Frage an Fachkundige Österreicher wegen des schießens mit der Gaspistole

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.479 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Juni 2008 um 00:01) ist von kleinIvan.

  • Hallo Landsleute!

    Ich hatte schon mal in einem anderen Beitrag das selbe Thema angeschnitten aber leider konnte keiner mir die Frage beantworten weil leider keine Österreicher meinen Beitrag gelesen hatten.

    Also frage ich hier noch einmal.
    Laut dem österreichischen Waffengesetz ist eine Gaspistole nicht als Schusswaffe im eigentlichen Sinne eingestuft.
    Also das bedeutet das ich wenn ich 18 Jahre alt bin mir eine Gaspistole kaufen und auch schußbereit führen darf.
    Aber darf ich sie auch ausserhalb einer Notwehrsituation zu meinem eigenen vergnügen mit Platzpatronen abfeuern oder damit pyrotechnische Gegenstände damit verschießen?
    Versteht mich jetzt nicht falsch denn ich werde mit dem Gaser sicher nicht mitten in der Stadt in einer Fußgängerzone mal einen Salutschuß abgeben sondern eher auf einem abgelegenen Feldweg oder am Waldrand mal meine Pistole testet bzw. damit diese Signal und Ratterraketen die es für Gaspistolen gibt in die Luft schießen.
    Aber über dieses Thema habe ich weder im österreichischen Waffengesetz noch im Pyrotechnikgesetz etwas darüber gefunden und auch auf der sehr interessanten Homepage der IWÖ konnte ich leider nichts finden.
    Es wäre nett wenn mir jemand bei dem Thema helfen könnte.

    2 Mal editiert, zuletzt von kleinIvan (13. Juni 2008 um 12:16)

  • Zitat

    Original von Floka
    Einmal posten hätte gelangt. :evil:

    Ja das ist ja schon schlimm!
    Anstatt das man eine vernünftige Antwort bekommt wird man doch nur blöd angepöbelt :evil:
    Mein Gott wie schrecklich das ich versehentlich zweimal auf den versenden Button geklickt habe!
    Da wird in Deutschland gleich eure Spiesserwelt untergehen!
    Könnte aber trotzdem jemand sich die Mühe machen und mir meine Fachfragen bitte beantworten?

  • Zitat

    Original von kleinIvan
    Ja das ist ja schon schlimm!
    Anstatt das man eine vernünftige Antwort bekommt wird man doch nur blöd angepöbelt :evil:
    Mein Gott wie schrecklich das ich versehentlich zweimal auf den versenden Button geklickt habe!

    War ja net böse gemeint. :evil:
    Und ausserdem hab ich niemanden blöd angepöbelt.

    Zitat

    Original von kleinIvan
    Da wird in Deutschland gleich eure Spiesserwelt untergehen!

    Freunde werden wir bestimmt nicht mehr.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floka (13. Juni 2008 um 11:31)

  • Zitat

    Original von kleinIvan
    Da wird in Deutschland gleich eure Spiesserwelt untergehen!

    dann soll es aber auch bitte heißen "wegen des schießens" und nicht "wegem dem schießen" :new16:

  • Ja, du darfst sie benutzen (bzw. es ist nicht verboten, und was nicht verboten ist, ist erlaubt). Allerdings empfehle ich dies nur auf einem eingefriedeten Grundstück zu einer Tageszeit zu machen wo sich niemand belästigt fühlt, und auch niemand gefährdet werden kann.

    Ad Pyrotechnik - bitte die dafür vorgesehenen Gesetze und Verordnungen beachten.

    Ad Führen - siehe Lexikon 'Recht Österreich'.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Floka
    War ja net böse gemeint. :evil:
    Und ausserdem hab ich niemanden blöd angepöbelt.


    Ja ich habe 2x auf den "Antwort erstellen" Button geklickt weil beim 1. mal nach einer Minute sich immer noch nichts getan hatte.
    Das war natürlich NICHT mit absicht!
    Aber da gleich extra was in den Beitrag posten zu müssen und dazu noch den :evil:Smiley zu benutzen obwohl du nicht mal ein Moderator bist dann fühle ich mich schon ein wenig angegriffen.
    Ein richtiger Moderator hätte meinen Fehler sicher früher oder später bemerkt und das dann ohne viel tamtam korrigert.
    Habt ihr etwas gegen Neulinge die Fragen stellen weil sie sich an das Gesetz halten wollen?
    Ich muss schon sagen das mir beim durchlesen der vielen Beiträge die mich interresierten der Umgangston schon gelegentlich sehr harsch und feindselig war und sowas schreckt mich nun schon mal ab da ich dem Internet überhaupt schon sehr skeptisch gegenüber stehe und es wirklich nur zur Informationsbeschaffung nutze.

