Schießen im Garten erlaubt?

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 3.812 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juni 2008 um 18:58) ist von w.koelbl.

  • Hallo alle miteinander.

    Brauche eine Information über das Luftgewehrschießen im Garten.
    Ich habe mir einen Schießstand im Garten meines Mietshauses eingerichtet und Dosen und einen Kugelfang aufgebaut.
    Drei Zimmer eines Mieters gehen auf diese Seite raus.
    Für den sicheren Kugelfang ist gesorgt, die Kugel kann das befriedete Besitztum nicht verlassen.
    (Ich schieße in einen gemauerten, nach allen Seiten hin geschlossenen Dachunterstand.
    Die Waffe ist ein Haenel 310 mit eingestempelter F Kennung
    (Cal.4,4 mm Rundkugel).
    Jetzt regt sich einer der Mieter auf weil er sagt das wäre zu laut, wenn die Dosen oder der Kugelfang getroffen würde und es ist ohnehin verboten im Garten zu schießen.
    Dem anderen Mieter ist es vollkommen egal.

    Muss ich das Schießen einstellen oder nicht?
    (Am Sonntag wird eh nicht geschossen und sonst vielleicht einmal die Woche vielleicht sogar nur alle zwei Wochen für ca 1 Stunde)

    Schon mal Danke für euere Beiträge

  • es ist nicht verboten auf eigenem Grund und Boden ( inclusive Garten )

    zu schießen, wenn gesichert ist, das die Kugel das Grundstück nicht

    verlassen kann.

    Wenn Du Vermieter bist sowieso nicht, wenn Du Mieter bist, hole Dir die

    Zustimmung des Vermieters ein.

    Das man in Ruhestunden/tagen nicht schießen sollte, versteht sich wohl von selbst.

    Ansonsten würde ich vorsichtshalber noch mal sicherstellen, das wirklich

    kein Geschoss das Grundstück verlassen kann. ( auch nach oben )

    Denn Du weißt ja " es kann der frömste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt "

    In diesem Sinne.

    Gruß Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Das Schießen auf Privatgrund ist dann erlaubt, wenn kein Geschoss das befriedete Besitztum verlassen kann.

    Wenn du also von deiner Schussposition den Himmel nicht sehen
    kannst, dann kann auch keine Kugel das Grundstück verlassen.
    Waffenrechtlich kann dir dann keiner was.

    Dein Mitmieter hat insofern also unrecht, dass das Schießen völlig verboten sei.


    Aber:
    Wenn er sich durch die entstehenden Geräusche belästigt fühlt,
    dann kann er sie auch abstellen lassen.
    Da wärst du dann davon abhängig, für wie belästigend
    die Staatsmacht deine Schießgeräusche hält.
    Schießen ist nun leider keine notwendige Maßnahme wie z.B.
    Rasenmähen, was in gewissen Zeiten geduldet werden muß.


    Stefan


    ps: Ist das dein Mieter?

  • Naja, auf Dosen schießen ist schon relativ laut. Nen normalen Scheibenkasten bekommt man ja noch recht ordentlich gedämmt, aber Dosen?

    Wie es rein rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen, würd mir aber überlegen, ob ich nen Mieter vergraulen wollte. Heutzutage ist es schwer Mieter zu finden, die pünktlich zahlen.

    Vielleicht kannste ja auch dann schießen, wenn der Mieter abwesend ist. Oder andere Ziele verwenden, nen SD aufschrauben. Einfach mal mit dem Mieter noch mal in Ruhe bei nem Bierchen reden. Laß ihn auch mal schießen, damit er weiß wieviel Spaß sowas machen kann. Sowas hilft meistens.

    Gruß Doly

  • Ja das ist "mein Mieter" er wohnt hald in meinem Haus.
    In Ruhe darüber reden ist glaube ich schlecht.
    Was meint ihr? Soll ich weiterschießen oder nicht?

    Danke für eure bisherigen Antworten!

  • Socken in den Kugelfang und schon isses nichtmehr laut wenn der Diablo im Kugelfang ankommt. Dosenschießen musste dann halt seinlassen.

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

    Einmal editiert, zuletzt von Unheilig (15. Juni 2008 um 14:29)

  • Der Mieter kann dir nur dann was, wenn dein "Schießstand" nicht 100%ig den Vorschriften entspricht (siehe Beitrag von HWJunkie).
    Wenn er sich dadurch belästigt fühlt (sei es durch den Abschuß oder das
    Einschlagen der Kugeln), dann könnte er Mietminderung geltend machen, was auch einen Haufen Ärger mit sich bringt.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Wer im Freien schießt muss zwingend darauf achten, dass man dies nur auf einem eingefriedeten Grundstück tut, bei dem stets gewährleistet ist, dass kein abgefeuertes Geschoss dieses verlassen kann! Ebenso ist das Einverständnis des Grundstückeigentümers einzuholen! - Das Wort “kann” ist dabei von entscheidender Bedeutung, denn es bedeutet “unter keinen Umständen”. Selbst dann nicht, wenn eine ungewollte Schussabgabe z. B. in eine entgegengesetzte Richtung zum Schießstand, oder schräg nach oben erfolgt!

