Hallo wehrte User,
habe mir jetzt als "Neuling" in Eurem Forum zunächst mal viele Diskusionen aufmerksam angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, das in
"Unserem geeinigten Europa" kurz EU, die Waffengesetze doch stark differieren: Der Niederländer, der Österreicher, der Spanier, der Pole usw. usw... haben keine Beschränkung in Bezug auf die Joul-Leistung Ihrer "Freien-Waffen" Kal. 4.5 Luftdruck. !?
Bei allen EU "Gleichschaltungsgesetzen"-(bitte nicht Stigmatisieren, aber diese Wort passt excellent) zieht die BRD mit , d.h. unsere Gesetzeslage wird weitestgehend EU-Konform angepasst.
Wo ist die Konsequenz im Waffenrecht? Bedeut dies das die anderen EU-Staaten ebenfalls wie wir eine 7,5 Joul Grenze zu erwarten haben, oder darf in dieser Frage jeder Staat (siehe USA) sein eigenes Süppchen kochen?? Wie dem auch sei, wo ist da die "Gleichbehandlung" dieser Union??
Was sich natürlich meinem Dunstkreis entzieht, ist die rechtliche Möglichkeit der Selbstbestimmung des jeweiligen Staates. Genau zu diesem Thema habe ich trotz schwerster Google-Aktion nichts in Erfahrung gebracht.
Da ich seit einiger Zeit, diese Forum aufmerksam verfolge, Stichpunkte zur Eigenprävention:
a: nein, ich schieße nicht auf Menschen und Tiere
b: ich habe nichts zu verkaufen oder preiszugeben
c: ich bin dem Clerasil-Alter lange entwachsen
d: über den Sinn jenseits der 7,5 Joul will ich nicht diskutieren
e: Benutze meine Waffen ausschließlich "Befriedet"
Diese Punkte habe ich nur angeführt, um nicht gleich eine "Aus- bzw. Bedenkzeit" durch einen MOD oder ADMIN zu erfahren.
Trotz allem sehe ich hier diskusionsbedarf...., zumindest aber würde ich mich über eine Aufklärung der Gesetzeslage sehr freuen.