Kommt ihr aktuell auch bei egun nicht rein?

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 6.935 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. März 2009 um 16:31) ist von SteveMontana.

  • Zitat

    Original von White
    Dass er gesperrt worden ist, finde ich ein wenig zu konkret ;>.
    Natürlich ist sein Hinweis nicht besonders nett und dazu treuwidrig, aber dennoch meiner Meinung nach zu flapsig daher geschrieben, als dass sich ein Bann rechtfertigt.

    Och weißt du, wenn sich jemand öffentlich damit brüstet, daß er ihm offensichtlich zu niedrig ausgefallene Auktionen durch dirty tricks umgeht und das ausgerechnet bei Usern dieses Forums macht (die Welt ist halt klein...) - solche Leute brauchen wir hier eigentlich nicht.

    Zitat

    Wenn er fast 300 Beiträge lang seriös war


    Auch darüber kann man streiten, ein Großteil war relativ nichtssagend. Aber das wäre auch nicht das Kriterium gewesen, siehe oben.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von White
    dies kann aber so nicht stimmen.

    Tut es aber, und das wurde Hundertfach in Urteilen bestätigt. Das die Leute meist erst in letzter Sekunde bieten ist zwar Richtig, aber deren persönliche Entscheidung. Was zählt ist, wie lange eine Gebotsabgabe möglich war, und wenn da eben nur wengie Prozent oder gar Promille der Gesamtlaufzeit wegfallen ist es den Gerichten egal ob da nun 5 Minuten am Anfang, in der Mitte oder eben die letzten 5 Minuten fehlen. Bei einer Laufzeit von mehreren Tagen ist und bleibt das unerheblich.

    Bekanntestes Urteil zum Thema ist das über das "Papstauto" wo ja sogar in den letzten 2 Stunden Ebay einen Totalausfall hatte weil so viele auf genau diese Auktion zugegriffen haben, in Hunderten anderen Fällen wurde aber ebenso entschieden so da man da durchaus von einer gefestigten Rechtsprechung reden kann.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    Tut es aber, und das wurde Hundertfach in Urteilen bestätigt.[...]

    Ja, das machst du öfters. Verweist auf die "eindeutige Rechtsprechung" ohne wenigstens eine Quelle zu nennen. Dies soll nicht deine Aussage auf die Probe stellen, sondern mir helfen schlauer zu werden.
    Gibt bestimmt auch noch andere die sich über eine Quelle freuen ;).

  • Zitat

    Original von White
    Ja, das machst du öfters. Verweist auf die "eindeutige Rechtsprechung" ohne wenigstens eine Quelle zu nennen.

    Könnte ich übernächste Woche aus der Datenbank suchen, zuhause hab ich so etwas nicht.

    Aber eigentlich sollte Dir auch Google genug liefern, ist ja nun wirklich nichts ungewöhnliches das ein Server auch mal ausfällt, und bei größeren Auktionsplattformen ist es eigentlich völlig egal wann das passiert, irgend eine Auktion ist garantiert gerade in der heißen Phase.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • das hier steht in der agb von egun drin und beim anmelden hat man diese akzeptiert.

    Zitat

    Systemverfügbarkeit
    eGun wird vom Rechenzentrum eines bekannten und bewährten Internetproviders bereitgestellt, der eine fast 100 prozentige Verfügbarkeit und Leistung garantiert. eGun kann für Serverausfälle des Providers und eventuell entgangene Gewinne, durch z.B. abgelaufene Auktionen, nicht haftbar gemacht werden. Bei Datenverlust oder Systemausfall haftet eGun nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Höhe des Schadenersatzes kann nicht mehr als die fällige Gebühr der entsprechenden Auktion betragen. Schadenersatzansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen.

  • Ich kann per Google zwar reichlich Hinweise finden, daß der Vertrag wirksam zu Stande kommt, obwohl der VERKÄUFER die Auktion eigenmächtig abgebrochen hat. Beispiel: http://www.netzeitung.de/internet/351440.html

    Urteile zum Sachverhalt bei Serverausfall finde ich keins. Auch zum Papst Auto nichts entsprechendes und eigentlich kann ich mit Google umgehen...

    Einmal editiert, zuletzt von ralph12345 (16. September 2008 um 09:03)

  • Zitat

    Systemverfügbarkeit
    [...]

    [/quote]

    Zitat

    Original von pmarinellis
    das hier steht in der agb von egun drin und beim anmelden hat man diese akzeptiert.

