Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 10.754 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. September 2008 um 13:16) ist von Kentucky.

  • Intressant ein Polizist der sagt sie ziehen alle
    Schwarze Messer, Dinger mit Zacken oder diese
    eckigen Klingen...aus dem Verkehr?

    und vor allen wie begründet er es?

    Ich meine mit unseren Waffengesetz hat es ja nichts zu tun.
    In den würde ja sonst stehen "Schwarze Messer, Dinger mit Zacken oder diese eckigen Klingen" sind verboten zu führen.

    Wenn ich sowas schon höre...aber überall gibt es schwarze Scharfe anscheiend auch bei der Polizei.

    Am besten ist es wohl überhaupt kein Messer zu führen, wenn so ein "Polizist" kommt der seine eigenen "Gesetze" macht damit man bloß nicht
    unbegründeter Weise Ärger bekommen *lol*

    4 Mal editiert, zuletzt von Wiking (22. September 2008 um 15:36)

  • Zitat

    Originally posted by WikingAm besten ist es wohl überhaupt kein Messer zu führen, wenn so ein "Polizist" kommt der seine eigenen "Gesetze" macht.... *lol*

    Das ist dann doch zuviel der Duckmäuserei. Sicher, es gibt überall Kurzstreckendenker, auch bei der Polizei, aber deswegen gleich ganz auf alles zu verzichten...

    Es gibt aber auch das Gegenteil, den Polizisten Wat Wo Positiv Über Messer Denkt. Zitat von unserer 'Dorf'wache: "So lange keiner damit bedroht oder angegriffen wird ist es uns in erster Linie egal. Wir haben wirklich besseres zu tun als jeden dahergelaufenen Bundeswehrler festzunehmen."

    Das "Bundeswehrler" wahrscheinlich deswegen, weil viele Soldaten eben ein Einhand- pder gar Fallmesser ausgegeben bekommen, das dann auch zum Feldanzug gehört.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Sag mal Wiking, kannst du dich nicht einfach mal wie ein normaler Mensch benehmen und wenigstens versuchen ansatzweise gute Argumente zu liefern und die anderen zu entkräften?

    Einen sinnvollen Lösungsvorschlag habe ich bis jetzt noch nicht gehört. Komisch eigentlich, du bist doch bestimmt viel intelligenter als alle anderen hier, richtig?

    :alc:

  • Zitat

    Original von aandykf
    Sag mal Wiking, kannst du dich nicht einfach mal wie ein normaler Mensch benehmen und wenigstens versuchen ansatzweise gute Argumente zu liefern und die anderen zu entkräften?

    Einen sinnvollen Lösungsvorschlag habe ich bis jetzt noch nicht gehört. Komisch eigentlich, du bist doch bestimmt viel intelligenter als alle anderen hier, richtig?

    :alc:

    Ich weiß nicht was ihr eigentlich für ein Problem habt ???

    Keiner von euch weiß, wie das Gesetzt von der Polizei wirklich vollstreckt wird und trotzdem werden hier vage Vermutungen in den Raum gestellt und Wiking dafür kritisiert, dass er das Gesetz anders auslegt, als ihr.

    Und ich weiß, dass Wiking zufälligerweise ziemlich große Fachkenntnis von der Materie hat. Nur weil er sich der Panikmache nicht anschließt ist er wohl trotzdem ein normaler und auch sehr freundlicher Mensch. :new11:

    Natürlich bewegt er sich auf etwas dünnerem Eis, als diejenigen, die keines ihrer Einhandmesser mehr führen, wie ich übrigens auch (nur noch Victorinox Soldier) ;-), trotzdem ist seine Auffassung der SEHR schwammigen Gesetztextest nicht falsch, zumal er ja schon erwähnt hat, dass er seine eindeutig einzuordnenden Messer ( z.B. Dolch) zu Hause lässt.


