Hallo Landsleute!
Ich hatte schon mal in einem anderen Beitrag das selbe Thema angeschnitten aber leider konnte keiner mir die Frage beantworten weil leider keine Österreicher meinen Beitrag gelesen hatten.
Also frage ich hier noch einmal.
Laut dem österreichischen Waffengesetz ist eine Gaspistole nicht als Schusswaffe im eigentlichen Sinne eingestuft.
Also das bedeutet das ich wenn ich 18 Jahre alt bin mir eine Gaspistole kaufen und auch schußbereit führen darf.
Aber darf ich sie auch ausserhalb einer Notwehrsituation zu meinem eigenen vergnügen mit Platzpatronen abfeuern oder damit pyrotechnische Gegenstände damit verschießen?
Versteht mich jetzt nicht falsch denn ich werde mit dem Gaser sicher nicht mitten in der Stadt in einer Fußgängerzone mal einen Salutschuß abgeben sondern eher auf einem abgelegenen Feldweg oder am Waldrand mal meine Pistole testet bzw. damit diese Signal und Ratterraketen die es für Gaspistolen gibt in die Luft schießen.
Aber über dieses Thema habe ich weder im österreichischen Waffengesetz noch im Pyrotechnikgesetz etwas darüber gefunden und auch auf der sehr interessanten Homepage der IWÖ konnte ich leider nichts finden.
Es wäre nett wenn mir jemand bei dem Thema helfen könnte.