Hallo alle miteinander.
Brauche eine Information über das Luftgewehrschießen im Garten.
Ich habe mir einen Schießstand im Garten meines Mietshauses eingerichtet und Dosen und einen Kugelfang aufgebaut.
Drei Zimmer eines Mieters gehen auf diese Seite raus.
Für den sicheren Kugelfang ist gesorgt, die Kugel kann das befriedete Besitztum nicht verlassen.
(Ich schieße in einen gemauerten, nach allen Seiten hin geschlossenen Dachunterstand.
Die Waffe ist ein Haenel 310 mit eingestempelter F Kennung
(Cal.4,4 mm Rundkugel).
Jetzt regt sich einer der Mieter auf weil er sagt das wäre zu laut, wenn die Dosen oder der Kugelfang getroffen würde und es ist ohnehin verboten im Garten zu schießen.
Dem anderen Mieter ist es vollkommen egal.
Muss ich das Schießen einstellen oder nicht?
(Am Sonntag wird eh nicht geschossen und sonst vielleicht einmal die Woche vielleicht sogar nur alle zwei Wochen für ca 1 Stunde)
Schon mal Danke für euere Beiträge