    Gruß

    "COGITO ERGO SUM"

    René Descartes'

  • Mein "Problem" ist dass ich es nicht gut finde anderen Leuten zu Sachen zu raten die
    durchaus auch riskant sein können!
    Ich habe nirgends geschrieben dass das HRT4 als Kampfmesser eingestuft werden
    MUSS. Ich habe nur gesagt dass das durchaus passieren KANN. Ich habe dafür den
    Gesetzestext zitiert und sachlich die Merkmale zusammengetragen. Wenn das einigen
    nicht gefällt kann ich auch nichts dafür. Mir selbst gefällt das auch nicht!
    Ich bin selbst sehr schwer vom neuen Gesetz betroffen. 2 Freunde die ein Messer
    von mir haben wollten haben jetzt abgesagt, der Grund war immer der gleiche "ja ne
    du lass mal, brauchst den Stahl nicht besorgen. Wegen dem neuen Gesetz leg ich mein
    Geld dann doch lieber anders an". Glaubt ihr vielleicht ich finde das schön?

    Jeder von euch kann das Gesetz so auslegen wie er das für richtig hält. Und ich finde
    es nicht verkehrt wenn einige (auf Eigenverantwortung) ihr wie auch immer geartetes
    Messer mitnehmen und uns Erfahrungsberichte liefern. Denn anders werden wir nie
    erfahren wie das gehandhabt wird. Aber ich habe entschieden was dagegen wenn
    Leuten die sich eben NICHT sicher sind auch dazu geraten wird und diese dadurch
    vielleicht Probleme kriegen.
    Ich habe auch etwas dagegen dass ich als Buhmann hingestellt werde. Ich nehme
    euch nicht die Rechte! Ich nehme euch nicht die Messer. Und ich bin ganz sicher auch
    kein Befürworter der ganzen Restriktionen. ICH bin es nicht der versucht jedes
    Messer als Kampfmesser einzustufen. Ich bin nur der der versucht euch davor zu
    warnen etwas zu tun durch das ihr Probleme bekommen könnt. Und dass das definitiv
    passiert habe ich selbst erlebt, und hat auch der Erklärbär beschrieben.

    - inaktiv -

  • Lass es Arcubalista, nicht aufregen.
    Ich habe heute ein schönes Buch bekommen: Basiswissen Waffenrecht.
    Ein Praxisbuch für Beamte, polizeirechtliche Ausbildung und Praxis.
    Ich zitiere nun daraus nicht, weil ich an diesem Fred auch die Lust verloren habe und der § 42a dort recht umfangreich behandelt wird. Jedoch dürfte Wiking mit seiner Auffassung demnach ganz gehörig auf dem Bauch fallen.
    Nu bin ich auch raus hier.

    Anmerkung noch für den Themenstarter: Im Buch wird die Rechtsauffassung vertreten, dass ein Einhandmesser durch Entfernen der Vorrichtung zum einhändigen Bedienen das Messer die Eigenschaft als Einhandmesser nicht verliert. (Fußnote S. 45)
    (Das hat mich auch überrascht)

    (Wer tiefer in die Materie des Waffenrechts einsteigen will, dem sei dieses Buch empfohlen. Die aktuelle Neuauflage (2. Auflage 2008) enthält auch die aktuellen Änderungen zum 1.4.08. Info auch Visier Heft 10, S. 74)

  • Dann kann ich das CK5 auch nicht mehr führen und muss mich wohl nach einem neuen Messer umsehen oder das SWHRT4 führen und immer Gefahrlaufen das ich mal auf einen über eifrigen Polizisten treffe und er das Messer beschlagnahmt. :(

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

    Einmal editiert, zuletzt von A|ucard (22. September 2008 um 17:50)

  • Ja leider, so scheint es.
    Ich möchte noch mal betonen, dass das nicht meine Meinung darstellt. Dieses Buch scheint aber die neueste Interpretation des Waffenrechts zu sein. Der Autor ist Polizeirat, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei Lübeck.
    Das zu seiner Fachkompetenz.

