des Staates benutzen, kann doch den gleichen Jugendlichen im privaten Bereich nicht dieses Recht versagen!

    Nur weil der Wehrpflichtige im privaten Leben ein Sportschütze ist, ist er doch der selbe Mensch, mit dem selben Charakter und nicht gleich ein potentieller Amokläufer!
    (Auch Sportschützen müssen schließlich die Sachkunde nachweisen und sind somit den an Waffen ausgebildeten Jugendlichen in der Armee gleich zu stellen.)

    Dies bedeutet mal etwas vereinfacht:

    Um im Auftrag des Staates ggf. Menschen zu erschießen bin ich mit 18 alt genug, aber um Löcher in Papier zu schießen Bedarf es mehr geistige Reife ???:bash:

    Sollte man mal bedenken...

    Woodman

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen! 8-)

  • Gutes Argument.

    Vieleicht liegts daran daß in der Bundeswehr die 18-Jährigen erstmal auf Gehorsam getrimmt werden und der Staat dann die (vermeintliche) Kontrolle über das Handeln der Waffenträger hat.
    Im zivilen Bereich hat der Staat diese Möglichkeit nicht und vielleicht ist ihm deshalb der private Waffenbesitz so ein Dorn im Auge.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Diese Regelung ist damals nach dem tragischen Vorfall in der Schule entstanden und dient wohl eher als eine Art Alibi-Regelung, um die von der Öffentlichkeit geforderten Waffengesetzverschärfung nachzukommen.

    Aber die Ausgangsfrage wie man eine WBK als Sportschütze erlangt ist hinreichend geklärt. Es gibt auch viel über die Such-Funktion zu erfahren, da über dieses Thema sehr umfassend geschrieben wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (5. Dezember 2008 um 12:41)

  • Zitat

    Original von aandykf
    -Keine Vorstrafen in den letzten 10 Jahren

    Gestern schon mal gepostet - 10 Jahre sind immer noch das Maximum bei Gewaltstraftaten, Nazis oder Islamisten. ;)

    Zitat

    Original von crassmike
    Ansonsten: Waffenrechtliche Zuverlässigkeit
    - Ist voraussichtlich für 5 Jahre dahin (da keine Gewalttat / ab 1 Jahr Haft, Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation oder wiederholter WaffG-Verstoß)

    Zitat

    Original von Floppyk
    Diese Regelung ist damals nach dem tragischen Vorfall in der Schule entstanden und dient wohl eher als eine Art Alibi-Regelung, um die von der Öffentlichkeit geforderten Waffengesetzverschärfung nachzukommen.

    ...und um damals unter den Tisch zu kehren, dass die Ordnungsbehörde ihrer Überwachungspflicht nicht nachgekommen ist und der Täter so eine Waffe kaufen konnte, die ihm nicht zustand. Aber das ist eine andere Geschichte...

    MfG, Mike.

    Einmal editiert, zuletzt von crassmike (5. Dezember 2008 um 13:44)

  • Zitat

    Original von aandykf

    Tja so siehts aus. Hast du schon mal KK geschossen? Die sind nicht zu unterschätzen, sie sind billig, präzise und haben doch recht viel Kraft.
    Die darfst du dann ja besitzen.

    Es wundert mich, dass wir dir hier etwas neues erzählen. Wurde in deinem alten Verein nicht scharf geschossen?

    Bin ursprünglich aus einem kleinen Dorf gekommen wo es gerade mal einen Luftgewehrverein gab. Erst seit ca. 2 Monaten habe ich KK und 357.ger geschossen.

  • Eine Sache noch, KK Waffen kann ich ab 18 mit Sachkundeprüfung und 1 Schützenjahr erwerben wenn ich das richtig verstanden habe oder?

    Mich regt es nämlich immer tierisch auf die verstellten Vereinswaffen nehmen zu müssen....

  • Zitat

    Original von z-legend
    Eine Sache noch, KK Waffen kann ich ab 18 mit Sachkundeprüfung und 1 Schützenjahr erwerben wenn ich das richtig verstanden habe oder?

