Bogenschiessen im Wald

Es gibt 75 Antworten in diesem Thema, welches 10.837 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. September 2008 um 08:43) ist von Jagdzeit.

  • Hallo Zusammen,

    ich hätte da mal eine Frage?

    Ich habe mich letztens mit einem Schützen unterhalten der in einem Verein schiesst.
    Es ging darum, ob man in einem Wald schiessen darf oder nicht.
    Ausgangslage: Staatsforst.
    Er behauptete, das man in einem Wald schiessen darf, wenn der zuständige Jagdpächter einem ein ziemlich beruhigtes Waldstück zuweist.
    Wie ist die Rechtslage. Kennt sich damit jemand aus?

    Schonmal Danke für die Hilfe

    Bernd

  • Da ein Bogen nicht als Waffe zählt ist das schießen auch nicht durch das WaffG regelmentiert.
    D.h. wenn man die Erlaubnis vom Besitzer hat kann man überall schießen.
    Allerdings muß natürlich dafür sorge getragen werden das niemand gefährtet wird.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • moin ,
    da ein bogen ein sportgerät ist und keine waffe. darfst du schießen , wo du willst.
    wenns nicht dein grund und boden ist, dannbrauchst du klar ne erlaubnis.

    das alles entbindet dich aber nicht von einer art sicherungspflicht, die zwar nicht vorgeschrieben wird, aber in deinem eigenen intresse ist.

    solltest du jemand erschiessen mit nem querschläger oder verletzen, dann möcht ich nicht du sein.
    welche versicherung zum beispiel zahlt dann schaden bzw verletzung und tod? Ich z.b. bin über den dsb versichert für Schäden auf dem Schießplatz.
    im wald geht das schneller mal queer beet.

    Weiterer nachteil: man verbraucht evtl .mehr pfeile als auf dem rasenplatz, weil sie im weichen waldboden schnell verschwinden.

    ansonsten ist waldschießen das beste, was man machen kann.
    Ich mach das auf wikiturnieren auf unmöglichste ziele. Zum beispiel auf ein im baum aufgehängtes Riesenmobilee aus 3D stypoporwachteln.

    Versuch mal was zu trefffen .wenn der wind die vögel hin und herbewegt.

    dann ham wir nen lerbensgroßen 3 d bären , natürlich direkt hinter der wasser kannte am ufer eines sees stehend und an nem bienenkorb nuckelnd. daxs heit 60 meter see überbrücken und bär treffen -bienemnkorb gibt minuspunkte usw usw.

    gruß
    rabin hood

  • Zitat

    Original von Lennoxman
    Es ging darum, ob man in einem Wald schiessen darf oder nicht.
    Ausgangslage: Staatsforst.
    Er behauptete, das man in einem Wald schiessen darf, wenn der zuständige Jagdpächter einem ein ziemlich beruhigtes Waldstück zuweist.
    Wie ist die Rechtslage. Kennt sich damit jemand aus?

    Hatten wir hier schon mal:
    Darf ich mit einem bogen mitten im Wald schießen?
    (damals ging ich davon aus, dass es verboten sei :anon: )


    Im Idealfall sprichst Du mit dem Förster/ Jagdpächter, um nur dort zu schießen, wo es keinen gefährdet, Du keine Wildtiere aufscheuchst. Auch, um im Vorfeld klar zu stellen, dass Du da nicht wildern willst.
    Vielleicht kann Dir ein Grünrock bei der Auswahl einer passende Ecke sogar behilflich sein.

    Fördermitglied des VDB.

  • Hallo 5 Atü,

    Danke für den Verweis auf den Thread, aber daraus kann ich leider keine Lösung ersehen. Das Ding besteht zu 100 % Vermutungen/ eigene Meinungen/ Vorstellungen. ( Ausser der Feststellung das der Bogen nicht unter das Waffg. fällt )
    Hatte gedacht, ob vielleicht hier im Forum ein Jagdpächter o.ä eine definitive Aussage zu diesem Thema machen konnte.
    Naja, Vielen Dank erstmal für die Antworten :lol:

    Ich werd mich nächste Woche mal bei dem zuständigen Amt/ bei dem zuständigen Jagdpächter erkundigen.