    Zitat


    Freunde werden wir bestimmt nicht mehr.


    In der Welt der Bits und Bytes findet man sicher keine echten Freunde denn die findet man nur in der Realität ;)

    Einmal editiert, zuletzt von kleinIvan (13. Juni 2008 um 12:15)

  • Zitat

    Original von Floka
    Freunde werden wir bestimmt nicht mehr.

    Tragisch :n17:

    Zitat

    Original von kleinIvan
    In der Welt der Bits und Bytes findet man sicher keine echten Freunde denn die findet man nur in der Realität ;)

    Ich kenn wen seit 9 Jahren und hab ihn noch nie wirklich gesehen ;)

    Ob du schießen darfst oder nicht, hängt u.a. davon ab wo du schießt. Im Ortsgebiet, vor Fenstern, in der Nähe von Krankenhäusern etc. ists an sich nicht erlaubt.

    Einmal editiert, zuletzt von NeM (13. Juni 2008 um 11:53)

  • @ Promo
    Danke für deine Antwort!
    Also ist es zwar erlaubt aber trotzdem werde ich das gefühl nicht los das man sich in einer Grauzone bewegt.

    EDIT:
    Mir ist gerade noch etwas eingefallen was ich Fragen wollte:
    Gibt es irgendwelche pyrotechnischen Gegenstände die nicht aus Deutschland nach Österreich eingeführt werden dürfen?
    Ich denke da an sowas wie Platzpatronen oder gewisse Signalsterne die in Österreich nur mit einer behördlichen Genehmigung erworben werden dürfen oder die in Österreich keine Zulasung bekommen würden.
    Ich will mir nähmlich ein paar Sachen von Sportwaffen Schneider oder Ostheimer schicken lassen.
    Bei Gaswaffen ist es meines Wissens erlaubt das man sie bei deutschen Webshops kaufen darf aber bei den pyrotechnischem Zubehör bin ich mir leider nicht so sicher bzw. gibt es Logistikfirmen die es ablehnen pyrotechnische Gegenstände zu transportieren wie es z.b die österreichische Post macht.

    2 Mal editiert, zuletzt von kleinIvan (13. Juni 2008 um 13:28)

  • Nun ja also eigentlich ist eher andersrum :) also nicht alles was in Österreich zugelassen ist ist auch in Deutschland zugelassen. Da muss ich gestehen beneide ich euch Österreicher des öftern wenn ihr da wunderschöne Vogelschreck ab 18 Jahren kaufen könnt und bei uns man dafür einen Munitionserwerbsschein braucht:(( Aber um deine Frage zu beantworten:
    Alles was BAM 1 ist darfst du auf jeden fall auch in Österreich verwenden..
    Wäre was ganz neues wenn wir was dürfen was ihr nicht dürft (Was Waffengesetzt angeht))

    Liebe Grüße

    :F: oder nicht :F: das ist hier (nicht) die Frage....

  • Pyrotechnik ist leider außerhalb meines Wissensbereiches, bitte mach dich hier selbst schlau. Ich höre nur regelmäßig dass diverse Feuerwerkskörper die manche aus Tschechien importieren vom Zoll beschlagnahmt werden (Klasse III oder so ähnlich).

    Kal. 4 Signalpistolen und Munition sind aber frei ab 18.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • In Österreich darf man Feuerwerk der Klasse 2 das ganze Jahr außerorts benutzen. Inwiefern man da allerdings mit Grundbesitzern und Jägern in Streit kommt, ist was anderes ...

    Ich würde, sobald du die Gesetzeslage in Erfahrung gebracht hast und dem Spaß nichts im Wege steht, die Polizei von Deiner Absicht informieren. Meine Kollegen und ich hatten einmal am Silvester schon 3 gezogene Glock 17 vor der Nase und wurden mit "wo ist die Waffe" angebrüllt ... und dies an Silvester. Falls Dich jemand unter dem Jahr anzeigt, geht die Polizei sofort von einer scharfen Waffe aus --> Nachbarn und Polizei vorab informieren und bei Bedenken eventuell darauf verzichten! Im übrigen wirds problematisch falls du Notsignale (rote Leuchtsterne) und dergleichen in die Höhe schickst, dies darf man nur in Notsituationen.

    Mein Tip: Feuerwerk anmelden (Gemeinde / Polizei), dann kannst Du auch unterm Jahr einmal auf einem Grundstück außerhalb ohne Probleme böllern und feuerwerken !