    Mich regt es nämlich immer tierisch auf die verstellten Vereinswaffen nehmen zu müssen....

    Ja hast du richtig Verstanden. Allerdings muss das Schießtraining auch KK sein und nicht z.B. Luftgewehr.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • Ok,, weil das Thema grad in die Richtung geht hab ich da eine Frage die ich mir immer wieder mal gestellt habe wenn ich hier von <21-Jährigen lese die in den Schießsport einsteigen möchten.

    Das mit den Vereinswaffen zum Schießtraining ist für ernsthaftes Schießen absolut kontraproduktiv da an ihnen jeder rumstellt wies für ihn grad passt.

    Nun ist es ja so daß ein Verein meistens mehrere Vereinswaffen hat.
    Wo sind die eingetragen?
    Ich schätze mal es gibt so etwas wie eine WBK für den Verein oder?

    Wenn dem so ist dann dürfte der Neuerwerb doch etwas vereinfacht sein oder irre ich mich da?
    Der Schießnachweis dürfte wegfallen da es ja Waffen für den ganzen Verein sind, die Sachkunde ist auch erledigt durch den Vorstand des Vereins, die Aufbewahrung ist normalerweise auch klar und ansonsten fällt mir kein Hindernis ein das da noch im Weg steht.

    Vorauf ich hinauswill ist, wenn jetzt ein Nachwuchsschütze wirklich ernsthaft schießen will und dazu eine Waffe benötigt, wäre es doch normalerweise kein Problem für den Verein eine "eigene" Waffe für den betreffenden Nachwuchsschützen als Vereinswaffe anzuschaffen (bezahlen tut sie natürlich der Schütze selbst), auf die Vereins-WBK eintragen zu lassen, im Verein aufzubewahren und bei erreichen des geforderten Alters auf den Schützen zu überschreiben sobald er seine eigene WBK hat.

    Vielleicht seh ich das aber auch etwas blauäugig und es gibt doch irgendwelche Hindernisse die sowas nicht gestatten?
    Evtl. existiert eine Obergrenze für die Anzahl der Vereinswaffen?


    Gruß K..

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Über den Sinn und Zweck des deutschen Waffengesetzes zu dikutieren oder warum in einigen Nachbarländern (z.B. Österreich) nicht soviel regelemtiert wird, ist müßig und gehört hier auch nicht her.

    Die geforderten 18 Trainingsstunden sind auch nur ein Anhaltspunkt. Wer ernsthaft schießen möchte, tut dies min. einmal pro Woche und kommt ohne Anstrengung auf 40-50 Einheiten pro Jahr. Es sollt eben verhindern, dass jemand nach einem Mal Training eine WBK bekommt. Ebenso muss man nach Erhalt der WBK längere Zeit beweisen, dass das Bedürfnis für den Besitz einer solchen Waffe weiterhin vorhanden ist.


    Was mich jetzt bei der ganzen Sache stutzig macht - und Du (z-legend) bist da nicht der Erste - in was für einem Verein bist Du, dass Du "aus lauter Verzweiflung" bei uns nachfragen musst wie das mit dem WBK ...äh... der WBK geht? Selbst wenn ihr ein reiner Luftgewehr-Verein wäret, sollten die Leiter/ Verantwortlichen doch soviel Ahnung vom WaffG haben, um Dir weiterzuhelfen.
    Oder trautest Du Dich nur nicht, weil der Vorsitzende sagen könnte "unter 21 lassen wir niemanden mit scharfen Waffen schießen!". In dem Falle solltest Du Dir sowieso mal Gedanken machen, ob das der richtige Club ist.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Über den Sinn und Zweck des deutschen Waffengesetzes zu dikutieren oder warum in einigen Nachbarländern (z.B. Österreich) nicht soviel regelemtiert wird, ist müßig und gehört hier auch nicht her.

    Die geforderten 18 Trainingsstunden sind auch nur ein Anhaltspunkt. Wer ernsthaft schießen möchte, tut dies min. einmal pro Woche und kommt ohne Anstrengung auf 40-50 Einheiten pro Jahr. Es sollt eben verhindern, dass jemand nach einem Mal Training eine WBK bekommt. Ebenso muss man nach Erhalt der WBK längere Zeit beweisen, dass das Bedürfnis für den Besitz einer solchen Waffe weiterhin vorhanden ist.