    Bernd

  • Du hast doch schon in der ersten Antwort die korrekte Sachlage erfahren, was willst du mehr?

    Ein Jagdpächter weiß auch nicht mehr, außer dass er bestimmt lieber keinen Bogenschützen in "seinem" Wald haben will, von dem kannst du erst recht keine objektive/korrekte Aussage erwarten.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

    Einmal editiert, zuletzt von Broadhead (24. August 2008 um 19:25)

  • LennoX:
    Wenn Du den Jäger auf sowas ansprichst , nen kleinen Tip:
    Sag ihm von Anfang an klar, daß du dich gerne an vereinbarte Zeiten und Örtlichkeiten halten wirst !
    - ich bin auch Jäger, und es ist ziemlich lästig, wenn zB. in der Nähe einer Wildfütterung täglich in den Morgen, oder Abendstunden eine Motocrossmaschine vorbeidonnert .
    - so mancher wird sich auch ärgern , wenn Du in der Nähe seines Hochstandes in Dämmerungszeiten schießt - ( dann sitzt der umsonst )

    - ich persönlich kooperiere seit geraumer Zeit mit einem Reiter !
    der half mir vor Jahren, im hohen Gras ein angefahrenes Reh zu finden !
    - der hat seinen Blick um fast 2m höher als ich - und er hat es gefunden !
    - der reitet auch in den Morgen - und Abendstunden durch mein Revier -
    - allerdings meidet er gewisse Plätze - durch Abmachung !

    Gruß, Albert

    PS.: laut Gesetz darfst du bei uns in Ö überall AB schießen, wenns der Grundbesitzer erlaubt, und du niemand gefährdest !
    Nebenbei wirst Du 2 Erlaubnisse brauchen -
    eine vom Jagdpächter, eine vom Grundbesitzer-wenns nicht zufällig die selbe Person ist.
    wies in D ist, das kann ich allerdings nicht sagen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jagdzeit (26. August 2008 um 13:52)

  • Also einfach so irgendwo hin gehen und schiessen ist scheisse, wenn dich dann der Jagdpächter sieht, dann gibts eventuell noch Ärger, weil man dir vorwirft, dass du wildern wolltest oder so zeug. Also auf jeden Fall vorher mit dem Besitzer oder Pächter sprechen.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Genau aus diesem Grund habe ich ja gefragt.
    Ich werde einen Teufel tun, einfach in den Wald zu gehen und wild um mich zu schiessen ;)
    Es war eine Diskussion zwischen einem Bekannten und mir.
    Was Räbchen zb. angeführt hat ist das mit der Versicherung, wenn was passiert. Wo fängt die Fahrlässigkeit an, muss man was abtrassieren/ Kenntlichmachen, wenn man in einem Wald schiesst. ( Auch wenn der " Schiessplatz" evtl. ausserhalb von naheliegenden Wander/ Reitwegen liegt? Muss man das irgendwo anmelden, wenn man schiessen geht?
    Das wären so die Fragen gewesen.
    Hier gehts nicht ums wildern, Leute erschrecken oder sonst irgendwelche Horrorzenarien.
    Einfach nur ums schiessen im Wald. Um das schiessen etwas interessanter zu gestalten. Mehr nicht.

    Bernd

  • Zitat

    Original von Lennoxman
    Was Räbchen zb. angeführt hat ist das mit der Versicherung, wenn was passiert.

    Normaler Weise sollte das durch die Haftplichtversicherung abgedeckt sein, aber... wie gut eine Versicherung wirklich ist, merkt man erst im Schadensfall. Am besten auch da mal anfragen.
    Die Gothaer bietet auch Versicherungen für Schützen/ Jäger an. Notfalls dort mal anfragen/ versichern.