  • Zitat

    Im Buch wird die Rechtsauffassung vertreten, dass ein Einhandmesser durch Entfernen der Vorrichtung zum einhändigen Bedienen das Messer die Eigenschaft als Einhandmesser nicht verliert.

    Na toll, was ist das denn für ein Sch......!!

    Also entschuldigt mal aber liebe Polizisten, ein Messer das man nicht mehr einhändig öffnen kann ist..... Na, KEIN Einhandmesser mehr.

    Daß man da wieder eine Schraube drantun kann steht ausser Frage, aber soll der potentielle Messerkämpfer die Schraube vor dem Kampf schnell ananbringen oder wie stellt ihr euch das vor.
    Das Gesetz gegen Einhandmesser wurde gemacht weil sie so schnell geöffnet werden können. (Der Grund ist an sich schon hirnrissig aber egal) und nun will uns einer erzählen wenn man ne Minute braucht um einen Pin anzuschrauben, ist es trotzdem böse??

    Nee nee nee.........


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • @Arcubalistica

    Ich habe dich nicht als Buhmann hingestellt und will das auch gar nicht tun.
    Ich wollte lediglich darauf aufmerksam machen, dass Wiking das Gesetz anders sieht als andere und dass das nicht verwerflich ist, sondern uns vielleicht auch weiterbringt! ;)
    Desweiteren unterstütze ich deine Auffassung, dass man "Neulingen" nicht den falschen Eindruck vermitteln sollte und sie so mit Messern auf die Straße lässt, die ihnen nicht gut tun, bei einer Polizeikontrolle.
    ABER ich habe einfach etwas gegen Panikmache und die Diffamierung meines Forenfreundes Wiking, auch wenn er sich vllt, wie andere auch, ein bisschen im Ton vergriffen hat, was im Zuge einer so hitzigen Diskussion eben mal vorkommen kann. :crazy2:

    Floppyk
    Danke für die Information, welche die Sache schon etwas klarer werden lässt; va. bzgl. der Einhandmesserpins!
    Auch wenn ich die Auffassung der Polizei nicht nachvollziehen kann. ???

    @all
    vorallem hat mich wohl der post von Andy geärgert, weil er außer irgendwelchen Anschuldigungen nichts zum Thema beitragen wollte/konnte :new16:

    Gruß

    "COGITO ERGO SUM"

    René Descartes'

    Einmal editiert, zuletzt von Agent Kohn (22. September 2008 um 18:08)

  • Das muss man nun nicht weiter kommentieren, auch wenn es keinem von uns passt.
    Jedoch ist zu vermuten, dass dieser Autor diese Rechtsauffassung in der Hochschule an die Polizisten auch vermitteln wird.

    @ Agent Kohn - Nachvollziehen kann ich das auch nicht, aber das ist auch nicht meine Aufgabe. Ich gebe diesen Hinweis nur, bevor vielleicht jemand in diese blöde Sache tappt. Letztlich muss ja jeder selber wissen, was er da tut.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (22. September 2008 um 18:11)

  • Ein Messer mit feststehender kling ist wohl gefährlich als ein Einhandmesser. Man darf Messer mit fester kling bis maximal 12 cm Klingenlänge mit sich führen aber ein um einiges harmloseres Einhandmesser nicht. Und wen man an dem Einhandmesser den Pin entfernt ist es immer noch ein tabu.
    Die Gesetze sind zum teil sehr unsinnig.

    Aber ich möchte hier keine Diskussion über sinn oder Unsinn der Gesetze vom Zaun brechen.

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Zitat

    Original von Agent Kohn
    @all
    vorallem hat mich wohl der post von Andy geärgert, weil er außer irgendwelchen Anschuldigungen nichts zum Thema beitragen wollte/konnte :new16:

    Ach nein? :new16:
    Sorry, wenn ich sowas lese, verstehe ich NICHT, was an meinem Post auszusetzen ist!

