ZitatOriginal von Quitschibo
wenn ich die Waffe entlade und ohne CO2-Kapsel in einen abgeschlossenen Waffenkoffer stecke, und dann per Zug von meiner Hauptwohnung zu meiner Zweitwohnung fahre (und auch erst dort auspacke) dann ist das doch ein "Bestimmter Zweck" oder?
Haaaalt - auch da sitzt die Tücke des Objektes! Nach den Beförderungsbedingungen der Bahn dürfen mit dem Zug keine Waffen (= jeder Art) transportiert werden. Sorry, auch das ist (schon länger) geltendes Recht - und bringt zig Schützen vor Probleme, die eben kein Auto besitzen