    Wer viel fragt, bekommt viele Antworten - in diesem Falle vielleicht viele negative: der Förster/ Jagdpächter möchte nicht, die Versicherung würde nicht zahlen, usw. (alles denkbar)

    Aber besser so etwas im Vorfeld zu klären, als nachher der Dumme zu sein.


    Nur Mut - trau Dich zu fragen.
    Viel Glück!


    mfg, Bolle

  • Wenn ich meine bescheidene Meinung kund tun darf:

    Nach WaffG ist das kein schießen.
    Zwar ist der Wald i.d.R. öffentlich, jedoch ist der Waldbesucher daran gehalten die angelegten Wege zu benutzen.
    Weiterhin ist unnötige Beunruhigung von Wild eine Ordnungswidrigkeit.
    Da aber das "schießen" mit dem Bogen dennoch eine gefährliche Tätigkeit ist, kann man es auf den der Öffentlichkeit zugänglichen Flächen verbieten.
    Und letztlich - wehe wenn Tieren nachgestellt wird. Da insbesondere der letzte Punkt bei Leuten mit Pfeil und Bogen angedichtet werden könnte, währe ich da sehr vorsichtig.

    Das fällt mir zur Ursprungsfrage ein.

  • Noch ein paar Bemerkungen meinerseits.
    Es wurde ja schon herausgearbeitet, daß Bögen und das Bogenschießen nicht unter das WaffG fallen.

    Beim Bogenschießen im Wald würde ich zunächst in das Wald- oder Forstgesetz Deines Landes sehen. Dort sollte das allgemeine Betretungsrecht statuiert sein und es wird auch einen Paragraphen geben, in dem Verbote enthalten sind (z.B. kein Feuer machen).

    Bei unangemeldetem Schießen könnte außerdem schnell der Vorwurf der Wilderei (StGB) oder der vorsätzlichen Beunruhigung des Wildes (LJagdG) im Raum stehen.

    Ich würde nach Möglichkeit den Eigentümer, hier also das zuständige Forstamt, kontaktieren. Persönlich vorsprechen, seriös auftreten. Es gibt wahrscheinlich keinen Rechtsanspruch auf eine solche Genehmigung, aber sie kann Dir von dieser staatlichen Behörde auch nicht ohne weiteres versagt werden (Betretungsrecht im Wald, Bogenschießen fällt unter Sport und Erholung, Art. 2 GG usw.).

    Dabei wäre dann auch zu klären, wann und wo das Schießen erfolgen soll und welche Sicherheitsmaßregeln getroffen werden sollten.

    Die Nachfrage beim Jagdpächter halte ich für keine gute Idee, denn der hat natürlich nur seine eigenen Interessen im Auge, d.h. er will so wenig Leute wie irgend möglich in seinem Revier sehen.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Wir sind hier in einem Rechtsgebiet, das weitgehend von Landesrecht geprägt ist. Darum sollten wir mit generalisierten Aussagen vorsichtig sein.


    Zitat

    Original von Floppyk
    Zwar ist der Wald i.d.R. öffentlich, jedoch ist der Waldbesucher daran gehalten die angelegten Wege zu benutzen.

    Dieses sog. Wegegebot existiert nicht in allen Ländern. Näheres dazu im jeweiligen Wald- oder Forst(-ordnungs-)gesetz.


    Zitat

    Original von Floppyk
    Weiterhin ist unnötige Beunruhigung von Wild eine Ordnungswidrigkeit.

    Auch das trifft so nicht überall zu. In Sachsen-Anhalt z.B. liegt eine OWi nur dann vor, wenn man der Aufforderung eines befugten Jägers, Störungen des Wildes zu unterlassen, nicht nachkommt (§§ 31 II, 44 I Nr. 11 LJagdG ST).

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Jetzt wirds interessant , bezüglich Verschuldensfrage, schießen dürfen, Versicherungsschutz!

