Geladene SSW - Tresor?!

Es gibt 73 Antworten in diesem Thema, welches 13.266 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juni 2008 um 14:34) ist von RugerBlackhawk.

  • Man könnte auch SSW und Magazin in zwei getrennten Schubladen übereinander aufbewahren?

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Zitat

    Original von 5-atüNoch mal zum mitschreiben:
    A) ist man außer Haus, sind Waffe und Munition einzuschließen;
    B) dabei sind Waffe und Munition getrennt von einander aufbewahren

    Möchte man Waffe und Munition immer zusammen aufbewahren, um im Falle aller Fälle schussbereit zu sein, dann eben nur in Schränken der Klasse 0 (oder höher).

    Nein, nicht bei Schreckschußwaffen.
    Der klassifizierte Schrank gilt nur für erwerbsscheinpflichtige Waffen (Text: "zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf").
    Siehe §13 AWaffV. Für andere Waffen reicht ein nichtklassifiziertes Behältnis, das kann auch ein abgeschlossener Kleiderschrank sein.


    Ob man das aus Sicherheitsgründen machen sollte, steht auf einem ganz anderen blatt.

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

    Einmal editiert, zuletzt von Völker (23. Mai 2008 um 11:55)

  • Oh, du hast recht. :huldige:

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

  • Wenn ich die Waffe aufm regal liegen hab (ohne munni), muss die munition dann eingeschlossen sein? oder darf die auch im 2m entfernten schrank rumliegen?

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

  • Wenn man das Zimmer als verschlossenen Behälter definiert,
    so muss die Munition entwederaußerhalb dieses Behälters
    oder in einem extra veschlossenen Behälter im Raum sein.

    Das ist der Grund, warum ich meine gesammelte SSW-Munition bisher
    nicht ausgestellt habe, ich hatte einfach keine verschlossene Vitrine zur Verfügung.
    Das wird sich ab heute ändern, ich habe endlich ein
    Zahnstangen-Glasschiebetürschloss gefunden!


    Stefan

  • Hmm, ich fands angebracht, wenn jemand mal eine Zusammenfassung in die "wichtigen" threads schreibt. Ich wusste nie das ich die "verschlossen" lagern muss. Gilt es auch als verschlossen wenn der schlüssel drinstecker, aber gedreht ist? Weil bisher habe ich die SSw immer oben aufm schrank gelagert in der org. Schachtel, sodass die erstmal niemand erkennt. Dann kann ich nähmlich wenn ich nachts was "komisches" Höhre einfach da schnell hochgreifen, durchladen und schon kann ich auf "verbrecher jagd" gehen. Wies aussieht müsste ich entweder erstmal meinen save aufschließen *piep* *piep* *piep* um an die Muni zu kommen, dann ein volles mag entnehmen und in die Pistole schieben. oder 2. *knick knick knick* öffne ich meinen riesenwaffenschrank der Klasse 0 und hohle sie dann und gehe dann auf die jagd erst auf die jagt.
    Irgendwie wird mir von tag zu tag das WaffG immer mehr mein bester Freund :D

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

    Einmal editiert, zuletzt von Kontrollturm (23. Mai 2008 um 18:39)

  • Zitat

    Original von Kontrollturm
    Gilt es auch als verschlossen wenn der schlüssel drinstecker, aber gedreht ist?


    Deswegen liebe ich das Forum :(
    BTW: Parkst Du Dein Auto auch so "verschlossen"?

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (23. Mai 2008 um 18:37)

  • Zitat

    Original von Kontrollturm
    Gilt es auch als verschlossen wenn der schlüssel drinstecker, aber gedreht ist?

    Sorry, aber was soll das bringen...? :bash:

  • Zitat

    Original von aandykf

    Sorry, aber was soll das bringen...? :bash:

    Das sie schnell zugriffbereit ist und ich nicht erst stundenlang der schlüssel suchen muss, bzw. mein Save öffnen muss! Bei uns wurde neulich gegenüber eingebrochen und links von uns...

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

  • ahja, dann kannst du den Schlüssel genauso gut in einer Schublade neben dem Tresor unterbringen.

    Ich meine, wenn der Schlüssel steckt, ist es ja wohl kein Problem den Tresor zu öffnen. Und wenn etwas VERschlossen ist, SOLL es ja einen leichten Zugang verhindern der SO nicht gegeben wäre. :new16:

  • Also so wie ich das jetzt verstanden hab, muss ich die waffen einschließen, da ich das gefunden hab:

    Zitat

    Jeder Waffenbesitzer - also auch der Besitzer von Gas-/Schreckschuss-, Hieb- oder Stoßwaffen - muss seine Waffen so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff Unbefugter gesichert sind (Verschließen der Waffen in der Wohnung in sicheren Behältnissen, kein offenes Liegenlassen in Kraftfahrzeugen, kein unbeaufsichtigtes Ablegen etc.).


    http://www.berlin.de/polizei/service/waffen.html

    was für mich auch logisch klingt und auch die Munition, aber getrennt von der waffe.

    --> 2 getrennte verschließbare Kisten?

    Das erste zweifle ich aber einwenig an, wengen der vielen Vitrienenausteller ohne schloss.

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

  • Zitat

    Jeder Waffenbesitzer - also auch der Besitzer von Gas-/Schreckschuss-, Hieb- oder Stoßwaffen - muss seine Waffen so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff Unbefugter gesichert sind (Verschließen der Waffen in der Wohnung in sicheren Behältnissen, kein offenes Liegenlassen in Kraftfahrzeugen, kein unbeaufsichtigtes Ablegen etc.).

    Genau so auch meine Rechtsauffassung.

  • Kann man das so zusammenfassen:

    Waffe und Munition müssen so aufbewahrt werden, dass ein Unberechtigter (d.h. eine unter 18-jährige oder unbekannte Person)

    - mindestens ein Schloss (Wohnungstür, Zimmertür, Schranktür, Tresortür etc.) überwinden muss, um an eins von beiden zu gelangen
    - mindestens ein weiteres Schloss überwinden muss, um an alles beides zu gelangen.

    Das umfasst alle Varianten der erlaubten Aufbewahrung, denke ich.

    EDIT:
    z.B.
    1. Waffe in verschlossenem Zimmer auf dem Schreibtisch, Munition in verschlossener Stahlkassette im gleichen Zimmer.
    2. Waffe in verschlossenem Schrank, Munition im verschlossenen Schreibtischfach.

    Nicht erlaubt:
    1. Waffe in verschlossenem Zimmer auf dem Schreibtisch, Munition in der Waffe oder offen daneben liegend (Es muss nur ein Schloss überwunden werden)
    2. Waffe zusammen mit Munition in verschlossenem Zimmer in verschlossenem Schrank (es muss kein weiteres Schloss überwunden werden, nachdem man an Waffe/Munition gelangt ist)

    "Anger, fear, aggression; the dark side of the Force are they. Easily they flow, quick to join you in a fight ... A Jedi uses the Force for knowledge and defense, never for attack. " -- Yoda

    Einmal editiert, zuletzt von Moppi (23. Mai 2008 um 19:16)

  • Weiß jemand bescheid wie das nach österr. Recht abläuft was ich vorige Seite (letzter Post) gefragt hab? Geht mir dabei nicht um SSW, sondern um richtige Schusswaffen, so hätte ichs nämlich geregelt wenn ich mal Schusswaffenbesitzer bin (geplant, aber erst in den nächsten Jahren).

  • also dürfte ich die waffe(leer) rumliegen haben (wohnungstür) und dann die muni im Schreibtischfach verschlossen?

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!