    Zitat

    Original von Wiking
    Darf ich einmal fragen ob ihr herbeireden wollt das jedes Messer eine Waffe ist und somit nicht geführt werden darf?
    Wenn ich so ein blödsinn lese

    Aus dem oben zitieren Text ergibt sich eindeutig, dass der Herr nicht sonderlich viel Ahnung vom neuen Gesetz hat. Das Führverbot wirkt nämlich auch bei Messern die KEINE Waffen sind. Blödsinn? REALITÄT!


    Zitat

    Original von Wiking
    Das Führen von Einhandmessern und feststehenden über 12cm Klingenlänge ist überhaupt nicht verboten solange man einen sozial anerkannte Grund hat..

    Sozial anerkannten Grund? Bravo, davon hab ich auch ganz viele :bash:

    Zitat

    Original von Wiking
    Wenn ein Beamter eine andere meinung hat muss er mit mir vor Gericht.

    Wer geht wegen so einem Mist vor's Gericht? Das lohnt sich überhaupt nicht. Also auch nur Geschwätz.

    Ich kann es einfach nicht ab, wenn hier Usern OFFENSICHTLICH zu Straftaten geraten wird, und Gesetzestexte ohne jeglichen Beweis falsch dargelegt werden.

    Und DESWEGEN halte ich meinen Post auch für vollkommen gerechtfertigt. Ich habe in dem Post niemanden beleidigt, sondern habe nur geschildert, dass ich einen vernünftigen Lösungsvorschlag von ihm erwarte und nicht von sich selber falsch interpretierte Gesetze.

    Klar sein Problem ist es nicht, wenn jemand anderem das Messer abgenommen wird und viellicht sogar angezeigt wird. :new16:

    Und deswegen verstehe ich das rumgepienze wegen meine Post auch nicht.

    Gruß
    andy

    EDIT: Un FloppyK hat da vollkommen Recht. ER zitiert Quellen und gibt keine breiten Ratschläge, die er selber nicht stützen kann. Ihm ist es wichtiger, dass KEINER Probleme mit der Executive kriegt.

    Einmal editiert, zuletzt von aandykf (22. September 2008 um 18:32)

  • Sorry Andy,

    aber ließ mal deinen ersten post und überlege mal was darin für die Beantwortung der Frage des Themenstellers hilfreich ist.
    Und wenn du einen Lösungsvorschlag erwartest, dann könntest du ja auch etwas zur Lösung des Problems beitragen.

    Und es geht hier nicht um Anleitung zu STRAFTATEN sondern HÖCHSTENS um Ordnungswidrigkeiten!!! :new16:
    Außerdem hat Wiking nur seine Auslegung des Gesetzes dargelegt und NICHT dem Themenstarter "befohlen" es so zu handhaben....

    nix für ungut.... :rot:

    "COGITO ERGO SUM"

    René Descartes'

  • Darf ich einmal fragen ob ihr herbeireden wollt das jedes Messer eine Waffe ist und somit nicht geführt werden darf?

    gemeint ist:

    Seit wann ist ein stink normales Tanto unter 12cm Klingenlänge problematisch zu führen?
    Habe ich was verpaßt?
    Kann kann viel besonders mit Polizisten die ihre "Gesetze" selber machen und willkürlich OW schreiben und Messer einkassieren.
    Vor so einen Polizisten ist man nicht "sicher".
    Aber laut Gesetzt steht den führen nichts im wege und ich glaube wir sollten uns ans Gesetzt halten und nicht Polizisten das Ruder überlassen die alle Schwarze Messer, Dinger mit Zacken oder diese eckigen Klingen aus dem verkehr ziehen...

    Wenn ich dann lese keinen praktischen (zivilen) Nutzen
    , was unterscheidet den den militärisch von den zivilen nutzen?
    Wer will drüber urteilen welchen nutzen eine Klingenform für mich hat?

    Erzählt mir jetzt bloß nicht das das Km2000 für den Nahkampf so stabil gebaut ist. Das Messer ist eindeutig als Werkzeug gedacht.
    Und nun erkläre mir mal warum ich als zivilist kein Nutzen durch die Klingenform habe.