    Wenn ich als Vermieter in deinen Mietvertrag als (AGB-) Klausel schreibe:
    "pmarinellis verpflichtet sich, jeden 2ten Samstag im Hause der Vermieters zu putzen", dann kann ich dir versichern, dass du das nicht machen musst.
    Nicht alles, was man unterschreibt, ist so auch wirksam.
    So klar wie in meinem Beispiel ist das natürlich nicht, dennoch könnte die Klausel von Egun den Vertragspartner unverhältnismäßig benachteiligen.

    Einmal editiert, zuletzt von White (16. September 2008 um 10:33)

  • Zitat

    Original von White

    Wenn ich als Vermieter in deinen Mietvertrag als (AGB-) Klausel schreibe:
    "pmarinellis verpflichtet sich, jeden 2ten Samstag im Hause der Vermieters zu putzen", dann kann ich dir versichern, dass du das nicht machen musst.

    Doch, müsste er! Wie pmarinellis den Mietzins erbringt, ist ausschließlich Sache der Vertragsparteien. Ob in Bar, Naturalien oder Frohnarbeit (Autowaschen, Hausputz, Feldarbeit), es ist egal. Als Vermieter darfst du nur keine Zwangslage ausnutzen oder gegen die guten Sitten, wie es immer so schön heisst, verstoßen.

    Ob eine Klausel wie:

    Pmarinellis verpflichtet sich jeden 2ten Samstag im Hause des Vermieters, maximal mit einem Tanga bekleidet und eingeöltem Körper, zu putzen.

    durchgehen würde, müsste tatsächlich ein Gericht entscheiden...ich denke eher nicht.

  • Zitat

    Original von Schaafschützer
    oder gegen die guten Sitten, wie es immer so schön heisst, verstoßen.

    Ob eine Klausel wie:

    Pmarinellis verpflichtet sich jeden 2ten Samstag im Hause des Vermieters, maximal mit einem Tanga bekleidet und eingeöltem Körper, zu putzen.

    durchgehen würde, müsste tatsächlich ein Gericht entscheiden...ich denke eher nicht.

    Sittenwidrigkeit bzw. "die guten Sitten" haben Juristisch nicht unbedingt etwas mich Nackt und Eingeölt zu tun.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Schaafschützer

    Doch, müsste er! Wie pmarinellis den Mietzins erbringt, ist ausschließlich Sache der Vertragsparteien. Ob in Bar, Naturalien oder Frohnarbeit (Autowaschen, Hausputz, Feldarbeit), es ist egal

    :cry:
    Ich kann dir versprechen, dass solch eine Klausel der AGB-Prüfung gemäß §§ 305 ff. BGB, insbesondere dem § 305 c BGB sowie dem § 3 AGBG niemals standhalten wird. Das ist glasklar gesetzlich geregelt und ist demnach einhellige Meinung, zum selber bilden:

    http://www.lexexakt.de/glossar/allgem…ndeklauseln.php
    http://www.rechtstipps.net/pub/505/ueberr…auseln-agb.html

    Hier geht es auch nicht um Gegenleistungen (welche im Zweifel immer in Geld zu erbringen sind), sondern um AGB.

  • Und wenn du Warmmiete zahlst und die Heizung fällt mal für ne einzelne Stunde aus rechtfertigt das auch keine Mietminderung für den ganzen Monat....und genau so ist das dort auch....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Und wenn du Warmmiete zahlst und die Heizung fällt mal für ne einzelne Stunde aus rechtfertigt das auch keine Mietminderung für den ganzen Monat....und genau so ist das dort auch....

    :evil::crazy2:

    Nein, das ist etwas anderes.
    Ich fand meinen Vergleich mit dem Auktionator, der einen Herzinfarkt bekommt, schon passend.

    Man muss außerdem unterscheiden zwischen

    a) Wirksamkeit des Vertrages: Verkäufer <-> Egun (hier sind die EG-AGB relevant)
    b) Wirksamkeit des Vertrages: Verkäufer <-> Käufer (hier sind die EG-AGB nicht relevant)

    Ich habe zu beiden Punkten berechtigterweise Bedenken geäußert. Wenn es jemand besser weiß, dann möge er das bitte auch nachvollziehbar begründen oder Quellen heranziehen. Dies gilt auch für Moderatoren :huldige:;D

    Zumal vllcht noch ein Anknüpfungspunkt für die Verkäufer: In den eigenen AGB ließe sich ggf. die Unwirksamkeit des Vertrages für einen Serverausfall erklären.
    Natürlich unterliegt auch diese Klausel der AGB-Kontrolle :nuts: ...
    Dazu muss man aber sagen, dass die AGB Indizwirkung für die Gewerblichkeit eines Verkäufers haben. Wer dann noch mehrere gleiche Produkte verkauft, wird schneller gewerblicher Verkäufer, als ihm lieb ist, auch wenn das viele nicht wahrhaben wollen (Az: 103 O 75/06 vom 5. September 2006) :n17:.

