Danke für eure Antworten.
Habe nicht vor meine Waffe offen zu tragen.
Wollte nur Wissen ob es erlaubt ist
Dachte ich hätte mal gelesen das es NICHT MEHR ERLAUBT ist.
Kws nach zwei jahren
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Das ist gar nicht so unwahrscheinlich dafür festgenommen zu werden. Bei uns im HBF haben mal ein paar Jüngere mit Softguns rumgefuchtelt. Die lagen recht schnell auf dem Bauch.
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bei mir waren es 3 monate...
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Zitat
Original von Fubke
Das ist gar nicht so unwahrscheinlich dafür festgenommen zu werden. Bei uns im HBF haben mal ein paar Jüngere mit Softguns rumgefuchtelt. Die lagen recht schnell auf dem Bauch.gefuchtelt... dadurch würd ich mcih ggf auch bedroht fühlen. nicht jedoch durch das sachgemäße tragen-.-
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mir ist mal die SSW bei Bücken aus dem Holster gefallen am Marktstand.
Mich hats nur gewundert das der Standbesitzer mich nicht wegen Umsatzausfalls verklagt hat! Nach der Aktion Stand keiner mehr hinten dran!
Edit: Ich trage verdeckt nicht offen! Je nach Kleidung im Schulterholster, oder im Gürtelholster an der Seite oder hinten drauf.
Gruß BbB
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Zitat
Original von Bierbauch_Baer
mir ist mal die SSW bei Bücken aus dem Holster gefallen am Marktstand.Mich hats nur gewundert das der Standbesitzer mich nicht wegen Umsatzausfalls verklagt hat! Nach der Aktion Stand keiner mehr hinten dran!
Edit: Ich trage verdeckt nicht offen! Je nach Kleidung im Schulterholster, oder im Gürtelholster an der Seite oder hinten drauf.
Gruß BbB
Ja das ist natürlich dumm gelaufen -
sind sie kreischend weggerannt und es brach eine massenpanik aus (so bild zeitungsmäßig eben) oder sindse ruhig geblieben ?
interessiert mich wirklich...
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Die Waffen, die ich trage, trage ich auch verdeckt. Da wären:
Vektor CP 1
RG 69
RG 9
Noris Twinny
eventuell Walther P 22
... wobei die beiden kleinen Modelle meist in der Jacken- oder Hosentasche Platz finden, die größeren Kameraden sich im Innenbundholster breit machen dürfen.Meine Reck Miami bleibt mangels SV-Eignung zuhause und kommt allenfalls Silvester im Schulterholster mit zum Feuerwerk. Da macht sie aber auch von allen am meisten Spaß!
Ach ja - meine RG 9 ist mir vor ein paar Tagen in Braunschweig beim Bücken aus der Innentasche meiner Kombi-Jacke gerutscht und auf den Bürgersteig gefallen. Bis heute habe ich noch keinen Besuch der Polizei oder des SEK gehabt, obwohl das Nummernschild meiner Maschine für alle deutlich lesbar war... Lag vermutlich daran, daß ich nicht wild fuchtelnd mit dem Ding durch die Fußgängerzone gerannt bin.
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Wenn ich mich noch recht erinnere, dann hat es mehrere Monate gedauert, bis ich den KWS in Händen halten durfte.
Zum Führen: Ich führe meine SSW immer verdeckt...man muss ja nicht unbedingt Aufsehen erregen.
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Mein KWS kam genau eine Woche nach Beantragung per Einschreiben mit der Post+Rechnung über 50€. Über Art und Weise des Führens steht im Schein nichts drin.
Allerdings würde ich mich mit offen getragener Waffe nicht gerade wohlfühlen, wenn mir alles hinterherguckt nach dem Motto: was'n das für einer!?Einmal saß ich mit der Waffe im Gürtelholster ohne Jacke in meinem Auto auf einem Waldparkplatz. Als Spaziergänger an mir vorbei gingen hat eine ältere Dame wohl gesehen, was ich am Gürtel habe. Die war mit ihrem Mann dann gleich ein paar Schritte schneller unterwegs. Ich meine es bringt keine Punkte mit der Waffe zu protzen oder zu provozieren. Recht zum Führen hin oder her.
Gruß, Yoda
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Mein KWS hat damals nur ein paar Wochen gebraucht von Antrag bis Abholung.
Runtergefallen ist mir die SSW auch schon mal, war in einem Geschäft wo ich gerade was anprobiert habe. Verkäufer kam zwar um zu sehen was da so laut gescheppert hat (Schuss hat sich nicht gelöst aber der Boden war hart) aber ich glaub ich hatte sie schnell genug wieder weggesteckt, sodass keiner was gesehen hat. Seitdem nie mehr hinten im Hosenbund oder so geführt.
Ansonsten musste ich sie mal gegenüber einem älteren Ehepaar mit aggressivem Hund ziehen, da kam aber auch nichts nach.
Da ich die Waffe meist in der Jackentasche führe könnte es jemandem der genau hinblickt auffallen wenn da eine Beule ist bzw. was schweres die Seite runterzieht aber Feedback hatte ich dazu noch nie. -
Kann eigentlich das jeweilige Ordnungsamt die Vorschrift zum verdeckten Führen erlassen bzw. wo gibt es hierzu eine Richtlinie o.ä.
