Rechtliche Frage bei Luftgewehrkauf über Egun etc.

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 3.975 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2008 um 18:33) ist von Moordruide.

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Man bekommt aber kein anderes Produkt sondern Du hast einen sachmangel am Produkt.
    So oder so, Du übst dann die tatsächliche Gewalt aus.
    Damit bist Du nach dem Gesetz der Besitzer.


    Joachim


    Wenn ich ein freies Luftgewehr bestelle und bekomme ein WBK pflichtiges Gewehr ist das mit Sicherheit ein anderes Produkt.Kein Mensch wierd jemanden bestrafen der unverschuldet was bekommt was er nicht bestellt hat und alles dafür tut dieses rechtmässig und schnellstens wieder los zu werden.

  • Wie "St.Elias" schon sagte, sind die Federn nicht gleich und die Besitzer haben für
    gewöhnlich nicht das passende Messgerät. Es wird einfach nicht bemerkt!
    Und wenn ich an die kranken BW-Kuh-erschossen-Berichte denke :bash:
    (mit 3600 J per G3 ...)
    Vor über 30 Jahren wurde bei meiner Diana35 im Physikunterricht mit dem ballistischen Pendel ....
    10,9 J festgestell. Bei einem neuen LG mit :F: - so.
    Zu der Zeit wurde dringenst empfohlen, unter anderem diese Dinge "anzumelden".
    Der Sachbearbeiter hat sich gewunden wie ein Wurm, ... das ist ein :F: - Luftgewehr!
    Das kann ja gar nicht sein ... er hat schließlich meinen Lehrer angerufen, die Erklärung
    des Versuchs nicht verstanden - und mir eine grüne WBK ausgestellt ( meine "Sachkunde" erschiem ihm wohl gut genug.)
    Später hat das LG "an Druck verloren" - ich nehme an, der Diesel-Effekt hat nachgelassen.
    Also - wieder am Amt angerufen ....
    Ergebnis: "Ach, lochen Sie die WBK einfach, und dann ist das damit erledigt."
    Das Luftgewehr hat mir spaeter ein Jäger für seinen Sohn abgekauft.

    Da sich das "Theater" bis heute imho um das 10-fache verstärkt hat, sch... aeh
    verzichte ich doch lieber - und schieße mit einem russischen Kinderluftgewehr
    IJ60 auf 6m in meiner Wohnung auf einen gefüllten Pappkarton ...

    (" :n17: ")

    ernsthafter Freizeitschütze

  • Wie, wo und warum ein WBK Pflichtiges Gewehr in deinen Besitz gekommen ist spielt vieleicht beim Strafmaß eine Rolle. Sonst aber nicht.

    Wenn die Polizei bei dir Drogen findet ist ja auch egal das Du eigentlich Aspirin kaufen wolltest und statt dessen etwas vom Apotheker bekommen hast was unter das BTmG fällt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Wie, wo und warum ein WBK Pflichtiges Gewehr in deinen Besitz gekommen ist spielt vieleicht beim Strafmaß eine Rolle. Sonst aber nicht.

    Wenn die Polizei bei dir Drogen findet ist ja auch egal das Du eigentlich Aspirin kaufen wolltest und statt dessen etwas vom Apotheker bekommen hast was unter das BTmG fällt.


    Joachim

    Du verdrehst die da einiges.Es geht nicht darum was die Polizei zufällig findet. Sondern das jemand was bekommt was er nicht bestellt hat und alles dafür tut dieses rechtmässig wieder los zu werden.(zb. Polizei anrufen und den Sachverhalt melden)

  • Nee,
    es geht darum ob es schon Strafbar ist wenn Du diese Waffe Illegal besitzt ohne das es dir bekannt ist. Und das ist es.
    Vorhin hast Du noch behauptet das Du die Waffe ja garnicht besitzen würdest da Du sie ja nicht bestellt hast.
    Das habe ich wiederlegt.
    Dann warst Du der meinung das Du ja nichts dafür kannst wenn Du etwas falsches geliefert bekommt. Kannst Du auch nicht, ist aber erstmal egal.
    Jetzt sagst es geht darum die Waffe wieder Legal los zu werden.
    Nun gut, das habe ich in meinem Zitat aufgezeigt.
    Es gibt nur einen Legalen weg: Die zuständigen Behörden benachrichtigen.
    Also, nix mit verdrehen.
    Ich habe doch nicht mit Fahrrädern und Porsche angefangen, oder ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (12. August 2008 um 01:38)

  • Nein,es ging darum das jemand ein F Luftgewehr bestellt und bekommt unverschuldet ein WBk pflichtiges Gewehr und dieses sofort reklamiert und alles dafür tut dieses rechtmässig wieder los zu werden.Von "ohne das es dir bekannt ist" wie du nun schreibst und wieder verdrehst war von meiner Seite nie die Rede.Ich bleibe bei meiner Meinung.Wer unverschuldet was bekommt was er nicht bestellt hat und alles dafür tut dieses rechtmässig wieder los zu werden(Polizei informieren) wierd mit SICHERHEIT nicht bestraft.Da kannst du dich meinetwegen auf den Kopf stellen.

  • So langsam langweilt es mich.
    Ich gehe jetzt, aber nicht auf den Kopf stellen sondern Schlafen.
    Sag mal Diabolo28 hast Du dir überhaupt den Ursprungsbeitrag durch gelesen ?
    Eine bitte noch : Lass das ewige Zitieren und lies dir dafür die Beiträge bitte richtig durch.
    Und vergiss nicht deine Tablette gegen Bluthochdruck zu nehmen.


    Also
    guts Nächtle, wie wir Nordschwaben so sagen.
    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Um ehrlich zu sein...
    ich versteh das Problem des Threadstarters nicht :confused2: Sollte man ein LG ersteigern, und man es merken das die Feder nicht original ist, dann einfach das LG zurück senden oder selber eine :F: Feder einbauen und die Kosten an dem Verkäufer weiterleiten. Ist das so schwierig ???

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Du kannst dir sicher sein das ich alles richtig durchlese bevor ich antworte.Da du es bist der hier die Sachen verdreht bin ich mir bei dir nicht so sicher.Jetzt kommst du mit dem Ursprungsbeitrag.Wenn du richtig liest wierst du feststellen das ich auf einen Beitrag von Germi geantwortet habe der wiederum mit lolman anderer Meinung war.Und du warst es der dann direkt auf meinen Beitrag geantwortet hat.Die Bitte mit dem richtig Lesen solltst du dir auf jeden Fall für dich selber wünschen.

  • Zitat

    Original von Diabolo28


    Ich glaube nicht das erf falsch liegt.Wenn ich was zugeschickt bekomme was ich nicht bestellt habe und dies sofort reklamiere,bin ich der Meinung nicht der Besitzer zu sein.

    Du übst aber schon die tatsächliche Gewalt darüber aus, und das ist das Problem! Es reicht also schon wenn sie bei dir ist, Besitzer hin oder her! Wenn ich dir eine WBK-pflichtige Waffe mitgeben würde, gehört sie zwar immer noch mir, aber du hast sie in deinem Besitz und wärst dran, genau wie ich dann auch weil ich sie einem Unberechtigten überlassen habe. Und genau so ist das auch.

    Aber machs ruhig, wenn du erwischt wirst kannst mal ausprobieren wie deine Ausreden beim Staatsanwalt und dann auch beim Richter ankommen. Wärst nicht der Erste der durch sowas in die Mühlen der Justiz gerät.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Der Gentleman genießt und schweigt,
    der Gesetzestreue "entschärft" diese Waffe durch Entnahme der Feder.


    Welch hinterfotziger Staatsanwalt wäre das,
    der einem für zehn Minuten Besitz einer unerlaubten Waffe einen Strick dreht?

    Okay - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Andererseits sind Privatpersonen nicht verpflichtet,
    die Ware umgehend nach Erhalt zu prüfen. Wenn ich also heute ein LG mit Exportfeder erhalte,
    dies aber erst am Wochenende (wo ich das Ding endlich testen kann) feststelle,
    dann wäre ich de facto ein paar Tage schon Besitzer einer (mir) nicht erlaubten Waffe.

    Wenn mich da die Polizei erwischen würde, könnte ich Probleme bekommen.
    Aber wie schon gesagt: erstens muss ich so etwas nicht sofort überprüfen,
    zweitens: wie will ich so etwas zuverlässig testen?
    Nur weil mein altes LG etwas schwach auf der Brust ist, heißt das ja nicht,
    dass das neue gleich WBK-pflichtig sein muss, nur weil es durch eine Coladose hindurch kommt.


    Vielleicht bin ich ein unverbesserlicher Optimist,
    wenn ich auch beim WaffG daran glaube, man würde ab und an
    mit gesundem Menschenverstand entscheiden und richten.


    mfg, Bolle

  • Und leider gibts solche Leute die sich dann versuchen zu profilieren, vielleicht für die nächste Beförderung, und da bleibt dann halt einer auf der Strecke. Denn wie schon gesagt, wenn man es genau nimmt und das Gesetz wortwörtlich auslegt bist du dann auf gut deutsch gesagt der Arsc*, der Händler natürlich auch, aber du bist mit von der Partie, auch wenn du gar nix davon wusstest. Braucht nur mal der Nachbar bei der Rennleitung anrufen "der hantiert mit Waffen rum" und schon gehts rund.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi

    Du übst aber schon die tatsächliche Gewalt darüber aus, und das ist das Problem! Es reicht also schon wenn sie bei dir ist, Besitzer hin oder her! Wenn ich dir eine WBK-pflichtige Waffe mitgeben würde, gehört sie zwar immer noch mir, aber du hast sie in deinem Besitz und wärst dran, genau wie ich dann auch weil ich sie einem Unberechtigten überlassen habe. Und genau so ist das auch.

    Aber machs ruhig, wenn du erwischt wirst kannst mal ausprobieren wie deine Ausreden beim Staatsanwalt und dann auch beim Richter ankommen. Wärst nicht der Erste der durch sowas in die Mühlen der Justiz gerät.


    Ich kann deinen erhobenen Zeigefinger mit den worten"aber mach ruhig,wenn du erwischt wirst"usw. nicht nachvollziehen bzw. weiss überhaupt nicht wie du darauf kommst und was du mir damit mitteilen möchtest.Ich wiederhole mich jetzt zum x ten mal.Das in dem Fall, wenn jemand der eine F Waffe bestellt und bekommt unverschuldet eine WBK Waffe und diese sofort reklamiert und zb. die Polizei informiert,dieser jemand meiner Meinung nach nicht bestraft wierd.

  • Pro Wiederholung von dir wirds auch nicht besser!!

    Es wird trotzdem Ermittlungen geben, ob bestraft wird steht auf einem anderen Blatt, wie heißt es immer so schön "auf See und vor Gericht bist du in Gottes Hand!" Und selbst eine Ordnungswidrigkeit kann locker mal bis zu 10000€ kosten...wäre auch nicht das erste Mal das einem die Bude wegen sowas auseinander genommen wurde und noch einiges an Waffen usw. mitgewandert ist zum Revier zu irgendwelchen Überprüfungen und dann hinterher in einem besch....eidenen Zustand zurück kamen.


    Und früher wäre das auch anders gewesen, da gabs aber auch noch nicht Hoplophobie in diesen extremen Auswüchsen und man konnte da noch vernünftig argumentieren. Aber die Vernunft schaltet bei vielen Leuten ab wenn sie nur das Wort "Waffe" hören!

    Wobei man auch schauen muss, evt. ist die Waffe vor 1970 in der BRD in den Handel gekommen oder vor 1991 in der DDR. Dann ist das nämlich egal, dann braucht man weder :F: noch müssen die 7,5J für den Besitz eingehalten werden. Also beim Gebrauchtkauf gelten dann doch andere Regeln.

    Bei den Händlern siehts wieder anders aus, die brauchen eine Lizenz für den Waffenhandel, und die werden ihre Lizenz durch sowas nicht aufs Spiel setzen. Also ist die Chance vom Händler neu sowas zu bekommen schon mal geringer.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Das mag ja alles sein.Nur bei dem Fall wie ich ihn beschrieben habe würde es auch keine Ordnungswiedrigkeit sein.Wei wie das Wort schon sagt wuss man da gegen die "Ordnung" verstossen.Gegen diese verstösst man aber nich wenn man von einer Firma oder einem unbekanntem Menschen was zugeschickt bekommt was man nicht haben möchte und nicht bestellt hat, und die Sache schnellsten aufklärt.Weil ansonsten könnte einem jeder,irgendwas auch auch annonym schicken der einem nicht wohlgesonnen ist und man hätte keine Möglichkeit die Sache straffrei zu klären bzw zu melden.Das kann nicht sein und so ist es auch nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Diabolo28 (13. August 2008 um 01:11)

  • Meine Güte, so viel Rauch um nix!

