einem kollegen kam die schnappsidee mal sein deko mg samt patronenkasten auf dem überrollbügel meines pickups zu montieren, technisch wäre das kein problem.
gilt das als führen, transport, oder was mag das sein? es ist ja immerhin nur deko, also ein gegenstand der zufällig die form einers mgs hat
als anbauteil eintragen geht ja wohl auch nicht, ich würde es eher als ladung ansehen.
fragt nicht nach dem tieferen sinn, ich will nur wissen ob das irgendwie halbwegs legal ist. immerhin fahren ja auch alte militärfahrzeuge mit entmilitarisierten waffen rum.
Dekowaffe auf Fahrzeug montieren
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WarLord -
20. Juni 2008 um 23:15 -
Geschlossen
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Wenn du die freundlichen Beamten davon überzeugen kannst, dass du hier gerade einen afrikanischen Bürgerkrieg des letzten Jahrhunderts reenactest, sicher.
Dann muss aber auch euer Outfit stimmen
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Zumindest bist Du nah an "Erregung öffentlichen Ärgers" dran...
Da es jetzt ja den verschärften Passus der Anscheinswaffen gibt, würd ich mich auf das dünne Eis nicht begeben wollen...
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Korrigiert mich falls ich mich irren sollte, aber seit diesem Jahr is das definitiv nicht mehr erlaubt
(denn es sieht aus wie eine Waffe, also ist es eine Anscheinswaffe), außerdem hätte das meiner Meinung nach vor dem neuen Waffengesetz auch schon Probleme gegeben, weil das Drohpotenzial einfach enorm ist. Wenn du mit sowas in die Stadt fährst schreihen Rentner auf und rufen ohne Umschweife die Polizei (natürlich nicht nur Rentner).Zusammengefasst: ich würde es lassen
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naja wir sind hier ja eh auf dem land, da sagt die polizei auch nix wenn man in der schaufel vom traktor mitfährt.
"erregung öffentlichen ärgernisses" hat eher was mit exhibitionismus und so zu tun, wenn sich der nachbar über meine frisur aufregt oder so ist das kein öffentliches ärgernis.
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Auch wenns verboten ist: Bitte machen und ein Foto posten
Wir wärs mit einer abnehmbaren Montage? Auf dem eigenen Grundstück dranbauen und sonst abnehmen...
EDIT: Achja, Stichwort: Anscheinswaffe!
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...ohne worte..
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Über Anschein sind wir uns wohl einig, aber die Idee hat beim vierten Bier was...
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Zitat
Original von daron01
...ohne worte..Warum, kann man doch mal drüber überlegen
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Das fällt eindeutig unter Brauchtumspflege ;-)~
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anscheinswaffe ja, aber es ist ja keine waffe sondern ein völlig schussunfähiger gegenstand der auch niemals eine waffe war. aber heute wird ja eh alles kriminalisiert (ich weiß noch wie wir als kinder mit erbenspistolen durch den ort gelaufen sind, da würde heute ja schon fast das sek für ausrücken...).
naja was solls, wir werden es sowieso machen
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Da bitte aber ein Bild hier rein stellen. Find die Idee gut
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Zitat
Original von Mjölnir
Korrigiert mich falls ich mich irren sollte, aber seit diesem Jahr is das definitiv nicht mehr erlaubtGerne. Die Antwort ist falsch!
"Anscheinswaffen", also Waffen und Gegenstände, die den Anschein einer echten Waffe hervorrufen, dürfen seit 1. April 2008 nicht mehr in der Öffentlichkeit geführt werden.
Und so ein lafettiertes MG würde ich mal als "geführt" und weniger als "transportiert" betrachten. -
Zitat
Original von WarLord
anscheinswaffe ja, aber es ist ja keine waffe sondern ein völlig schussunfähiger gegenstandWieso heißt das wohl Anscheinswaffe?
(Ich fänd´s ja auch witzig, aber ich würd´s lassen...)
mfg
Sascha -
5-Atü, wie lautet denn die exakte Gesetzespassage?
Ich bin mir grad echt nicht sicher, ob ein Deko-NACHbau in diesem Zusammenhang nicht etwas anderes ist, als z. B. ein umgebautes (demilitarisiertes) Original.
Wir hatten in unserm (etwas westernlastigen) Schützenverein nämlich letztens eine ähnliche Diskussion, deswegen frag ich.
Wenn nämlich ein Gegenstand nie eine Waffe war, dann sollte es auch keine Probleme geben. Aber wie schon so oft hat diese Novelle so viel Interpretatiosspielraum, dass alles zu spät ist. -
Eine Anscheinswaffe ist ein Gegenstand, der den Anschein einer scharfen Waffe votäuscht.
Daher ist das Führen von Dekowaffen verboten, also auch ein Deko-MG auf einen Fahrzeug. Die Gesetzgebung ist in diesem Punkt eindeutig und nicht weiter diskutierbar. -
Zitat
Original von RugerBlackhawk
5-Atü, wie lautet denn die exakte Gesetzespassage?
Ich bin mir grad echt nicht sicher, ob ein Deko-NACHbau in diesem Zusammenhang nicht etwas anderes ist, als z. B. ein umgebautes (demilitarisiertes) Original.
Wir hatten in unserm (etwas westernlastigen) Schützenverein nämlich letztens eine ähnliche Diskussion, deswegen frag ich.
Wenn nämlich ein Gegenstand nie eine Waffe war, dann sollte es auch keine Probleme geben. Aber wie schon so oft hat diese Novelle so viel Interpretatiosspielraum, dass alles zu spät ist.eine softairpistole war auch nie eine echte waffe aber ist trotzdem eine anscheinswaffe.
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bei aller deutschen kleinkariertheit und entmündigung der bürger, ich gehe davon aus wenn es überhaupt der polizei auffallen würde hier, und es sie dann noch stören würde (wir haben schon ganz andere dinge gemacht ), könnte man das in einem sachlichen gespräch klären da es ja nicht mal eine softair ist. in berlin-mitte oder münchen würde ich das nicht tun, aber hier wo man jeden polizist mehr oder weniger kennt sollte das, falls überhaupt, nur ein kleines problem sein.
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...iss ja geil, dann könnte ich ja auch meinen Autoanhänger nehmen und mir nen "Tribok" da draufstellen, dat iss ja keine Waffe, sondern ne Schleuder...und dann werf ich mit Wasserbalongs...
...dat Teddy
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Zitat
Original von Sniper Teddy
...iss ja geil, dann könnte ich ja auch meinen Autoanhänger nehmen und mir nen "Tribok" da draufstellen, dat iss ja keine Waffe, sondern ne Schleuder...und dann werf ich mit Wasserbalongs......dat Teddy
Was ist das?
Meinst du vielleicht Wasserballons?
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