Also ich hab eine Frage an euch, wir führern demnächst zweimal ein kleines Theaterstück auf und dort soll auch jemand "sterben". Die genehmigung des Eigentümers des Grundstückes haben wir und der Schütze ist auch über 18 Jahre alt.
Nun sind SSW ja nicht ungefärlich, wir hatten es so gedacht, dass die "zutreffende" Person 3-5m vom Schützen entfernt steht, sowie er um ca. 10° weiter nach links ziehen soll, als die "opfer". Also keines Falls auf das Opfer direkt zielen!
Nun wollt ich fragen, ob die Entfernung reicht und die Verziehung um sicherzustellen, dass die "Opfer" nicht verlezt sind.
2. Ich habe im Internet nur gefunden, dass jemand ein Theater auf Schadensatz verklagen wollte, wegen einens neu ausgebrochenen Tinitus auf Grund einer Schreckschusspistole. Klage wurde zwar abgewiesen, aber wir wollten die Besucher trozdem warnen. Habt ihr ideen dazu? für jeden Gehörschutz ist einwenig teuer und auf die Karten wollten wir es nicht schreiben. Wir haben überlegt am eingang oropax oder so auszulegen, sodass das gefärdete Personen benutzen.
Was meint ihr dazu?