    - Ich hatte mit dem Betreiber, ( Vereinsobmann ) unseres Parcours( dieser ist durch Warntafeln und Absperrbänder gesichert / abgegrenzt -
    eine dahingehende Diskussion .
    - WER IST SCHULD; WENN ICH ORDNUNGSGEMÄSS AM PARCOURS
    SCHIESSE - sämtliche Bestimmungen einhalte - und ein Spaziergeher durch irgendwelche Umstände ( Missachtung der Tafeln usw. ) einen Pfeil abfängt ?
    das möchte ich hier betonen : IN JEDER HINSICHT DER SCHÜTZE !!
    - es sei denn, man kann dem " Empfänger des Pfeiles "
    ( entschuldigt bitte den Ausdruck :)) ) eine GROBE Fahrlässigkeit nachweisen ! ( und das wird schwierig )

    - jeder Schütze hat sich vor jedem Schuß auf ein freies Schußfeld zu vergewissern !
    - nebenbei ist die Stellung der Tiere hier äußerst maßgeblich -
    - steht so eines verbotenerweise auf einem Bergrücken - gar nicht erst schießen ! der Pfeilfang ist das Maß aller Dinge !
    - Der Verein, wo ich schieße ( bin selbst KEIN Mitglied ) finanziert sogar eine Rechtsschutzversicherung für den Parcours -
    - diese finanziert allerdings KEINE Strafen und Regressansprüche.
    - sondern NUR den Rechtsbeistand !

    ALSO AUCH AM GESICHERTEN PARCOURS AUGEN AUF MACHEN !

    Gruss, Albert

  • Ich weis überhaupt nicht was die Diskussion bezwecken soll, wenn ich mit einer freien Waffe in diesem Fall einem Bogen in der Öffentlichkeit also in diesem Fall im Wald, der ja jedem zugänglich ist, schiessen möchte, dann muß ich den Eigentümer um Erlaubniss fragen. Also ist es ein Staatsforst, muß die dementsprechende Behörde kontaktieren, genauso bei einem Stadtwald, oder wenn das Ding im Privat Besitz ist, wobei ich bei den Behörden sofort auf Ablehnung stoßen werde, weil überhaupt kein öffentliches Interesse besteht, anders sieht es aus, wenn der Wild Bestand bejagt werden muß, dann wird die Behörde dem Jäger für das zu bejagende Wild, nach dem Deutschen Jagdgesetz nicht nur die Genehmigung erteilen, sondern sogar den Auftrag ausschreiben.

    Wie das allerdings in einem Privat bewirtschafteten Wald ausschaut, hängt wohl von jeweiligen Eigentümer ab, und oder ob dieser Wald der Öffentlichkeit zu gänglich ist, denn sobald Er zugänglich ist, könnte ein Besucher dieses Privaten Waldes sich und seine Gesundheit durch den Bogenschützen gefährdet sehen, und die Behörden Informieren, und was das für Probleme nach sich zieht, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten.

    Wenn ich selbst auf meinem eigenen Grundstück, obwohl ich Sämmtliche Sicherheits masnahmen einhalte, durch das Veto eines Nachbarn, der sich angeblich durch mein Handeln einer Gefahr ausgesetzt fühlt, durch die Gerichte auf gefordert werden kann diese Tätigkeit ein zu stellen, dan`n versucht das mal in einem Wald in der Öffentlichkeit, bei der angst macherei durch völlig überflüssige Terror Warnungen der Medien, angeschürt durch Unsere Behörden.
    Also absolut überflüssig über so etwas zu diskutieren.
    Gruß Bruder
    .

  • Danke für die Blumen.
    Du hättest lieber schreiben sollen, was bist Du den für ein Realist :laugh:
    Danke Bruder

    Einmal editiert, zuletzt von Bruder (27. August 2008 um 15:09)

  • Realismus hat aber auch etwas mit Sachverstand zu tun. :confused2: Und damit steht es bei Dir nicht zum besten.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    Einmal editiert, zuletzt von ZEBO (27. August 2008 um 15:13)