    Einmal editiert, zuletzt von White (16. September 2008 um 19:02)

  • Das was aber in der AGB bei egun steht ist keine überraschende Klausel wie in den Beispielen von dir verlinkt....es geht ja da direkt ums Eingemachte, nämlich um das zur Verfügung stellen einer Plattform für eine Auktion und nicht darum dass du dich mit dem Akzeptieren der AGB verpflichtest nach abgelaufener Auktion bei denen regelmäßig in der Firmenzentrale den Boden zu wischen, das wäre eine überraschende Klausel. Und in Beispiel eins haben wir es ja schon, bei einem Kauf von einem Auto soll ein teurer Wartungsvertrag mit untergejubelt werden. Also etwas was mit dem Kauf des Fahrzeugs absolut nix zu tun hat. Diese Sache die in den AGB bei egun steht hat aber wohl sehr direkt was mit dem Thema zu tun.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von White

    :cry:
    Ich kann dir versprechen, dass solch eine Klausel der AGB-Prüfung gemäß §§ 305 ff. BGB, insbesondere dem § 305 c BGB sowie dem § 3 AGBG niemals standhalten wird. Das ist glasklar gesetzlich geregelt und ist demnach einhellige Meinung, zum selber bilden:

    http://www.lexexakt.de/glossar/allgem…ndeklauseln.php
    http://www.rechtstipps.net/pub/505/ueberr…auseln-agb.html

    Hier geht es auch nicht um Gegenleistungen (welche im Zweifel immer in Geld zu erbringen sind), sondern um AGB.

    Stimmt! Mein Fehler, habe nicht richtig gelesen und führe als Entschuldigung die Frühe des Tages, wann ich mein Posting verfasste, an... :new16:

    2 Mal editiert, zuletzt von Schaafschützer (16. September 2008 um 23:04)

  • Zitat

    Original von White
    Ich fand meinen Vergleich mit dem Auktionator, der einen Herzinfarkt bekommt, schon passend.

    Wo passt der denn? Die Leute hatten Tage oder gar Wochen Zeit ein Gebot einzutragen. Bei einer Briefauktion hat man auch Pech wenn am letzten Tag der Ausschreibung der Postwagen nicht beim Auktionator ankommt, man hätte ja ausreichend Früh seinen Brief abschicken können. Ist bei Egun nicht anders, Du kannst eine Sekunde nach Start eingeben was Dir das Teil wert ist und dann ganz in Ruhe warten ob Du nächste Woche den Zuschlag bekommst.

    Und ob in letzte Sekunde noch welche Geboten hätten, ist nicht einmal wirklich belegbar. Das ist bestenfalls eine Vermutung.

    Ganz abgesehen davon das Egun doch wohl die Möglichkeit bietet ein Mindestgebot festzusetzen, wenn man dann mit 1€ Startet obwohl man nicht bereit ist im Zweifel eben auch für 1€ zu Verkaufen, ist das ja wohl eine persönliche Fehleinschätzung des Verkäufers.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • So, ich habe das nochmal gründlich nachrecherchiert.

    Vom Rechtsgedanken her hatte ich natürlich Recht :crazy2: - stimmen kann das so nicht. Aufgrund der Tatsache, dass unser 1900 in Kraft getretenes BGB aber immernoch mehr auf Sklavenkäufe und nicht auf Internetauktionen ausgelegt ist, können diverse Rechtslücken entstehen - wie in vorliegenden Fällen - zivilrechtlich ist da gegen den Käufer wenig zu machen. Deswegen wird in größeren Inet-Auktionshäusern auch im Falle eines längeren Serverausfalles die Auktion verlängert, wobei Ebay (anscheinend im Gegensatz zu Egun :n17:) mittlerweile soviele Vorkehrungen getroffen hat, dass ein Ausfall sehr unwahrscheinlich ist.
    Die AGB-Haftungsbeschränkung von Ebay/Egun greift natürlich nur, wenn der Severaufall nicht schuldhaft bedingt ist.

    Die einzige Möglichkeit für Verkäufer ist daher, dass sie in ihren eigenen AGB gegenüber den möglichen Käufern einen Vertrag nur unter der Bedingung zustande kommen lassen, dass auch bis zu Ende Gebote abgegeben werden können. Dies wäre (vorbehaltlich einer Gerichtsentscheidung :ngrins:) auch wirksam.