achtung bestellt nicht bei diesem shop:
http://www.armbrust24.de (gestrichen)
soweit ich das rausgefunden habe der kerl hat
keine ware und tröstet mit bestellschwierigkeiten
oder zulagen zur bestellung letztendlich liefert er
aber nicht
armbrust24.de
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moeinger -
13. August 2008 um 12:34 -
Geschlossen
Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 5.821 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Hi,
wie lange wartest du denn schon auf die Ware?
Ich würd einfach mein Geld zurückverlangen (per Mail oder Telefon)
mfg -
meiner meinung nach taugen die waren nichts
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(gestrichen)
So sehr ich deinen Zorn verstehen kann, aber pass mal lieber auf, dass DU nicht eins wegen Rufschädigung übergebraten bekommst!
mfg, Bolle
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Der gute hatte mal einen Egun Account.
Die sind aber mittlerweile gesperrt.
Über die Armbrüste wurde hier im Forum auch Diskutiert.Joachim
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um die qualität der ware geht es mir nicht ich habe vor ca 3monaten das geld überwiesen per e-mail schreibt mir der geschäftsführer nicht zurück heute habe ich wieder dort angerufen und ich wurde wieder mit einer wartezeit von mindestens 2 wochen
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Hmm,
warum so kompliziert? Wenn du Probleme hast dann Geld zurück fordern. Sollte das nicht passieren eine Anzeige bei der Polizei tätigen...kostet nichts und ist oft erfolgreich.Gruß, David
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Ich kapier sowieso nicht wie man da was bestellen kann, wenn ich bei BSW oder AIA für das gleiche Geld ein Marken Fabrikat bekomme, das schon beinahe Jahrzehntelang erprobt ist, und von Armbrust24 ABs hat bisher noch kein Mensch annähernd was gehört, oder getestet.
Bruder
PS. ich hätte beinahe was gesagt, das nicht so nett wär( wer den Schaden hat..............................) -
Zitat
Original von contract
Hi,
wie lange wartest du denn schon auf die Ware?
Ich würd einfach mein Geld zurückverlangen (per Mail oder Telefon)
mfgNach den drei Monaten würde ich das nicht per Mail oder Telefon machen, Einschreiben oder am besten Einschreiben mit Rückschein (kostet 50 cent mehr als ohne Rückschein). Darin eine Aufforderung zur Rückzahlung natürlich mit Fristsetzung. Wenn sich nach Ablauf der Frist nix tut, Anzeige bei der Polizei und evt. auch Anwalt einschalten je nach Höhe des Streitwerts denn durch die Anzeige bekommst du dein Geld auch nicht wieder, das muss man sich zusätzlich zivilrechtlich erstreiten.
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Es kann aber auch sein das er wirklich Lieferschwierigkeiten hat. Vielleicht hängt das ja auch mit Olympia zusammen? Die Chinesen sehen jetzt lieber ihren Athleten zu als solch nützliche Dinge wie „hochwertige“ AB,s herzustellen.
Nein jetzt mal ohne Spaß. Kann ja sein das er mit zb. dem Großhändler Probleme hat.Trete vom Kauf zurück und verlange dein Geld wieder. Wenn du es nicht bekommst dann mach ne Anzeige.
Gruß
Babylon -
Achtung -"WARNUNG".
(alles gestrichen. Strafrechtlich relevante Unterstellungen, zusammen mit der kompletten Namensnennung - das findet hier nur dann statt, wenn ich von dir eine schriftliche Zusage unter Klarnamen habe, daß du auch brav für die Veröffentlichung hier die Strafe übernimmst. Mit anderen Worten: nicht hier!
Ulrich, AdminWalti
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Zitat
Original von Benchvice
Achtung -"WARNUNG".Armbrust24.de /Crossbow24 (eGun = herabe) etc. ist ein yy
P.s.ich habe vor ettlichen Wochen 2 Armbrüste bei diesem XX bestellt
bez.natürlich gegen VORKASSE bezahlt,und bis heute keine Lieferung erhalten.Ganz genau aus dem Grund bestelle ich Sachen über 20 Euro immer per Nachnahme, dann bezahlt man erst wenn die Ware auch da ist...