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Als ich noch eine SSW führte (Anfang der Neunziger...), ist das einmal einem Zivilcop aufgefallen - fragt mich nicht wie, es war eine RG800 in einem Innenbundholster mit einem darüberhängenden Hemd, praktisch unsichtbar. Das Hemd muß wohl beim Einsteigen ins Auto kurz hochgerutscht sein. Groß-Adlerauge und sein Kollege zeigten mir sogleich ihre Marken und einer der zwei fragte mich, ob ich bewaffnet sei, sie hätten da was unter meinem Hemd gesehen. Ob ich ihm bitte mal die Waffe und meinen Ausweis geben würde. Das habe ich getan, er hat sich zum Funken in seinen Wagen zurückgezogen und mir anschließend beides mit den Worten "Schönes Stück hamse da!" zurückgegeben. Dann hat er sich sogar noch erklärt: Ich hätte sicher Verständnis; wenn er sehe daß jemand mit einer Pistole im Gürtel etc., dann müsse er ja überprüfen, etc.... Daß ich darob ziemlich baff war, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Man wird (wurde zumindest damals - obwohl da die allgemeine Stimmung auch schon lange sehr waffenträgerfeindlich war) nicht in jedem Fall gleich verhaftet und vors Standgericht gezerrt, wenn die Ordnungsmacht spitzkriegt daß man eine SSW führt. Kann natürlich passieren, je nachdem ob man sich sonst normal verhält etc., muß aber nicht. Vom offenen Tragen würde ich aber auf jeden Fall absehen, schon weil mir meine Zeit zu schade wäre um sowas jeden Tag zu machen - vom ggf. verlorenen Überraschungseffekt und dem Aufsehen, das man damit leider erregt, ganz abgesehen.
Broadhead: "Feedback dazu haben" ist in diesem Zusammenhang ein sehr schöner Ausdruck.
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Zitat
Original von Yoda
Kann eigentlich das jeweilige Ordnungsamt die Vorschrift zum verdeckten Führen erlassen bzw. wo gibt es hierzu eine Richtlinie o.ä.
Die Waffenbehörde kann immer Auflagen erteilen. -
Zitat
Original von Motorbiker
Die Waffen, die ich trage, trage ich auch verdeckt. Da wären:
Vektor CP 1
RG 69
RG 9
Noris Twinny
eventuell Walther P 22Alle auf einmal? Du must dich aber tierisch verfolgt fühlen...
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Also bei mir hat der KWS 3 Wochen gedauert.
Ich führe meine Waffe immer nur verdeckt.
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würdest du mir verraten warum du aufgefallen bist und wie lange das her war? müssen keinen details sein, nur so grob die richtung, und wenn du dazu nix sagen willst verstehe ich das auch. geht nur darum das ich auch noch n kws beantragen will und mich interessiert wie das mit dem zeitlichen zeug geregelt ist (also ab wann was quasi verfällt) und bei was für sachen man nach welcher dauer nen kws bekommt.
/edit falsch ausgedrückt
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Zitat
Original von DGK
mich interessiert wie das mit dem zeitlichen zeug geregelt ist (also ab wann was quasi verfällt) und bei was für sachen man nach welcher dauer nen kws bekommt.Steht alles genau im Waffengesetz, Punkt Zuverlässigkeit.
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Grad gegoogelt: Der Begriff „Führen“ bezieht sich auf das zugriffsbereite Bereithalten einer Waffe, das heißt eine Waffe außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums sichtbar oder unsichtbar zu tragen (unabhängig davon, ob die Waffe geladen oder nicht geladen ist). Diese Erlaubnis zum Führen wird nur in Ausnahmefällen gestattet. Gemäß § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) wird die Erlaubnis zum Führen einer Waffe durch einen Waffenschein erteilt, jedoch wird nicht für alle Arten von Waffen ein Waffenschein ausgestellt. Auch ist bei einem ausgestellten Waffenschein trotzdem das Führen einer Waffe nicht an allen Orten zulässig. § 42 WaffG verbietet zum Beispiel das Führen von Waffen jeder Art bei öffentlichen Veranstaltungen (es können aber in begründeten Fällen Ausnahmen erteilt werden).
Zum Transport der Schusswaffe beispielsweise zum Waffenhändler oder zu einem Schießstand ist kein Waffenschein erforderlich, sofern die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist (die ungeladene Waffe und die Munition müssen getrennt transportiert werden).
also verfallen tut da nichts die haben mir sachen aus meiner jugend am telefon genannt und ich musste mich da zu äussern.Bin mit mehreren kleinen sachen aufgefallen allerdings keine verurteilung oder vorstraffen.
Die prüfen auch ob du öfters aufgefallen bist wenn ja reciht dennen das dir den nicht zu geben es sei den du kannst am telefon mit der netten dame ein ordentliches gespräch führen und serös rüber kommen.
War bei mir so.....Könnt izhr mir einen Holster zum verdeckten tragen einer RG96 empfehlen? Sollte nicht so teuer sein
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Die Fristen zu Löschung aus dem Bundeszentralregister bzw. Erziehungsregister stehen im BZRG.
Gerade bei der örtlichen Polizei u.ä. Stellen soll es aber häufiger mal vorkommen, dass nicht von selbst nach der Frist gelöscht wird sondern erst nachdem die Betroffenen dazu aufgefordert haben
Wenn die dich aber zwei Jahre haben warten lassen war sicher eine der im WaffenG genannten Fristen noch nicht abgelaufen.Wundert mich aber, dass so ein Antrag dann einfach zwei Jahre auf Eis liegt und nicht einfach abgelehnt wird und man schließlich einen neuen stellen muss.
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