    Was mich jetzt bei der ganzen Sache stutzig macht - und Du (z-legend) bist da nicht der Erste - in was für einem Verein bist Du, dass Du "aus lauter Verzweiflung" bei uns nachfragen musst wie das mit dem WBK ...äh... der WBK geht? Selbst wenn ihr ein reiner Luftgewehr-Verein wäret, sollten die Leiter/ Verantwortlichen doch soviel Ahnung vom WaffG haben, um Dir weiterzuhelfen.
    Oder trautest Du Dich nur nicht, weil der Vorsitzende sagen könnte "unter 21 lassen wir niemanden mit scharfen Waffen schießen!". In dem Falle solltest Du Dir sowieso mal Gedanken machen, ob das der richtige Club ist.

    Um ehrlich zu sein war mein alter Verein eher eine Art Bauernschießclub mit insgesammt 4 richtig aktiven Mitgliedern. Peinlich ich weis. Nun bin ich in einem Verein mit ca. 70 aktiven Mitgliedern die aber alle weit über 40 Jahre sind, einen Bierbauch haben und eben so in dieses "Alt - Männer - Klische" passen. Ich bin nur wegen dem Sport da und füge mich gerade erst mal so richtig in diese Gruppe mit ein. Deshalb wollte ich lieber "Freunde" fragen bevor ich mich womöglich wegne einer falschen Aussage lächerlich gemacht hätte.

  • ich hab da mal ne frage , wenn ich mit 18 dann eine wbk für flinten beantrage kann ich die dann mit 25 auf großkaliber erweitern ? und was ich schon immer wissen wollte , darf ich auf meinem eigenem befreidetem besitztum schießen ? wir haben einen riesigen garten auf dem absolut niemand gefährdet würde , natürlich würde eine kleine schussanlage gebaut als kugelfang , aber wäre das legal ? mfg

    geht ein zyklop zum augearzt

    :n17:

    :laugh:

  • Die Flinten (glatter Lauf) die du mit 18 erwerben kannst sind doch Großkaliber zb. Kaliber 12 oder 16.
    Auf deinem eigenen Grundstück darfst du damit nicht schießen.

    Und mit einer "kleinen Schussanlage" würdest du wohl auch wenns erlaubt wäre, nicht hinkommen.
    Da müsste schon ein Erdwall als Kugelfang hin.
    Selbst bei normalen Sportslugs ist schon richtig viel Bumms hinter.

    Pro Legal / BDS

    3 Mal editiert, zuletzt von Hundefänger (5. Dezember 2008 um 21:31)

  • Zitat

    Original von der_fuchs
    ich hab da mal ne frage , wenn ich mit 18 dann eine wbk für flinten beantrage kann ich die dann mit 25 auf großkaliber erweitern ?


    Wir haben das Bedürfnisprinzip zum Erwerb von Schusswaffen. Du befeißigst Dich ein Jahr als Sportschütze. Daraus ergibt sich ein anerkanntes Bedürfnis für Schusswaffen als Sportschütze. Im Altersbereich 18 - 24 sind Kleinkaliberwaffen und Flinten bis Kal. 12 möglich. Das sind die olympischen Disziplinen, die Flinten zum Wurfscheibenschießen. Wenn Du 25 wirst, kannst Du zusätzlich GK-Waffen beantragen, wenn Du ein Bedürfnis nachweisen kannst. Dabei gibt es über eine MPU die Ausnahme, dass GK dann auch mit 21 Jahren möglich ist.

    Zitat

    Original von der_fuchs
    und was ich schon immer wissen wollte , darf ich auf meinem eigenem befreidetem besitztum schießen ? wir haben einen riesigen garten auf dem absolut niemand gefährdet würde , natürlich würde eine kleine schussanlage gebaut als kugelfang , aber wäre das legal ? mfg


    Nein, nicht, niemals. Unter bestimmten Umständen ist das Schießen nur mit F oder PTB-Waffen erlaubt.
    Außerdem. Gefahrenbereich KK bis zu 1,5 Km und Flinte bei 4 mm Schrot 400 m, Slugs 1200 m. Slugs haben ungefähr 2500 - 3500 Joule Energie. Da reicht ein kleiner Kugelfang nicht.

