Was tun, wenn der Verkäufer nicht mehr will?

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 2.942 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Oktober 2008 um 20:57) ist von ich_bins.

  • N'abend,

    viele hier aus dem Forum kaufen ja auch bei eGun ein und so hat jeder schon mal Fälle selber erlebt oder hier davon gelesen, wo Käufer in den Kothaufen gegriffen haben. Allgemeiner Tenor: Persönliches Pech und nächstes Mal mehr aufpassen.

    Aber was macht man, wenn der Verkäufer in den Kothaufen gegriffen hat, sich windet und Rücktritt vom Kaufvertrag anbietet. Der Käufer aber auf Erfüllung des Kaufvertrages besteht?

    Ich möchte nicht ins Detail gehen, weil ich noch mit dem Verkäufer in Emailkontakt stehe. Aber welche Möglichkeiten hat man eigentlich, den Käufer zu "zwingen", auch wenn der "Privatverkäufer" (über 400 Verkäufe) nur 50 Prozent des erwarteten Verkaufserlöses erzielte?

    Andreas

  • Soweit ich weiß ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zu stande gekommen. Der Verkäufer muss versenden.

    Das ist das Risiko einer Auktion die man eingeht, wenn man auf so einer Plattform einen Artikel anbietet. Wenn kein Kaufvertrag zu stande kommen würde, könnte man ja gar keine Schnäppchen mehr ergattern.

    Genau weiß ich es aber nicht! Und § kann ich hier auch nicht posten, da ich mich da nicht sonderlich auskenne.

    Also warte am besten, bis hier noch jemand postet der meinen Aussagen widerspricht und es besser weiß ;)

    Gruß
    andy

  • Misverständnis.

    Die rechtliche Situation ist vollkommen klar und eindeutig. Es geht mehr darum, was man im Bereich Egun machen kann, wie man sich gegen negative Revanche Beurteilungen wehren kann usw.

    Andreas

  • Zitat

    Original von Amarti...auch wenn der "Privatverkäufer" (über 400 Verkäufe) nur 50 Prozent des erwarteten Verkaufserlöses erzielte?...

    Vielleicht den Verkäfer freundlich daran erinnern, dass sich eine Auktion eben nicht durch einen "zu erwartenden Endpreis" auszeichnet - sondern durch ein "open end"!

    Mir gehen Auktions-Anbieter langsam aber sicher auf den Keks, die sich bei sehr hohem Endergebnis tierisch freuen was sie doch für "Verkaufsgenies" sind ...... fällt der Verkaufserlös aber niedriger aus, wird plötzlich lauthals losgeprustet. Frei nach dem Motto "ich gebe doch das schöne Stück nicht her" oder noch frech feixend in der (CO2air-)Öffentlichkeit verkünden, man werde dem Käufer einfach sagen, dass leider, leider die Waffe urplözlich defekt wurde! :evil:

  • Gegen negative Beurteilungen kannst du dich leider nicht wehren.
    Du kannst den User bei Egun melden und ggf. (wenn es sich lohnt) anzeigen.

    Ungerechtfertigte Bewertungen werden bei eGun und auch eBay nur sehr widerwillig gelöscht, leider.

    Und gegen Rachebewertungen hat leider selbst eBay noch keine Lösung gefunden.

    Gruß
    andy

  • Komische frage,
    nur weil die knete die man bekommt einem nicht genug ist vom vertrag zurücktreten ?
    sowas wäre doch betrug.


    "he, ich versteigere meine Diana aber wenn nich mindestens 100 € geboten werden tret ich vom vertrag zurück"


    wie wäre es mit mindestgebot ?
    achso da sind ja die gebühren höher ! und so richtig was zahlen für den dienst möcht ich ja nicht.
    na denn riskiere ich lieber nen rauswurf bei egun hab mich ja in 5 min wieder neu angemeldet.
    leider zu häufig schon bei egun passiert.

    Vertrag is Vertrag oder denkste egun is ein spielplatz ?

    edit:
    wenn du günstig was geschossen hast dann besteh auf deinem recht, wenn du was verkauft hast das nicht den erwarteten preis gebracht hat dann steh zu deinem angebot wie ein mann und nicht wie ne memme

    Merke : Blasen und das Mehl im Mundbehalten geht nicht .

    Dell

    Ich habe gemeint da draußen wäre ein ganz großes Licht .
    ( Georg Danzer / Fieber )

    2 Mal editiert, zuletzt von Dell (24. September 2008 um 22:58)

  • Wie jetzt K@ckhaufen?

    Angemeierte Käufer sind die, die ordentlich geboten haben und dann nix oder Kernschrott geliefert bekommen.

    Ein angemeierter Verkäufer ist jemand, der ordentliche Ware versandt hat, dann aber ungerechtfertigt vom Käufer angepupt wird.

    Dein geschildertes Problem ist ein gänzlich anderes:

    - Warenwert/Nachfrage überschätzt und auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt worden...

    - Miese Artikelbeschreibung/Bilder reingesetzt...

    - Auktionsende Mittwoch Nacht um 03.00 Uhr gesetzt...

    Oder was auch immer. Auf jeden Fall das übliche Risiko bei einer Auktion. Wie auch bei Aktien, Frauen usw.

    Nächtesmal vielleicht "Sofortkauf" oder höherer Startpreis?
    Oder einfach das Prinzip einer "Auktion" begreifen, bevor man mitspielt?

  • Andy, bezüglich des Startposts und der komischen Erläuterung danach glaube ich eher nicht, etwas mißverstanden zu haben...

    Ein Gedankenspiel: Ein Verkäufer (wir nennen mal keine Namen...) ist mit dem Erlös dermaßen unzufrieden, daß er die Herausgabe der Ware verweigert (ergo Erfüllung des Vertrages) und kassiert dafür eine negative Bewertung.
    Seine Frage zielt nun dahin, wie er diese in irgendeiner Form rückgängig/ungeschehen machen kann.

    Wie hast Du es denn verstanden?

  • meinte den post der mit K@ckhaufen anfängt^^

    So wie ich es verstanden habe, ist er der Käufer und der Verkäufer will ihm die Ware nicht schicken...

    Kann es auch einfach sein, dass wir vollkommen aneinander vorbei schreiben? :crazy2:

  • Ja, kann sein... *lol*

    Aber für mich klingt das nach: Doktor Sommer, ein "Bekannter" von mir hat schreckliche Dornwarzen an seinem Genital; was kann er da machen?
    Na, wer da wohl die Warzen hat...

    Als Käufer könnte er erstmal auf Erfüllung des Vertrages bestehen und ggf. rechtliche Schritte einleiten. Eine darauf folgende Negativbewertung des VK (ohne vorhergehende NB des K) würde eGun evtl. sogar löschen. Die von eGun nicht löschbaren Rachebewertungen sind die, die man nach einer selbst erteilten Negativbewertung kassiert.

    Was meinst Du?

  • Auktion: Pistole in einer bestimmten Metall-/Holzausführung, sagen wir mal 100,-
    Verkäufer: Ups, vertan. Ist Standard Kunstoffausführung
    Ich: Okay, besorge ich mir für 40,- bei Schneider Metall-/Holzersatzteil und überweise 60,-
    Verkäufer: Bietet nur Rücktritt von der Auktion an.

    100,- für die für die Standardausführung gingen noch in Ordnung, da viele Auktionen bei 120-140 enden. Ist aber kein ausgesprochenes Superschnäppchen. 100,- für die Pistole mit Metall-/Holzausführung wäre ein Schnäppchen.

    Welche Möglichkeiten gibt es auf den Verkäufer (400 Bewertungen) so viel Druck aus zu üben, daß er mein Angebot nicht ablehnen kann?

    Wen würde es ggf. interessieren, ob dort eine Privatperson etwas verkauft oder ein Geschäft vorliegt? Finanzamt? Ordnungsamt?

    Wie lautet dann dieser feststehende Ausdruck? Geschäfftsmässiger Betrieb?

    (Zur Erinnerung: 100 Euro mit Kunstoffgriffschalen wäre immer noch ein "normaler" Preis mit dem ein normaler Käufer leben könnte. Aber ICH will gerne die Holzausführung für 100,-)

    Andreas

  • Du kannst drauf bestehen das er dir die Waffe mit Holzgriffschalen liefert.
    Ansonsten kannst Du vom Kauf zurücktreten, er muss aber nicht auf deinen Preisminderungs Vorschlag eingehen.
    Wie gesagt hast Du die beiden Möglichkeiten (auf Holzgriffschalen bestehen oder vom Kauf zurücktreten).

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von Amarti
    N'abend,
    Der Käufer aber auf Erfüllung des Kaufvertrages besteht?
    (...)
    Aber welche Möglichkeiten hat man eigentlich, den Käufer zu "zwingen", auch wenn der "Privatverkäufer" (über 400 Verkäufe) nur 50 Prozent des erwarteten Verkaufserlöses erzielte?
    Andreas

    Auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen.
    Aber erst NACH einer Fristsetzung/Mahnung. Denn erst wenn du gemahnt hast, muss dein Gegner auch die Kosten deines Anwalts zahlen.

  • Durch die Auktion sind Verkäufer und Käufer einen rchtlich bindenden Kaufvertrag eingegangen. Der Käufer kann die Erfüllung gerichtlich durchsetzen. Es ist nunmal das Risiko des Verkäufers, das es passieren kann, das ein Artikel nicht den gewünschten Preis erzielt. Auch wenn der Verkäufer jetzt ankommt und sagen würde, das der Artikel defekt sei oder andere Ausreden erfindet, dann muss er für gleichwertigen Ersatz sorgen. Der Käufer hat ein Recht darauf und das kann er durchsetzen. Das sollte der Käufer dem Verkäufer klar machen und vielleicht (obs stimmt oder nicht, ist egal) den Verkäufer darauf hinweisen, das man im Besitz der AdvoCard ist. :ngrins:


    Gruss

    der Basisdemokrat

  • Zu den Rachebewertungen:
    Bei ebay wurde das Bewertungssystem mittlerweile so geändert, dass Verkäufer keine negativen Bewertungen mehr abgeben können. Damit sollen Rachebewertungen verhindert werden.

    Gruß
    Philipp

    RG 90, RG 100, RG 800

  • Wäre der Treuhandservice eine Alternative?

    Kann ich den auch ohne Einwilligung des Verkäufers nutzen?
    (Wenn die Waffe nicht wie beschrieben geliefert wird, gebe ich keine Freigabe an den Treuhandservice.)

    Andreas