Frage zum Thema Laser. Bitte keine politischen Meinungen

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 5.205 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. November 2008 um 16:19) ist von vontyrus.

  • Die damalige Begründung der Waffengesetz-Autoren fußte auf einem Eigenversuch: sie haben dabei festgestellt, daß man, die Beherrschung des Rückschlags vorausgesetzt, schneller zielen könne als ohne Laser (versucht einfach mal, instinktiv einen gebündelten Taschenlampenstrahl auf einen beliebigen Gegenstand im Raum zu richten...)

    Zum anderen ist die Drohwirkung beim Opfer stärker, und zwar nicht nur im Film. Wenn ein Geiselnehmer (okay, der hat's verdient) oder eine unschuldige Person plötzlich entdeckt, daß sich da ein roter Leuchtpunkt über die Nase oder den Brustbereich bewegt, ist das als Argumentationshilfe deutlich geeigneter als ein bloßes "ich hab dich im Fadenkreuz"... :new16:

    Tatsächlich kann man mit Laser quasi aus der Hüfte schießen, wie ich selbst (unter Aufsicht in einem Waffen-Werk) mal ausprobieren durfte. Man trifft aber wiederum auch nicht so gut wie beim gezielten Schuß über Kimme und Korn, weil die Waffe im Schuß oft aus der Linie springt. Das Auge springt sofort dem Punkt hinterher und zielt "vorn", aber der Rückstoß spielt da nicht mit.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Soll das heissen Laser sind generell in D verboten, auch für Militär und Polizei?

    Zudem kann man einen Laser auch zum Justieren der Zieloptik benutzt, vorrausgesetzt, der Laser ist richtig ausgerichtet.

  • Ich denke, bei Militär u. Polizei etc. ist das erlaubt.

    Und die Laser zur Justierung werden meist IN den Lauf gesteckt, sodaß sie nicht während des Schießens genutzt werden können.

    EDIT: Mal was anderes: Laser-Entfernungsmesser sind leider sicher auch verboten, oder? (an der Waffe)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

    Einmal editiert, zuletzt von Fisher´s Sam (25. August 2008 um 22:41)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Für Behörden gilt das WaffG nicht. § 55 WaffG

    Welch Ironie *lol*

    - mfg der Ranger -

    :schiess1: :F:

    Waffen: RAM 3R; Walther SG68 RAM; Walther PPK/S; Diana 25D

  • Zitat

    Original von Ranger_Kevin

    Welch Ironie *lol*


    Häää?

    § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
    (1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
    1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
    2. die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
    3. die Polizeien des Bundes und der Länder,
    4. die Zollverwaltung und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden. Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

  • Zitat

    Für Behörden gilt das WaffG nicht. § 55 WaffG


    Genau, deshalb haben/brauchen Polizisten, Soldaten usw. auch keinen Waffenschein (nur ein Beispiel).

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Häää?

    Das WaffenG entbindet die Polizei laut §55 WaffenG vom WaffenG ;)

  • Ja, ich dachte auch, daß das gemeint war.
    Das wäre, als würde Uli den Usern den Befehl erteilen, seine "Befehle" zu ignorieren...:nuts:

    Aber nochmal zu meiner Frage weiter oben:
    Sind Laser-Entfernungsmesser an einer Waffe erlaubt? (Ich befürchte mal, nicht, zumal man einen sichtbaren Laser wieder als Pointer "mißbrauchen" könnte.)
    Ich frage nur, weil das ´ne feine Sache für FT wäre. Die Geräte an sich sind beim FT ja nicht verboten (falls ich das richtig im Kopf habe), aber an der Waffe...?

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    Sind Laser-Entfernungsmesser an einer Waffe erlaubt? (Ich befürchte mal, nicht, zumal man einen sichtbaren Laser wieder als Pointer "mißbrauchen" könnte.)

    Entsprechende Zielfernrohre kann man kaufen, also würde ich sagen - erlaubt

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Ja, daran dachte ich auch. Aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, daß siese ZF´s auch (in D) verboten seien. Bin mir aber nicht sicher.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Ob Entfernunngsmesser beim FT erlaubt ist weiss ich nicht, würde mich aber wundern.
    Aber an eine Waffe schrauben darfst Du es auf keinem Fall.
    Hast Du mal einen Link zu so einen Zf ?
    Messen die wirklich mit einem Laser ? Es gibt ja auch andere möglichkeiten um die Entfernung zu messen.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Ob Entfernunngsmesser beim FT erlaubt ist weiss ich nicht, würde mich aber wundern.

    Mit Sicherheit nicht - wo wäre da der Sinn?

    Zitat

    Original von pupsnase
    Aber an eine Waffe schrauben darfst Du es auf keinem Fall.

    Doch. Wurde auch schon mehrfach besprochen

    Zitat

    Original von pupsnase
    Hast Du mal einen Link zu so einen Zf ?
    Messen die wirklich mit einem Laser ? Es gibt ja auch andere möglichkeiten um die Entfernung zu messen.

    http://www.frankonia.de/shop/aaa276x01…ductdetail.html

    Der Laser ist nicht sichtbar, und auch nicht permanent an, und eine "Zielbeleuchtung" oder sonstige Zielhilfe ist durch den Laser auch nicht gegeben.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Edit: Ich habe mit dem ranschrauben nicht das Zf gemeint .

    Sein nicht böse aber man darf einen Entfernungsmesser an die Waffe schrauben ?
    Mit Laser zum anvisieren ?
    Dann wäre es doch Unsinn andere Laser zu verbieten.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (27. August 2008 um 09:35)

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Sein nicht böse aber man darf einen Entfernungsmesser an die Waffe schrauben ?

    Offensichtlich, sonst wäre es ja ein verbotener Gegenstand unf Frankonia dürfte ihn nicht verkaufen

    Zitat

    Original von pupsnase
    Mit Laser zum anvisieren ?

    Das ist das hüpfende Komma - der Laser ist nicht zum anvisieren gedacht, und kann auch nicht dazu verwendet werden. Du siehst ihn nicht mal, denn er ist im IR-Bereich.

    Zitat

    Original von pupsnase
    Dann wäre es doch Unsinn andere Laser zu verbieten.

    Nein. Ein IR-Laser zum Entfernungsmessen ist etwas völlig anderes als eine Laser-Zielhilfe.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Ich rede nicht von einem Zf mit Entfernungsmesser sondern von einem normalen Entfernungsmesser.
    Und die haben immer einen Laser im sichtbaren Bereich zum anpeilen.
    Deshalb auch mein :" Edit: Ich habe mit dem ranschrauben nicht das Zf gemeint ."
    Ich habe Fisher´s Sam auch so verstanden.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Problem ist aber doch, dass jeder Laser das Ziel beleuchtet.
    Einen IR-Entfernungsmesser könnte man bestimmt mit Nachtsichtgerät nutzen, wenn er im Dauerbetrieb läuft.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Da genügt doch ein Blick ins WaffG:

    4.1
    Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.

    Irgendwo habe ich auch mal gelesen, warum das z.B. für die Diarange Zielfernrohre von Zeiss mit integrierter Entfernungsmessung mittels Laser nicht gilt. Habe ich aber auch nicht als Link gespeichert. Man hebt ja nicht jeden Kram auf.