  • mit nem kleinem kugelfang meine ich eine 25m bahn die schräg in die erde geht und am ende dann ca ne 2m dicke holzschicht
    klein im vergleich zum gründstück ^^

    und was ist wenn ich in meinem garten meinen eigenen schützenverein eröffne darf ich dann da schießen :D ?

    geht ein zyklop zum augearzt

    :n17:

    :laugh:

  • Außerdem ist das in Zeiten der Finanzkrise und allgemeinen Unsicherheiten sehr unspektakulär, eine Kanone zun haben, weil einem ab einem gewissen Alter andere Sorgen drücken als: Will haben!

    Ein Beispiel: In meiner SSW-Zeit fand ich eine Desert Eagle immer voll porno. Hatte ich letztens im Anschlag und ist eher uninteressant, wenn man auf Dinge wie Verarbeitung und Munitionspreise achtet.

    A diplomate is a human being, who speaks out, what he's not thinking...

  • Nur mal nebenbei, mein ehemaliger Verein hatte solche kuriosen Öffnungszeiten, da konnte ich als normaler Arbeiter die Schiesszeiten nicht vorbringen. Zusätzlich nur GK auf der Langbahn. KK-Langwaffe? Nöh, lieber die zielenden Nachbarn mit der Magnum ärgern. Das wummst ja richtig. (Er zielt, zähle bis 2, er schießt sofort, abdrücken und er verreisst. Prima!) Zusätzlich ein Gezeige der Waffen, wie ein Schwan.....-vergleich in der 7.Klasse bei einem Zeltausflug. Super. Ich hätte schon seit bestimmt 3 Jahren meine WBK, wenn es soetwas nicht gäbe, sondern moderate Vereine. Inzwischen habe ich das gefunden, was ich suchte und strebe nun in aller Ruhe auch meinen K98 an. Allerdings wird man mich nie beim Wandern durch die Strassen mit Vereinsuniform sehen. Das brauche ich wirklich nicht !

  • Zitat

    Original von der_fuchs
    mit nem kleinem kugelfang meine ich eine 25m bahn die schräg in die erde geht und am ende dann ca ne 2m dicke holzschicht
    klein im vergleich zum gründstück ^^


    Das würde versehentliche Luftschüsse nicht aufhalten. Ein Schießstand hat so eingerichtet zu sein, dass auch unbeabsichtige Schüsse abgefangen werden.

    Zitat

    Original von der_fuchs
    und was ist wenn ich in meinem garten meinen eigenen schützenverein eröffne darf ich dann da schießen :D ?


    Klar würde das gehen. Aber die Auflagen für einen privaten Schießstand sind immens.
    Das fängt mit einem Geräuschemmisionsgutchten an und hört bei Belüftung auf. Denn wenn Du einen offenen Schießstand planst, hast Du ein Problem mit dem Krach. Macht man in im Gebäude oder besser unterirdisch, muss eine gewaltige Lüftungsanlage her.

    Mit privaten Mitteln ist ein Schießstand für Feuerwaffen kaum zu bezahlen.

    Wenn Du scharfe Schusswaffen haben willst, geht kein Weg über einen Schützenverein oder Du macht eine Jägerkurs. In beiden Fällen wird der Schießstand oft besucht werden müssen.

  • ja ich würde lieber ne ausbildung amchen als in einem verein zu sein , ich bin kein mensch der fürs vereinsleben egschaffen ist , ich muss nicht jeden feitag genau zur selben zeit lust haben mit 20 oder 30 anderen leuten zu schießen mit denen ich auch nur wegen der wbk zeit verbringe

    jäger möchte ich auch nicht werden , mir geht es ums schießen und nicht darum freidliche rehe abzuknallen :johnwoo:

    geht ein zyklop zum augearzt

    :n17:

    :laugh: