Hallo alle zusammen,
falls dieses Thema doch schonmal vorkam entschuldige ich mich, habe leider über die Suchfunktion nichts dazu gefunden.
Zu meiner Frage:
Ich habe im Shop von StormTec folgenden Artikel gesehen:
FAB Lampenhalterung
Dabei stand der Hinweis, dass es in D verboten sei, eine Lampe in dieser Halterung zu befestigen.
(Das wissen wir ja mittlerweile alle zur genüge)
Jedoch dürfe die leere Montage durchaus an die Waffe gebaut werden.
Meine Frage ist jetzt, ob davon etwas zu halten ist oder ob das nicht mit dem gelteneden Waffenrecht übereinstimmt.
(Blicke bei diesen Gesetztestexten nicht so ganz durch, aber wir haben ja genug User, die sich ausgiebig damit beschäftigen und das besser wissen als ich)
Danke für eure hilfe!