MfG
Moritz -
Zitat
Original von Spinebreaker
Ganz genau aus dem Grund bestelle ich Sachen über 20 Euro immer per Nachnahme, dann bezahlt man erst wenn die Ware auch da ist...
MfG
MoritzNa du bist ja n Schlaumeier. Nur weil du ein Karton erhälst, bezahlst du den. Die Ware selbst kannst du aber nicht überprüfen, bevor du bezahlst. Wie man so hörte haben einige auch Ziegelsteine und was nicht alles per Nachname erhalten.
Das ist ja sowas von sicher... -
Ähm, du kannst von dem Logistiker verlangen das er beim Öffnen dabei ist....
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Salü Moritz
Wenn ich eine andere Bezahlungs-Variante gehabt hätte,hätte ich sicherlich nicht gegen "Vorauskasse" bezahlt.
Mittlerweile ist es (vorallem aber in Deutschland) bei ettlichen Händlern bez.Firmen üblich,daß Sie nur gegen Vorauskasse liefern.(P.s. natürlich gibt es da auch diverse Gründe etc.wenn man die Zahlungsmoral von immer mehr Bürgern...die einfach "alles" wollen...aber kein Geld haben bez.nicht bezahlen
können - oder auch "wollen" !!!Auch per "Nachnahme" gibt es einem keine Garantie,ob in dem Paket wirklich "daß" drinne ist bez.geliefert wurde,was man Bestellt bez. auch für daß was man auch bezahlt hat......(P.s.Wenn ich einen Zylinderkopf bestelle,können in dem Paket auch = 10 Kg. Backsteine drinne sein !!!!.)....ähnliches - alles schon am eigenen Leibe erlebt.
Ich selber rede da von genug eigener Erfahrung sowie auch von ettlichen anderen....die mit mir dieses Leid § teilen können.
Ich finde es in der letzten Zeit - (und es nimmt rapide zu) einfach nur noch zum kotzen....wie der Kunde : : ständig ::: "verarscht",vertröstet" und schlicht und einfach permanent "angelogen" wird.
Auch die sogenannten "guten"-Händler sind da nicht viel besser.Ich denke,daß ich in Zukunft nur noch (wenn es nicht anders geht) die Ware persönlich bei den Händlern kaufe.Im schei......Internet Handel bez.Versand
treiben sich immer mehr "unseriöse" rum (da kann man halt schnell - ohne viel Aufwand abkassieren. etc.)Schade nur für die wenigen "EHRLICHEN" Anbieter etc.die heute meistens ums überleben kämpfen müssen.
Beste Grüsse und wie immer : "GUÄT-SCHUSS"
Walti
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Die Geschichten hören sich ja echt übel an.
Ich würde auf jeden Fall Anzeige erstatten, notfalls das Geld einklagen.
Wie kann man nur ...
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und auch verbotene gegenstände werden verkauft .
Nachtsichtgerät zur Montage mit Zieleinrichtung
kann man dort kaufen , würde sich bestimmt die gesetztenhüter auch drüber freuen
erwin
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Das ist nur verboten wenn es eine elektronische Geschichte ist. Wenn es rein optisch funktioniert sieht das wieder anders aus wenn ich das recht in Erinnerung habe. Aber das sieht mir schon fast nach aktivem IR aus...
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nein ,
verboten sind bei uns nachtsichtgeräte , welche zur montage geeignet sind
und ein absehen oder ähnliches haben , auch der besitz ist eine straftat
und keine ordungswidrigkeit mehr .erwin
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Zitat
1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen
Habe mal den Passus aus Anlage 2 Abschnitt 1 kopiert. Aber das ist bei dem Teil auch egal, das fällt eindeutig da drunter....das darüber dürfte übrigens kein Problem sein.
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