Die damalige Begründung der Waffengesetz-Autoren fußte auf einem Eigenversuch: sie haben dabei festgestellt, daß man, die Beherrschung des Rückschlags vorausgesetzt, schneller zielen könne als ohne Laser (versucht einfach mal, instinktiv einen gebündelten Taschenlampenstrahl auf einen beliebigen Gegenstand im Raum zu richten...)
Zum anderen ist die Drohwirkung beim Opfer stärker, und zwar nicht nur im Film. Wenn ein Geiselnehmer (okay, der hat's verdient) oder eine unschuldige Person plötzlich entdeckt, daß sich da ein roter Leuchtpunkt über die Nase oder den Brustbereich bewegt, ist das als Argumentationshilfe deutlich geeigneter als ein bloßes "ich hab dich im Fadenkreuz"...
Tatsächlich kann man mit Laser quasi aus der Hüfte schießen, wie ich selbst (unter Aufsicht in einem Waffen-Werk) mal ausprobieren durfte. Man trifft aber wiederum auch nicht so gut wie beim gezielten Schuß über Kimme und Korn, weil die Waffe im Schuß oft aus der Linie springt. Das Auge springt sofort dem Punkt hinterher und zielt "vorn", aber der Rückstoß spielt da nicht mit.