    http://www.muzzle.de/Recht/recht.html

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Der Mieter kann dir nur dann was, wenn dein "Schießstand" nicht 100%ig den Vorschriften entspricht (siehe Beitrag von HWJunkie).
    Wenn er sich dadurch belästigt fühlt (sei es durch den Abschuß oder das
    Einschlagen der Kugeln), dann könnte er Mietminderung geltend machen, was auch einen Haufen Ärger mit sich bringt.

    Na, lass mal die Kirche im Dorf. Man muss in unserem Land einfach mir Geräuschen leben, die Deine Mitmenschen machen. Sicher nicht zu jeder Zeit aber das regelt ein Gesetz oder eine von allen beschlossene Hausordnung.

    Außerhalb dieser Zeiten könntest Du ja mit Deiner Trompete üben und würdest das (zu Recht) als Dein gutes Recht ansehen. Nur weil die Geräusche jetzt durch Schießübungen mit einem Luftgewehr verursacht werden, muss man sich nicht gleich ducken. Diesen relativ geringen Krach muss der Mieter hinnehmen - da wird ja keine 12kalibrige Schrotflinte abgefeuert.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von barret

    Na, lass mal die Kirche im Dorf. Man muss in unserem Land einfach mir Geräuschen leben, die Deine Mitmenschen machen. Sicher nicht zu jeder Zeit aber das regelt ein Gesetz oder eine von allen beschlossene Hausordnung...

    Das Problem ist, dass sich so etwas gerne aufschaukelt. Und wenn Schusswaffen im Spiel sind, selbst wenn der Lärm an sich vielleicht garnicht so gravierend ist, dann ist die Toleranzgrenze bei den meisten Mitmenschen meist sehr weit unten angesiedelt.

    Und wenn dann ein genervter Nachbar die Polizei ruft, dann ist erstmal Palaver und Stress angesagt. Gleiches gilt, wenn der Vermieter sich ggf. laufend Beschwerden anhören muss. Was glaubst Du wohl, was als erstes auf den "Prüfstand" kommt?

    Deshalb ist es absolut sinnvoll, sich beim Umgang mit Waffen mit Mitmietern und Vermietern abzusprechen und eher defensiv zu agieren. Besonders bei Aktivitäten ausserhalb der eigenen vier Wände. Das Schießen im Garten kann man legal praktisch kaum ausüben, wenn man die zulässigen Bestimmungen ganz hart auslegt.

  • Da muss ich Gunimo recht geben hab mir deswegen EXTRA einen Schalli zugelegt weil sich mein Nachbar beschwert hatte das mein Airmgnum aus 50m zu laut sei.

  • Zitat

    Original von stg44
    Da muss ich Gunimo recht geben hab mir deswegen EXTRA einen Schalli zugelegt weil sich mein Nachbar beschwert hatte das mein Airmgnum aus 50m zu laut sei.

    Sowas ähnliches hat ein "Nachbar" meines Freundes auch schonmal gebracht, als wir bei ihm Modellauto gefahren sind.
    Der Typ wohnt 200m weit weg und kommt rüber und beklagt sich über den lauten Lärm. Als der Typ wieder weg war bin ich dann mal auf die Straße gegangen während mein Kumpel gefahren ist, und ich hab sogut wie nichts gehört... :evil:

    Später kam er dann noch mit der Polizei im Schlepptau, hat dann aber den kürzeren gezogen und noch Mecker von dem einem Polizisten bekommen dass er wegen sonem Sche*ß die Polizei ruft... :laugh:

    Solche Spießer/Spaßbremsen gab es schon immer und es wird sie auch immer geben. Auch in meiner Nachbarschaft gibt ne Spießerfamilie... Typisch, ist auch ein Lehrer-ehepaar (nichts gegen Lehrer).

    Was man nicht selber reparieren kann gehört einem auch nicht!

  • Zitat

    Original von Spinebreaker
    ... Typisch, ist auch ein Lehrer-ehepaar (nichts gegen Lehrer).

    Das will ich aber überhört haben, meine Eltern sind (waren) auch Lehrer, und "spießig" waren andere in unserer Straße, sicher nicht unsere Eltern!!
    Also vorsicht mit der Verwendung des Wörtchens "typisch"! ;)

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Danke danke für euere vielen Zuschriften!
    Ich werd mal schauen was sich da machen lässt.
    Lob ans Forum.
    Hier bekommt man echt schnell Hilfe!
    Danke nochmal an alle