    Das es mit Einhandmessern Probleme geben könnte ist mir schon klar, ich habe gesagt wie ich es mache weil ich denke das es mit meinen Gründen vollkommen okay ist.
    Jeder von euch muß selber endscheiden...
    In den fall ist das gesetz schwammig ausgelegt, keine frage

  • Zitat

    Original von Agent Kohn
    Und wenn du einen Lösungsvorschlag erwartest, dann könntest du ja auch etwas zur Lösung des Problems beitragen.

    Nein, das tue ich definitiv nicht, da meine Auslegung des Gesetztes von einer Privatperson überhaupt nichts zu sagen hat.

    Zitat

    Original von Agent Kohn
    Und es geht hier nicht um Anleitung zu STRAFTATEN sondern HÖCHSTENS um Ordnungswidrigkeiten!!! :new16:

    Sorry. Da hast du Recht.

    Zitat

    Original von Agent Kohn
    Außerdem hat Wiking nur seine Auslegung des Gesetzes dargelegt und NICHT dem Themenstarter "befohlen" es so zu handhaben....

    Ja seine Auslegung. Er hat seine Aussagen so ausgelegt als seien sie geltendes Recht. Der nächste googelt nach dem neuen Waffengesetz, findet diese Beiträge und denkt sich:

    "Super. Dann kann ich mein Eindhandmesser ja doch noch führen! In der Mittagspause muss ich mir ja ein Butterbrot schmieren.... ":confused2:

    Gruß
    andy

  • Was anderes als unsere Meinung zu diesem Gesetz abgeben können wir aber nicht wirklich!

    FloppyKs Informationen sind zwar ein Anhaltspunkt, aber in München oder Dresden kann die Polizei das Gesetz wieder ganz anders auslegen.
    Und aus dem Gesetzestext bekommen wir auch nicht gerade viel Information!

    liebe Grüße und nix für ungut Andy ;)

    "COGITO ERGO SUM"

    René Descartes'

  • Meine Aussage auf die du anspielst:

    Meine Gründe unterliegen einen allgemein anerkannten Zweck, bis mir das Gegenteil bewiesen wird oder benutzt man etwa nicht mehr ein Messer um sich unterwegs ein Brötchen zu machen?

    also bitte, wo ist dein Problem?

    und

    Einfache Antwort an den Themenstarter:
    Das Tanto darf er führen ohne einen "allgemein anerkannten Zweck"
    Das Einhandmesser nur mit einen "allgemein anerkannten Zweck"
    Den Dolch gar nicht da er eine "Hieb- und Stichwaffe" ist.

    Was ist da dran Falsch?

  • Zitat

    Original von Wiking
    Meine Gründe unterliegen einen allgemein anerkannten Zweck, bis mir das Gegenteil bewiesen wird oder benutzt man etwa nicht mehr ein Messer um sich unterwegs ein Brötchen zu machen?


    Genau das ist kein "allgemein anerkannter Zweck". Dazu hättest Du mein Zitat lesen sollen.

    Zitat

    Original von Wiking
    Einfache Antwort an den Themenstarter:
    Das Tanto darf er führen ohne einen "allgemein anerkannten Zweck"
    Das Einhandmesser nur mit einen "allgemein anerkannten Zweck"
    Den Dolch gar nicht da er eine "Hieb- und Stichwaffe" ist.

    Was ist da dran Falsch?


    Weil nun überhaupt nicht feststeht, dass ein Messer mit Tantoklinge als Kampfmesser eingestuft wird oder nicht. Das kannst Du pauschal auch nicht behaupten, da es auf das Erscheinungsbild ankommt. Die Tantoklinge könnte das Erscheinungsbild in Richtung Kampfmesser beeinflussen. Da das mangels Urteile im Moment noch keiner abschätzen kann, ist Deine Aussage an den Themenstarter mit äußerster Vorsicht zu sehen.
    Daher - erteile keine zweifelhaften Ratschläge, die für andere später doch zum teuren Verhängnis werden können.