    Sollten die Befürchtungen des Threadstarters wirklich mal eintreten - Feder ausbauen und fertig! Der Besitz (ausgebaut) ist ja legal. Dann vom Verkäufer eine F-Feder verlangen, evtl. im Austausch, auf seine Kosten.

    Was soll denn da in der kurzen Zeit passieren? Es sei denn, der Threadstarter zeigt sich sofort selbst an :new16:

    Theoretisch ist sicher alles möglich, aber wohl eher unwahrscheinlich. Sonst frage ich demnächst: "Was wäre, wenn mir jemand eine scharfe, geladene Waffe durch den Briefschlitz in meine Wohnung schmeißt?"
    Ist nat. Blödsinn - damit will ich nur sagen, man sollte nicht (in diesem Ausmaß) über ungelegte Eier diskutieren ;-).
    (@ germi: Das war nicht gegen Dich; Du hast ja Recht. Aber das ist doch alles sehr unwahrscheinlich, das Startposting betreffend)

    Und SELBST WENN die Polizei eine Kontrolle durchführen SOLLTE, wäre immernoch ein "F" auf der Waffe. Ich denke nicht, daß die immer vor Ort auch noch die V0 messen..... das wäre bei einer Verkehrskontrolle in den meisten Fällen auch gar nicht zulässig, da dann "im Freien" geschossen werden müßte. Und z.H. muß man die i.d.R. nichtmal reinlassen ohne Durchsuchungsbefehl.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

    Einmal editiert, zuletzt von Fisher´s Sam (13. August 2008 um 01:23)

  • Zitat

    Original von Diabolo28
    Wie das Wort schon sagt muss man da gegen die "Ordnung" verstossen.

    Und genau das wäre der Fall, wenn auch ungewollt, leider.
    Aber siehe erstmal mein Posting oben.... (bevor Du antwortest)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Fischer Sam

    Nein warum verstösst du gegen die Ordnung wenn ein anderer dir was "böses durch den Türschlitz schmeist und du die Sache ordnungsgemäss bei der Polizei meldest.Klar must du dann ne Menge Fragen beantworten.Du selber hättest aber nicht gegen die Ordnung verstossen,ganz im Gegenteil.Warum? Weil du nichts dafür kannst.Wenn mir jemand einen verbotenen Gegenstand zb. diese (Schmetterlingsmesser) ins Bein rammt und ich mit diesem Messer im Bein zum Arzt muss,werd ich dann auch bestraft weil ich was unverschuldet "besitze" was ich nicht haben wollte?Ist zwar auch Blödsinn,soll aber mal zum nachdenken für mache hier dienen.

  • Diabolo, ohne Witz:

    Solange Du nicht nachweisen kannst, daß Dir jemand das Butterfly ins Bein gerammt hat, könntest Du echt ein Problem bekommen ;-).
    Zumal Du es auch noch "führst" (wenn auch im Schenkel) - klingt lustig, ist es aber nicht....
    Aber wir driften ab - u. bei meinem (nicht ganz ernst gemeinten) Beispiel mit der Waffe im Briefkasten gäbe es sogar wirklich eine Lösung: Ich würde das Ding nicht anfassen u. die Polizei rufen.

    Nur in Deinem Fall wärst Du, REIN RECHTLICH ein Straftäter, auch wenn Du es nie wolltest. Das ist eben das Gesetz.

    ABER, wie ich schon sagte, ist das ja alles nur Theorie u. dürfte höchstselten eintreten. Und die Chance, wirklich ernsthaften Ärger zu bekommen, ist so groß wie ein Lottogewinn. Das meinte ich mit "ungelegten Eiern" - nat. kann man darüber theoretisch diskutieren, aber ich fand, daß das Thema ausufert.

    Also nochmal speziell an Dich: Ruhe bewahren u. nicht vorher verrückt machen. Und zum Rechtlichen: was Du u. ich für logisch u. richtig halten, entspricht leider nicht immer dem Gesetz.

    Und nochmal an alle: Die Fragestellung sowie die Antworten sollte man zwar ernsthaft (da beides durchaus möglich), aber vorrangig rein theoretisch (da kaum zu erwarten) betrachten ;)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Ich mach mich sicher nicht verrückt,da ich es bin,der,der Meinung ist rein rechtlich kein Straftäter zu sein,wenn mir ein Idiot aus langeweile nen Schmetterlingsmesser ins Bein rammt.Deinem letzten Satz schliesse ich mich allerdings an.

    So muss jetzt erst mal pennen
    Gute Nacht